UNESCO sieht Deutschland als Musterdiktatur

In den letzten Jahrzehnten ist es ruhig geworden um Exporte politischer Ordnungssysteme aus Deutschland. War Deutschland in der Zeit von 1938 bis 1943 der Exportweltmeister wenn es um die Verbreitung von Diktatur und Gewalt in Kontinentaleuropa ging, so hat sich dieser Exporterfolg schon 1943 in einen so erheblichen Rückgang verwandelt, dass Deutschland genötigt war, internationale Hilfe anzunehmen und ein fremdländisches Ordnungssystem zu übernehmen, das schon bei seinem ersten Probelauf in der Weimarer Republik gescheitert ist.

Nachdem die westdeutsche Übernahme der Demokratie entgegen allen Erwartungen mehrere Jahrzehnte rund gelaufen ist und fast so etwas wie Anschluss an angelsächsische Standards gefunden wurde, hat die Entdemokratisierung und die Wiedereinführung von Diktatur, von totalitären Standards spätestens unter den Kabinetten Merkel Fahrt aufgenommen. Dennoch war es Heiko Maas vorbehalten, einen anti-demokratischen Standard zu setzen, der selbst die UNESCO beeindruckt hat, so sehr, dass man für die dortigen Verhältnisse deutliche Worte gefunden hat.

Deutschland, so Prof. Dr. Wolfgang Schulz, Vorsitzender des Fachausschusses Kommunikation und Information der Deutschen UNESCO Kommission, habe mit dem NetzDG einen internationalen Standard geschaffen, der so überzeugend ist, dass ihn selbst Russland übernommen und auf Deutschland verwiesen habe. Deshalb empfiehlt die UNESCO-Kommission „eindringlich, dass die geplante Evaluation des Gesetzes von einer unabhängigen Stelle durchgeführt wird, wissenschaftlichen Standards genügt und dabei die Auswirkungen auf Menschenrechte einbezogen werden“.

Zu Deutsch: Die UNESCO-Kommission ist besorgt, dass die Evaluation des Netz-DG den Vorbildern folgt, für die deutsche Ministerien berühmt sind. Man gibt einen Jubeltext in Auftrag, dessen Ergebnis vorgegeben ist: Das, was vom Ministerium eingeführt, durchgesetzt oder finanziert wurde, ist erste Sahne, ganz Klasse und keiner Verbesserung fähig und nennt diesen Junk, aus Täuschungszwecken „Evaluation“. Damit kann man sich bei der UNESCO offensichtlich nicht anfreunden.

Nicht nur hat Deutschland also mit dem Netz-DG einen neuen Standard geschaffen, der Meinungsdiktatur made in Germany zu einem Exportschlager in Diktaturen aller Art gemacht hat und der sogar ins Russische übersetzt wurde, nein, Deutschland ist auch bekannt dafür, dass Ministerien keinerlei Interesse daran haben, mit einer realistischen Einschätzung der Wirkung von z.B: Gesetzen konfrontiert zu werden. Die kleinen ministerialen Herrscher leben lieber in ignorantem Saus und Braus.

Damit nicht genug, heißt es doch zum Ende des Textes der UNESCO, der trotz seiner vorsichtigen Formulierung nichts zu wünschen übrig lässt: „Es wäre im Sinne der Kommunikationsfreiheiten, wenn eine neue Bundesregierung in ihr Programm aufnimmt, Alternativen zum NetzDG zu entwickeln.


Wäre man bei der UNESCO nicht so konform und so zurückhaltend, würde man mit anderen Worten deutlich sagen, was hier umschrieben wurde, dann lautete das wie folgt: Heiko Maas hat mit seinem NetzDG ein Gesetz geschaffen, das die Meinungsfreiheit so sehr mit Füßen tritt, dass Diktatoren aller Herrenländer Schlange stehen, um das Gesetz zur Unterdrückung ihrer eigenen Bürger umzusetzen. In einer Demokratie würden derartige Fehlentwicklungen eines Gesetzes durch eine Evaluation erkannt und würden dazu führen, dass das Gesetz beseitigt wird. Aber Deutschland ist kein normales Land, keine normale Demokratie mit normalen Politikern. Es ist ein Land, in dem es wichtiger ist, sich richtig zu fühlen als richtiges zu tun. Die Missstände, die ein Gesetz auslöst, sie können so groß sein, wie sie wollen, das, was in Ministerien in einer Variante von Etikettenschwindel als „Evaluation“ kursiert, wird die Missstände nicht benennen. Also weiß man sich bei der UNESCO nur noch mit dem Appell an eine Bundesregierung im Werden zu behelfen, diesen Unfug, der NetzDG geworden ist, wieder zu beseitigen.

Fast schon rührend, die Naivität der UNESCO. Können Sie sich an ein Gesetz erinnern, das in den letzten 25 Jahren erlassen und wieder beseitigt wurde, weil es sich als Blindgänger erwiesen hat? Nicht einmal das Arbeitnehmerentsendegesetz, das Amtsrichter ob seiner phrasendreschenden Widersprüchlichkeit an den Rande des Wahnsinns getrieben hat, wurde zurückgenommen. Deutsche Politiker gestehen keine Fehler ein, vorausgesetzt, sie sehen das NetzDG mit seinen unbestreitbaren Anreizen auf Diktatoren als Fehler. Es wäre immerhin möglich, dass Maas mit seinem Gesetz die alte deutsche Tradition, Europa und den erreichbaren Rest der Welt mit gründlich deutscher Diktatur, totaler Kontrolle und Beseitigung der Meinungsfreiheit zu beglücken, wiederbeleben will.

Hier der Text der UNESCO in Gänze:

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist nun in Kraft. Es dient einem wichtigen Ziel, nämlich sicher zu stellen, dass Persönlichkeitsrechte und andere wichtige Güter auch auf Online-Plattformen geschützt werden. Der Regelungsansatz des Gesetzes ist aber sehr umstritten, vor allem mit Blick auf mögliche Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit. International wird besorgt beobachtet, dass Staaten wie etwa Russland, die wegen staatlicher Einflussnahme auf die Meinungsfreiheit in der Kritik stehen, das Konzept kopieren und dabei auf Deutschland verweisen. Der Fachausschuss Kommunikation und Information der Deutschen UNESCO-Kommission empfiehlt vor diesem Hintergrund eindringlich, dass die geplante Evaluation des Gesetzes von einer unabhängigen Stelle durchgeführt wird, wissenschaftlichen Standards genügt und dabei die Auswirkungen auf Menschenrechte einbezogen werden. Das Ergebnis kann die Basis dafür bilden, eine informierte öffentliche Diskussion über das Gesetz und seine Auswirkungen zu führen.“ Schulz weiter „Es wäre im Sinne der Kommunikationsfreiheiten, wenn eine neue Bundesregierung in ihr Programm aufnimmt, Alternativen zum NetzDG zu entwickeln.“

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