Deutschland will mit gesuchtem “Kriegsverbrecher” kooperieren

Damit weniger Migranten nach Deutschland kommen, ist es notwendig, den Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration zu unterschreiben. So haben die Vertreter der Unionsfraktion im Bundestag Stephan Harbarth und Frank Steffel behauptet.

Werde der vermeintlich unverbindliche Vertrag unterschrieben, der keinerlei Eingriff in nationale Souveränitätsrechte darstelle, dann würden Mitunterzeichner, die das Niveau der „Grundstandards und Gesundheitsversorgung“, das Deutschland vorzuweisen habe, noch nicht erreicht hätten, Schritte unternehmen, um dieses Niveau zu erreichen. Als Konsequenz würden die Migranten in ihren Heimatländern verbleiben, so Harbarth.

Eine Geschichte aus Tausend-und-einer-Nacht, die selbst, wenn man die Frage, wie man mittels eines unverbindlichen nicht in nationale Hoheitsrechte eingreifenden Vertrags afrikanische oder asiatische oder arabische Länder, die Ausgangspunkt der Massenmigrationen der letzten Jahrzehnte waren, dazu bringen will, sich an einen unverbindlichen Vertrag zu halten, ausklammert, ein Märchen bleibt, eines, das sich schnell zu einer Tragödie in Glaubwürdigkeit und Lächerlichkeit entwickeln könnte.

Warum?

Fragile State Index; Source: Fund for Peace

Unter den Mitgliedsländern der International Organization for Migration, der Agentur der UN, bei der der Global Compact ausgehandelt worden ist, finden sich zum Beispiel der Süd-Sudan, Somalia, Yemen, die Demokratische Republik Kongo, Syrien und die Zentralafrikanische Republik. Die sechs Länder verteilen unter sich die letzten Plätze im Failed State Index, der seit kurzem „Fragile State Index“ heißt und vom Fund for Peace geführt wird. Damit wird diesen Ländern attestiert, dass es keine Zentralregierung gibt, die in der Lage wäre, Verträge im Land durchzusetzen, dass im Land Clanherrschaft und Anarchie, Kriminalität und Gewalt florieren. Nimmt man Somalia als Beispiel, dann kann die dortige Zentralregierung Vereinbarungen treffen, die wenig über das Stadtgebiet von Mogadishu hinaus Gültigkeit beanspruchen können, weil Teile des Landes u.a. von der Terrororganisation Al-Shabaab und von „Piraten“ kontrolliert werden.

Macht es Sinn, mit solchen Ländern einen Vertrag zu vereinbaren, der angeblich die Ziele verfolgt, die die Vertreter der Unionsparteien im Bundestag als dessen Ziele ausgegeben haben?

Macht es darüber hinaus Sinn, dass sich Deutschland als Unterzeichner des Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration gemein macht mit einem vermeintlichen Kriegsverbrecher, der seit 2008 vom Internationalen Gerichtshof (ICC) in Den Haag mit einem Haftbefehl gesucht wird?

Wir stellen vor:

Omar Hassan Ahmad al-Bashir.

Omar al-Bashir ist der Präsident der Republik Sudan.

Präsident des Sudan ist er seit 1993.

An der Macht ist al-Bashir seit 1989. Damals hat er sich mit einem Militärcoup, der unblutig verlaufen ist, an die Stelle von Sadig al-Mahdi gesetzt, der bis zum Coup Ministerpräsident des Sudan war.

1993 hat sich al-Bashir zum Präsidenten des Sudan erklärt, und 1996 über seine Entscheidung abstimmen lassen. 75% der Sudanesen haben ihn zum Präsidenten gewählt. Gegenkandidaten gab es keine.

Im Jahr 2000 wurde al-Bashir, abermals ohne Gegenkandidat, mit 90% der Stimmen wiedergewählt. Ob das Wahlergebnis geschätzt wurde, wie es in Hessen normal zu sein scheint, ist unbekannt.

