Ausnahmsweise (?) kein Betrug: Zur Sitzverteilung im neuen Sächsischen Landtag

Es ist peinlich.
Es sieht nicht gut aus.
Es zeugt von Unprofessionalität, vor allem bei Leuten, die eigentlich nichts anderes zu tun haben.
Und dennoch ist es geschehen: Der Sächsische Landeswahlleiter hat eine falsche Sitzverteilung für das vorläufige Endergebnis der Landtagswahl in Sachsen veröffentlicht, eine, die er hier korrigiert hat.

Landeswahlleiter in Sachsen ist übrigens Martin Ritter, der gleichzeitig Präsident des Statistischen Landesamts in Kamenz ist.

Und natürlich ist das Ergebnis einer solchen Peinlichkeit Misstrauen, der Verdacht, hier werde ein Wahlergebnis manipuliert. Indes, auf Grundlage bekannter Stimmenzahlen für die einzelnen Parteien und auf Grundlage eines zugegebener Maßen absurd „komplexen“ Wahlsystems, das Jean-André Sainte-Laguë, ein Professor der Mathematik aus Frankreich, der bereits 1950 verstorben ist, ersonnen hat, eine Sitzverteilung zu fälschen, so dumm sollte eigentlich niemand sein.

Indes, wie schon Lenin wusste, Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Ergo haben wir nachgerechnet und die Gelegenheit genutzt, um die Sitzverteilung für drei weitere Verfahren zur Umrechnung von Stimmen in Sitze im Verhältniswahlrecht zu ermitteln.

Wie die Sachsen die Sitze in ihrem Landtag berechnen, das kann man in §6 des Wahlgesetzes des Landes nachlesen. Der Paragraph ist ein Beispiel dafür, dass man in Juristendeutsch Sachverhalte so verquast beschreiben kann, dass man selbst dann, wenn man vorher wusste, wie Sainte-Laguë berechnet haben will, es hinterher nicht mehr weiß und nochmal bei Jean-André nachlesen muss. Wie dem auch sei, wir haben das Wahlergebnis des gestrigen Tages für Sachsen für zwei Methoden nach Sainte-Laguë berechnet, den guten alten d’Hondt zur Anwendung gebracht und die in Ungnade gefallenen Hare-Niemeyer angewendet.

Das Ergebnis sieht so aus:

Pink hinterlegt haben wir das Verfahren, das in Sachsen zur Anwendung gekommen ist. Unser Ergebnis stimmt mit dem korrigierten Ergebnis des Landeswahlleiters überein. Es wurde also nicht betrogen. Was unsere Berechnung darüber hinaus zeigt ist, dass Sainte-Laguë mit seinem Verfahren kleinere Parteien begünstigt und größere bestraft… Wenn also jemand sauer sein könnte, dann die CDU…

Wie dem auch sei.

Kein Betrug.

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Wer sich für das Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë interessiert: Es besteht im Wesentlichen darin, die Anzahl der Stimmen durch 0,5, 1,5, 2,5 bis 120[Anzahl der Sitze]-0,5 zu teilen, um dann den 120 höchsten Werten einen Sitz zuzuteilen. Das ist, wie man in der Pfalz sagt, iwwerzwärsch … genau das, was die deutschen Polit-Darsteller mögen… kommt damit doch der Hauch von Komplexität und mathematischer Kenntnis …

Die Daten in der Tabelle addieren sich auf 119 Sitze, also einen weniger als im Sächsischen Landtag Stühle für Hintern bereitstehen. Das hat seine Ursache in Matthias Berger, dem derzeitigen noch Oberbürgermeister von Grimma, der für die Freien Wähler das Direktmandat im Wahlkreis Leipziger Land 3 geholt hat, vor dem Kandidaten der AfD, Jörg Dornau. Da man nicht gleichzeitig Oberbürgermeister und Landtagsabgeordneter sein kann, muss sich Berger für das eine oder andere entscheiden. Entscheidet er sich für sein Landtagsmandat und gibt den Posten des Oberbürgermeisters auf, dann zieht ein „AfD-naher“ Bewerber in den Landtag ein. Entschließt er sich zum Verzicht, dann rückt automatisch Dornau als Direktkandidat nach und man muss die Sitze neu berechnen, was in allen Konstellationen von Berechnungsverfahren dazu führt, dass die CDU einen Sitz im Landtag mehr erhält.

