Ist Schiebung bei der SPD-Mitgliederbefragung zulässig? Prinzipiell nein ….

So mancher in der ScienceFiles-Redaktion erinnert sich noch an die erste „Ur-Abstimmung“ in der SPD. Damals ging es um den Kanzlerkandidaten. Wenn wir uns richtig erinnern, gab es die Wahl zwischen Rudolf Scharping und Gerhard Schröder. Die Abstimmung erfolgte damals im Ortsverein und nicht per Mitgliederbrief … Aber das ist lange her, einige Jahrzehnte.

Heute wird jedes Mitglied, ob Karteileiche, Kurzzeitmitglied, das dem Ziel verpflichtet ist, die GroKo zu verhindern oder lokaler Amtsinhaber, vom Parteivorstand angeschrieben. Sie alle sollen ihr Kreuz in einem der vorgesehenen Kreise machen, nicht jedoch, bevor sie den mehrseitigen Werbebrief gelesen haben, den die Parteiführung mitgeschickt hat, um die große Koalition schmackhaft zu machen.

Nicht ganz das, was man von einer richtigen, unabhängigen und freien Wahl erwarten würde. Aber darauf kommen wir noch.

Die Nachdenkseiten, die von einem SPD-Urgestein betrieben werden, das schon unter Helmut Schmidt das Kanzleramt geleitet hat, Albrecht Müller sein Name, diese Nachdenkseiten, sie machen sich Sorgen darüber, dass bei der SPD-Mitgliederbefragung auch alles mit rechten Dingen zugeht.

So fragt Müller heute:

„Wer kontrolliert Abstimmung und Auszählung bei der SPD-Mitgliederbefragung?

Und fährt fort:

“Das ist inzwischen eine öffentliche und keine reine Partei-Angelegenheit. Von der Abstimmung hängt ab, ob und welche Regierung wir bekommen, und möglicherweise auch, ob wir auf Neuwahlen zugehen. Das betrifft alle und nicht nur SPD-Mitglieder. Deshalb müssen wir Transparenz und Kontrolle verlangen.“

Es ist erfreulich, dass es in der SPD noch Genossen gibt, die sich an Transparenz und Kontrolle wagen, zwei Dinge, die im SPD-Konzern sicher nicht gerne gesehen werden. Es ist jedoch erschreckend, auf welchen Prämissen sie das tun.

Wir zitieren wieder Albrecht Müller, ehemaliger Leiter des Kanzleramts, ehemaliger Bundestagsabgeordneter für die Südpfalz und Betreiber der Nachdenkseiten:

„Zum Schluss noch einmal die Frage:

Gibt es ein öffentliches Interesse an der Korrektheit innerparteilicher Abläufe?
Meines Erachtens prinzipiell ja und im konkreten Fall sowieso. Unter den herrschenden Umständen liegt das auch im Interesse der SPD-Mitglieder, weil die SPD-Führung offensichtlich einer Bunkermentalität verfallen ist, die alles für möglich erscheinen lässt – so auch Unregelmäßigkeiten bei der Stimmensammlung und bei der Stimmenauszählung an der bis zum 4. März stattfindenden Mitgliederbefragung.”

Wow.

Stellen wir die Frage doch einmal anders: Ist es nicht im öffentlichen Interesse, wenn das Ergebnis der SPD-Mitgliederbefragung durch Lug und Betrug des Parteivorstands zustande kommt?

Auf diese seine Frage, die an sich schon ein dicker Brocken ist, von dem man in demokratischen Suppen nicht erwarten würde, dass man ihn schlucken muss, gibt Müller sich die Antwort:

„Meines Erachtens prinzipiell ja und im konkreten Fall sowieso.“

Prinzipiell ja, im konkreten Fall sowieso? Daraus muss man entnehmen, dass es Fälle geben kann, in denen in der SPD geschoben, betrogen, gelogen und beschissen wird.

Erinnert sich noch jemand an das Grundgesetz?

Artikel 21?

Nicht an die Absätzen 2 und 3, die Linke mit Bezug auf Rechte fast auswendig kennen, nein, mit Bezug auf Absatz 1:

(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.

Die Politikwissenschaft kann problemlos mehrere Büchereien mit Beiträgen zur innerparteilichen Demokratie füllen. Diese innerparteiliche Demokratie ist nichts, was man verhandeln kann. Sie ist ein Muss. Eine Partei, die keine innerparteiliche Demokratie übt, kann kaum für sich in Anspruch nehmen, bei der „Willensbildung des Volkes“ mitreden zu wollen. Die Pflicht zur innerparteilichen Demokratie wird im Grundgesetz über die Formulierung „Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen“ Parteien auferlegt. Zu den demokratischen Grundsätzen gehört die allgemeine, freie Wahl, deren Ergebnis nicht verzerrt oder verfälscht werden darf, wie man dann wiederum im Strafgesetzbuch § 107a Absatz 2 nachlesen kann.

„(1) Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer das Ergebnis einer Wahl unrichtig verkündet oder verkünden läßt.
(3) Der Versuch ist strafbar.”

Zu welcher Bananenrepublik Deutschland verkommen ist, kann man daran sehen, dass SPD-Parteimitglieder nicht mehr sicher sind, ob ihre Parteiführung Wahlergebnisse fälscht und vor allem daran, dass sie der Ansicht sind, dass es „prinzipiell“ nicht in Ordnung sei, eine Wahl zu fälschen.

Die erste Urabstimmung innerhalb der SPD hat übrigens Gerhard Schröder gewonnen. Sie erinnern sich noch: Der alte Mann mit den nicht-gefärbten Haaren, wie das Landgericht Hamburg festgestellt hat. Wenn man es recht bedenkt, ist die SPD nicht erst in den letzten Jahren zum Karnevalsverein verkommen…

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