Missbrauch von Strafbefehlen stoppen!

Strafbefehle sind in erster Linie ein Mittel der Strafökonomie, mit dem sich Amtsrichter die Arbeit erleichtern wollen. Jedenfalls sollen sie das in der reinen Lehre sein.

In Fällen, in denen der Ausgang des Verfahrens mehr oder weniger klar ist, so die Idee, sei es angemessen, auf eine Hauptverhandlung zu verzichten und den Angeklagten per Strafbefehl zu verurteilen. Allein diese Prozeßökonomie, die Reduktion von Kosten und das damit einhergehende schnelle Abwickeln leicht entscheidbarer Strafverfahren, macht die Einschränkung der Rechte Angeklagter, die mit dem Erlass eines Strafbefehls einhergeht, vielleicht akzeptabel.

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Indes ist ein Strafbefehl natürlich ein Verfahren, das dem Opportunismus Tür und Tor öffnet:

  • Es ist nicht neu, dass es auch opportunistische Richter gibt, die Strafbefehle dazu missbrauchen, ihre Arbeit zu reduzieren, Strafbefehle auch dann erlassen, wenn der Ausgang eines Hauptverfahrens alles andere als sicher ist.
  • Wo die Möglichkeit zu Opportunismus besteht, ist der Missbrauch nicht auf Fälle der Bequemlichkeit beschränkt, Fälle von Vendetten von Amtsrichtern gegen Angeklagte, die sich politisch inkorrekter Meinung schuldig gemacht haben, die z.B. ein “Z” im Fenster des eigenen Hauses angebracht haben, kommen hinzu und auf diese Weise wird ein Strafbefehl zu einem politischen Mittel, mit dem ein Amtsrichter versuchen kann, seinen Vorgesetzten besondere Linientreue zu signalisieren, in der Hoffnung, sein Los als Amtsrichter zumindest durch die Einnahme einer Vorsitzenden Stelle erleichtern zu können.

Diese Formen des Missbrauchs von Strafbefehlen müssen spätestens dann, wenn sich die erhoffte Prozessökonomie, die Beschleunigung von Strafverfahren nicht materialisiert, dazu führen, dass die Verwendung von Strafbefehlen als ideologisch missbrauchbares Gängelungsinstrument gegen den in Rechtsfragen leicht Beeindruck- und Erschreckbaren dadurch ausgeschlossen wird, dass sie aus dem Kanon der Sanktionsmittel gestrichen werden.

Als Dr. Dirk Tolkmitt und ich im Jahre 2001 einen Beitrag über eine Studie, die ich am Amtsgericht Leipzig durchgeführt habe, geschrieben haben, war uns die Art und Weise des Missbrauchs, die heute bei Strafbefehlen fast schon gang und gäbe ist, nicht bekannt. Uns ging es vielmehr darum, die Frage, ob die erheblichen Einschränkungen der Rechte Angeklagter, wie sie im Rahmen eines Strafbefehls-Verfahrens vorgenommen werden, durch die erhoffte Prozessökonomie, die Möglichkeit, mehr Verfahren schneller zu erledigen, gerechtfertigt ist. Die Antwort auf diese Frage ist eindeutig: Die Einschränkungen sind nicht zu rechtfertigen, denn der Erlass von Strafbefehlen reduziert die Verfahrensdauer in der Regel nicht, er erhöht sie, führt also zum Gegenteil dessen, was beabsichtigt ist – ein klassischer perverser Effekt.

Was uns damals nicht klar war, war, welcher Sprengstoff in diesem Ergebnis liegt, denn letztlich müsste man Strafbefehle, für die einzig die Prozeßökonomie als positive Begründung ins Feld geführt werden kann, als Santionsmittel im Strafverfahren streichen, denn sie haben keine Vorteile, aber eine große Zahl Nachteile, von denen sich die oben beschriebenen in den letzten Jahren herauskristallisiert haben.

Dessen ungeachtet kommen Strafbefehle umfangreich zum Einsatz.

Dessen ungeachtet werden Bürger, denen amtsrichterliches Gehabe nicht bekannt ist, mit Strafbefehlen im Briefkasten erschreckt und vor eine Verurteilung gestellt, die in vielen Fällen als endgültig angesehen werden wird, gegen die kein Einspruch erhoben wird, durch den entsprechend auch keine Hauptverhandlung erzwungen werden kann. So betrachtet ist ein Strafbefehl ein Mittel, um auf Kosten bestimmter Teile der Bevölkerung in mehr oder weniger großem Umfang Unrecht zu sprechen, Mittel der Strafverfolgung zu ideologisieren und als Waffe gegen Teile der Bevölkerung einzusetzen.

Wie gesagt: Als wir unseren Text vor nunmehr 20 Jahren fertiggestellt haben, war uns die damit verbundene Sprengkraft nicht klar. Heute ist sie dass. Deshalb erscheint der Text nun in der Blauen Reihe von ScienceFiles. Er ist zwar ein angejährter Text, aber dessen ungeachtet ein aktueller und vor allem weiterhin brisanter Text, der hier heruntergeladen werden kann:.

Michael Klein ist Mitbetreiber von ScienceFiles.org
Dr. Dirk Tolkmitt ist Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Leipzig.

Bisher in der Blauen Reihe erschienen:

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