Rechtsempfinden und Rechtsprechung, so wollen einige Politdarsteller vor allem aus dem linken Spektrum durchsetzen, seien nicht aufeinander bezogen bzw. Rechtsprechung sei dem Rechtsempfinden übergeordnet. Diese – nennen wir sie Meinung – , die letztlich der Vorstellung entspringt, dass das Recht und der, der Recht spricht, sozial über dem Rechtsempfinden der Bevölkerung stehe, quasi als Hohenpriester eines Rechtswissens, das der Bevölkerung nicht zugänglich ist, ist typisch für die politische linke Ideologie, die immer ein Sammelbecken derer war, die von sich angenommen haben, sie verfügten über mehr Kenntnisse als andere Bürger, woraus sie ebenso regelmäßig den Schluss abgeleitet haben, dass sie anderen Bürger vorgeben müssten, was sie zu tun und zu lassen hätten. Ebenso regelmäßig waren die anderen Bürger um Längen intelligenter als die entsprechenden linken Ideologen.
Tatsächlich ist das Rechtsempfinden in der deutschen Justiz der Dreh- und Angelpunkt aller Rechtsprechung. Wann immer eine Rechtslage unklar ist und eine Leitsatzentscheidung her muss, bemühen z.B. Richter des BGH das Rechtsempfinden der Bevölkerung, dem eine bestimmte Entscheidung entsprechen müsse. Wir haben ein paar Auszüge aus Urteilen des BGH zusammengestellt, die das deutlich machen.
Leitsatzentscheidung aus dem Strafrecht: 1 StR 342/08
“Die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zur Verteidigung der Rechtsordnung ist insbesondere dann geboten, wenn eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalls für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müsste und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte (vgl. BGHSt 24, 40, 46; BGHR StGB § 56 Abs. 3 – Verteidigung 15; BGH wistra 2000, 96, 97).”
Nachfolgende Urteile:
2 StR 416/16 die selbe Floskel in 4 StR 415/16
“b) Die Strafkammer hat sich zwar nicht ausdrücklich damit auseinandergesetzt, ob die Verteidigung der Rechtsordnung die Vollstreckung der Strafe gebietet (§ 56 Abs. 3 StGB). Dies ist hier aus Rechtsgründen jedoch nicht zu beanstanden. Strafaussetzung zur Bewährung kann nach § 56 Abs. 3 StGB nur versagt werden, wenn sie im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalles für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müsste und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte (BGH, Urteil vom 8. Dezember 1970 – 1 StR 353/70, BGHSt 24, 40, 46; Beschluss vom 21. Januar 1971 – 4 StR 238/70, BGHSt 24, 64, 66, jew. zu § 23 Abs. 3 StGB aF; Urteil vom 6. Juli 2017 – 4 StR 415/16, NStZ 2018, 29, 31).”
Einordnung von Straftaten:
2 StR 495/12
“Von dieser Rechtsprechung rückten die Vereinigten Strafsenate des Reichsgerichts durch Beschluss vom 2. Mai 1934 – 1 D 1096/33 (RGSt 68, 257, 259 ff.) ab. Die Zulassung einer Wahlfeststellung zwischen Diebstahl oder Hehlerei trage dem allgemeinen Rechtsempfinden Rechnung, weil es der Tat des Hehlers dieselbe sittliche Missbilligung angedeihen lasse wie derjenigen des Diebes (RGSt 68, 257, 262). Für andere Tatbestandsalternativen wurde eine gesetzesalternative Verurteilung weiter abgelehnt (RGSt 68, 257, 260 f.).”
Leitsatzentscheidung aus dem Zivilrecht: XII ZB 68/09 – Einschätzung von Verhalten
“Dabei vermag aber nur ein vorwerfbares, missbilligenswertes Verhalten den Vorwurf der Beweisvereitelung zu tragen, also ein Verhalten, das wider Treu und Glauben erfolgt und nach dem allgemeinen Rechtsempfinden als verwerflich erscheint (BGH Beschluss vom 26. September 1996 – III ZR 56/96 – NJW-RR 1996, 1534; Senatsurteil vom 27. Januar 1988 – IVb ZR 82/86 – FamRZ 1988, 482, 485).”