Die AfD hat somit ein Interesse daran, dass Berger sein Landtagsmandat wahrnimmt …


Angeblich soll Berger auf sein Landtagsmandat verzichten wollen.
Für diesen Fall sieht das Landeswahlgesetz von Sachsen kein automatisches Nachrücken, sondern eine Ersatzwahl vor.

Im Paragrahen 47 des Landeswahlgesetzes steht:

Berufung von Mandatsnachfolgerinnen und Mandatsnachfolgern sowie Ersatzwahlen

(1) 1Wenn eine gewählte Bewerberin oder ein gewählter Bewerber stirbt oder die Annahme der Wahl ablehnt oder wenn eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter stirbt oder sonst nachträglich aus dem Landtag ausscheidet, so wird der Sitz aus der Landesliste in der dort am Wahltag festgeschriebenen Reihenfolge derjenigen Partei besetzt, für die die oder der Ausgeschiedene bei der Wahl aufgetreten ist. 2Bei der Nachfolge bleiben diejenigen Listenbewerberinnen und Listenbewerber unberücksichtigt, die seit dem Zeitpunkt der Aufstellung der Landesliste aus dieser Partei ausgeschieden sind. 3Ist die Liste erschöpft, so bleibt der Sitz unbesetzt. 4Die Feststellung, wer als Listennachfolgerin oder Listennachfolger eintritt, trifft die Landeswahlleiterin oder der Landeswahlleiter. 5§ 41 Absatz 3 und § 44 gelten entsprechend.

(2) 1War die oder der Ausgeschiedene als Wahlkreisabgeordnete oder Wahlkreisabgeordneter einer Wählergruppe oder einer Partei gewählt, für die im Wahlgebiet keine Landesliste zugelassen worden war, so findet im Wahlkreis eine Ersatzwahl statt. 2Die Ersatzwahl muss spätestens 60 Tage nach dem Zeitpunkt des Ausscheidens stattfinden. 3Sie unterbleibt, wenn feststeht, dass innerhalb von sechs Monaten ein neuer Landtag gewählt wird. 4Die Ersatzwahl wird nach den allgemeinen Vorschriften durchgeführt. 5Den Wahltag bestimmt die Landeswahlleiterin oder der Landeswahlleiter. 6§ 40 Absatz 2 und § 44 gelten entsprechend.

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15Comments

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  1. 1
    Jan Jochser

    Soweit verstanden, aber wenn der AfD-Kandidat nachrückt, sind’s ja erst einmal wieder 41 Sitze. Verliert also die AfD einen Listenplatz dadurch, daß sie einen Direktkandidaten mehr durchbringt?

  2. 3
    Glass Steagall Act

    Die Sitzverteilung finde ich nicht so verdächtig wie die Auszählung der Stimmen in Prozent. Nach der ersten Hochrechnung lag die AFD nur 0,2% hinter der CDU. Im Laufe des Abends vergrößerte sich der Abstand bis zu 1,5%, so als ob da jemand sicherstellen wollte, dass es nicht umgekehrt läuft. Irgendwie erinnerte mich das an die letzte Trump-Wahl.

    • 4
      oprantl

      Darum sollten die Briefwahlstimmen gesondert ausgezählt werden, die Abweichungen würden wohl signifikant sein, was offensichtlich nicht gewünscht ist.
      Ich vermute, daß bei einer gesondert Auszählung ein Klonvsky ein Bundestagsmandat haben würde.

  3. 5
    zdago

    @Es wurde also nicht betrogen.
    da würde mich mal interessieren, wie das bei anderen Wahlen so ist – oder war das noch eine formale Möglichkeit, mit der man das Ergebnis noch etwas anpassen kann – so nach dem Motto : es muß nur demokratisch aussehen … ?

  4. 6
    Barbara Blume

    Sehr interessant ! Vielen Dank für Ihre Mühe, Herr Klein !
    Abgesehen davon habe ich irgendwo gelesen, dass es angeblich in 2 Wahlkreisen (Land ?) zwischen ca. 4.400 u. 5.500 ungültige Stimmzettel geben soll – bei ca. 25.000 Stimmen ist das m.E. ziemlich heftig …

  5. 7
    Vorwärts immer

    Wer (auch immer) einen nicht-vasallischen politischen Konkurrenten so dermaßen übel verfemt, mit Hilfe der Systemhuren geplant verunglimpft, Schlägertrupps (mit-)finanziert, Plakate abreißt, Kandidaten verprügeln zumindest passiv zuläßt, massiv seine Veranstaltungen blockiert, verweigert, attackiert, der soll auf allen möglichen Ebenen Wahlbetrug gegen diesen Gegner machen? Also bei der Auszählung, während der Weitergabe und Verarbeitung von Zahlen, bei der sehr gesonderten Auszählung von Briefwahlstimmen?
    Kann ich mir wirklich nicht vorstellen im Besten aller Däuschländer ever.