Im April 2010 wurde al-Bashir, der zwischenzeitlich Parteien im Sudan (wieder) zugelassen hatte, als erster Multi-Parteien-Kandidat wiedergewählt. Die Einheitsfront der Parteien, die im Sudan bereits vorhanden ist, ist in Deutschland noch im Werden. Vielleicht erklärt dies die seltsame Zuneigung, die man in der Bundesregierung und der sie tragenden Parteien zum Unterzeichnen des Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration gemeinsam mit al-Bashir und dem Sudan, gemeinsam mit dem “Kriegsverbrecher” al-Bashir hat.

Die Darfur-Krise dürfte dem ein oder anderen Leser noch zumindest dem Namen nach bekannt sein. Im Jahr 2003 liefen Schützer der Menschenrechte bei der UN Sturm, weil in Darfur stattfand, was die USA später einen Genozid genannt haben: Kämpfer der Sudan Liberation Army (SLA) und des Justice and Equality Movement (JEM) rebellierten gegen die Regierung al-Bashirs in Khartoum. Die Rebellion wurde von islamistischen Milizen, den Janjaweed niedergeschlagen, blutig niedergeschlagen. Zwischen 200.000 und 400.000 Menschen verloren nach eher groben Schätzungen dabei ihr Leben. Die Janjaweed, so die Behauptung, die seither im Raum steht, wurden direkt von al-Bashirs Regierung unterstützt, mit Waffen, Material, Kämpfern uvm., was dazu führte, dass im Jahr 2005 der Sicherheitsrat der UN den „Darfur-Case“ an den Internationalen Gerichtshof in Den Haag (ICC) überwiesen hat.

Dort wurde ermittelt, es wurden Belege gesammelt, eine Anklage verfasst und im März 2009 wurde auf Antrag von Luis Moreno-Ocampo, dem damaligen Chefankläger des ICC, ein Haftbefehl gegen Omar al-Bashir erlassen. Der Haftbefehl wurde im Juli 2010 erneuert, und seither ist er in der Welt, seither warten die Richter in Den Haag, dass der als Kriegsverbrecher angeklagte al-Bashir vor ihrem Gericht erscheint.

Der reist zwar munter durch die Welt, bislang hat es aber keines seiner Gastländer für notwendig erachtet, den Haftbefehl aus Den Haag auszuführen.

Als würde diese Demonstration der Machtlosigkeit nicht schon ausreichen, um zu zeigen, dass der ICC nicht nur ein zahnloser Tiger ist, sondern darüber hinaus ein Vehikel, das von Mitgliedsstaaten genau dann bewegt wird, wenn es ihnen ideologisch in den Kram passt, die neuerliche Form des Hofierens von al-Bashir, setzt dem ganzen die Krone auf.

Der Sudan, als Mitglied der International Organization for Migration wird den Global Compact unterzeichnen, so wie ihn die Bundesrepublik nach dem Willen der Bundesregierung unterzeichnen wird. Folglich macht sich Deutschland mit dem Regime eines wegen Kriegsverbrechen Angeklagten gemein, stellt Frank-Walter Steinmeier und Angela Merkel auf eine Stufe mit Omar al-Bashir. Ob sie sich wohlfühlen in Gesellschaft eines wegen Kriegsverbrechen Angeklagten?

Bislang hat man bei der EU großen Wert darauf gelegt, nicht in Gesellschaft mit der Regierung des Sudan, mit Omar al-Bashir gesehen zu werden. So heißt es fast schon gebetsmühlenhaft in EU-Berichten zu „EU Actions on Migration in Sudan“:

  • No EU direct financial support goes to the Government of Sudan.
  • The EU does not equip Sudanese border forces with dual-use equipment.
  • The EU does not assist or fund the Government of Sudan or other relevant agencies in creating detention facilities for migrants.

Der Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration wird dies wohl ändern, und er wird dafür sorgen, dass nicht nur die Richter und Ankläger des Lach-Gerichts in Den Haag weiter düpiert werden, er wird auch dafür sorgen, dass Deutschland den vermeintlichen Kriegsverbrecher al-Bashir wieder salonfähig macht.

Warum dieselbe Regierung weiterhin die Verfolgung von uralten Mitläufern, die im Dritten Reich irgendwie am Holocaust beteiligt war, finanziert, ist dann wohl eine unpassende Frage.

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