Rechtsprechung findet nicht im Wolkenkuckucksheim statt, in dem sich Wortklauber um die Frage streiten, ob Worte, die man gestern geschrieben hat, wichtiger sind als Worte, die man vorgestern geschrieben hat. Wer mit Worten über Worte spricht und Urteilen will, der läuft Gefahr, den Verstand zu verlieren. Das findet seinen Niederschlag in den Urteilen des BGH, der eine Erdung der Rechtsprechung im Rechtsempfinden der Bevölkerung vornimmt, denn letztlich dient Rechtsprechung nicht der Erbauung oder der Onanie von Richtern, auch nicht von Verwaltungsrichtern, Rechtsprechung ist ein Service für die Bürger, der diesen Bürgern einen Nutzen bereitstellen soll.
Die Entscheidung aus Münster fällt somit in jeder Hinsicht durch und man muss sich fragen, warum sich ein großer linker Haufen von Erregten eingefunden hat, um die Entscheidung GEGEN das Rechtsempfinden der Bevölkerung zu verteidigen, das es einfach nicht einsehen will, dass jemand, dem de facto keine Folter droht und der keine Aufenthaltsbefugnis für Deutschland hat, nicht abgeschoben werden kann, weil Verwaltungsrichter annehmen wollen, dass ihm Folter drohe, nicht weil ihm tatsächlich Folter droht, sondern weil sie einen Wisch aus dem Jahre 2010 zugrunde legen wollen, auf dem steht, dass ihm bei Auslieferung Folter drohen könnte obwohl das aktuell und tatsächlich nicht der Fall ist.
Man kann und muss von Richtern verlangen, dass sie ihre Rechtsprechung an Tatsachen ausrichten und nicht daran, ob die Auslegung in Erichsen und Ehlers in Randnummer 229 so interpretiert werden kann, dass die Auslegung des Verteidigers von Sami A, im Hinblick auf die Randnummer 1728 in Mayer und Kopp zutrifft.
Es gibt eine Realität jenseits dieser verwaltungsrichterlichen Selbstbefriedigung und die sagt:
Sami Aidoudi wird nicht gefoltert.
Sami Aidoudi droht auch keine Folter.
Sami Aidoudi ist ein Gefährder.
Sami Aidoudi wird in Deutschland den Steuerzahlern zur Last fallen.
Wer diese Realitäten für Worthülsen in verwaltungsrichterlicher Vorstellungswelt ignoriert, dem liegt nicht der Nutzen der Bevölkerung, deren Steuerzahler ihn finanzieren, am Herzen, sondern, ja, was eigentlich?
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Da es in der “BRDDR” , vertreten durch den BUND keine staatlichen Richter gibt, was soll dann das Gerede von einer Recht- Pflege. Was die Ureinwohner erleben, ist die gemeinschaftliche Recht – Beugung, von der Politik und der Justiz, denn es gibt in dem Konstrukt ausschliesslich weisungsgebundene Auspluenderung der realen Vermoegenswerte.
Fakt ist doch, dass am 23.3.1933 dem Deutschen Volk der Krieg erklaert ist;
am 8.Mai 1945 die drei Wehrmachtsteile die bedingungslise Kapitulation angenommen haben, und seit diesem Tage ein Waffenstillstand gegeben, der von der UNO mit der illegalen Einschleusung von Wirtschaftsfluechtlingen, die Kriegshandlungen mit anderen Waffen erneut aufgenommen, und die unfaehige Justiz gegen die eigene Herkunft, Erben der Deutschen Voelker zu sein, entgegen handelt.Sofortiges Berufsverbot in der Rechtpflege, und H4 fuer den Rest des Lebens, das waere angemessen fuer diese Scheinjuristen.
