Weitere Entmüdigung des Bundestags: Fortbestehen einer epidemischen Lage nationaler Tragweite

Kennen Sie den Antrag, der sich in Bundestagsdrucksache 19/27196, eingebracht von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD, verbirgt?

Es ist einer dieser Anträge, der, wenn er denn verabschiedet wird, woran es wohl keinen Zweifel gibt, dazu führt, dass Kompetenzen, die im Parlament angesiedelt sind, an die Regierung übertragen und der parlamentarischen Kontrolle entzogen werden. Es ist ein Antrag zur Fortsetzung einer Ermächtigung der Regierung, die die bislang zumindest dem Anschein nach in Deutschland vorhandene Trennung zwischen Legislative (Parlament) und Exekutive (Regierung) vollständig beseitigt. Dass der Antrag auf Parlaments-Entmündigung von zwei Parlamentsfraktionen eingebracht wird, das hat etwas von Weimarer Republik. Auch die Weimarer Republik ist letztlich daran gescheitert, dass im Parlament eine große Anzahl von Feiglingen saß, die keine Verantwortung für die Politik der Republik übernehmen wollten, weil, egal, welche Entscheidung Gesetz geworden wäre, man sich bei einer Hälfte der Wähler unbeliebt gemacht hätte, der ideologisch aufgeheizten Stimmung in der Weimarer Republik zu Beginn der 1930er Jahre geschuldet, und die deshalb froh waren, den Präsidialkabinetten Brüning I und II die Bühne zu überlassen.

Parlamentarier, die sich weigern, ihre Aufgabe zu machen, die sich weigern, VERANTWORTUNG zu übernehmen und die Regierung zu kontrollieren, die im Gegenteil Anträge einbringen, die zu ihrer eigenen Entmündigung führen, sind schon immer das Schlimmste gewesen, was einer parlamentarischen Demokratie widerfahren konnte. Es wird dieses Mal nicht anders sein. Nachdem der Föderalismus vom Politbüro Merkels bereits zerstört wurde, ist die parlamentarische Demokratei das nächste Opfer, denn wer nimmt ein Parlament aus Kopfnickern, aus Personen, die freudig auf ihre Zuständigkeiten verzichten und sie anderen zum freien und unkontrollierten Missbrauch übertragen, ernst?

Wir haben an anderer Stelle argumentiert, dass die Fortsetzung der “epidemischen Lage von nationaler Tragweite” die Voraussetzung für die derzeit stattfindenden Massenimpfungen ist, denn entfällt die Notlage, dann entfällt die Grundlage, auf der die European Medicine Agency eine bedingte Zulassung für die derzeit verwendeten Impfstoffe erteilt hat. Dadurch wird auch die bedingte Zulassung hinfällig und alle Impfungen müssten gestoppt werden, bis die Impfstoffe die normalerweise für eine Zulassung notwendigen klinischen Trials und Tests durchlaufen bzw. hinter sich gebracht haben. Kurz: Es ist nicht zu erwarten, dass sich im Deutschen Bundestag am 10. Juni 2021, also morgen, eine Mehrheit finden wird, die der weiteren Entmündigung des Deutschen Bundestags widersprechen wird. Wie gesagt, dazu ist Rückgrat notwendig, und das ist im Bundestag wohl ein seltenes Gut.

Liest man den Antrag, den CDU/CSU und SPD-Fraktion gemeinsam eingebracht haben, dann liest man einen Antrag, der in dieser Weise geeignet ist, die epidemische Lage von nationaler Tragweite bis zum St. Nimmerleinstag fortzuschreiben. Mit anderen Worten, man liest einen Blueprint für den dauerhaften Raub von Bürgerrechten, deren dauerhafte Unterstellung unter al Gusto Entscheidungen der Bundesregierung, und man liest eine Kapitulationserklärung von Parlamentariern, die in erschreckender Weise an die Erklärungen erinnert, die Parlamentarier in der Weimarer Republik dafür vorgebracht haben, dass sie lieber nicht an der Gesetzgebung beteiligt sein wollen, die Gesetzgebung daher Notverordnungen auf Grundlage der Notstandsgesetzgebung der Weimarer Republik überlassen haben. 

Geschichte wiederholt sich offenkundig.

Sie wiederholt sich, weil es nur einen begrenzten Stock von Menschen gibt, weil es wiederkehrende Phasen gibt, in denen politische Systeme Opportunismus und vor allem Feigheit belohnen und Korruption zum Normalzustand geworden ist.

Der Antrag beginnt mit der Feststellung, dass eine epidemische Lage von nationaler Tragweite nur dann festgestellt werden kann, wenn 

  1. Die WHO eine Pandemie erklärt hat;
  2. eine dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen Krankheit über mehrere Länder der Bundesrepublik DROHT oder stattfindet;

Während die erste Bedingung die deutsche Gesetztgebung unter die Aufsicht der WHO stellt, ist die zweite Bedigung eine Art Blankoscheck, denn eine BEDROHUNG durch eine “dynamische Ausbreitung” einer “bedrohlichen Krankheit” kann man, da sich der Vollzug der Drohung immer auf die Zukunft bezieht und man bei Ausbleiben des Vollzugs generell darauf verweisen kann, dass die eigenen Maßnahmen die Katastrophe abgewendet hätten, egal, ob dies der Wahrheit entspricht oder nicht, eine solche Bedrohung kann man jederzeit erfinden, inszenieren, herbeireden und -schreiben und -senden.

Und nichts anderes geschieht im Antrag der beiden Fraktionen der Rückgratlosen. Die Feststellung eines “Fortbestehens einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite” sei weiterhin erforderlich, denn

  • neue Varianten gäben Grund zur Besorgnis (man beachte, dass Besorgnis, nicht etwa Fakten hier zum Kritierium erhoben wird);
  • die Varianten würden sich in allen Altersgruppen ausbreiten (das ist nichts Neues, denn auch die Urvariante von SARS-CoV-2, die Wuhan-Variante hat sich in allen Altersgruppen ausgebreitet);
  • die erhöhte Übertragbarkeit, die vor allem für b.1.1.7 festgestellt worden sei, könne dazu führen, dass das stark belastete Gesundheitswesen noch weiter unter Druck gerate (die konditionale Formulierung und das etwas unter “Druck geraten könnte”, setzt abermals eine Besorgnis oder eine Befürchtung an die Stelle von Fakten. Tatsächlich ist b.1.1.7 nicht ansteckender und in jedem Fall nicht mit häufigeren Erkrankungen verbunden als die Wuhan-Variante, tatsächlich hat zu keinem Zeitpunkt, weder in der Vergangenheit noch aktuell eine Situation gedroht, in der es zu einer Überlastung des Gesundheitssystems gekommen wäre. Tatsächlich ist die Bettenauslastung auf Intensivstationen geringer als in früheren Jahren);
  • die Einstufung umliegender Länder durch die Bundesregierung als “Virusvariantengebiet” zeige, dass ein Überspringen von SARS-CoV-2 aus dem Ausland nach Deutschland drohe; (Das ist vielleicht die dreisteste Behauptung: Wenn Sie ihre Oma zum Serienmörder erklären, dann droht ihnen die Ermordnung! Das ist eine logisch-äquivalente Formulierung. Zudem werden Varianten von SARS-CoV-2 vornehmlich deshalb in anderen Ländern gefunden, weil in anderen Ländern viel häufiger sequenziert wird als in Deutschland. Wer nicht nach einer deutschen Variante sucht, kann auch keine finden…);
  • Zwar sänken Fallzahlen und Hospitalisierungsraten, es bedürfe aber “konsequent fortgesetzter Anstrengungen” um die Tendenz aufrecht zu erhalten (Abermals wird hier kein Argument, sondern eine rhetorische Finte genutzt, um eine Maßnahme zu begründen, die angesichts der Fakten nicht durchgeführt werden dürfte. Die Finte lautet dieses Mal, dass, obwohl man mit chemischem Kampfstoff die gesamte Population einer Stadt eliminiert habe, man weiterhin Kampfstoff verbreiten müsse, um sicherzustellen, dass kein neues Leben auftaucht. Leuten, die schreiben wie die Angehörigen der beiden Bundestagsfraktionen, die diesen Antrag zu verantworten haben, geht es nicht darum, Argumente zu präsentieren, sondern darum, ein parlamentarisches Feigenblatt zu produzieren, das genutzt werden kann, um den Anschein zu erwecken, die eigene Entscheidung sei auch nur entfernt auf eine “Konsideration”, eine Überlegung gestützt. Dass sie das nicht ist, zeigt sich schon daran, dass sich im gesamten Antrag nicht ein Satz findet, der negative Folgen einer Fortschreibung der epidemischen Lage nationaler Tragweite thematisiert. Ein Parlamentarier, der für sich in Anspruch nehmen will, eine Entscheidung nach reifer Überlegung getroffen zu haben, muss Für und Wider der Entscheidung nicht nur BENENNEN, sondern auch ABWÄGEN. Im Antrag der Fraktionen aus CDU/CSU und SPD findet keinerlei Abwägung statt. Er ist somit einzig zu dem Zweck verfasst, eine Abstimmungsgrundlage zu liefern, die den Anschein dafür bieten kann, die Fortsetzung der epidemischen Lage nationaler Tragweite sei auf irgend eine Form von Argumentation gebaut, diene nicht einzig und allein dazu, Bürger weiterhin zu kontrollieren, zu überwachen und mit willkürlichen Einschränkungen ihrer bürgerlichen Freiheiten zu bedrohen, und, last but not least, die Massenimpfung fortführen zu können, die durch die Beendigung der epidemischen Lage nationaler Tragweite ihrer rechtlichen Grundlage verlustig gehen würde.

Der Antrag ist somit nicht dazu gedacht, das Für und Wider einer epidemischen Notlage abzuwägen. Er dient einzig der Fortschreibung dieser Lage. Im Antrag werden keine Fakten in Rechnung gestellt. Es finden sich nur Formulierungen in der Möglichkeitsform, etwas könnte sich zu etwas entwickeln, etwas gibt Anlass zur Sorge, weil es dazu führen könnte, etwas habe das Potential etwas auszulösen. Auf Basis solchen sprachlichen Kautschuks kann man alles und nichts rechtfertigen. Der Antrag ist Hohn und Spott auf ernsthafte parlamentarische Tätigkeit und man fragt sich, ob das Fortbestehen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, das morgen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Bundestag beschlossen und in den Systemmedien begüßt werden wird, auf Opportunismus, Feigheit oder Boshaftigkeit beruht. 



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