Halten Sie sich fest! “Ziel dieser Verordnung ist es, Erleichterungen und Ausnahmen von Geboten und Verboten nach dem fünften Abschnitt des Infektionsschutzgesetzes oder von aufgrund der Vorschriften nach dem fünften Abschnitt des Infektionsschutzgesetzes oder von aufgrund der Vorschriften im fünften Abschnitt des Infektionsschutzgesetzes erlassenen Geboten und Verboten für Personen zu regelen, bei denen von einer