Rechtsempfinden und Rechtsprechung, so wollen einige Politdarsteller vor allem aus dem linken Spektrum durchsetzen, seien nicht aufeinander bezogen bzw. Rechtsprechung sei dem Rechtsempfinden übergeordnet. Diese – nennen wir sie Meinung – , die letztlich der Vorstellung entspringt, dass das Recht und der, der Recht spricht, sozial über dem Rechtsempfinden der Bevölkerung stehe, quasi als Hohenpriester