Framing Garzweiler: Klimaakivisten oder Klimaterroristen?

Sieben Tage im Wye Valley fast ohne Nachrichten aus Deutschland. Das ist wahre Erholung!

Zu den wenigen Nachrichten, die uns über BBC erreicht haben, gehört ein Beitrag, der mit „Climate protesters storm Garzweiler coalmine in Germany“ überschrieben ist.

Das offizielle Framing für die uniformen Aktivisten, die in ihren weißen Anzügen eher den Eindruck einer militärischen Einheit, denn den Eindruck von Aktivisten machen, denen es um das Wohl ihrer Mitmenschen (minus Polizeibeamte) geht, ist klar: Es handelt sich um Umweltprotestierer bei der BBC, um Umweltaktivisten, um Klimaaktivisten, um Aktivisten und als solche werden sie von ausnahmslos allen Medien präsentiert und beschrieben.

Machen wir doch eine Ausnahme.

Sammelt man die Berichte, die es über die Besetzung des Tagebaus Garzweiler durch die „Aktivisten“ von „Ende Gelände“ gibt, dann sind die folgenden Merkmale wiederkehrend:

Eine relativ große Zahl von zentral organisierten Aktivisten hat sich unter Anwendung oder Androhung von Gewalt, Zutritt zu privatem Eigentum verschafft. Ziel der temporären Enteignung von RWE ist es, die Bundesregierung zu einer sofortigen Beendigung der Verstromung von Braunkohle zu zwingen.

Die Aktion wird von den Medien als Demonstration und Besetzung durch Aktivisten dargestellt, obwohl die meisten Medien, wie z.B. die Aachener Nachrichten auch davon berichten, dass hunderte Anzeigen wegen Hausfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung oder versuchter Gefangenenbefreiung gegen die Aktivisten, die man somit mindestens als tatverdächtige Aktivisten, als eine Vorstufe zum Kriminellen bezeichnen muss, ergangen sind.






Am offiziellen Framing ändert die Tatsache, dass sich die angeblichen Aktivisten delinquent verhalten offenkundig nichts.

Terrorismus wird gemeinhin als Handlung definiert, die von nicht-staatlichen Akteuren mit der Absicht ausgeführt wird, politische oder ideologische Ziele durchzusetzen bzw. die Regierung zu zwingen, die politischen oder ideologischen Ziele der Terroristen umzusetzen. Als Mittel, um dieses Ziel zu erreichen, kommen Gewalt oder Gewaltandrohung zum Einsatz. Beides kann sich gegen Personen oder Sachen richten. Ziel der Aktionen von Terroristen ist es zudem, ein Klima der Unsicherheit und Angst unter denen, gegen die sich ihre Aktionen richten, herzustellen, um ihren Zielen Nachdruck zu verleihen.

Koran-Aktivisten

Die angeblichen Klimaaktivisten, die sich mit Gewalt und Drohung von Gewalt Zutritt zu privatem Eigentum verschafft haben, deren Ziel darin besteht, ideologische Ziele durchzusetzen, deren Aktion sich an die Bundesregierung richtet, die den geforderten sofortigen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung beschließen soll (und der Bundestag muss den Ausstieg per Gesetz besiegeln), und die mit ihren Aktionen (weitere Aktionen sind bereits angekündigt) Unsicherheit und Angst bei einer Bevölkerungsgruppe verbreiten wollen (denn jede Aktion ist für die betroffenen Unternehmen, Arbeitnehmer und Polizeibeamten mit Unsicherheit, finanziellen Verlusten, körperlicher Schädigung usw. verbunden), erfüllen alle geforderten Kriterien, die angelegt werden, um Terroristen zu bestimmen.

Entsprechend wäre es richtig, nicht mehr von Umwelt- oder Klimaaktivisten, sondern von Umwelt- oder Klimaterroristen zu sprechen, zumal die terroristischen Aktionen Ergebnis zentraler Planung sind und somit einen koordinierten Versuch, Unsicherheit, Kriminalität und Angst zu verbreiten, darstellen.

Nun gibt es eine Vielzahl von Terrorismus-Definitionen, so dass ein besonders großer Schlaumeier meinen könnte, die Klimaterroristen von „EndeGelände“ würden zwar eine, nicht aber eine andere Definition erfüllen.

Die Merkmale, die wir oben genannt haben, stellen so etwas wie den Kern dar, der sich in allen Definitionen von Terrorismus findet. Als Beispiel sei hier noch die Definition von Terrorismus, die sich im UK Terrorism Act von 2000 findet, benannt. Demnach handelt es sich um Terrorismus, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:

Terrorism: interpretation.

(1)In this Act “terrorism” means the use or threat of action where—

(a)the action falls within subsection (2),
(b)the use or threat is designed to influence the government [F1or an international governmental organisation] or to intimidate the public or a section of the public, and
(c)the use or threat is made for the purpose of advancing a political, religious [F2, racial] or ideological cause.

(2)Action falls within this subsection if it—

(a)involves serious violence against a person,
(b)involves serious damage to property,
(c)endangers a person’s life, other than that of the person committing the action,
(d)creates a serious risk to the health or safety of the public or a section of the public, or
(e)is designed seriously to interfere with or seriously to disrupt an electronic system.

F1 und F2 geben Ergänzungen an, die 2006 gemacht wurden.

Die vermeintlichen Klimaaktivisten aus Garzweiler qualifizieren sich somit als Terroristen unter dem UK Terrorism Act nach Art 1b und c unter Subsection 2b und c.

Einmal mehr stellen sich die vermeintlichen Klimaaktivisten als Klimaterroristen dar. Einmal mehr wird deutlich, dass Medien durch Framing dazu beitragen, Kriminelle als normale Demonstranten erscheinen zu lassen.


Hat Ihnen der Beitrag gefallen?
Dann unterstützen Sie bitte das private Blog ScienceFiles!


[wpedon id=66988]
ScienceFiles-Spendenkonto

Weitere Möglichkeiten, ScienceFiles zu unterstützen

Anregungen? Hinweise? Kontaktieren Sie ScienceFiles
©ScienceFiles


Folgen Sie uns auf Telegram.
Anregungen, Hinweise, Kontakt? -> Redaktion @ Sciencefiles.org
Wenn Ihnen gefällt, was Sie bei uns lesen, dann bitten wir Sie, uns zu unterstützen. ScienceFiles lebt weitgehend von Spenden. Helfen Sie uns, ScienceFiles auf eine solide finanzielle Basis zu stellen.
Wir haben drei sichere Spendenmöglichkeiten:

Donorbox

Unterstützen Sie ScienceFiles


Unsere eigene ScienceFiles-Spendenfunktion

Zum Spenden einfach klicken

Unser Spendenkonto bei Halifax:

ScienceFiles Spendenkonto: HALIFAX (Konto-Inhaber: Michael Klein):
  • IBAN: GB15 HLFX 1100 3311 0902 67
  • BIC: HLFXGB21B24

Print Friendly, PDF & Email
14 Comments

Schreibe eine Antwort zu BjörnsTippAntwort abbrechen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Entdecke mehr von SciFi

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen

Entdecke mehr von SciFi

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen