Es kommt selten vor, dass sich deutsche Professoren mit etwas zu Wort melden, wenn das, womit sie sich zu Wort melden, kontrovers ist, sich gegen den politischen Zeitgeist und gegen das, was die links-grüne Ideologie als Wahrheit vorgibt, richtet. Schon deshalb stellen wir die Petition von 19 Professoren vor, die noch bis zum 14. Oktober 2022 unterstützt werden kann, und mit der das Ende des Atomausstiegs und der Weiterbetrieb der vorhandenen Kernkraftwerke gefordert wird. Eine sinnvolle Forderung angesichts der Tatsache, dass Kernkraft eine der sichersten Methoden der Energiegewinnung ist, die Frage des Umgangs mit abgebrannten Brennstäben weitgehend geklärt ist und – wie sich in Fukushima gezeigt hat – ein Kernkraftwerk imstande ist, selbst Naturgewalten stand zu halten, die jedes Maß einer „normalen“ Katastrophe überschreiten.
Dessen ungeachtet ist auch in politischen Systemen, die ein etwas seltsames Verhältniswahlrecht, das die Verhältnisse ob der vorhandenen fünf Prozent-Klausel nicht abbilden kann und soll, ihr eigen nennen, eine Petition nicht umsonst. Sie ist eines jener Mittel, mit denen die außerparlamentarische Opposition, mit dem Bürger anzeigen können, dass sie mit der Regierungspolitik nicht einverstanden sind. Sie gehört also in die sehr langsam mahlende Mühle der symbolischen Politik, aus der gemeinhin dann etwas spriest, wenn Oppositionsparteien auf der Suche nach einem politischen Thema, die Unterstützung einer Petition zum Anlass nehmen, um ihre Gegenpolitik zu legitimieren. Insofern ist es misslich, dass deutsche Oppositionsparteien in ihrem seltsamen Dünkel nur selten auf die Idee kommen, sich von Bürgern angestrengte Petitionen, die sich großer Unterstützung erfreuen, zur Grundlage und Legitimation der eigenen Politik zu machen. Es ist eine Unterlassung aus dem Kanon der politischen Dummheit, die in keiner der Demokratietheorie vorgesehen ist.
Daher spricht vieles, nein, alles für das Zeichnen einer Petition, denn: je mehr Bürger eine Petition unterstützen, desto schwieriger ist es, sie totzuschweigen, desto wahrscheinlicher ist es, dass sie aufgegriffen wird, desto erfolgversprechender ist das Unterfangen. Und – einmal ehrlich – eine Petition zu unterstützen ist nun wirklich die kostenneutralste Form in die Politik einzugreifen, und insofern ist es hinnehmbar, dass die meisten Petitionen erst nach einer erheblichen Verweildauer in der politischen Manege eine Wirkung entfalten. Indes, damit sich eine Petition überhaupt in der politischen Manege halten kann, ist große Unterstützung notwendig.
In diesem Sinne empfehlen wir die Unterstützung der folgenden Petition, die hier unterzeichnet werden kann, und aus strategischen Gründen sollte dabei der Klimawandel-Duktus übersehen werden, auch wenn er ärgerlich ist.
Text der Petition
Mit der Petition „Stuttgarter Erklärung“ vom 25.07.2022 fordern 19 erstunterzeichnende aktive Professorinnen und Professoren deutscher Universitäten, vor dem Hintergrund der sich verschärfenden Energiekrise sowie der vom IPCC und der EU als CO2-arm und nachhaltig eingestuften Kernenergie, die sofortige Aufhebung der Atomausstiegs-Paragraphen (Insbesondere § 7 Atomgesetz) und eine Prüfung der sicherheitstechnischen Betriebserlaubnis, um deutschen Kernkraftwerken den Weiterbetrieb zu ermöglichen.
Begründung
Stuttgarter Erklärung vom 25. Juli 2022
Mit einseitiger Ausrichtung auf Sonne, Wind und Erdgas wurde Deutschland in Energienot manövriert. Steigende Energiepreise und sinkende Versorgungssicherheit gefährden Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand. Das Festhalten am deutschen Atomausstieg verschärft diese Gefahren und bremst – zusammen mit anhaltender Kohleverstromung – den internationalen Klimaschutz. Der Weltklimarat IPCC bezeichnet die Kernenergie als ein Instrument des Klimaschutzes. Die Europäische Union ordnet Kernenergie als nachhaltige Energiequelle ein. Auf dieser Grundlage plädieren wir für den Weiterbetrieb der deutschen Kernkraftwerke als dritte Klimaschutzsäule neben Sonne und Wind. Wir fordern die sofortige Aufhebung der Atomausstiegs-Paragraphen (insbesondere § 7 Atomgesetz) und eine Prüfung der sicherheitstechnischen Betriebserlaubnis, um deutschen Kernkraftwerken den Weiterbetrieb zu ermöglichen.
Erstunterzeichner:
Prof. Dr. André D. Thess , Universität Stuttgart
Prof. Dr. Harald Schwarz, BTU Cottbus-Senftenberg
Prof. Dr. Michael Beckmann, TU Dresden
Prof. Dr. Burak Atakan, Universität Duisburg-Essen
Prof. Dr. Alexander Dilger, Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Prof. Dr. Francesca di Mare, Ruhr-Universität Bochum
Prof. Dr. Kerstin Eckert, TU Dresden
Prof. Dr. Sabine Enders, Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Prof. Dr. Martina Hentschel, TU Chemnitz
Prof. Dr. Dr. Rafaela Hillerbrand, Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Prof. Dr. Antonio Hurtado, TU Dresden
Prof. Dr. Matthias Kind, Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Prof. Dr. Marco Koch, Ruhr-Universität Bochum
Prof. Dr. Andrea Luke, Universität Kassel
Prof. Dr. Frank R. Schilling, Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Prof. Dr. Klaus Steigleder, Ruhr-Universität Bochum
Prof. Dr. Robert Stieglitz, Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Prof. Dr. Gerhard Wegner, Universität Erfurt
Prof. Dr. Thomas Wetzel, Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
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