Der Rundfunkstaatsvertrag, an dessen Inhalt sich alle Redakteure und Journalisten, die bei ARD und ZDF beschäftigt sind, halten müssen, regelt in seinem § 10: „(1) Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den