Bundespräsidentschaftswahl: Normale Bürger von der Wahl ausgeschlossen

Der Bundespräsident, so steht im Grundgesetz kurz und knapp, in Artikel 54 Absatz 1: „wird ohne Aussprache von der Bundesversammlung gewählt. Wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestage besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat. „Die Bundesversammlung besteht aus den … Bundespräsidentschaftswahl: Normale Bürger von der Wahl ausgeschlossen weiterlesen