Bevorzugung von Flüchtlingen: Stuttgart diskriminiert

Erinnern Sie sich noch an die dummen Aussagen zu Beginn dessen, was als Flüchtlingskrise bezeichnet wird (so wie man heute von der Finanzkrise spricht…): „Die Milliarden für Integration wurden in diesem Land erwirtschaftet und wurden niemandem weggenommen“, so hat Heiko Maas in aller ökonomischen Ahnungslosigkeit verkündet. Große Worte gepaart mit (nur) ökonomischer Ahnungslosigkeit, sind kein Privileg der SPD. Auch in der CDU verfügt man über viel Unverstand. Volker Kauder formuliert das so:

„Niemandem wird etwas weggenommen, weil Flüchtlingen geholfen wird. Nirgendwo ist gekürzt worden. Die große Koalition hat im Gegenteil gerade in der Sozialpolitik viel getan. Nur zwei Stichwörter: Mütterrente und bessere Pflege. Und wenn die Koalition jetzt den Wohnungsbau stärker fördern wird, dann tun wir das für alle, nicht nur für Flüchtlinge.“

So sehr Politiker die Augen verschließen. So sehr sie versuchen, Kosten wegzureden und zu ignorieren. „There’s no such thing as a free lunch“. Milton Friedman hat diese Aussage vor Jahrzehnten getätigt. Gerichtet war sie gegen die Keynesianistische Behauptung, dass dann, wenn man jetzt viel mehr ausgibt als man einnimmt, nicht die Insolvenz am Ende stehe, sondern ein Aufschwung, der dann viel mehr einbringe als ausgegeben wurde. Belegt wurde diese Behauptung noch nie, widerlegt wurde sie regelmäßig. Geändert hat das nichts. Politiker sind so lange realitätsresistent, so lange man ihnen ihre Ideologie durchgehen lässt und die unnötigen Kosten, die sie produzieren, von der Allgemeinheit ohne zu murren getragen werden.

Die Aussage von Friedman lässt sich in viele Varianten übersetzen: Wenn der Staat Geld ausgibt, muss dieses Geld von jemandem erwirtschaftet werden, denn Geld ist kein Manna, das vom Himmel fällt – ganz im Gegensatz zu dem, was Maas und Kauder zu glauben scheinen. Oder: Wenn man Ressourcen für X verwendet, dann stehen sie nicht mehr für Y zur Verfügung, weil Ressourcen begrenzt sind. Und weil Ressourcen begrenzt sind, deshalb verbinden sich mit der Verteilung von Ressourcen durch Staaten immer Fairness-Fragen, nein: Fairness-Probleme. Die Ressourcen, die im Professorinnenprogramm vergeudet werden, um Geschlecht und nicht Leistung zum Berufungsgrund zu machen, sind weg. Man kann sie nicht mehr nutzen, um die lahme Ausbildung in Informatik zu forcieren oder die Anzahl der Ingenieure, von denen Deutschlands Wohl und Wehe abhängt, zu erhöhen.

Dass Ressourcen begrenzt sind, das bemerkt die Stadt Stuttgart derzeit. Die zu wenigen Sozialwohnungen werden in Stuttgart nach Maßgabe einer Warteliste vergeben. Nur wer drei Jahre in Stuttgart gelebt hat, hat überhaupt die Möglichkeit, auf diese Warteliste zu kommen, und nur wer auf der Warteliste sitzt, hat überhaupt die Chance, eine Sozialwohnung zu erhalten.

Die Wartezeit hat einen Grund, den Stuttgarts Finanzbürgermeister Michael Föll (CDU) gegenüber den Stuttgarter Nachrichten wie folgt angibt:

„Wir sind in erster Linie den Bürgern der Landeshauptstadt verpflichtet, nicht anderen Bürgern“, sagt Föll. Aus diesem Grund bestünde die grundsätzliche Pflicht, drei Jahre in der Stadt gemeldet zu sein, bevor Anspruch auf eine Sozialwohnung in Stuttgart erhoben werden kann. Mutmaßlich besteht die Sorge, dass sich beim Wegfall der Residenzpflicht Wohnungssuchende aus dem Umland verstärkt um eine Sozialwohnung in Stuttgart bemühen würden – eine noch höhere Zahl an Wartenden wäre die Folge. „Wir wollen den Mangel nicht noch vergrößern“

