Der 27. April 1983 sollte Stichtag der Volkszählung sein. Alles lag und war bereit, bis, ja bis das Bundesverfassungsgericht nach zahlreichen Verfassungsbeschwerden die Volkszählung stoppte.
Am 15. Dezember 1983 gab es dann das sogenannte Urteil zur “Informationellen Selbstbestimmung”, das das Ausmaß des Wissensdrangs von Regierungsschergen über Bürger eingehegte und mit klaren verfassungsmäßigen Grenzen versehen hat:
“Unter den Bedingungen der modernen Datenverarbeitung wird der Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten von dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG umfasst. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.
Einschränkungen dieses Rechts auf „informationelle Selbstbestimmung“ sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig. Sie bedürfen einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlage, die dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entsprechen muss.”
Wir wissen heute, dass der Weichspüler im zweiten Absatz das Einfallstor für Schnüffelgesetze aller Art ist, denn nichts ist heute so einfach als ein “überwiegendes Allgemeininteresse” zu erklären und die Parteischafe im Bundestag zur Verfassungsänderung zu treiben. Aber 1983 wurde dieses Urteil, das dem staatlichen Nachschnüffeln klare Grenzen gesetzt hat, gefeiert.
Die an die “informationelle Selbstbestimmung” angepasste Volkszählung fand dann am 15. Mai 1987 statt. Widerstand gab es kaum noch.
Und doch: alles was sich damals ereignet hat, erscheint im Rückblick wie ein Bericht aus einem Paradies, in dem Bürger eine weitgehend selbstbestimmte Existenz führen konnten, ohne dem unbändigen Wissensdrang derjenigen, die sich als ihre Herren fühlen oder aufspielen, unterworfen zu sein.
Mit der Europäischen Union hat sich das alles geändert. Seither fürchtet man als Bürger technischen Fortschritt, denn technischer Fortschritt ist zu etwas geworden, das den Speichel der Eurokraten laufen lässt, vor allem dann, wenn er bessere Möglichkeiten der ÜBERWACHUNG bereitstellt.
Das Wort “Überwachung” findet sich 11 Mal auf den rund 8 Seiten, die der “Beschluss der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 17. Juni 2026” umfasst. Warum staatliche Institutionen, die mit Leuten besetzt sind, deren Finanzierung im Bundes- oder im Landeshaushalt geregelt ist, als “unabhängig” bezeichnet werden, will sich mir nicht erschließen. Gaslighting scheint so normal geworden zu sein, dass selbst katholische Priester sich als unabhängige Religionsexperten ausgeben…
Wie dem auch sei, die Datenschutzkonferenz (DSK) hat einen Beschluss zu 6G erlassen, der in die Feststellung mündet, dass MEHR staatliche Regulierung von 6G notwendig ist, um zu verhindern, dass Bürger noch mehr zum Überwachungsobjekt werden als sie es bereits sind. Was sonst wäre von einer Institution zu erwarten, deren Mitglieder von solchen Regulierungen leben.
Ursache der neuen Drohung, das Privatleben von Bürgern auszuschnüffeln, wenngleich es viele zu geben scheint, deren Umgang mit „Technik” schon heute den Eindruck vermittelt, sie seien eher exibitionistisch veranlagt und hätten kein Problem damit, sich ausschnüffeln und zum Datenlieferanten reduzieren zu lassen, Ursache dieser neuen Drohung ist ISAC – Integrated Sensing and Communication, das im Rahmen von 6G implementiert werden soll, eine Mischung aus Sensing, also dem Erfassung und Interpretieren von physikalischen, biologischen oder chemischen Signalen aus der Umwelt durch einen entsprechenden Kommunikations-Device, ein Smartphone, ein Tablet, eine Uhr, und RADAR, Radio Detection and Ranging, der Erkennung und Ortung von Objekten auf Basis elektromagnetischer Wellen.
