Erinnern Sie sich noch als die Deutschen Bischöfe, diese katholischen Männer von selbst-askribiert höherer Moral, den Deutschen die Verpflichtung, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen, auferlegt haben?
„Mit Nachdruck rufen wir die … Katholiken und alle Menschen unseres Landes dazu auf, sich impfen zu lassen, soweit dies möglich ist. Impfen ist in dieser Pandemie eine Verpflichtung aus Gerechtigkeit, Solidarität und Nächstenliebe. Aus ethischer Sicht ist es eine moralische Pflicht. Wir müssen uns und andere schützen. Die Impfung ist dazu das wirksamste Mittel. Gleichzeitig appellieren wir an alle, die nötigen Hygienemaßnahmen einzuhalten. Wir alle wünschen uns die Freiheiten im alltäglichen Leben wie in den Zeiten vor Corona zurück. Dazu müssen wir uns aber gemeinsam – und zwar jede und jeder in diesem Land – einsetzen. Denn wir sehen: Durch die Impfung werden Leben gerettet und weniger schwere Krankheitsverläufe erreicht.“
Zum Zeitpunkt dieses Aufrufs war bereits mehr als ersichtlich, dass die „Impfung“ weder das „wirksamste Mittel“ noch das Mittel „uns und andere“ zu schützen, ist. Offensichtlich hat es die Kunde, dass keine der Spritzbrühen vor Ansteckung und Übertragung schützt, insofern eine Impfung weder „uns noch andere“ schützen kann, nicht bis zu den Purpurnen auf ihrer rosa Wolke geschafft. Aber bekanntlich haben sich Bischöfe noch zu keinem Zeitpunkt davon abhalten lassen, auf Basis von Ahnungslosigkeit über die richtige Handlung, die andere vorzunehmen haben, zu moralisieren und so kommt es, dass die Hirten ihre Schafe zum Spritzer und oft genug in die Krankheit getrieben haben.
Und sie haben Lust auf mehr.
Nunmehr wollen sie Junge in den Wehrdienst treiben, und zwar auf ähnlich fiese hintenrum Art wie oben, als sie die „Impfung“ als „Verpflichtung aus Nächstenliebe“ und einziges Mittel, die von Polit-Verbrechern gestohlene Freiheit wiederzuerlangen, verkauft haben.
Falls es einen Gott gibt, ist er spätestens nach dem Aufruf in die Hölle ausgewandert, um mit solchem Volk nicht in einen Topf geworfen zu werden.
Nun rühren die Deutschen Bischöfe also die Werbetrommel für den Wehrdienst, den sie als „Dienst am Gemeinwesen“ ausgeben, also letztlich als Dienst, der ihnen ihre Kirchensitze und ihren Hintern retten soll, wenn „der Russe“ kommt:
„1. In freiheitlichen Demokratien beruht gesellschaftliches Engagement in erster Linie auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Zwar kann der Staat in Not- und Krisensituationen seine Bürger zu bestimmten gesellschaftlichen Diensten verpflichten. Allerdings stellen Pflichtdienste und in besonderer Weise der Wehrdienst schwere Eingriffe in die verfassungsmäßigen persönlichen Freiheitsrechte dar, die entsprechend in hohem Maße begründungspflichtig sind. Dabei ist der Nachweis zu führen, dass durch diese Pflichtdienste eine substanzielle Bedrohung für das Gemeinwesen – das Wohl aller – abgewehrt werden kann. Die Behebung allgemeiner Missstände ist als Begründung nicht ausreichend.
2. Die Bereitschaft, sich für das Gemeinwohl einzusetzen, ist eine wesentliche Grundlage unserer freiheitlichen Gesellschaft. Es ist daher von großer Bedeutung, diese Bereitschaft zu fördern und zu stärken. Freiwilligkeit geht vor Verpflichtung. Wir setzen uns daher dafür ein, dass alle jungen Menschen einen Rechtsanspruch auf Förderung eines Freiwilligendienstes erhalten. Freiwilligendienste – wie auch der Wehrdienst – müssen angemessen finanziert und entlohnt werden. Alle Schulabgängerinnen und Schulabgänger sollten über die breite Palette von Möglichkeiten freiwilligen Engagements informiert werden.