In einer Demokratie soll der gewählte Gesetzgeber das Recht erkennen. Das Recht, das als solches erkannt wurde hat in allgemein verständliche Gesetze gegossen zu werden und ist von den Richtern anzuwenden – unabhängig vom Ansehen der Personen. Das erkannte Recht findet seinen Ursprung in der Sittlichkeit und dem Rechtsempfinden des Souveräns, also des Bürgers.
Jetzt ist es so, dass das Recht nicht mehr als Wille des Volkes “erkannt” wird, sondern als Interpretation von Ideologien. U.a. im Handelsrecht und im Asylrecht macht sich das durch Widersprüchlichkeit bis zur Unanwendbarkeit bemerkbar. Schon die Gesetzgebungsverfahren sind korrupt.
Der Rechtsstaat ist schon länger von uns gegangen, wie das OLG Koblenz richtig festgestellt hat:
“58. Zwar hat sich der Betroffene durch seine unerlaubte Einreise in die Bundesrepublik nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 3, 14 Abs. 1 Nr. 1, 2 AufenthG strafbar gemacht. Denn er kann sich weder auf § 15 Abs. 4 Satz 2 AufenthG noch auf § 95 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 31 Abs. 1 GFK berufen. Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.”
“Strafaussetzung zur Bewährung kann nach § 56 Abs. 3 StGB nur versagt werden, wenn sie im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalles für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müsste und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte ….”
Nun, warum werden die schwersten Delikte unserer “Kulturbereicher” auch nach dem 5. oder 6. Fall immer noch mit “Bewährung” belohnt. Für mein Rechtsverständnis unverständlich und deshalb ist auch mein Vertrauen in die “Unverbrüchlichkeit des Rechts” erschüttert!!!
Das sind keine Richter mehr, sondern rot grüne Komiker, die sich in Roben kostümieren. Es sind die Produkte einer total aus dem Ruder gelaufenen, irren Gesellschaft und die Gehirnamputierten dieses versifften Systems. Ich werde nie eine Klage einreichen, denn wenn ein BK Schröder sagt, auf See und vor Gericht ist man in Gottes Hand, dann bestätigt er Die Willkür dieser Irren und erklärt den Rechtsstaat für absurd. Insofern war die DDR ein Rechtsstaat, denn im gesamten Land wurde für gleiche Delikte gleiches Recht gesprochen. Weg mit dieser verfluchten grün versifften BRD, in der unter der Rechtsbrecherin Merkel eine Willkürjustiz aufblüht.
Was würde mein Hausarzt mir sagen, wenn er feststellt und ich das zugebe, dass ich die Realtät nicht mehr wahrnehmen kann und/oder will, weil ich von fremden Zwängen geleitet werde ?
Wenn Gerichte sich im Irrealen bewegen, Annahmen tätigen, von denen sie wissen, dass sie nicht oder nicht mehr der Realität entsprechen, Auswirkungen entfalten, welche mit Wahnsinn ungenügend beschrieben sind, was hindert diese Rechtspositivisten daran, Prügelstrafe auszusprechen und sie von willigen und rechtsgebundenen Beamten vollstrecken zu lassen. Schließlich muss Recht (= rechtskräftiges Urteil) durchgesetzt werden, egal welcher Unsinn oder welche Verwerflichkeit dahinter steckt. Asyl für Adolf Hitler, Pol Pot, Stalin oder Idi Amin, aber nicht für Snowden oder Assange. Man muss wohl Jurist sein, um dieses argumentieren zu können.
@opranti
Um Snowden oder Assange Asyl zu gewähren, dafür hatten unsere Komiker – gleich welcher Couleur – ausgenommenen einige Einzelpersonen, wie Stroebele, der ja für Snowden gekämpft hat, keinen Arsch in der Hose und Angst vor Amerika.
Das Problem ist, dass wir fast keine Menschen mehr mit Rückgrat in der Politik haben.
