Website-Icon SciFi

ExpertenRatlos: Rassismusaspekte des Steuergeld-Potlatch, das Regierung vorgaukelt

16.000 Euro,
Aufwandsentschädigung für 12 „Experten“,
die 5 Seiten Text,
um eine Pseudo-Definition herumschreiben.

Die Art und Weise, in der sich Hinz und Kunz an Steuergeldern gütlich halten, ist weit jenseits von politischer Korruption, es ist schlichte Selbstbedienung.

„Um den Abbau von Rassismus voranzutreiben, habe ich im Juni 2023 den Expert*innenrat Antirassismus berufen. Zwölf renommierte Expert*innen aus Wissenschaft, Verwaltung und Praxis habe ich mit der Aufgabe betraut, eine zeitgemäße und umfassende Rassismusdefinition zu erarbeiten, die für das Verwaltungshandeln genutzt werden kann. Das Ergebnis bietet ebenso konkrete Handlungsempfehlungen für eine nachhaltige Antirassismusstrategie für Verwaltungen.“

Das schreibt Reem Alabali-Radovan, Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus, im Vorwort eines wenige Seiten umfassenden Pamphlets, das den Titel „Arbeitsdefinition Rassismus des Expert*innenrats Antirassismus“ trägt. Um einem Missverständnis vorzubeugen, obwohl Alabali-Radovan beauftragt hat, für sich in Anspruch nimmt, Ausgangspunkt des Folgenden zu sein, kommt das Geld natürlich nicht von Alabali-Radovan, sondern von Steuerzahlern.

16.000 Euro wurden für dieses Pamphlet aus dem Fenster geworfen, um den persönlichen Spleen einer „Beauftragten“ zu befriedigen, die zum einen der Ansicht ist „Rassistische Anfeindung, Diskriminierung und Ausgrenzung“ seien „für viel zu viele Menschen in unserem Land Alltag“. Diese Behauptung andererseits auf der Grundlage trifft, dass „Rassismus“ viele Facetten“ habe und nach wie vor „häufig nicht erkannt“ werde. Eine erstaunliche Fähigkeit, die Alabali-Radovan mitbringt, die Quantität von etwas einschätzen, von dem sie genau weiß, dass es „häufig nicht erkannt“ wird, sich also auch quantitativ nicht niederschlagen kann, so wenig wie sich unbekannte Zahlungsmittel durchsetzen können.

Indes, im Wahnbereich des Rassismus ist alles anders. Hier wird Geld für Unbekanntes aus dem Fenster geworfen:

um eine „zeitgemäße und umfassende Rassismusdefinition zu erarbeiten, die für das Verwaltungshandeln genutzt werden kann“.

16.000 Euro, 12 angebliche Experten und das hier ist das Ergebnis:

Ja.
Was lernen wir aus dieser „zeitgemäßen Definition“?

Dazu die passende Reaktion:

Wie man aus diesem gequirrlten Unfug auch nur irgend etwas ableiten können soll, das für „Verwaltungshandeln“ auch nur entfernt relevant ist, ist mir ein Rätsel.

SciFi-Support

Tatsächlich ist die gesamte so genannte Definition eine Ansammlung von essentialistischem Blödsinn, von dem sich die „Definitionsgeber“ einbilden, dass er frei flottierend in der Welt unterwegs sei. Und wie er da so flottiert, setzt er sich in Verwaltungsvorschriften, schleicht sich in das Unbewusste von Unbewussten ein, verstärkt er sich aus sich selbst heraus, ein richtiges Perpetuum Mobile des Steuergeldschmarotzens, denn natürlich dient die ganze Pseudo-Definition dazu, Steuergeld für den „Kampf gegen Rassismus“ locker zu machen, um mit diesem Geld Legionen von „Experten“ oder „Aktivisten“ zu finanzieren.

Das sind übrigens die Experten des Expertenrats „Antirassismus“

Man muss den Impuls unterdrücken, Andreas Zicks Beteiligung an egal was, zum Anlass zu nehmen, den Untergang des aufgeklärten Abendlandes auszurufen. Aber es ist nicht einfach…

Indes, der Expertenrat, eine Mischung aus Journalisten (z.B.: Haruna-Oelker, Merghena), SPD und DGB – Parteigängern (z.B. Kleindiek , Payandeh), Mitarbeitern von Antidiskriminierungsstellen (z.B. Andrades, Gomis), Inhabern von „Professuren“ an Evangelischen Hochschulen (z.B. Ihring, Narka-Laing) ergänzt um ein paar institutionelle Bildungsforscher aus Bremen und Karlsruhe (z.B. Karakasoglu, Gomolla) ist nicht wirklich das, was man sich unter Experten zum Thema Rassismus, einem ZUTIEFST SOZIOLOGISCHEN THEMA, vorstellt, eher das Gegenteil davon.

Das mag die Definition, die keine Definition ist, erklären. Eine Definition, das nur nebenbei bemerkt, dient NORMALERWEISE dazu, einen abstrakten Begriff mit einer konkreten BEDEUTUNG zu versehen, ihn zu operationalisieren. Und eine entsprechende Operationalisierung gibt es für Rassismus schon seit so vielen Jahrzehnten, dass es fast schon in die Jahrhunderte geht, nämlich als Diskriminierung, also als negativ sanktionierendes Verhalten, das die Rasse des Diskriminierten zum Anlass hat und als solcher setzt er eine Rassenlehre voraus, die wiederum eine institutionelle Verankerung benötigt.

Natürlich ist eine solche einfache Definition, die sich letztlich über BEOBACHTBARES Verhalten bestimmt, nicht im Sinne des rent seekers, der nach Steuergeld Ausschau hält, um die eigene Finanzierung sicherzustellen. Und weil dem so ist, wurde der öffentliche Raum in den letzten Jahrzehnten von so vielen „Bestimmungen“ von Rassismus geflutet, dass es kaum mehr möglich ist, die vielen „Definitionen“, die alle dem Steuergelderwerb dienen, zu überblicken.

Die einzige, die einen Überblick über das Feld „Rassismus“ hat, weil sie sich ernsthaft mit diesem Phänomen, das in gesellschaftlichen Spuren vorhanden sein mag, beschäftigt hat, ist Dr. habil. Heike Diefenbach, von der ich die folgende Tabelle entliehen habe, die das Feld des Rassismus aufspannt und die unterschiedlichen Aspekte des Steuergelderwerbs von einander unterscheidet:

Die Tabelle entstammt der folgenden Publikation, die in unserer Blauen Reihe erschienen ist:

Dr. habil. Heike Diefenbach (2015). Rasissmus und Rassismuskritik

Darin wird inbesondere die (marxistische) Ausweitung des Rassismusbegriffs dargelegt, die Voraussetzung nicht nur dazu war, ein konkretes Konzept der Sozialwissenschaften bis zur Unkenntlichkeit zu verstümmeln, sondern vor allem dafür, unter dem Rubrum „Rassismus“ die unterschiedlichsten Inhalte zu fassen und zur Grundlage zu nutzen, um Steuergelder zu erheischen.


Die mobile Version verlassen