Oder in den Worten der DSK:
“Diese sensorischen Fähigkeiten, integriert als Basisdienst in zukünftigen Funknetzen, bieten eine Vielzahl potentieller Anwendungsbereiche. Gleichzeitig ermöglicht ISAC aber auch eine übergreifende und weitreichende Überwachung des öffentlichen wie auch des privaten Raumes und erzeugt damit regulative Herausforderungen im Hinblick auf den Schutz personenbezogener Daten [nicht etwa der Datenträger, also der Bürger].”
Mit der Kombination von Radar und Sensorik in einen Funkstandard über ISAC wird die Möglichkeit einer flächendeckenden Erfassung von Ort, Bewegung, Aufkommen und Struktur der Umgebungsmaterialien geschaffen, das Smartphone wird immer mehr zum Aushorchmittel.
Wenn man zurückdenkt, worüber wir uns 1983 im Zusammenhang mit einer anonymen Volkszählung aufgeregt haben, eine Zählung mittels standardisiertem Fragebogen, deren Datenmasse mit damaligen Mitteln der Datenverarbeitung kaum zu bewältigen war, muss man neidlos gestehen, wir haben uns über die Mücke erregt und sind heute mit einem Elephanten konfrontiert, der alles, was man als “informationelle Selbstbestimmung” bezeichnet, plattwalzt.
- Verkehrsüberwachung;
- Veranstaltungsüberwachung,
- Bewegungsmonitoring,
- Gesundheitsmonitoring,
- Niederschlagsüberwachung,
- Bessere Augmented Reality:
- Beep Beep: “Sie fuhren am 3. März 2031 mit einer Geschwindigkeit von 32,49 Stundenkilometern über eine Strecke von 624,35 Metern durch eine 20km Zone. Bitte zahlen Sie das Verwarnungsgeld von 624,35 * 2,49 = 1.554,63 Euro auf eines der angegebenen Bankkonten”.
- Beep Beep: “Sie haben zwei Flaschen Bier mit jeweils 5Volumen% Alkohol getrunken. Sie haben die Grenze zur Fahruntüchtigkeit überschritten. Ihr Auto wurde über das integrierte anti-Drink-Driving System gelockt.”
- Augmented Reality unter 6G – eine nahezu lückenlose Möglichkeit, Personen und deren Verhaltensweisen zu überwachen.
Und wenn Sie nun gedacht haben, ihre Wohnung, der angeblich unverletztliche Ort, schützt sie vor 6G-Überwachung, dann haben Sie die Rechnung ohne den integrierten Radar gemacht:
“Mit der Fähigkeit der zugrundeliegenden Radartechnik, auch Hindernisse wie bspw. Wände zu durchdringen, könnte zudem u. a. auch das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung gemäß Art. 13 GG tangiert werden. Dies würde zusätzlich einen besonders schwerwiegenden Grundrechtseingriff darstellen.”
Sich zumindest in den eigenen vier Wänden frei bewegen, war früher, ab 2030 ist 6G und dann hat die zügellose und unüberwachte Freiheit privater Wohnung ein Ende.
Wir leben in Zeiten von KI. Die Informationen, die per Radio-Sensing von ihnen, als dem Objekt, das die Daten liefert, gewonnen werden, sind problemlos über LLMs erweiter- und integrierbar. Das LLM lernt an ihrem Objekt, lernt ihre Verhaltensweisen und akkumuliert auf diese Weise all die Daten, die notwendig sind, um auf ihre Eigenschaften zu schließen, ein genaues Bild von ihnen zu erstellen, das es ermöglicht, Sie zu identifizieren, egal, wo Sie sich aufhalten, die Art und Weise, wie sie sich bewegen, verrät sie, egal, welche Verkleidung sie wählen, die Überwachung Ihrer Atmung und Ihres Herzschlags lässt Schlüsse darauf zu, was sie im Schilde führen, das, gekoppelt mit ihren vergangenen Verhaltensweisen, macht sie zum vorhersagbaren und damit perfekt überwachten Untertanen.
Aber natürlich werden nationale Regierungen und die Korruptokratie in Brüssel diese Möglichkeiten nicht für sich nutzen, uns vielmehr vor deren Nutzung schützen.

