Politisches Motiv: Bundeskriminalamt rudert zurück – Irrer von Hanau doch Rassist

“Wenn ich mal kurz vergesse, dass ich bis zum heutigen Tag niemals eine Privat- oder Intimsphäre hatte, gibt es etliche Ereignisse, die Weltgeschichte geschrieben haben, die auf meinen Willen zurückzuführen sind und ich könnte mich deshalb gut fühlen. Es wurden zwei verbrecherische Regime beseitigt, die USA justiert ihre Großstrategie nach meinen Vorstellungen aus und Hollywoodfilme wurden nach meiner Inspiration verfilmt. Kurz erwähnen möchte ich an dieser Stelle noch, dass dies bei weitem noch nicht alles ist. Ich könnte noch viele weitere Beispiele gleicher Dimension anführen. Und … was jetzt dem ganzen noch die Krone aufsetzt, ich bin dem äußeren Anschein nach ein ganz gewöhnlicher junger Mann aus Deutschland. Zumindest war ich jung, als ich die Dinge dachte und aussprach, mittlerweile bin ich 42 Jahre alt. Richtig, wegen vielen Dingen könnte ich mich gut fühlen und habe dies auch getan.”

Das schreibt Tobias Rathjen, der Attentäter, der in Hanau 11 Menschen umgebracht hat, in seinem “Manifest”. Wir haben dieses eindrucksvolle Dokument eines Wahnsinnigen ausführlich hier besprochen. Wer gelesen hat, was Tobias Rathjen, der von sich denkt, er werde abgehört und die Ideen, die er laut äußere, würden in der Afghanistan- und Irak-Strategie der USA, den Entscheidungen des US-Präsidenten, von Produzenten in Hollywood und vom Deutschen Fussballbund umgesetzt, schreibt, der kann nicht anders als Rathjen für einen Irren zu halten.



Tobias Rathjen

Dessen ungeachtet wurde er von Attentats-Profiteuren zum Rechtsterroristen aufgebauscht, der eine rechtsextremistische Tat, die rassistisch motiviert gewesen sei, ausgeführt habe. Diese Interpretation der Wirklichkeit war in allen Mainstream Medien Deutschlands beherrschenden, wurde also durchgesetzt. Dass sie in keiner Weise mit dem Irren, der im Manifest von Tobias Rathjen zum Ausdruck kommt, in Einklang zu bringen ist, dass stört die Attentats-Profiteure nicht. Sie sind nicht an der Wahrheit interessiert, sondern daran, ein Ereignis für ihre politischen Zwecke ausnutzen, missbrauchen zu können.

Und das haben sie auch voll umfänglich getan.

Deshalb hat es uns überrascht, als die ARD am 27. März getitelt hat: “Anschlag von Hanau – Rechte Tat, aber kein rechter Täter?” Im Text, der dem Titel nachfolgt, steht u.a.:

“Das Bundeskriminalamt (BKA) arbeitet derzeit an einem Abschlussbericht zum Attentat und kommt dabei nach Recherchen von WDR, NDR und “Süddeutscher Zeitung” zu einem überraschenden Fazit, was den Täter und seine Motivation betrifft: Tobias R. habe zwar eine rassistische Tat verübt, aber sei kein Anhänger einer rechtsextremistischen Ideologie gewesen, so die Analyse des BKA. Er habe seine Opfer vielmehr ausgewählt, um größtmögliche Aufmerksamkeit für seinen Verschwörungsmythos von der Überwachung durch einen Geheimdienst zu erlangen.”

Das BKA hat die Tat also dem Bericht der ARD zufolge als “rassistische Tat” eingeordnet, die aber kein Resultat einer “rechtsextremen Ideologie”, also einer rechtsextremen Motivation gewesen sei. Da geht er hin, der Rechtsterrorist.

Wir haben dieses Fazit des BKA am 28. März in einem Beitrag mit dem Titel: “BKA: Irrer Massenmörder von Hanau, war ein irrer Massenmörder” gewürdigt und vorhergesagt, dass dieses Fazit nicht von Dauer sein wird:

“Und das BKA wird zurückrudern.
Soweit unsere Prognose.
Woher wir das wissen?
Erfahrung.
Ali David Sonboly, der Attentäter aus München liefert den Blueprint.”

