Ein Grundproblem politischer Justiz besteht darin, dass geltendes Recht instrumentalisiert werden soll, um den politischen Gegner straf-zu-verfolgen. Um Strafrecht instrumentalisieren zu können, muss man seinen Anwendungsbereich so verbreitern, dass der eigentliche Zweck eines Straftatbestands zwar mit Füßen getreten, seine Anwendung auf bislang normale und unbeanstandete Tätigkeiten oder Aussagen des politischen Gegners aber nunmehr möglich wird.