Strafbefehle sind in erster Linie ein Mittel der Strafökonomie, mit dem sich Amtsrichter die Arbeit erleichtern wollen. Jedenfalls sollen sie das in der reinen Lehre sein. In Fällen, in denen der Ausgang des Verfahrens mehr oder weniger klar ist, so die Idee, sei es angemessen, auf eine Hauptverhandlung zu verzichten und den Angeklagten per Strafbefehl