Solidarsystem: Die Lizenz zur Ausbeutung?

Solidarität kommt in zwei Formen als geübte Solidarität und als eingeforderte Solidarität. Eigentlich ist geübte Solidarität eine individuelle Handlung, die auf einer entsprechenden Entscheidung beruht. Das englische Wort „charity“ – Wohltätigkeit oder Mildtätigkeit fast diesen Aspekt von Solidarität. Ausgehend von dieser Zuschreibung von Bedeutung hat sich Solidarität verändert, wurde Solidarität zunächst zu einem Begriff des gegenseitigen Zusammenstehens, der gegenseitigen Hilfe, eine Form der Versicherung auf Gegenseitigkeit: Du hilfst mir in Zeiten der Not, ich helfe Dir, so lautete der Vertrag, den sich Staaten angeeignet und den sie pervertiert haben. Nunmehr ist Solidarität als ein Vehikel des Gebens und Nehmens im individuellen Austausch zu einem Vehikel des kollektiven Nehmens und Gebens geworden. Als Konsequenz wurde der Anspruch auf Erwiederung der Solidarität, der sich mit der Entscheidung, Solidarität zu üben, an diejenigen richtet, denen Solidarität gewährt wurde, gestrichen. Kollektive Solidarsysteme, wie sie nun heißen, bestehen im Wesentlichen aus denen, denen eingeredet wird, sie müssten solidarisch sein und die Mittel bereitstellen, die vom Staat – ganz solidarisch – umverteilt werden und denen, die Empfänger von Solidarität, also Solidarzahlungen sind. Letztere sind von Schuldnern derer, die Solidarität geübt haben, zu Nehmern ohne Gebensverpflichtung geworden, die oft genug mit einem Rechtsanspruch ausgestattet wurden. Das hat mit einem Solidarsystem, das auf Gegenseitigkeit beruht, das auf Freiwilligkeit sowie auf der gegenseitigen Verpflichtung, in dem Maße zu geben, wie genommen wird, basiert, nichts mehr zu tun. Es handelt sich um ein Umverteilungssystem in Einbahnstraße, das von denen, die produktiv und leistungsfähig sind zu denen verläuft, die es nicht sind.

Quelle

In einem Solidarsystem wäre es undenkbar, dass ein Nehmer nimmt, ohne je gegeben zu haben. Es wäre undenkbar, dass ein Nehmer nimmt, ohne zumindest zu versuchen, in gleicher Höhe zurück zu geben. Es wäre undenkbar, dass eine Gruppe von den Leistungen einer anderen Gruppe profitiert, weil es der entsprechenden Gruppe gelungen ist, sich durch Lobbyismus einen Vorteil zu verschaffen. Das sind drei Gründe, warum die deutschen Sozialversicherungssysteme und allen voran das Rentensystem keine Solidarsysteme sind.

Aber: Der Begriff der Solidarität in seiner systematisierten Form der Solidargemeinschaft ist so sehr von seiner Bedeutung getrennt und zu einer affektiven Floskel geworden, dass es niemanden mehr stört, wenn diejenigen, die das Rentensystem finanzieren, am Ende ihres Erwerbslebens oft schlechter gestellt sind als andere, die im Verlauf ihres Lebens deutlich weniger oder gar keine Beiträge geleistet haben. Der Begriff der Solidarität, der die Grundlage der Solidarsystem-Verdummung bildet, er ist zu einer Forderung geworden, die an diejenigen gerichtet wird, die leistungsfähig sind. So als wäre Leistungsfähigkeit eine Sünde, derer man sich durch Ablasszahlungen entledigen muss, werden Leistungsfähige zur Solidarität verpflichtet, von der wiederum andere, die den Leistungsfähigen oder -willigen gegenüber vollkommen unsolidarisch sind, sehr gut leben.

Ein Feeback, das uns von unserem Leser Wolfgang Schönfelder zum gestrigen Beitrag erreicht hat, verdeutlicht, wie sehr der Gedanke, Solidarität sei eine Pflicht, die Leistungsfähigen auferlegt ist, in manchen deutschen Gehirnen verankert ist:

Quelle

„Ihre Kritik, oder auch Übernahme eines Propagandaartikel von dem DIW ist sehr einseitig und nicht sachgerecht. Nur als ein Teil nenne ich den Hinweis daß eben die Rentenversicherung eine SOLIDARVERSICHERUNG und keine Sparkasse ist. Neben lebenslänglicher Altersrente gibt es eben noch aus dem Topf Witwen-, Waisen- und Erwerbsminderungsrente, für Altersrentner auch noch Reha-Kuren. Ebenso die zwar prinzipiell richtige aber nicht ganz gerechte Anrechnung von Erziehungszeiten, besonders für Mütter. Norbert Blüm hatte schon recht, es gibt kein besseres Alterssicherungssystem als Solidarrente in Form des Generationenvertrages.“

Implizit beschreibt Herr Schönfelder noch einen Funktionsmechanismus, über den die Erpressung zur angeblichen Solidarität, von der die meisten Leistungsfähigen leider gar nichts haben, denn ihnen gegenüber wird nicht einmal so viel Solidarität geübt, dass man ihnen eine ihren Einzahlungen entsprechende Rente gewährt, funktioniert: Die Solidarität wird auf eine Vielzahl von vermeintlichen Zusatz-Leistungen ausgeweitet, die ein Leistungsfähiger zwar ohne Probleme selbst finanzieren könnte, wäre es ihm überlassen, sich privat zu versichern, die ihm aber so präsentiert werden als würde er im Falle eines Schadensfalls selbst davon profitieren. Das ist das Prinzip einer Solidarversicherung auf Gegenseitigkeit. Das war ihr ursprünglicher Zweck: Dass die BEITRAGSZAHLER sich gegenseitig Sicherheit verschafft haben, für Zeiten, in denen sie arbeitsunfähig sind oder in denen sie in Rente gehen. Die Zusatzleistungen im angeblichen Solidarsystem „Rentenversicherung“ werden jedoch Dritten gewährt, die keine Beitragszahler sind oder sie werden in einer Höhe gewährt, die in keinem Verhältnis zur Beitragszahlung stehen. Damit wird das Solidarsystem zu einem Umverteilungssystem und damit ändern sich die Kriterien seiner Bewertung.

In einem Solidarsystem gilt die prinzipielle Äquivalenz von Beitrag und Leistung. Jeder kann in der Höhe Leistungen von anderen in Anspruch nehmen, wie er selbst Beitrag entrichtet hat. Oder: Wenn eine weitere Versicherungskomponente hinzukommt, können sich die Beitragszahler verpflichten, einem anderen Beitragszahler Ausfälle zu versichern, die entstehen können, wenn er z.B. zeitweise erwerbsunfähig wird, und zwar für die Zeit seiner Erwerbsunfähigkeit – jedoch nicht bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit. Letzteres ist ein individuelles Risiko, das nicht auf dem Rücken einer Solidargemeinschaft versichert werden kann, sondern nur individuell. Grundlegend für ein Solidarsystem ist demnach, das Beitragsleistung und Auszahlung aus dem Solidarsystem in einem Verhältnis zu einander stehen, das denjenigen, der hohe Beiträge geleistet hat, demjenigen gegenüber, der geringe Beiträge geleistet hat, zumindest nicht schlechter stellt.

Ein Umverteilungssystem verteilt die eingehenden Beiträge in Leistungen um, die vollkommen unabhängig vom Beitrag, der geleistet wurde, vergeben werden. Weil dies eine Ungerechtigkeit darstellt, wird die Solidarität als Legitimationsfloskel bemüht, aber auch Solidarität und die damit legitimierbare Ungerechtigkeit in Form von Ausbeutung hat da ihre Grenzen, wo Beitragszahler letztlich über ein Erwerbsleben mehr in eine gemeinsame Rentenkasse abführen, als sie aus der Kasse entnehmen können, wenn sie sich schlechterstellen als sie sich gestellt hätten, hätten sie nie in die Rentenversicherung einbezahlt. Grundlegend für ein Umverteilungssystem ist, dass es keine Möglichkeit gibt, Fairness bei der Umverteilung zu garantieren, solange nicht jeder Beitragszahler eigenständig über die Höhe des Betrages, den er zur Umverteilung freigeben will, bestimmen kann. In allen Fällen, in denen ihm die Höhe der Umverteilung auferlegt wird, ist politische Korruption die Folge (wegen der asymmetrischen Vertragsbeziehung. Warum das so ist, kann man bei Oliver Williamson „The Eocnomic Institutions of Capitalism“ nachlesen).

Letztlich gibt es nur die Freiwilligkeit der Beitragsleistung als Legitimation für ein Umverteilungssystem, das denjenigen, der leistungsfähig ist, in der Weise benachteiligt, wie es z.B. die gesetzliche Rentenversicherung tut. Es ist etwas falsch am System, wenn der Almosenempfänger von den Almosen besser leben kann als derjenige, der das Almosen gegeben hat. Letztlich ist ein Umverteilungssystem ein System der Almosen. Das unterscheidet es vom Solidarsystem. Es ist auch ein System, das für politische Korruption, die Verteilung von Privilegien an bestimmte gesellschaftliche Gruppen, die Ausbeutung anderer gesellschaftlicher Gruppen anfällig ist. Den Beleg dafür kann jeder, der sein Leben lang gearbeitet hat, spätestens mit seinem 67 Lebensjahr und als Rentenbescheid in Händen halten.

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