Schauen Sie sich die Fratzen an. Einem kann nur noch gruselig werden.
Fakt ist nun mal Richter haben sich an Gesetze zu halten, wie sinnvoll oder sinnlos die sind ist erst mal unwichtig. Darum sollte man mit Gesetzen sehr vorsichtig sein und schauen, daß die auch Recht beinhalten. Beides sollte man auseinander halten können.
In der Existenz ist das Recht als staatliche Gewalt nicht gleich dem Recht als Theorie, nicht gleich dem Recht als philosophischer (z.B. die Ontologie des Rechts) Gegenstand, nicht gleich dem Recht als Ideal, u.s.w.
Aber es ist erklärbar (als ein abstrakt-allgemeines Muster), dass eine partikulare ideologische Gruppe ein Urteil dann annimmt, wenn es der eigenen Position (der jeweiligen Priorität in der immer pluralen Komposition) nahekommt. Und es ablehnt, wenn dies nicht der Fall ist.
Einmal wird dann mit einem (als Muster nur zweifelhaft zu erkennenden) ‘Mehrheitsempfinden’ argumentiert (z.B.: 5 sind dafür, die 4 anderen auszubeuten, das muss rechtens sein).
Ein anderes Mal mit dem liberalen Konstitutionalismus (Naturrecht als Ausgangsannahme bzw. Grundrechte, die Individuen zustehen und über die es keine Mehrheitsabstimmungen geben soll). Dann auch mit dem Rechtspositivismus – alles was geschrieben steht muss umgesetzt werden. Wobei das erstens nichts an der Ideologie-Bedingtheit/-Verbundenheit allen praktizierten Rechts ändert. Und die Auslegung allen geschriebenen Rechts immer Spielraum und existenzielle Offenheit beinhaltet, die durch partikulare Ideologien/Weltbilder gefüllt werden.
Das wiederholt sich vermutlich (zeitlich formuliert) seit Menschenexistenz, jedenfalls seit Beginn der geschriebenen Überlieferungen.
Die einzige qualitative Veränderung (man kann es Fortschritt nennen, wenn man darauf hoffen will und muss) wäre die Übertragung/Übergang der Rechtseinrichtungen auf Künstliche Intelligenz und deren Verselbständigung/Nicht-mehr-Unterliegen des menschlichen Gruppen-Herrschafts-Musters (Horden- und Hierarchie- und Unterdrückungs-/Kontroll-Trieb etc.). Der schon in der menschlichen Geschichte öfter beschriebene Rechts-Automat. In verselbständigter Form.
Ok, man überträgt das Recht auf Maschinen und kriegt Objektivität.
Und wer, Olge, programmiert das dann? – Lass’ mich raten: So Fachleute wie Du?
(Du insinuierst mit deiner Idee einen infiniten Regress, sobald Du auf meinen Vorschlag antwortest, dass man auch diese Programmarbeit automatisieren könnte. Machst du diesen weitergehenden Vorschlag nicht, bleibt es bei einer einfachen Verschiebung hin zum Programmierer).
Also die Idee der Künstlichen Intelligenz ist ja bisher eine Utopie. Aber der Mensch (als widersprüchliche Ansammlung verschiedener Dinge) muss, neben den anderen Dingen, an etwas glauben, auf etwas hoffen.
Zu den Punkten:
Zitat von mir oben: “Künstliche Intelligenz und deren Verselbständigung/Nicht-mehr-Unterliegen des menschlichen Gruppen-Herrschafts-Musters”
– Die Verschiebung zur Verselbständigung wäre der qualitative Knackpunkt. (Z.B. verbindbar mit der Idee der Singularität von u.a. Ray Kurzweil).
