Katholische Kirche: Immer noch im Pakt mit Hitlerdeutschland
Derzeit geht ein Bild durch das Internet, das den Text der Urkunde über die Leistung des Treueeids von Rainer Maria Kardinal Woelki zum Gegenstand hat.
Der Text lautet:
„Seine Eminenz
Dr. Rainer Maria Kardinal Woelki,
Bisher Erzbischof von Berlin,
vom Domkapitel zu Köln rechtmäßig
zum Erzbischof von Köln gewählt,
hat am 18. September 2014 in der Staatskanzlei
des Landes Nordrhein-Westfalen,
den nach Art. 16 des Konkordats zwischen
dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich
vom 20. Juli 1933 vorgeschriebenen Treueeid geleistet.
Düsseldorf, 18. September 2014
Das Reichskonkordat zwischen Hitlerdeutschland und dem Vatikan wirkt also fort, ist immer noch in Kraft. Diese dem Menschenverstand in gewisser Hinsicht widerstehende Kontinuität hat bereits 1957 das Bundesverfassungsgericht beschäftigt. Mit Urteil vom 26. März 1957 haben die Verfassungsrichter unmissverständlich festgestellt hat, dass das Konkordat, das zwischen dem Deutschen Reich und dem Heiligen Stuhl am 12. September 1933 geschlossen wurde, weiterhin Gültigkeit hat:
a) Das Reichskonkordat, das nach seiner Präambel “das Verhältnis zwischen der Katholischen Kirche und dem Staat für den Gesamtbereich des Deutschen Reiches dauernd regeln” will, hat durch den Zusammenbruch der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft seine Geltung nicht verloren. Vertragspartner war das Deutsche Reich. Die Vertragschließenden wollten eine Dauerregelung; daher kann das Argument, das Konkordat gelte nur für die Dauer des nationalsozialistischen Systems, nicht überzeugen. Die rechtliche Struktur des staatlichen Partners hat sich freilich grundlegend gewandelt. Die Gewaltherrschaft brach zusammen. Das änderte aber nach herrschender und auch vom Gericht geteilter Auffassung nichts am Fortbestand des Deutschen Reichs und daher auch nichts am Fortbestand der von ihm geschlossenen internationalen Verträge, es sei denn, daß ein Vertrag seinem Inhalt nach nicht geeignet gewesen wäre, die nationalsozialistische Gewaltherrschaft zu überdauern. Dies trifft für das Reichskonkordat nicht zu.Â
Dass das Konkordat ohne Diskussion und Abstimmung im Reichstag Gesetz geworden ist, war für die Verfassungsrichter auch kein Hinderungsgrund, schließlich habe selbiger Reichstag mit dem Ermächtigungsgesetz die Möglichkeit für die Reichsregierung erst geschaffen, Gesetze ohne Abstimmung im Reichstag in Kraft zu setzen. Da sage noch einmal einer, Richter seien nicht anpassungsfähig.
„Nachdem durch das sogenannte Ermächtigungsgesetz das Erfordernis der Zustimmung des Reichstags zum Vertragsschluß entfallen war, sah die Reichsregierung keinen Anlaß, ein Gesetz zu erlassen. Sie knüpfte vielmehr wieder an die Staatspraxis der Bismarckschen Reichsverfassung an, die die Veröffentlichung des Vertrags im Reichsgesetzblatt zur innerstaatlichen Inkraftsetzung der Vertragsnormen genügen ließ.
[…]
Damit war nach der damaligen staatsrechtlichen Lage das Reichskonkordat zu innerstaatlich verbindlichem Recht geworden. Diese staatsrechtliche Lage ist für die Beurteilung des damaligen Transformationsvorgangs auch heute maßgebend.“
An anderer Stelle argumentiert das Verfassungsgericht, dass das Konkordat auch dadurch, dass es von den Nationalsozialisten in Teilen gebrochen worden sei, nicht außer Kraft gesetzt worden sei, denn weder das Deutsche Reich noch der Heilige Stuhl hätten das Konkordat aufgekündigt. Deshalb besteht der Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und dem Vatikan bis heute.
So erklärt sich, dass u.a. Kardinal Woelki nach Artikel 16 des Reichskonkordats einen Treueeid leistet.
