Das Verwaltungsgericht Osnabrück ist eines, dessen Geschäftsverteilungsplan Sachgebiete, aber KEINE dafür zuständigen Richter enthält. Wer die drei Richter der Dritten Kammer sind, die für das Urteil, das Gegenstand dieses Posts ist, zuständig sind, das geben wir daher unseren Lesern aus Osnabrück herauszufinden auf. Der Internet-Auftritt des Verwaltungsgerichts Osnabrück hüllt sich dazu in Schweigen. Nun sind