Föll und die, die er in „wir“ einschließt, wollen also den in Stuttgart herrschenden Mangel an Sozialwohnungen “nicht vergrößern”. Deshalb wird ausgeschlossen, dass jemand, der gerade erst nach Stuttgart gekommen ist, eine Sozialwohnung erhalten kann. Es sei denn, er  ist Flüchtling. Dann hat Föll, dann haben die, die Föll als „wir“ bezeichnet, kein Problem damit, „den Mangel“ zu vergrößern, denn: Die drei-Jahres-Regel gilt für Flüchtlinge nicht. Wer Stuttgart als Flüchtling zugewiesen wird, kommt sofort auf die Warteliste, „Befreiung von der Wartezeit“, nennt Föll das.

Angesichts von derartigen eklatanten Widersprüchen in den Aussagen von Politikern und innerhalb von nur wenigen Sätzen, fragt man sich schon, in welcher Verfassung der zugehörige Geist wohl ist. Seit 2015 ist die Zahl der Flüchtlinge auf der Stuttgarter Warteliste von 124 (2015) auf 450 (2017) gestiegen. Die Anzahl der Wartenden von 3758 auf 4223, ein Zuwachs, der fast vollständig auf Flüchtlinge zurückgeführt werden kann.

Wir haben oben geschrieben, dass Ressourcen begrenzt sind und die Verteilung von knappen Ressourcen durch Dritte immer zur Frage der Fairness bzw. dann zu einem erheblichen Fairness-Problem werden muss, wenn die Verteilenden eigene Interessen verfolgen.

In Stuttgart sind die Sozialwohnungen begrenzt.
Deshalb wird der Zugang zu den Sozialwohnungen an eine drei-Jahres-Regel geknüpft. Das Fairness Argument dahinter: Stuttgarter Steuerzahler sollen nicht für nach-Stuttgart-Zuziehende die Unterkunft finanzieren müssen.
Flüchtlinge sind von der Drei-Jahres-Regel „befreit“. Das Fairness-Argument dahinter kann in der Logik von Föll nur lauten: Stuttgarter Steuerzahler sollen für nach-Stuttgart-Zuziehende die Unterkunft finanzieren müssen.

Wenn Regeln dazu genutzt werden, etwas und sein Gegenteil zu rechtfertigen, dann muss man an der geistigen Verfassung der verantwortlichen Politiker zweifeln. Aber manche scheinen, wenn es darum geht, die Realität zu verleugnen, lieber den eigenen Verstand verlieren als die Realität anerkennen zu wollen.

Die Realität lautet: Die Anzahl der Sozialwohnungen in Stuttgart ist begrenzt. Der Zuzug von Flüchtlingen verstärkt den Druck auf dem entsprechenden Markt und mit jedem Flüchtling reduziert sich die Wahrscheinlichkeit, für einen Nachfrager, der die Drei-Jahres-Regel erfüllt, eine Sozialwohnung zu erhalten. Gleichzeitig werden Flüchtlinge von der Drei-Jahres-Regel ausgenommen und offen bevorzugt, d.h. diejenigen, die sich an die Drei-Jahres-Regel halten (müssen) werden benachteiligt.

Das sind eindeutige Prioritäten, so dass man annehmen muss, die Stuttgarter Stadtregierung will Flüchtlinge bevorzugen und Nicht-Flüchtlinge benachteiligen (also unfair behandeln). Da Kommunen sowohl in Flüchtlingsunterkünften als auch dann, wenn Flüchtlinge als Hartz-IV-Empfänger geführt werden, die Kosten für die Unterkunft tragen, stellt sich die Frage, was hinter diesen Prioritäten stehen: Offene Provokation? Dummheit? Die Unfähigkeit, zwei Variablen in Verbindung zu bringen?

Alles ist möglich, in einem Land, das sich Politiker leistet, die denken, das Geld, das sie ausgeben, komme von der Bundesbank.

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