Der Treueeid, der in Artikel 16 des Reichkonkordats von 1933 wörtlich vorgegeben ist, lautet wie folgt:
“Vor Gott und auf die heiligen Evangelien schwöre und verspreche ich, so wie es einem Bischof geziemt, dem Deutschen Reich und dem Lande… Treue. Ich schwöre und verspreche, die verfassungsmäßig gebildete Regierung zu achten und von meinem Klerus achten zu lassen. In der pflichtmäßigen Sorge um das Wohl und das Interesse des deutschen Staatswesens werde ich in Ausübung des mir übertragenen geistlichen Amtes jeden Schaden zu verhüten trachten, der es bedrohen könnte.”
Natürlich ist die Form des Treueeids angepasst worden. In Bayern wird z.B. das Deutsche Reich durch „Deutschland“ ersetzt, ansonsten ist die Formel jedoch intakt, d.h. unverändert geblieben.
Fragt man, warum die katholische Kirche am Reichskonkordat festgehalten hat, obwohl sich die Regierung des Dritten Reiches in etlichen Teilen nicht an das Konkordat gehalten hat oder warum die katholische Kirche auch nach Ende des Zweiten Weltkriegs kein Problem damit hat, einen Pakt mit Hitler fortzuführen, anstatt alle Vertragsbrücken zum Dritten Reich abzubrechen, dann könnte die Antwort unter anderem im Artikel 13 des Reichskonkordats zu finden sein.
Dort heißt es:
„Die katholischen Kirchengemeinden, Kirchengemeindeverbände und Diözesanverbände, die Bischöflichen Stühle, Bistümer und Kapitel, die Orden und religiösen Genossenschaften sowie die unter Verwaltung kirchlicher Organe gestellten Anstalten, Stiftungen und Vermögensstücke der katholischen Kirche behalten bzw. erlangen die Rechtsfähigkeit für den staatlichen Bereich nach den allgemeinen Vorschriften des staatlichen Rechts. Sie bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechtes, soweit sie solche bisher waren; den anderen können die gleichen Rechte nach Maßgabe des für alle geltenden Gesetzes gewährt werden.“
Das ist bis heute die Grundlage, auf der Kirchensteuer vom Staat erhoben und an die Kirchen durchgereicht wird. Man kann daraus schließen, dass es auch der katholischen Kirche wichtiger ist, die eigenen Taschen zu füllen als nicht in Vertragsbeziehung mit dem Dritten Reich, mit Wilhelm Frick, dem damaligen Innenminister und einem der Hauptkriegsverbrecher, denen in Nürnberg der Prozess gemacht und die anschließend hingerichtet wurden oder gar Reichkanzler Adolf Hitler zu stehen.
„Erst kommt das Fressen, dann die Moral“, hat Berthold Brecht gesagt. Und Recht hat er wohl… und dass ausgerechnet diejenigen, die in Kontinuität mit dem Dritten Reich leben, vor einer Wiederkehr des Dritten Reiches warnen, hat eine gewisse Ironie…
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Vermutlich ist „Wölkchen“ nur ein Himmelreichsbürger?
Aber jetzt mal im Ernst:
das Wort wird in letzter Zeit zwar immer negativ konnotiert um Leute, die – im weitesten Sinne – dem System irgendwie nicht passen auszugrenzen und ggf. strafrechtlich (im Zusammenhang mit welchen bzw. anderen Straftaten?) zu verfolgen.
Aber dann muß es auch eine klare Definition eines sog. “Reichsbürgers” – also des Tatbestandes “Reichsbürger” – geben und zwar logischerweise eine, die nicht dem Grundgesetz widerspricht bzw. eine die in diesem rechtlich eingebettet ist.
Mir ist diese saubere Definition aber nicht klar.
Auch noch nie gehört: Warum gibt es z.B. keine ReichsbürgerInnen? Das *innen wird doch sonst jeden *innen angehängt. Was sagen die GleichstellungsbeauftragtenInnen dazu?
Ferner ist mir nicht klar, welches Reich genau denn nun gemeint ist, denn es gab allein auf diesem Territorium etliche, z.B. das Reich Karls des Großen (siehe Karls-Preis), das Kaiserreich etc.
Ferner frage ich mich wie das Wort “Reichsbürger” vor 10, 20 oder 40 Jahren konnotiert war, also was es damals bedeutet hat, ob es einen Bedeutungswandel gab, seit wann und wodurch er initialisiert wurde. Oder ist es eine neue Wortschöpfung?
Ferner ist mir völlig unklar, wo der Begriff in rechtlicher Hinsicht vorkommt oder vorkam.