Es hat nicht lange gedauert und beim BKA wird gepaddelt, was das Zeug hält:

Die Rückrufaktion vorzeitig veröffentlichter Berichte offenbart eine ganze Reihe von Dingen, die zum Himmel stinken. Fangen wir mit dem an, das noch den geringsten üblen Geruch verströmen. Offenkundig ist die Benutzung von Begriffen vollkommen willkürlich. Währen im ARD-Bericht und mit Bezug auf das Fazit des BKA von einer rassistischen Tat, die auf rechtsextremen Motiven basiert, die Rede ist, spricht der Präsident des BKA, der Beuge und Kriech Anstalt in Wiesbaden, von einer rechtsextremen Tat, die rassistisch motiviert sei. Es besteht also nicht einmal Einigkeit in der Verwendung von Begriffen. Ein untrügliches Zeichen für die mit Ideologie verbundene Unernsthaftigkeit, die daraus entsteht, dass die Benutzung von Begriffen ideologischen Zielen untergeordnet wird, Begriffe also nicht wegen ihrer Bedeutung genutzt werden, sondern als Mittel zur Erreichung eines ideologischen Zwecks.

Hinzu kommt, ein ekliger Leichengeruch, der sich aus dem Verwesungsprozess einst von Philosophen bis ins letzte Detail durchdachter Begrifflichkeiten ergibt, wie z.B. dem Begriff “Motiv”.


Wir haben einst in einem Opus an die Probleme, die sich mit strukturell-individualistischen Erklärungsmodellen verbinden, über die Frage sinniert, ob das Essen von Spaghetti als Beleg dafür gelten kann, dass ein Akteur sein Motiv, Spaghetti zu essen, umgesetzt hat. Der Schluss liegt nahe. Was aber, wenn es ursprünglich die Absicht unseres Akteurs gewesen ist, Kartoffelsalat zu essen und er sich erst für Spaghetti entschieden hat, als er festgestellt hat, dass er keine Kartoffeln im Haus hat? Ist dann Spaghetti essen zu wollen, dann der Beweggrund, das Motiv, Spaghetti zu essen oder die Tatsache, dass die ursprüngliche Kartoffelpräferenz nicht verwirklicht werden konnte?

Die Frage ist nicht trivial und man kann sie stundenlang (ehrlich!) diskutieren.

Das müssen wir an dieser Stelle aber nicht, denn es geht um zwei Punkte: Was würde wohl der Akteur, fragte man ihn, während er auf zwei Backen kaut, als Motiv dafür angegeben, Spaghetti zu essen (Hunger am Ende und unter völliger Missachtung unseres philosophischen Problems?), und wie würde ein unbekannter Beobachter, der nur das Verhalten des Spaghetti-Essers kennt, dessen Motive rekonstruieren? 

Das, was jemand als sein Motiv angibt, muss nicht wirklich sein Motiv gewesen sein und das was, ein Dritter, ein Beobachter als Motiv des Beobachteten rekonstruiert, muss weder mit dem einen noch mit dem anderen übereinstimmen.



Wenn also darüber diskutiert wird, welches Motiv der Massenmörder aus Hanau hatte, um 11 Menschen zu erschießen, dann ist das Ergebnis, zu dem man gelangt, eines, das aus der Bewertung der Fakten resultiert, die man vorliegen hat oder zu berücksichtigen gewillt ist. Wir denken, im vorliegenden Fall sind die Belege dafür, dass Tobias Rathjen wahnsinnig, ein paranoider Psychopat war, so zahlreich, dass man nicht anders kann, als seinen Wahn als Triebkraft hinter allen seinen Handlungen zu sehen. Er hat sich von einem Geheimdienst verfolgt und überwacht gefühlt. Er war der Ansicht, die Menschheit sei dem Untergang geweiht, wenn nicht rund 7/8 der Menschheit von diesem Planeten verschwinden, und er wollte für seine irren Ansichten möglichst viel Publicity haben. Ergo hat er Ausländer erschossen, wohlwissend und richtig kalkulierend, dass diese Tat bei den Gutmenschen in Deutschland, die interne Hierarchien von Lebenswert führen, auf große Aufregung stoßen wird. Was er nicht kalkuliert hat, war die Tatsache, dass er zum Rechtsterroristen und nicht zum Warner vor der Apokalypse der Menschheit aufgebaut wird. Es ist übrigens kein Widerspruch, von einem Irren und von rationalem Kalkül zu sprechen. Harold Garfinkel hat gezeigt, dass das Verhalten von Irren innerhalb der irren Welt, die sie sich gebaut haben, mit ihren irren Prämissen und Überzeugungen, durchaus rational sein kann. Nur von außen betrachtet, wirkt es wie die Handlung eines Irren. Und die Handlung von Rathjen ist die Handlung eines Irren, dessen Handlungsmotivation eine strategische war. Er hat Türken und Kurden ermordet, weil er möglichst viel Publicity wollte. Bedenklich ist nicht nur, dass sein Kalkül aufgegangen ist, bedenklich ist auch, dass es einem Irren gelingt, das Verhalten der Mainstreammedien-Insassen vorherzusagen. Man hat offenkundig gemeinsame Prämissen.