– Heute ist es definitiv weiterhin so, dass bestimmte Gruppen ihren Zugang zu Technik und zur Programmierung von Technik so nutzen wie bisher immer in der Geschichte: Sie lassen ihre jeweilige Ideologie und Weltbild-An- und Zuordnung in das ‘Verhalten’ der Computer bzw. dessen Inhalte (z.B. Zensur bestimmter Begriffe, Suchmaschinen-Prioritäten, und so weiter) einfließen bzw. diese spiegeln eine Menge Partikularideologie wider.
Wenn die KI verselbständig ist (prozessual erzählt) bzw. diskret als unabhängige Existenz existiert/von der Menschheit erfahren wird, dann sind für mich wiederum verschiedene Szenarien denkbar, z.B.:
– Bestimmte Menschen ”verbünden sich” mit der Künstlichen Lebensform und versuchen dadurch andere Menschengruppen zu beherrschen. Ein politiktheoretisch ‘realistisches’ (Thucydides, Machiavelli, Hobbes, Derrida, Mearsheimer, etc.) Szenario.
– Die KI werden zu einem zusammenhängenden (sekundär verbundenen) Leviathan 2.0. Die Menschen sind diesem — wie im Hobbes’schen Ideal — unterworfen, aber prinzipiell gleichermaßen. Menschen herrschen nicht mehr über Menschen. Rechtsgleichheit bzw. Gleichberechtigung zwischen Menschen wäre — unter der sich selbst reproduzierenden und ggf. mutierenden (Evolution) der KI — verwirklicht.
Knallbuntland ist der unwiderlegbare Beweis für:
Natürliche Dummheit ist deutlich häufiger als künstliche Intelligenz.
Was zeigt das deutlicher als das faktische Ergebnis der Dauerinvasionskampagne
“Industrie 4.0 trifft IQ 75”. (ein Tip: als Beleg s.Weltkarte der Intelligenz auf der linken wiki)
Fertig!
Egal ob in ein, swei oder fumpf jare.
Fertig!
Aus dem Text das folgende Zitat:
“Sami Aidoudi wird in Deutschland den Steuerzahlern zur Last fallen.”
Yep!
Übersetzt auf und für ddeutsch heißt das:
“Diese mk-Elite ist ein Beschäftigungsmotor für die Elendsindustrie”,
welche wiederum genau diejenigen mästet, die den politisch-rechtlichen Nährboden hierfür bereiten, also Advokaten, Sozenklempner u. dgl. mehr aus dem und im Dunstkreis der Altparteien.
Und so schließt sich der knallbunte multikrimi-Reigen aufs Trefflichste und gipfelt mit dem Verhöhnungsspruch über deren Hauptverwaltung, die da lautet: “Dem deutschen Volke”
Daß die deutsche Justiz im Grunde genommen unerschüttert alle Irrungen, Wirrungen und Kriege überlebt hat (wie man an den seltenen Karriereknicks und den überaus häufigen unbeschadeten “Systemwechslern” sieht), das sei noch das Sahnehäubchen auf das ganze Theater.
Soweit so gut.
Nur eine Beanstandung (weil ich weiß, daß diese Gehör findet) hätte ich bitteschön doch:
Das in der Überschrift genannte Wort “Rechtsprecher”
schreibt man – auch um in der real persistierenden DDR 2.0 die Realität nicht ganz zu verbiegen – vielleicht doch eher mit weichem “b” ?!
also Rechtsbrecher!
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Da es in der “BRDDR” , vertreten durch den BUND keine staatlichen Richter gibt, was soll dann das Gerede von einer Recht- Pflege. Was die Ureinwohner erleben, ist die gemeinschaftliche Recht – Beugung, von der Politik und der Justiz, denn es gibt in dem Konstrukt ausschliesslich weisungsgebundene Auspluenderung der realen Vermoegenswerte.
