Eine Geschichte in drei Akten:
Akt I
2014 war es als der Krankenhausreport Wellen geschlagen hat. 188.000 Behandlungsfehler und 18.800 Tote in Folge von Behandlungsfehlern sind in Deutschlands Kliniken zu beklagen. So hat es Max Geraedts, Professor an der Universität Witten-Herdecke, geschätzt. Schätzen muss er, denn die Sorge der Politiker um die Patienten unter ihren Bürgern, sie ist nicht groß genug, um die eigene Aversion gegen Zahlen zu überwinden.
Der Aufreger! Jedenfalls für den Vorsitzenden der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Alfred Dänzer, war er das. Und entsprechend hat er von der AOK verlangt, dass dieselbe sich für die Behauptung, in Krankenhäusern würden jährlich 18.800 Menschen als Folge von Behandlungsfehlern zu Tode kommen, entschuldigt. Die AOK ist der Auftraggeber des Krankenhausreports.
Der Witz an der Geschichte: Dänzer hat so wenig gesicherte Daten wie Geraedts. Aber während Letzterer für seine Forschung ins Feld führen kann, dass es höchst unwahrscheinlich ist, dass es sich in Deutschland ausgerechnet bei Behandlungsfehlern anders verhält als in anderen westlichen Ländern, kann Dänzer für sich nur ins Feld führen, dass ihm das Ergebnis nicht passt.
Zeit, den Schiedsrichter ins Boot zu holen und die Bundesregierung danach zu fragen, welche Erkenntnisse über die Sterblichkeit von Patienten aufgrund von Behandlungsfehlern ihr denn vorliegen.
Akt II
Die entsprechende Frage nach den Erkenntnissen der Bundesregierung haben Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Sabine Zimmermann und die anderen Mitglieder der Fraktion Die Linke, die vom Krankenhausreport aufgeschreckt wurden, gestellt und im Juli 2014 haben sie eine Antwort bekommen:
„Die Bundesregierung misst der Patientensicherheit eine große Bedeutung zu. Sie hat deshalb unterschiedliche Maßnahmen und vielfältige Aktivitäten zur Stärkung der Patientensicherheit ergriffen. Hierunter fällt die Gründung des Aktionsbündnisses Patientensicherheit e. V. (APS) im Jahr 2005, das von Beginn seiner Tätigkeit sowohl ideell als auch finanziell durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unterstützt wird. […] In dem Jahr 2009 wurde ebenfalls mit ideeller Förderung des BMG das Institut für Patientensicherheit (IfPS) gegründet, das an der Universität Bonn angesiedelt ist.“
Wenn es darum geht, Patientensicherheit zu gewährleisten, denkt man bei der Bundesregierung also in erster Linie daran, Arbeitsplätze zu schaffen, deren Inhaber sich dann irgendwie um Patientensicherheit kümmern sollen. Woran man bei der Bundesregierung offensichtlich nicht denkt, das ist die Frage danach, wie sich die Situation der Patientensicherheit derzeit überhaupt darstellt. Wozu wissen, was ist, wenn man unbeschwert von empirischen Daten werkeln kann?
“Studien zu vermeidbaren Todesfällen in deutschen Krankenhäusern sind der Bundesregierung nicht bekannt.“
Akt III
Die große Bedeutung, die die Bundesregierung der Patientensicherheit zumisst, sie muss reichen. Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass die Sicherheit von Patienten in Krankenhäusern sehr wichtig ist. Wer jetzt danach fragt, wie sicher die Patienten in deutschen Krankenhäusern sind, der ist ein Defätist. Und überhaupt: Wer stirbt, der hat halt Pech oder einen schlechten Arzt. In jedem Fall ist er tot, das ist wissenschaftlich gesichert und kann selbst von Gender Studierten nicht in Frage gestellt werden. Und warum sollte sich die Politik um Tote sorgen? Die haben kein Stimmrecht und bringen entsprechend keine Wahlkampfkostenerstattung.
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