Berlin, rp.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) planen, in einem gemeinsamen Vorstoß das Kündigungsrecht neu zu regeln. Ziel der Neuregelung ist es, einen umfassenden Kündigungsschutz für Mütter durchzusetzen. Entsprechend soll es Arbeitgebern zukünftig generell verboten sein, Müttern zu kündigen.
Gestern wurde auf ScienceFiles von einem Beitrag aus dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung berichtet, in dem eine negative Wirkung eines Arbeitsplatzverlusts von Müttern auf die sozial-emotionale Entwicklung von Kindern gezeigt wurde. Wie sich zwischenzeitlich herausgestellt hat, ist der Beitrag Teil einer Agenda, deren Ziel darin besteht, für Mütter einen 100%tigen Kündigungsschutz durchzusetzen.
Die Pläne sind schon zu einem Gesetzentwurf gediehen, der u.a. Regelungen für den Fall enthält, dass ein Unternehmen tatsächlich zahlungsunfähig wird und aus diesem Grund keine Weiterbeschäftigung erfolgen kann. Die Regelungen sehen in diesem Fall vor, die von Arbeitslosigkeit bedrohten Mütter bei Konkurrenten unterzubringen. Schließlich, so die Begründung im Gesetzentwurf, sei Konkurrenz in erster Linie dafür verantwortlich, dass Unternehmen zahlungsunfähig würden. Deshalb müssten die Konkurrenten ihrer sozialen Verpflichtung im Rahmen der Corporate Social Responsibilty nachkommen und die Mütter des insolventen Konkurrenten übernehmen.
Eine andere Regelung sieht im Falle einer Unternehmenskrise eine Entlassungshierarchie vor. Danach sind zuerst unverheiratete Männer, die noch keine Vaterschaft nachweisen können, zu entlassen. Ihnen folgen verheiratete, aber kinderfreie Männer. Der so genannte Kontingenz-Plan sieht zudem vor, dass kinderfreie Frauen einen Arbeitsplatzverlust vermeiden können, wenn sie sich verpflichten, innerhalb der nächsten drei Monate schwanger zu werden.
Zwar waren die Vertreter beider Ministerien nicht bereit, die Existenz des Gesetzentwurfes vor der Bundestagswahl zu bestätigen, aber man darf mit einiger Sicherheit erwarten, dass nach der Bundestagswahl der Gesetzentwurf zur Erhöhung der unternehmerischen Verantwortung für gesellschafts-funktional wichtige Mütter, der als dreizehntes Buch in das Sozialgesetzbuch aufgenommen werden soll, in den Bundestag eingebracht werden wird. Dafür spricht, dass nach unseren Erkenntnissen Arbeitgeberverbände, Vertreter von Gewerkschaften, SPD, Grüne/Bündnis 90 und PDS an den Gesetzesberatungen beteiligt waren.