Fakt ist doch, dass am 23.3.1933 dem Deutschen Volk der Krieg erklaert ist;
am 8.Mai 1945 die drei Wehrmachtsteile die bedingungslise Kapitulation angenommen haben, und seit diesem Tage ein Waffenstillstand gegeben, der von der UNO mit der illegalen Einschleusung von Wirtschaftsfluechtlingen, die Kriegshandlungen mit anderen Waffen erneut aufgenommen, und die unfaehige Justiz gegen die eigene Herkunft, Erben der Deutschen Voelker zu sein, entgegen handelt.Sofortiges Berufsverbot in der Rechtpflege, und H4 fuer den Rest des Lebens, das waere angemessen fuer diese Scheinjuristen.
In einer Demokratie soll der gewählte Gesetzgeber das Recht erkennen. Das Recht, das als solches erkannt wurde hat in allgemein verständliche Gesetze gegossen zu werden und ist von den Richtern anzuwenden – unabhängig vom Ansehen der Personen. Das erkannte Recht findet seinen Ursprung in der Sittlichkeit und dem Rechtsempfinden des Souveräns, also des Bürgers.
Jetzt ist es so, dass das Recht nicht mehr als Wille des Volkes “erkannt” wird, sondern als Interpretation von Ideologien. U.a. im Handelsrecht und im Asylrecht macht sich das durch Widersprüchlichkeit bis zur Unanwendbarkeit bemerkbar. Schon die Gesetzgebungsverfahren sind korrupt.
Der Rechtsstaat ist schon länger von uns gegangen, wie das OLG Koblenz richtig festgestellt hat:
“58. Zwar hat sich der Betroffene durch seine unerlaubte Einreise in die Bundesrepublik nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 3, 14 Abs. 1 Nr. 1, 2 AufenthG strafbar gemacht. Denn er kann sich weder auf § 15 Abs. 4 Satz 2 AufenthG noch auf § 95 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 31 Abs. 1 GFK berufen. Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.”
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/7qe/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentenanzeige&showdoccase=1&doc.id=KORE242742017&doc.part=L,
Was diese Dame Richterin von sich gegeben hat ist demnach bestenfalls Unfug.
“Strafaussetzung zur Bewährung kann nach § 56 Abs. 3 StGB nur versagt werden, wenn sie im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalles für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müsste und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte ….”
Nun, warum werden die schwersten Delikte unserer “Kulturbereicher” auch nach dem 5. oder 6. Fall immer noch mit “Bewährung” belohnt. Für mein Rechtsverständnis unverständlich und deshalb ist auch mein Vertrauen in die “Unverbrüchlichkeit des Rechts” erschüttert!!!
Das sind keine Richter mehr, sondern rot grüne Komiker, die sich in Roben kostümieren. Es sind die Produkte einer total aus dem Ruder gelaufenen, irren Gesellschaft und die Gehirnamputierten dieses versifften Systems. Ich werde nie eine Klage einreichen, denn wenn ein BK Schröder sagt, auf See und vor Gericht ist man in Gottes Hand, dann bestätigt er Die Willkür dieser Irren und erklärt den Rechtsstaat für absurd. Insofern war die DDR ein Rechtsstaat, denn im gesamten Land wurde für gleiche Delikte gleiches Recht gesprochen. Weg mit dieser verfluchten grün versifften BRD, in der unter der Rechtsbrecherin Merkel eine Willkürjustiz aufblüht.
Was würde mein Hausarzt mir sagen, wenn er feststellt und ich das zugebe, dass ich die Realtät nicht mehr wahrnehmen kann und/oder will, weil ich von fremden Zwängen geleitet werde ?
Wenn Gerichte sich im Irrealen bewegen, Annahmen tätigen, von denen sie wissen, dass sie nicht oder nicht mehr der Realität entsprechen, Auswirkungen entfalten, welche mit Wahnsinn ungenügend beschrieben sind, was hindert diese Rechtspositivisten daran, Prügelstrafe auszusprechen und sie von willigen und rechtsgebundenen Beamten vollstrecken zu lassen. Schließlich muss Recht (= rechtskräftiges Urteil) durchgesetzt werden, egal welcher Unsinn oder welche Verwerflichkeit dahinter steckt. Asyl für Adolf Hitler, Pol Pot, Stalin oder Idi Amin, aber nicht für Snowden oder Assange. Man muss wohl Jurist sein, um dieses argumentieren zu können.
