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Staatsterrorismus

Staaten, d.h. politische Akteure, die sich staatliche Positionen angeeignet haben, können aus diesen Positionen heraus die eigene Bevölkerung terrorisieren. Staatliche Akteure, Politiker, Verwaltungsangestellte, Angehörige staatlicher Ordnungsinstitutionen, sie alle können eingesetzt werden, um die eigene Bevölkerung zu terrorisieren.

Indes: in all der Forschung, die sich mit Terrorismus beschäftigt, kommt Staatsterrorismus nicht vor. Ein Grund, neben der endemischen Feigheit unter Positionsinhabern in heutigen akademischen Institutionen, ist die gemeinhin zur Beschreibung von Terrorismus eingesetzte Definition:

Demnach ist Terrorismus geplante, politisch motivierte Gewalt, die sich gegen Bürger richtet und von verdeckten oder sub-nationalen Gruppen ausgeführt wird, um Einfluss eine bestimmte Zielgruppe zu erreichen. [: ‘premeditated, politically motivated violence perpetuated against noncombatant targets by subnational groups or clandestine agents, usually intended to influence an audience.’].

Martin, Gus (2003). Understanding Terrorism: Challenges, Perspectives, and Issues, Thousand Oaks: Sage, p.33;

Übernimmt man diese Definition, dann sind staatliche Akteure per definitionem als Terroristen ausgeschlossen.

Ein Umstand, der für staatliche Akteure bequem sein mag, Wissenschaftler aber stören muss. Dies nicht nur vor dem Hintergrund offensichtlicher Akte des Staatsterrorismus wie sie die Mullahs im Iran gerade haben durchführen lassen, sondern vor allem vor dem Hintergrund, dass das Zwangsinstrumnentarium, das Instrumentarium das staatliche Akteure einsetzen können, um die eigene Bevölkerung zu TERRORISIEREN ungleich umfangreicher ist als das beschränkte Arsenal der Mittel, das denen zur Verfügung steht, die derzeit die Auszeichnung haben, alleine unter dem Rubrum von „Terrorismus“ behandelt zu werden.

Entsprechend hat Richard Jackson schon 2008 für eine breitere Definition von TERRORISMUS argumentiert, die staatliche Akteure, die Staatsterrorismus einschließt:

„I would argue that if terrorism [1] refers to violence directed towards or threatened against civilians which is [2] designed to instil terror or intimidate a population for political reasons – a broadly consensual definition of terrorism in the literature – then states can clearly be terrorists too. For example, when government agents attempt to cause fear and intimidation to sectors of their own population in order to undermine support for an opposition movement through a violent campaign that involves random murder, kidnapping and torture, assassination, and bombs planted in public places (the very same acts that non‐state terrorists commit), there is no doubt that this constitutes terrorism. It is similarly terrorism if they attempt to intimidate the population of another state through the same means.“

Jackson, Richard (2008). „The ghosts of state terror: Knowledge, politics and terrorism studies.“ Critical Studies on Terrorism 1(3): 377-392.

Demnach charakterisieren zwei Merkmale den staatlichen Terrorismus:

[1] Gewalt oder die Drohung mit Gewalt, die auf (Teile) der eigenen Bevölkerung gerichtet ist,
[2] die politisch motiviert ist und dem Ziel dient, die (oder Teile der) Bevölkerung einzuschüchtern und in Angst und Schrecken zu versetzen;

Wenn Regierung, so schreibt Jackson, z.B. Gewalt oder die Drohnung mit Gewalt einsetzen, um politische Gegner zu bekämpfen, dann ist dies ein Akt des staatlichen Terrorismus. Indes beschränkt Jackson seine Definition auf Akte OFFENER GEWALT und das wird nach unserer Ansicht dem, was Staatsterrorismus ist, nicht gerecht, der Tatsache nicht gerecht, dass staatliche Akteure über ungleich mehr Mittel zur Durchsetzung ihrer Ziele verfügen als ordinäre Terroristen.

Staatliche Akteure haben einen Ordnungsapparat, ein Geflecht von Institutionen, der/das genutzt werden kann, um die Bevölkerung zu überwachen, zu terrorisieren, morgens um sechs aus dem Schlaf zu reißen. Staatliche Akteure verfügen über die Möglichkeit, ihre Bevölkerung mit „Gesetzen“ einzuschüchtern, ihren Bürgern auf pseudo-legalistischer Grundlage GRUNDRECHTE streitig zu machen oder zu entziehen. Staatliche Akteure können den gesamten pönalen Apparat einsetzen, um Bürger und andere politische Akteure zu bekämpfen, die sie als „Opposition“ ansehen und auf diese Weise ihren Terrorismus in ein pseudo-legales Gewandt kleiden, wie dies z.B. die Nationalsozialisten mit ihrer Instrumenatalisierung des Rechtssystems im Dritten Reich oder Josef Stalin in der Sowjetunion getan haben.

Aus unserer Sicht zeichnet sich Staatsterrorismus deshalb durch die folgenden Merkmale aus:

Letztlich zielt staatlicher Terrorismus oder Staatsterrorismus (neben der Selbstbereicherung oder Befriedigung niederer Instinkte) darauf ab, Bürger gefügig zu machen, einer politischen Doktrin zu unterwerfen, die keine Abweichung duldet, Bürger ihrer Naturrechte zu berauben und sie unter Einsatz des gesamten Apparats, der staatlichen Akteuren zur Verfügung steht, einzuschüchtern, um Abweichung zu verhindern und zu terrorisieren, wenn Abweichung nicht verhindert werden kann. Offene Gewalt ist das letzte Mittel, das Staatsterroristen bleibt, wenn sie all den anderen Mitteln von Repression, Unterdrückung und Einschüchterung, die staatlichen Akteuren zur Verfügung stehen, nicht zum Ziel gelangt sind. Um eine Aussage von Ayn Rand zu kolportieren: Am Ende müssen Staatsterroristen Panzer schicken, um den Widerstand in der Bevölkerung zu brechen.

Im Iran ist dieses letzte Stadium erreicht.
In Europa sind etliche Staaten auf dem Weg dahin.

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