Für alle, die es noch nicht bemerkt haben, vergessen haben oder gar nicht wissen: Öffentlich-rechtliche Sender wie die ARD haben einen Bildungsauftrag. So steht es im Rundfunkstaatsvertrag und im dortigen §11: (1) Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu