GEZ-Terror: Wenn Arbeitgeber zum Erfüllungsgehilfen gezwungen werden
In Saalfeld-Rudolstadt, da kann man gut leben. Rennsteig und Wald, Schlösser und Burgen, das alles, macht Saalfeld-Rudolstadt attraktiv für Touristen. Nur Einheimische haben es schwer. Vor allem dann, wenn sie sich weigern, GEZ-Gebühren zu bezahlen.
Rundfunkstaatsvertrag § 12:
“(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. den Beginn der Beitragspflicht entgegen § 8 Abs. 1 und 3 nicht innerhalb eines Monats anzeigt, 2. der Anzeigepflicht nach § 14 Abs. 2 nicht nachgekommen ist oder 3. den fälligen Rundfunkbeitrag länger als sechs Monate ganz oder teilweise nicht leistet.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
(3) Die Ordnungswidrigkeit wird nur auf Antrag der Landesrundfunkanstalt verfolgt; sie ist vom Ausgang des Verfahrens zu benachrichtigen.“
Mit diesem kleinen Paragraphen, der diejenigen mit staatlicher Verfolgung bedroht, die sich weigern, die seichte Kost aus ARD und ZDF, die sie nicht sehen wollen, auch noch zu bezahlen, haben sich die Rundfunkanstalten die Möglichkeit geschaffen, Gebührenverweigerer in jeden Winkel ihres Lebens zu verfolgen.
Wie in totalitären Gesellschaften, in denen Partei und Geheimdienst Durchgriff auf das Privatleben von Menschen hatten und man nirgends sicher sein konnte, nicht bespitzelt zu werden, so kann man heute und in Deutschland nicht sicher sein, von der GEZ bzw. deren Erfüllungsgehilfen in den Landratsämtern an jedem Ort verfolgt zu werden.
Weil es ein kapitales Verbrechen ist, den GEZ-Beitrag nicht zu bezahlen, deshalb setzen die Jäger der Gebührenverweigerer jedes Kaliber an rechtlicher Bewaffnung ein, das ihnen zur Verfügung steht. Selbst am Arbeitsplatz wird den Gebührenverweigeren nachgestellt, wie ein Dokument zeigt, das uns zugeschickt wurde.
Wieder einmal stammt es aus Saalfeld-Rudolstadt, wo man offensichtlich noch gut in Übung ist, wenn es darum geht, Staatsfeinde oder Systemkritiker, also Gebührenverweigerer zu verfolgen.
Die Lesern von ScienceFieles bereits bekannte Sachbearbeiterin Sabine Schönbrodt und Heike Büttner, Sachgebietsleiterin der Kreiskasse, haben dem Arbeitgeber eines Gebührenverweigerers eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung geschickt und wollen damit erreichen, dass der Arbeitgeber die ausstehenden Rundfunkgebühren, nebst den Verwaltungskosten vom Gehalt seines Arbeitnehmers einbehält und an die Kreiskasse überweist. Für den Falle seiner Weigerung wird ihm ein Zwangsgeld von 100 Euro angedroht.
Denn: der Arbeitgeber, der den Arbeitnehmer für dessen Arbeit bezahlt, wird eben einmal zum Drittschuldner erklärt, weil er Geld, das seinem Arbeitnehmer am Zahltag zusteht, für diesen bis zur Auszahlung verwahrt, Geld, von dem man im Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt der Ansicht ist, ein Teil davon stehe der Kreiskasse und dem MDR zu.
Es herrschen raue Sitten in Gebührendeutschland, raue Sitten, von denen man sich nicht nur fragen muss, in welcher Hinsicht sie die Grenze der Legalität bereits überschritten haben, man muss sich auch fragen, ob der Aufwand an Verwaltung und Zeit, die für Nachstellung und Verfolgung genutzt werden, noch in irgend einem Verhältnis zum Nutzen stehen.
Vor allem muss man sich fragen, ob es die Rundfunkgebühren wert sind, die Legitimation eines Rechtssystems zu untergraben und ein juristisches System in ein totalitäres Netzwerk zu verwandeln, in dem fast jeder, der im Verdacht steht, monetäre Mittel mit einem Gebührenverweigerer zu tauschen, zum Drittschuldner und Erfüllungsgehilfen des Verfolgungsterrors gemacht werden kann.
Wo hätte es das jemals gegeben, dass Arbeitgeber als Hilfs-Gerichtsvollzieher auftreten?
Stimmt: Im Dritten Reich.
Und natürlich muss man sich fragen, wie es sein kann, dass im Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt die Arbeitgeber von Gebührenverweigerern bekannt sind.
Gibt es in Thüringen eigentlich einen Datenschutzbeauftragten?

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“(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. den Beginn der Beitragspflicht…”
Nun, wer die so genannte “Beitragspflicht” nicht anzeigt, der ist logischerweise auch nicht Beitragspflichtig!
Dazu das Verwaltungsverfahrensgesetz:
§ 58 Zustimmung von Dritten und Behörden
(1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt.
Damit dürfte meine anfängliche Aussage bezüglich der “Beitragspflicht” bewiesen sein!
Weiterhin ist auch das heranziehen des Ordnungswidrigkeitsgesetzes mehr als fragwürdig weil:
1.)
§ 5 Räumliche Geltung
Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.
2.)
§ 135
(Inkrafttreten)
Also ist der räumliche Geltungsbereich ein völlig anderer, weshalb das OwiG eben keine Anwendung finden kann und zudem ist es auch niemals in Kraft getreten.
Zumindest gibt dieses Gesetz kein Datum des Inkrafttretens an!
Gleiches gilt im übrigen für die “Abgabenordnung”, die ebenfalls ein Datum vermissen lässt!
§ 135 (AO)
(Inkrafttreten)
Ich zahle nicht!
Die Beitragspflicht besteht auch ohne, dass sie sie anzeigen.
Der räumliche Geltungsbereich wird durch das Territorialitätsprinzip bestimmt. Vereinfacht gesagt ist der räumliche Geltungsbereich also das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Nach Art. 82 Abs. 2 S. 1 soll (!) jedes Gesetz und jede Rechtsverordnung den Tag des Inkrafttretens bestimmen. Fehlt eine solche Angabe, führt dies nicht zur Unanwendbarkeit des Gesetzes, vielmehr tritt dann Art. 82 Abs. 2 S. 2 GG ein.
Aber warum der §58 VwVfG nicht gelten sollte, das erschließt sich mir nicht!
Weil es sich beim Rundfunkstaatsvertrag nicht um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag iSd § 58 VwVfG handelt. Der Rundfunkstaatsvertrag hat durch Zustimmung der einzelnen Länder in Zustimmungsgesetzen (zB http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=RdFunk%C3%84ndStVtr15G+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-RdFunkÄndStVtr15GNDrahmen) Gesetzeskraft.
§ 58 VwVfG stellt auf den in § 54 VwVfG geregelten öffentlich-rechtlichen Vertrag als Gegenstück zum Verwaltungsakt ab.
“man muss sich auch fragen, ob der Aufwand an Verwaltung und Zeit, die für Nachstellung und Verfolgung genutzt werden, noch in irgend einem Verhältnis zum Nutzen stehen”
Ich befürchte es gibt mindestens eine Gruppe, die denkt, dass der Personaleinsatz viel zu gering ist, um die Nachstellung und Verfolgung nutzbringend umzusetzen. Was wir brauchen, ist noch viel mehr Verwaltung, um alle Unbürger ihrer gerechten Strafe zukommen zu lassen!
PS: Schande demjenigen der das Programm von ARD und ZDF seicht bezeichnet!!! Gegenüber den 90ern, offenbaren die ARD und ZDF Krimis nicht mehr von Anfang an wer der Täter ist und wie er den Mord begangen hat. Ein Fortschritt! Und sicherlich kein seichter!
Erfüllungsgehilfen des Staates sind Arbeitgeber bei jeder Lohnsteuerzahlung, die sie vom Bruttogehalt einbehalten und an die Finanzämter abführen.
Also ist das nichts neues.
In Deutschland haben wir auch nur einen Personalausweis.
