Mit politischer Verantwortung verbinden sich zwei Probleme: Erstens, man muss sie übernehmen und zweitens, wenn man sie übernimmt, dann hat dies den Verlust einer Einkommensquelle zum Ergebnis, eine Konsequenz, die Politiker, die außer Politiker darstellen, nichts gelernt haben, nicht gerne ziehen. Und so kommt es, dass die meisten weder ziehen noch übernehmen.
Verbreitet ist dagegen eine amputierte Form der politischen Verantwortung. Ein besonders verantwortlicher Träger politischer Ämter erklärt sich dabei bereit, die politische Verantwortung zu übernehmen. Er schultert sie und trägt sie fortan mit sich herum, d.h. so lange, bis sich niemand mehr an die Verantwortungsübernahme oder die Ursache dafür erinnert.
Diese quasi verbale Trägerschaft politischer Verantwortung hat gleich einen doppelten Vorteil: man kann sich als tragfähig erweisen, als wahrer Fels in der Brandung, muss aber, da keine Konsequenzen gezogen werden, nicht befürchten, dass die Übernahme der Veranwtortung eine Einschränkung täglicher Routinen, lieb gewonnener Marotten oder gar der Höhe des monatlichen Einkommens nach sich zieht.
Die Zeiten, in denen ein Willy Brandt politische Verantwortung übernommen hat, und zurückgetreten ist, die Zeiten sind vorbei, spätestens seit Friedrich Zimmermann die Vereinbarkeit von Amt und Meineid bei vorhandenem Unterzucker demonstriert hat.
Heute müssen Politiker nicht mehr zurücktreten, egal, was sie sich geleistet haben.
Nehmen wir z.B. Ulrich Wilken, seit 2008 Mitglied des Hessischen Landtags für die LINKE, Vizepräsident desselben, Mitglied von ver.di und passionierter Motorrad-Fahrer, der Rockmusik mag und der ansonsten derjenige ist, der die Blockupy-Demonstration in Frankfurt angemeldet und damit auf seine Kappe genommen hat.
Dessen ungeachtet stellt sich die Frage, ob ein Politiker, der im Hessischen Landtag sitzt, der Vizepräsident des Hessischen Landtags ist, der die Interessen seiner Wähler zu vertreten vorgibt, der aber dazu beigetragen hat, Schäden am Eigentum hessischer Wähler, Schäden am Eigentum des Landes Hessen, Schäden am Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und Schäden am Ansehen der Stadt Frankfurt anzurichten, weiterhin als Politiker tragbar ist.
Anders formuliert: Muss der Mann zumindest die politische Verantwortung für die Ausschreitungen bei der von ihm angemeldeten Demonstration übernehmen?
Lebten wir in den 1970er Jahren, die Antwort sie wäre ein klares Ja.
Lebten wir in den 1970er Jahren, die Antwort zöge Konsequenzen in Form eines Rücktritts von allen öffentlichen politischen Ämtern nach sich.
Aber wir leben im Jahr 2015. Im Jahr 2015, da entschuldigt man sich, erklärt, das habe man alles so nicht gewollt und basta.
Und die Allgemeinheit, die bleibt auf dem Schaden und dem Gehalt des Landtagsabgeordneten Wilken sitzen.
Das erklärt, warum Ulrich WIlken vorhersehbar keine politische Veranwortung übernehmen und nicht zurücktreten wird: Er erfüllt nicht die Voraussetzungen, um politische Verantwortung übernehmen zu können, denn er kennt offenkundig nur seine partikularen Interessen und hat vermutlich keine Ahnung, was mit einer Ausrichtung am Gemeinwohl gemeint sein könnte.