@opranti
Um Snowden oder Assange Asyl zu gewähren, dafür hatten unsere Komiker – gleich welcher Couleur – ausgenommenen einige Einzelpersonen, wie Stroebele, der ja für Snowden gekämpft hat, keinen Arsch in der Hose und Angst vor Amerika.
Das Problem ist, dass wir fast keine Menschen mehr mit Rückgrat in der Politik haben.
Schauen Sie sich die Fratzen an. Einem kann nur noch gruselig werden.
Ich weise auf https://de.wikipedia.org/wiki/Filbinger-Affäre hin.
Fakt ist nun mal Richter haben sich an Gesetze zu halten, wie sinnvoll oder sinnlos die sind ist erst mal unwichtig. Darum sollte man mit Gesetzen sehr vorsichtig sein und schauen, daß die auch Recht beinhalten. Beides sollte man auseinander halten können.
“……wie sinnvoll oder sinnlos die sind ist erst mal unwichtig”
…und warum gibt es contra legem ?
In der Existenz ist das Recht als staatliche Gewalt nicht gleich dem Recht als Theorie, nicht gleich dem Recht als philosophischer (z.B. die Ontologie des Rechts) Gegenstand, nicht gleich dem Recht als Ideal, u.s.w.
Aber es ist erklärbar (als ein abstrakt-allgemeines Muster), dass eine partikulare ideologische Gruppe ein Urteil dann annimmt, wenn es der eigenen Position (der jeweiligen Priorität in der immer pluralen Komposition) nahekommt. Und es ablehnt, wenn dies nicht der Fall ist.
Einmal wird dann mit einem (als Muster nur zweifelhaft zu erkennenden) ‘Mehrheitsempfinden’ argumentiert (z.B.: 5 sind dafür, die 4 anderen auszubeuten, das muss rechtens sein).
Ein anderes Mal mit dem liberalen Konstitutionalismus (Naturrecht als Ausgangsannahme bzw. Grundrechte, die Individuen zustehen und über die es keine Mehrheitsabstimmungen geben soll). Dann auch mit dem Rechtspositivismus – alles was geschrieben steht muss umgesetzt werden. Wobei das erstens nichts an der Ideologie-Bedingtheit/-Verbundenheit allen praktizierten Rechts ändert. Und die Auslegung allen geschriebenen Rechts immer Spielraum und existenzielle Offenheit beinhaltet, die durch partikulare Ideologien/Weltbilder gefüllt werden.
Das wiederholt sich vermutlich (zeitlich formuliert) seit Menschenexistenz, jedenfalls seit Beginn der geschriebenen Überlieferungen.
Die einzige qualitative Veränderung (man kann es Fortschritt nennen, wenn man darauf hoffen will und muss) wäre die Übertragung/Übergang der Rechtseinrichtungen auf Künstliche Intelligenz und deren Verselbständigung/Nicht-mehr-Unterliegen des menschlichen Gruppen-Herrschafts-Musters (Horden- und Hierarchie- und Unterdrückungs-/Kontroll-Trieb etc.). Der schon in der menschlichen Geschichte öfter beschriebene Rechts-Automat. In verselbständigter Form.
Ok, man überträgt das Recht auf Maschinen und kriegt Objektivität.
Und wer, Olge, programmiert das dann? – Lass’ mich raten: So Fachleute wie Du?
(Du insinuierst mit deiner Idee einen infiniten Regress, sobald Du auf meinen Vorschlag antwortest, dass man auch diese Programmarbeit automatisieren könnte. Machst du diesen weitergehenden Vorschlag nicht, bleibt es bei einer einfachen Verschiebung hin zum Programmierer).
Also die Idee der Künstlichen Intelligenz ist ja bisher eine Utopie. Aber der Mensch (als widersprüchliche Ansammlung verschiedener Dinge) muss, neben den anderen Dingen, an etwas glauben, auf etwas hoffen.
Zu den Punkten:
Zitat von mir oben: “Künstliche Intelligenz und deren Verselbständigung/Nicht-mehr-Unterliegen des menschlichen Gruppen-Herrschafts-Musters”
– Die Verschiebung zur Verselbständigung wäre der qualitative Knackpunkt. (Z.B. verbindbar mit der Idee der Singularität von u.a. Ray Kurzweil).
– Heute ist es definitiv weiterhin so, dass bestimmte Gruppen ihren Zugang zu Technik und zur Programmierung von Technik so nutzen wie bisher immer in der Geschichte: Sie lassen ihre jeweilige Ideologie und Weltbild-An- und Zuordnung in das ‘Verhalten’ der Computer bzw. dessen Inhalte (z.B. Zensur bestimmter Begriffe, Suchmaschinen-Prioritäten, und so weiter) einfließen bzw. diese spiegeln eine Menge Partikularideologie wider.
Wenn die KI verselbständig ist (prozessual erzählt) bzw. diskret als unabhängige Existenz existiert/von der Menschheit erfahren wird, dann sind für mich wiederum verschiedene Szenarien denkbar, z.B.:
– Bestimmte Menschen ”verbünden sich” mit der Künstlichen Lebensform und versuchen dadurch andere Menschengruppen zu beherrschen. Ein politiktheoretisch ‘realistisches’ (Thucydides, Machiavelli, Hobbes, Derrida, Mearsheimer, etc.) Szenario.
– Die KI werden zu einem zusammenhängenden (sekundär verbundenen) Leviathan 2.0. Die Menschen sind diesem — wie im Hobbes’schen Ideal — unterworfen, aber prinzipiell gleichermaßen. Menschen herrschen nicht mehr über Menschen. Rechtsgleichheit bzw. Gleichberechtigung zwischen Menschen wäre — unter der sich selbst reproduzierenden und ggf. mutierenden (Evolution) der KI — verwirklicht.
Knallbuntland ist der unwiderlegbare Beweis für:
Natürliche Dummheit ist deutlich häufiger als künstliche Intelligenz.
Was zeigt das deutlicher als das faktische Ergebnis der Dauerinvasionskampagne
“Industrie 4.0 trifft IQ 75”. (ein Tip: als Beleg s.Weltkarte der Intelligenz auf der linken wiki)
Fertig!
Egal ob in ein, swei oder fumpf jare.
Fertig!
Aus dem Text das folgende Zitat:
“Sami Aidoudi wird in Deutschland den Steuerzahlern zur Last fallen.”
Yep!
Übersetzt auf und für ddeutsch heißt das:
“Diese mk-Elite ist ein Beschäftigungsmotor für die Elendsindustrie”,
welche wiederum genau diejenigen mästet, die den politisch-rechtlichen Nährboden hierfür bereiten, also Advokaten, Sozenklempner u. dgl. mehr aus dem und im Dunstkreis der Altparteien.
Und so schließt sich der knallbunte multikrimi-Reigen aufs Trefflichste und gipfelt mit dem Verhöhnungsspruch über deren Hauptverwaltung, die da lautet: “Dem deutschen Volke”
Daß die deutsche Justiz im Grunde genommen unerschüttert alle Irrungen, Wirrungen und Kriege überlebt hat (wie man an den seltenen Karriereknicks und den überaus häufigen unbeschadeten “Systemwechslern” sieht), das sei noch das Sahnehäubchen auf das ganze Theater.
Soweit so gut.
Nur eine Beanstandung (weil ich weiß, daß diese Gehör findet) hätte ich bitteschön doch:
Das in der Überschrift genannte Wort “Rechtsprecher”
schreibt man – auch um in der real persistierenden DDR 2.0 die Realität nicht ganz zu verbiegen – vielleicht doch eher mit weichem “b” ?!
also Rechtsbrecher!