3. Mit Blick auf den Wehrdienst empfehlen wir, sich am schwedischen Modell zu orientieren, wie es der Gesetzentwurf der Regierung grundsätzlich vorsieht. Er zielt auf die Gewinnung von freiwillig Wehrdienstleistenden. Erst im Falle, dass auf diesem Wege die erforderlichen Rekrutierungen nicht gewährleistet werden können, kann die Bundesregierung die Wehrpflicht wieder einführen. Dazu bedarf es aber mit Blick auf die Wehrgerechtigkeit und die gesellschaftliche Akzeptanz klarer Kriterien und Kompensationen, die der Gesetzgeber zu gewährleisten hat.
4. Eine mögliche Wehrpflicht muss in angemessener Weise die Geschlechtergerechtigkeit berücksichtigen. Die Frage, ob die Wehrpflicht unter den heutigen gesellschaftlichen Bedingungen nur für Männer gelten sollte, wie es das Grundgesetz bisher vorsieht, bedarf dringend einer rechtlichen, ethischen und gesellschaftlichen Betrachtung…
Ein Staat [also die politische Clique, die sich gerade die Ressourcen aller zuschiebt] darf seine Bürger zum Pflichtdienst vergattern, um eine „substantielle Bedrohung“ [gemeint ist „der Russe“] abzuwehren. Das tut der Freiheit in der freiheitlichen Demokratie keinen Abbruch.
Aber: Freiwilligkeit ist besser als Pflicht. Ergo muss die Bereitschaft, sich freiwillig zum Dienst an der Waffe zu melden, gestärkt werden, in dem die Wehrpflicht, um die es geht, in einer Reihe anderer freiwilliger Dienste am Gemeinwesen eingepackt und versteckt wird. Wir nennen das ein „Recht auf freiwilligen Dienst“, ein Judas im Gewand eines Jüngers.
Wenn das mit dem Recht auf „freiwilligen Dienst“ nicht genug Junge dem Wehrdienst zuführt, dann schlagen wird das Schwedische Modell vor: Eine Pflicht, Peitsche zum nutzlosen Zuckerbrot.
SciFi-Support
Wo wir gerade bei Erklärungen sind, wir haben noch eine Erklärung, die zwischen Papst Pius XI und Paul von Hindenburg:
„Seine Heiligkeit, Papst Pius XI. und der Deutsche Reichspräsident,
von dem gemeinsamen Wunsche geleitet, die zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu festigen und zu fördern,
gewillt, das Verhältnis zwischen der katholischen Kirche und dem Staat für den Gesamtbereich des Deutschen Reiches in einer beide Teile befriedigenden Weise dauernd zu regeln,
haben beschlossen, eine feierliche Übereinkunft zu treffen, welche die mit einzelnen deutschen Ländern abgeschlossenen Konkordate ergänzen und auch für die übrigen Länder eine in den Grundsätzen einheitliche Behandlung der einschlägigen Fragen sichern soll.
Zu diesem Zweck haben Seine Heiligkeit Papst Pius XI. zu Ihrem Bevollmächtigten
Seine Eminenz den Hochwürdigsten Herrn Kardinal Eugen Pacelli, Ihren Staatssekretär,
und der Deutsche Reichspräsident zum Bevollmächtigten den Vizekanzler des Deutschen Reiches, Herrn FRANZ VON PAPEN,
ernannt, die, nachdem sich ihre beiderseitigen Vollmachten ausgetauscht und in guter und gehöriger Form befunden haben, über folgende Artikel übereingekommen sind:
[…]
ARTIKEL 27.
Der Deutschen Reichswehr wird für die zu ihr gehörenden katholischen Offiziere, Beamten und Mannschaften, sowie deren Familien, eine exemte Seelsorge zugestanden. Die Leitung der Militärseelsorge obliegt dem Armeebischof.
Seine kirchliche Ernennung erfolgt durch den Heiligen Stuhl, nachdem letzterer sich mit der Reichsregierung in Verbindung gesetzt hat, um im Einvernehmen mit ihr eine geeignete Persönlichkeit zu bestimmen.
Die kirchliche Ernennung der Militärpfarrer und sonstigen Militärgeistlichen erfolgt nach vorgängigem Benehmen mit der zuständigen Reichsbehörde durch den Armeebischof. Letzterer kann nur solche Geistliche ernennen, die von ihrem zuständigen Diözesanbischof die Erlaubnis zum Eintritt in die Militärseelsorge und ein entsprechendes Eignungszeugnis erhalten haben.
Die Militärgeistlichen haben für die ihnen zugewiesenen Truppen und Heeresangehörigen Pfarrechte.
Die näheren Bestimmungen über die Organisation der katholische Heeresseelsorge erfolgen durch ein Apostolisches Breve. Die Regelung der beamtenrechtlichen Verhältnisse erfolgt durch die Reichsregierung.