    • 8
      Wolfgang A

      Nun das Problem liegt auf einer anderen Ebene:

      Es ist Schwachsinn, dass die Sperrminorität erst bei einem Prozentsatz >30% eintritt, wenn durch die Berechnungsmodalitäten ein Wahlergebnis von >30% auf exakt =30% in der Sitzverteilung gekürzt werden kann. Die betreffende Partei wird damit um den über 30% liegenden Teil ihres Wahlerfolges gebracht.

      Die sauberste Lösung wäre es daher, die Sperrminorität bei >=30% eintreten zu lassen.

  6. 10
    Peter Zinga

    Nicht die Statistik ist Problem, sondern speziel für dieser Wahl eingefürte Höchstzahlverfahren: sie wusten schon vorher, dass sie auf Kante liegen werden und dieses Verfahrenssystem brauchen werden -wie ist es passiert….

  7. 11
    Moaning Myrtle

    Ich sehe das nicht ganz so. Nach (s. blauer Kasten mit Erklaerung des Landeswahlleiters)

    https://www.wahlrecht.de/news/2024/landtagswahl-sachsen-2024.html

    ist es ein Softwarefehler, der ab Sitz 117 von 120 falsch auswertet. Ist diese Software Teil der Wahlsoftware? Dann hat sie aus meiner Sicht eines professionellen Softwareschreibers eklatante Schwaechen, die nicht einmal in einer stumpfen Webanwendung zum Verkauf von Broetchen vorkommen sollten. Dem sollte man schon nachgehen (das koennte die saechsische AfD im Alleingang, da z.B. die Aufstellung eines Untersuchungsausschusses in Sachsen mit nur einem Fuenftel der Landtagsmitglieder erzwungen werden kann). Softwareentwicklung unterliegt Vorgehensweisen, die das ermoeglichen. Wurden diese nicht eingehalten, ist von Beginn an der Wurm drin.
    Das Gesagte gilt abgeschwaecht auch, wenn es ein extra Auswertetooling war, welches den Fehler aufwarf. Darf ganz simpel nicht vorkommen.

  8. 12
    Ulric

    Wo gibt es denn sowas? Das Auswerteverfahren muß VOR der Wahl feststehen. Sonst kann der Wahlleiter hinterher willkürlich Verfahren mit anderen Ergebnissen anwenden.

  9. 13
    Ralf Pöhling

    @Ulric
    Genau das ist der entscheidende Punkt. Dass nach einem bestimmten Verfahren richtig gerechnet wurde, ist hier ja nicht die Frage.
    Die Frage ist einzig, ob das im Vorfeld festgelegt zu verwendende Berechnungsverfahren im NACHGANG der Wahl geändert worden ist, um die Stimmverteilung zu ändern. Das wäre dann nämlich eindeutig Wahlmanipulation. Es kann natürlich auch sein, dass im Vorfeld ein bestimmtes Berechnungsverfahren bestimmt aber dann verfahrenswidrig nicht verwendet worden ist. Dann wäre die Korrektur richtig. Aber darauf habe ich noch keine wirklich stichhaltige Antwort irgendwo gesehen.

  10. 14
    Sven Kuchary

    Nachrücken wird, wenn Matthias Berger OB von Grimma bleiben will und ablehnt, der entsprechende Listenkandidat der Freien Wähler. Das ergibt sich aus dem Gesetzestext „so wird der Sitz aus der Landesliste .. derjenigen Partei besetzt“. Ja, in der Tat, ein Direktkandidat wird durch einen Listenkandidaten der gleichen Partei ersetzt, nicht durch den nächsten AfD-Kandidaten der Direktwahl. Damit bleibt der eine Sitz auf jeden Fall bei den Freien Wählern. Also werden in jedem Falle die restlichen 119 Sitze nach Sainte-Lague verteilt – es ändert sich an der Verteilung der Sitze nichts, egal ob Matthias Berger will oder nicht will.

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