Wir sind nur Personal des Staates, eine Identität besitzt der Deutsche nicht, denn er kann sich nicht mit einer Identitätskarte ausweisen, so, wie es in den meisten Lände n der Welt üblich ist (na ja, vielleicht nicht in Nordkorea…).
Die Bezeichnung Personalausweis greift den Begriff “Personalien” (persönliche Dinge) auf und hat nichts mit dem Personal eines Unternehmens zu tun.
Wie wäre es mal mit einem Blick in den Duden?
http://www.duden.de/suchen/dudenonline/Personal
“Substantiv, Neutrum – a. Gesamtheit von Personen, die bei …b. Dienstpersonal; c. Gesamtheit von Personen eines Romans, …”
Fragen? Keine? Wegtreten.
Im Übrigen fände ich es ganz nett, wenn Sie sich nicht hinter MEINEM Namen verstecken, sondern selber mit Klarnamen auftreten.
Das hätte noch etwas Format…
Mit bestem Gruß,
Andreas Damm
Update der Statistik Liste:
https://luegenpresse2.wordpress.com/2016/10/16/statistiken-die-politiker-und-presse-immer-wieder-leugnen/
Lohn- oder Gehaltspfändungen sind ein so seltenes Phänomen aber nicht. Die Erfahrung durfte ich vor einigen Jahren mal machen. Da war’s ‘ne Krankenkasse, die meinte noch Geld aus einer beendeten Selbständigkeit von mir zu bekommen.
Das ist die Wiederauferstehung der DDR, die mit IM Erika, genannt Merkel, nie untergegangen ist. Denkt einmal selber nach, Merkel ist es gelungen, mittels Schüffeakten der Stasi und der NSA, die sie an der Macht halten, potente Gegner auszuschalten. aber es kommt auch in dieser BRD der Tag, an dem IM Erika ausgeschaltet wird
Mein Hass auf dieses faschistische System, das nicht einmal mehr versucht seine diktatorische Ausrichtung zu verstecken, wird jeden Tag größer. (Er hat “Hass” gesagt !!! Gleich verklagen!)
Ich sehe aber auch die 1:1 Parallelen zu anderen Diktaturen, wie z.B. der DDR.
Als in der Sowjetunion die Perestroika begann, hielt die DDR verbissen und härter als zuvor am alten System fest. Das verlängerte Honeckers Macht um 2 Jahre …
Heute ist Trump der Gorbatschew der USA, seine Politik ist der Umbau, und Merkel ist …
Also muß ich diesen Faschismus nur noch einige Monate ertragen … das ist meine tägliche Motivation!
Erst mal den sog.Gelben Schein beantragen(info.gelber Schein)nach dem Erhalt des selbigen habt ihr rechtlich einen Ganz anderen Rechtsstatus erreicht,sodas es für die Scheinstaatsschergen immer schwieriger wird euch an die Karre zu fahren.Macht euch schlau zum Thema “Reorganisieren der Gemeinden”schließt euch zusammen und das Ferkelregime ist bald Vergangenheit.
Den Krieg verliert bekanntlich, wer hingeht und ich denke, dass man sich von den öffentlich bestellten und vereidigten Schutzgelderpressern und deren Erfüllungsgehilfen nicht auf das Schlachtfeld der Rechtstaatlichkeit zerren lassen muss, um zu gewinnen.
Es gibt ausreichend Möglichkeit, solche Zwangsabgaben wie den Rundfunkbeitrag zu kompensieren. Mit selbstbewusstem Konsumverhalten lässt sich beispielsweise leicht Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer, Akzise u. ä. vermeiden, was dann oft auch der Gesundheit zuträglich ist, so dass sich auch noch an diversen Medikamenten und Heiltherapien sparen lässt.
Der Chef kann jedenfalls nichts dafür, wenn der Staat ihn vor seinen Karren spannt. Es wird nur wieder Streitpotenzial zwischen Menschen geschaffen, die sich eigentlich zur Kooperation zusammen gefunden haben, mit dem dann so mancher Anwalt oder Richter sein Dasein rechtfertigt.