Wenn jemand Türken und Kurden aus strategischen Motiven ermordet, dann kann er sie nicht aus rassistischen Motiven ermordet haben. Die Aussonderung von bestimmten Menschengruppen, weil man erwartet, dass die Ermordung ihrer Mitglieder mehr Publicity bringt als die Ermordung von Mitgliedern anderer Menschengruppen (deutsche Ärzte z.B.), ist mit Sicherheit nicht rassistisch. Würde man diese Wahl als Ausdruck eines rassistischen Motivs werten, dann wären all die guten Menschen, die Ausländern, Migranten, Flüchtlingen, also Gruppenmitgliedern helfen wollen, die durch ihre Abweichung von der Mehrheitsgesellschaft ausgezeichnet sind, Rassisten. 

Wenn das BKA diesen Weg gehen will, bitte.

Quelle

Dass der Präsident des BKA nun zurückrudert, das bestätigt zum einen, dass die Frage der Handlungsmotive eine Frage der Rekonstruktion ist und es zeigt zum anderen, dass die Rekonstruktion von Handlungsmotiven, wie sie im BKA vorgenommen wird, einer nachgeordneten Behörde, die dem Bundesinnenministerium unterstellt ist, an dessen Weisungen gebunden ist, eine Rekonstruktion ist, an der andere Motive, als die möglichst akkurate Rekonstruktion des tatsächlichen Handlungsmotivs des Täters beteiligt sind, politische Motive, die Bekämpfung politischer Gegner, die Schaffung von Legitimität dafür, Steuergelder für die Bekämpfung von Rechtsextremismus zu verschwenden … Welche Motive auch immer hinter der Tatsache stehen, dass sich der Präsident des BKA genötigt sieht, seinen eigenen Mitarbeitern in den Rücken zu fallen, wo man von einem Vorgesetzten doch erwartet, dass er seine Mitarbeiter in Schutz nimmt, es sind keine, die die Aufklärung der Handlungssituation, in der Tobias Rathjen gewählt hat, Menschen zu erschießen, zum Gegenstand haben. Das Motiv, politisches und ideologisches Kapital aus der Tat von Hanau zu schlagen, überwältigt jeden Versuch, die Tatumstände und die Handlungsmotivation aufzuklären. 

Das ist bedenklich, denn zum einen zeigt es, dass Politiker nicht zögern, nachgeordnete Ämter vor den eigenen ideologische Karren zu spannen und zum anderen zeigt es, dass die Bürokratie keinerlei Probleme damit hat, sich vor den ideologischen Karren von Politikern spannen zu lassen. Diese Eigenschaft von Bürokratie war es, die Max Webers Sorge über das Monstrum, das mit einer effizient in Rahmen von Vorgaben agierenden Bürokratie, geschaffen wird, getrieben hat. Seine Sorge wurde mit der effizienten Abwicklung der Endlösung durch Referat IV D4 “Räumungsangelegenheiten” im Reichssicherheitshauptamt bestätigt. Als Konsequenz müsste man eigentlich darauf drängen, dass Bürokratien ausschließlich vordefinierten Zwecken dienen und keinerlei Weisung durch Ministerien unterworfen werden können, weder Staatsanwälte, deren Zweck durch Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung eindeutig definiert ist, noch Ermittlungsbehörden wie das BKA bedürfen der Weisung. Wenn Behörden weiterhin ausgerechnet politischen Institutionen weisungsgebunden sind, dann ist dies eine Katastrophe, die darauf wartet, sich einzustellen.

Denn die Motivation für eine Weisung wird mit Sicherheit keine sein, die die Arbeitsweise einer Behörde zum Gegenstand hat. Es wird immer eine Weisung sein, die sich auf den Arbeitsgegenstand und vor allem dessen Bewertung richtet. Ein offenes Scheunentor für politische Korruption.




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