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Zum Missbrauch von Menschenrechten

Am 15. Dezember 2015 ging vor dem Westminster Magistrates Court in London ein Verfahren zuende, in dem es um die Auslieferung von fünf Männern aus Ruanda nach Ruanda ging: Celestin Mutabaruka, Celestin Ugirashebuja, Charles Munyaneza, Vincent Bajinya/Brown und Emmanuel Nteziryayo. Gegen alle fünf gibt es hinreichende Verdachtsmomente, die sie als Beteiligte des Ruandischen Genozids ausweisen. Indes, eine Auslieferung der fünf Verbrecher an die Behörden in Ruanda wurde 2015 vom Westminster Magistrates Court abgelehnt. Eine Entscheidung, die Ende Juli 2017 durch den High Court in London bestätigt wurde. Im den Rechtszug abschließenden Urteil wurde die Auslieferung der fünf am Ruandischen Genozid Beteiligten abgelehnt, und zwar mit der Begründung, es sei nicht sicher, dass die fünf Männer in Ruanda ein faires Verfahren erwarte.

Quelle

Übrigens hat Sir Keir Starmer, der seine Karriere auf „Menschenrechte“ gebaut hat, an der Verhinderung der Abschiebung von hochwahrscheinlichen Mittätern an Ruandischen Genozid mitgewirkt.

Urteile wie dieses sind seither die Regel, hindern z.B. Behörden daran, verurteilte Gewalttäter, die zudem illegal in ein Land gekommen sind, in ihr Heimatland abzuschieben, z.B. mit dem Verweis darauf, dass eine Abschiebung des Gewalttäters sein Menschenrecht auf ein geordnetes Familienleben beeinträchtige, da seine Familie nicht mitabgeschoben wird. Dass es sich bei dem entsprechenden Gewalttäter um einen Pädophilen handelt, hat den zuständigen Richter bei seinem Urteil nicht gestört.

In den genannten Fällen und in vielen anderen Fällen werden Personen unter den Schutz „ihrer Menschenrechte“ gestellt, die wiederum höher als andere geltend gemachte Rechte gewichtet werden.

Und wer wollte dem widersprechen?

Ich.

Zwei Thesen:

Betrachten wir zunächst das, was Menschenrechte gelten soll, in der Fassung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen im Jahr 1966.

Demnach wird deklariert:

Artikel 1: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen;

Daher bestimmt Artikel 2, dass jeder Mensch Anspruch auf die im nachfolgenden genannten Menschenrechte hat und es kein Merkmal in seiner Person geben kann, das diesen Anspruch verwirkt.

Und nun kommen die Rechte:

  • Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person – Es sei denn, er wird gerade von seinem Staat in einen Krieg verwickelt;
  • Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden – Sofern man übermäßige Steuern nicht als Sklaverei ansehen will;
  • Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden – es sei denn, der Geheimdienst eines Staates sieht das anders;
  • Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden – es sei denn, er wird entmündigt oder es wird ihm unter irgendeinem Vorwand das Bankkonto gekündigt;
  • Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz – es sei denn, Sir Keir Starmer will ein two-tier-system: 5 Jahre Haft für Leute, die auf Facebook schlimme Sachen über seine Regierung gepostet haben und Bewährungsstrafe für Pädophile von der BBC durchsetzen;
  • Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden – Es sei denn, er heißt Tommy Robinson oder Michael Ballweg;
  • Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden – es sei denn die Polizei steht vor seiner Tür, weil er ein Magazin verlegt, das dem Innenminister gerade nicht gefällt;
  • Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben – es sei denn, sein Staat enteignet ihn, um einen Windpark zu bauen;
  • Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit – es sei denn, seine Gedanken sind rechts;
  • Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten – es sei denn, er lebt in der EU oder im UK und seine Meinung ist nicht im Einklang mit dem, was in EU oder UK als akzeptable Meinung festgelegt wird;

Und so geht das weiter. Wer will, kann die gesamten Rechte, die er eigentlich hat, hier nachlesen.

Die Ergänzungen, die wir den Rechten mit einem Spiegelstrich abgetrennt, angefügt haben, sollen zeigen, dass die Anwendung der „Menschenrechte“ nicht bedingungslos erfolgt, dass es vielmehr längst zur Normalität geworden ist, die angeblichen Menschenrechte, am besten deutlich bei der Meinungsfreiheit, von unbedingten zu bedingten Rechten zu deformieren, die nur unter bestimmten, von einem ideologischen Mob festzulegenden Bedingungen Anwendung finden. Die Einschränkungen, die Meinungsfreiheit in der EU erfährt, womit Meinungsfreiheit de facto zerstört ist, sind das beste Beispiel dafür.

Indes, es gibt Bereiche, in dem Menschenrechte urplötzlich vollkommen ohne Bedingung daherkommen und zudem jeder Verpflichtung, sich auch wie ein Mensch zu verhalten, entbunden sind. Einer dieser Bereiche, den Anwälte und Aktivisten zu einem für sich sehr lukrativen Bereich gemacht haben, sind die Menschenrechte von Ausländern, Asylbewerbern oder sonstigen Zugewanderten, deren Verhalten in der Aufnahmegesellschaft oder deren Verhalten vor Einreise in die Aufnahmegesellschaft den Verdacht nahelegt, dass sie es mit den Menschenrechten anderer selbst nicht so genau nehmen. Das Beispiel der am Genozid in Ruanda beteiligten Männer, deren Menschenrechte es verhindern, dass sie für ihre Taten zur Verantwortung gezogen werden können, ist das herausragendste, das Beipiel, das den Missbrauch von Menschenrechten besonders deutlich macht.

Denn Menschenrechte können weder Schutzrechte vor Strafverfolgung sein, noch können die Menschenrechte einer Person durch das Trampeln auf den Menschenrechten anderer Personen gesichert werden. Aber genau das passiert, wenn mit Verweis auf die Menschenrechte eines Straftäters dessen Abschiebung in sein Herkunftsland abgelehnt, sein Aufenthalt im Aufnahmeland erzwungen wird, ohne dabei die Menschenrechte der „bereits hier Lebenden“ zu berücksichtigen.

Und damit sind wir beim Kern des Problems, denn schon die Deklaration der Menschenrechte enthält grundsätzlich nicht vereinbare Positionen:

Wie so oft im Leben, sind Rechte nichts, was unbedingt vorhanden ist. Rechte sind an Pflichten gekoppelt.

Das Recht auf Asyl ist an die Pflicht gebunden, denen, die nett genug sind, ihre Menschenrechte einschränken zu lassen, um für den Asylbewerber aufzukommen, so kurz wie nur möglich zur Last zu fallen und so schnell wie nur möglich die Vorleitungen zurückzuzahlen.

Das Recht auf Leben und Freiheit kann nur dann eingefordert werden, wenn die eigene Person keine Gefahr für Leben und Freiheit anderer darstellt. Kurz: Wer Gewalttäter ist, kann keine Menschenrechte mehr geltend machen, denn er hat bereits gezeigt, dass er die Menschenrechte anderer mit Füßen tritt. Warum sollte man ihm Menschenrechte einräumen, die er anderen nicht einräumt? Was ist das für eine Meldung an andere, die sich mit dem Gedanken tragen, Menschenrechte mit Füßen zu treten?

Insofern sind Urteile, die die Auslieferung von Personen, von Straftätern, Mördern, Terroristen, Islamisten mit Verweis auf deren Menschenrechte ablehnen, eine Travestie auf Menschenrechte im Besonderen und Recht im Allgemeinen, eine Verballhornung von Recht, was die Frage aufwirft, wie es zu diesen Urteilen, in denen die Menschenrechte eines Kriminellen über die Menschenrechte von Nichtkriminellen gestellt werden, überhaupt kommen kann.

Die Ursache findet sich in den Horden von Anwälten, die „Menschenrechte“ als lukrative Einkommensquelle entdeckt haben, zudem eine Einkommensquelle, aus der man sich skrupellos bedienen kann, denn: wer wollte etwas „gegen Menschenrechte“ sagen und mit dem Verweis auf die eigene „Gutheit“ verdient es sich besonders gut.

Indes, ihr Verdienst sichern diese Leute dadurch, dass sie alle Menschenrechte, die sie finden können, auf eine Person laden, diese eine Person, etwa einen des Genozid Verdächtigen zu einer nicht beschädigbaren Einheit aus Menschenrecht erklären und die Menschenrechte aller anderen Menschen schlicht mit Füßen treten.

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Keiner dieser Menschenrechts-Anwälte sieht sich genötigt die Menschenrechte derjenigen, die im Genozid in Ruanda ihre Angehörigen verloren haben und nun sehnlichst auf eine Verurteilung der Schuldigen warten, eine Form der Genugtuung ohne eigenen Genozid an den einstigen Tätern, auch nur eine Sekunde zu berücksichtigen.

Keiner dieser Menschenrechts-Anwälte hat auch nur eine Sekunde lang Empathie mit den Opfern der Menschenrechtseinheit, die sie verteidigen.

Keiner der Menschenrechts-Anwälte denkt auch nur kurz an die Menschenrechte derjenigen, die für diejenigen aufkommen müssen, die schon gezeigt haben, dass sie die Menschenrechte anderer mit Füßen treten, kein Menschenrechtsanwalt verschwendet auch nur einen Gedanken auf die zukünftigen Nachbarn des Mörders, des Terroristen, des Pädophilen, den sie gerade vor der Abschiebung bewahrt haben.

Warum sollten sie?
Es würde ihrem Geschäft schaden.

Und damit sind wir beim letzten Punkt: Geschäft. Menschenrechte sind ein doppelter Reinverdienst: Sich für Menschenrechte einzusetzen, das bringt (noch) Status, und es kommt ohne Gefahr. Man kann das letzte kriminelle Schwein verteidigen, ohne Gefahr zu laufen, für nachfolgende Straftaten des wegen seiner Menschenrechte nicht Ausgelieferten zur Rechenschaft gezogen zu werden. Anwälte haben kein „Skin in the Game“, wären sie an den Schäden, die sie anrichten, auch nur anteilsweise beteiligt, dieser „Menschenrechts“spuk hätte schnell ein Ende.


 

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