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Das doppelte Gersdorf – Co-Diss-Habi(li)tation oder Verfassungsrichter per Plagiat?

Recht und Moral haben zunächst einmal nichts miteinander zu tun.

Ersteres bezieht sich auf verbindliche Regeln des Zusammenlebens.
Letztere bezieht sich auf die Ansprüche an sich selbst, die freiwillige Orientierung des eigenen Handelns an allgemeinen, vernunftbasierten Maximen, wie: „Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit als allgemeines Gesetz gelten könnte“, im Falle des kategorischen Imperativs von Kant.

Eine der gesellschaftlichen Regeln, die bislang noch gelten, aber zunehmend von Polit-Darstellern aufgeweicht werden, deren neurotische Selbstliebe ein Ausmaß an Narzissmus erreicht hat, das Betrug im Rahmen von Doktorarbeiten oder Zusammenarbeiten bei anschließend als eigenständig erstellt ausgegebenen Arbeiten langsam aber stetig normalisiert, betrifft die Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten.

Gerade unter den vermeintlich promovierten, die ihre Position als Polit-Darsteller mit einem „Dr.“ schmücken wollen, floriert das Geschäft des Diebstahls des geistigen Eigentums anderer. Und damit sind wir noch nicht bei der Frage, wie viele der promovierten Politalitäten ihren Titel nicht selbst erschrieben, sondern von einem Ghostwriter haben erschreiben lassen … Ein Faß ohne Boden…

Ein kleiner Eindruck in das Geschäft mit plagiierten Doktortiteln:

Name Partei Status Universität Jahr des Titelentzugs/Prüfung Details
Karl-Theodor zu Guttenberg CSU Titel aberkannt Universität Bayreuth 2011 Plagiate auf 71,58 % der Seiten nachgewiesen; vorsätzliche Täuschung bestätigt. Rücktritt als Verteidigungsminister.
Annette Schavan CDU Titel aberkannt Universität Düsseldorf 2013 Systematische Plagiate festgestellt; Rücktritt als Bildungsministerin. Klage vor Gericht erfolglos.
Silvana Koch-Mehrin FDP Titel aberkannt Universität Heidelberg 2011 Über 120 Plagiate auf ca. 80 Seiten; Rücktritt von Europaparlaments-Ämtern.
Margarita Mathiopoulos FDP Titel aberkannt Universität Bonn 2012 Nach erneuter Prüfung Plagiate bestätigt; Klage vor Europäischem Gerichtshof erfolglos.
Matthias Pröfrock CDU Titel aberkannt Universität Tübingen 2011 Nicht gekennzeichnete Textübernahmen; behielt Landtagsmandat.
Frank Steffel CDU Titel aberkannt Freie Universität Berlin 2019 Plagiate durch VroniPlag nachgewiesen; Klageweg offen.
Jorgo Chatzimarkakis FDP Titel aberkannt Universität Bonn 2011 Zahlreiche nicht gekennzeichnete Übernahmen; plant erneute Promotion.
Bijan Djir-Sarai FDP Titel aberkannt Universität Köln 2012 Plagiate durch VroniPlag nachgewiesen.
Uwe Brinkmann SPD Titel aberkannt Universität Hamburg 2011 Nicht ausreichend gekennzeichnete Zitate; Titel freiwillig zurückgegeben.
Franziska Giffey SPD Titel aberkannt Freie Universität Berlin 2021 Plagiatsvorwürfe bestätigt; Rücktritt als Familienministerin.
Manja Schreiner CDU Titel aberkannt (nicht spezifiziert) 2023 Plagiate auf 69,8 % der Seiten (118 von 169); Rücktritt als Verkehrssenatorin.
Jakob Kreidl CSU Titel freiwillig abgegeben (nicht spezifiziert) 2021 Plagiate durch VroniPlag nachgewiesen; Image-Schaden trotz Rückgabe.
Mario Voigt CDU Prüfung läuft Technische Universität Chemnitz 2024 Plagiatsvorwürfe durch Stefan Weber; Universität prüft, CDU weist Vorwürfe zurück.

Indes, Plagiarismus war gestern.

Heute haben Juristen offenkundig oder anscheinend eine neue Methode gefunden, um sich mit demselben Text gleich zwei Titel per Co-Diss-Habilitation zu erschleichen. Damit sind wir beim doppelten Gersdorf.

Den doppelten Gersdorf gibt es einmal an der Universität Leipzig, als Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medien- und Informationsrecht: Hubertus Gersdorf, einmal als Frauke Brosius-Gersdorf und Besetzer des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Verfassungsrecht und Sozialrecht an der Universität Potsdam.

In beiden Fällen legen Dissertation und Habilitation die Grundlage für die Beschäftigung auf der Position eines Professors. Und in beiden Fällen scheinen die Jahre 1997 und 1998 prägend für das weitere Leben gewesen zu sein. Im Fall von Brosius-Gersdorf findet im Jahr 1997 das Promotionsverfahren seinen Abschluss:

Quelle

Im Fall von Gersdorf wird im Jahr 1998 das Habilitationsverfahren einem Ende zugeführt:

Quelle

Beide sind seit 1995 verheiratet und arbeiten offenkundig zusammen an den jeweils eigenständigen Arbeiten, dem eigenständigen Nachweis der Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten. Diese neue Form des Unterlaufens der prozeduralen Regeln in Dissertations- oder Habilitationsverfahren haben wir Co-Diss-Habilitation genannt, sie ist wohl zu dem Zweck erfunden worden, dass nachträglich nicht gesagt werden kann, wer genau bei wem abgeschrieben hat. Eine Variante des Plagiarismus, die uns bislang noch nicht untergekommen ist. Dessen ungeachtet ist es Plagiarismus, eine Form der Doppeltverwertung angeblich eigenständig erstellter Texte, die ein extremes Ausmaß erreicht, wie Stefan Weber und sein Team herausgearbeitet haben:

Quelle

Diese Form des interaktiven Plagiierens führt die Idee einer eigenständig erstellten Arbeit ad absurdum, hat ein Ausmaß erreicht, das die Verachtung beider Autoren für den wissenschatlichen Betrieb und seine Regeln sehr deutlich macht und die Frage aufwirft, ob man, weil vernebelt werden soll, wer von wem plagiiert hat, nicht beiden den jeweiligen Titel, Brosius-Gersdorf die Dissertation und Gersdorf die Habilitation aberkennen muss. Zumal die 23 Textstellen, die Stefan Weber gefunden hat – gerade rechtzeitig für die CDU/CSU, so dass die Wahl von Verfassungsrichtern, die nicht nur wenn es um die Interpretation von eigenständiger Arbeit geht, extreme Positionen einzunehmen scheinen, verschoben werden und schlimmeres verhindert werden konnte,  eine eklatante Verachtung für den Ethos, der mit Wissenschaft nun einmal verbunden ist, dokumentieren.

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Die meiste Arbeit, die mit einer wissenschaftlichen Arbeit verbunden ist, hat die Quellen, die Literatur, die Arbeiten zum Gegenstand, die man gelesen hat und deren Autoren man zitiert, eine Übung, die bei Juristen, wie das meiste, was die Juristerei erfunden hat, um sich einen wissenschaftlichen Anstrich zu verpassen, den das Fach nicht einmal bei wohlwollender Betrachtung verdient, noch extensiver verfolgen muss, weil Juristen auf Autorennamen und Fundstellen stehen, auf diese Weise die fehlenden eigenen Gedanken bei anderen leihen und die Aneinanderreihung der Gedanken Anderer als neue Leistung ausgeben können.

Aber selbst diese Leistung haben die beiden Gersdorfs verweigert:

Quelle

Vollständige Identität nicht nur des Zitierten und der Zitierten, selbst die Reihenfolge des und der Zitierten stimmt überein. Hier ist keinerlei eigenständige Arbeit erkennbar, nicht einmal für Juristen und Winkeladvokaten, die versuchen werden, die eigenständige Arbeit aus dem Umstellen zweier Sätze abzuleiten.

Es gibt eigentlich keine Frage, dass Brosius-Gersdorf und Gersdorf die Regeln des wissenschaftlichen Arbeitens gebrochen, die Voraussetzungen für die Vergabe eines wissenschaftlichen Titels, das eigenständige Erstellen einer wissenschaftlichen Arbeit nicht erfüllt und damit den Nachweis der Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten nicht erbracht haben. Und die beiden Juristen haben sehr klar dokumentiert, dass sie keine moralischen Grenzen bei der Durchsetzung ihrer Interessen kennen.

Der Stoff, aus dem Extremisten geformt sind.


 

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