Z.B. in welcher Verfassung auch immer, oder gar im Grundgesetz, oder im StGB?
Für sciencefiles wäre das doch eine schöne Aufgabe mal etwas über den Werdegang und Hintergrund dieses Schlagwortes rauszufinden und dem Leser kund zu tun.
Ich wette, die Meisten wissen genau so wenig wie ich, was denn nun exakt gemeint ist.
Sauber recherchiert, präzise Schlußfolgerung, grandiose Pointe.
Und mehr so am Rande: Auf welcher Rechtsgrundlage zieht das Finanzamt in Deutschland die Kirchensteuer für die EKD ein (und liefert sie dort ab)?
Um die im Grundgesetz verankerte Trennung von Staat und Kirche zu visualisieren, besteht aus meiner Sicht hier dringender Handlungsbedarf für die Katholiken und die Evangelen.
Man stelle sich einmal vor, welche Situation eintreten würde, wenn sich in Verwirklichung des Gleicheitsgrundsatzes alle anderen in Deutschland gleichfalls vertretenen Glaubensgemeinschaften in eine ebenso komfortable Einkommenssituation klagen würden…
Das wird kommen so sicher wie der Ruf des Muezzin.
Und es wird enden mit den beiden jetzigen Nutznießern an Verträgen aus dem III.Reich.
In 20-30 Jahren sind Truppe und “ihre Schlafschafe” hier weitgehend Geschichte.
Und bloß dann kein Wehgeschrei, denn die haben es so gewollt und herbeigerettet.
Ich bereue zutiefst bereits vor vielen Jahren ausgetreten zu sein.
Nun würde ich das zwar gerne wieder tun, aber kann es nicht.
Aber nur deshalb eintreten ist ja auch nicht zielführend.
(allein daran, was mir mein Vater aus dem Kriege über Militärpfarrer erzählt hatte
erklärte mir warum der mit denen nichts mehr am Hut hatte).
Vielleicht probier ich es mal mit der dunkelgrünen Öko-Sekte, bevorzugt als Haustür-geschäft mit 2 Wochen Rücktrittsfrist.
Schon ein ganzer Monatsbeitrag wäre dann doch etwas zu heftig.
Wo genau ist im GG die Trennung von Kirche und Staat festgehalten? Etwa in Art. 4? Da muss ich Sie leider enttaeuschen. Der bezieht sich in dem Zusammenhang nur auf Religionsfreiheit, was nicht dasselbe ist.
Dass es keine Staatskirche gibt, bedeutet nicht automatisch, dass es in Deutschland eine Trennung von Kirche und Staat gibt.
Aus dem von Ihnen zitierten Wikipedia-Artikel: “Die Religionsausübung wurde also nicht zur Privatsache erklärt, sondern blieb öffentliche Angelegenheit, die aber dem Staat entzogen war. Dieses Konzept wurde, zunächst 1926 von Ulrich Stutz, als „hinkende Trennung“[1] bezeichnet, weil die Trennung für Kooperation offen ist und diese unter Umständen geradezu erforderlich macht. ” etcpp.
Es gab viele Rechtsakte währenmd des Nazi-Regimes, die mit dessen Verbrechen nichts zu tun hatten und deshalb in der Bundesrepublik, die dieselbe Rechtsperson ist wie das Deutsche Reich, weitergelten. Dazu gehört z.B. auch das Großhamburg-Gesetz. Insoweit ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht wie die Haltung des Vatikans rechtlich völlig in Ordnung. Gegenteiliges wäre auch nicht praktikabel.
Es ist auch keine rechtliche Frage, die wir hier erörtern, sondern eine moralische. Das sollte gerade einer Religionsgemeinschaft sowieso näher liegen…
Und jetzt stellen Sie sich das Trauma vor – ausgerechnet die AfD, diese „rechtsradikale Partei“ (Woelki) mit ihren „rechtslastigen Sprüchen“ (Woelki), die wie „in der Endphase der Weimarer Republik Ungeheuerlichkeiten in die Parlamente getragen hat“ (Woelki), will nun trotz ihrer „Parallelen zum Nationalsozialismus“ (Woelki) diese Kirchensteuer abschaffen:
„Meine Forderung, die Kirchensteuer nicht mehr durch den Staat einziehen zu lassen, scheint in den Finanzabteilung der beiden Amtskirchen … eingeschlagen zu haben… Lasst uns deshalb die Kirchensteuer abschaffen und den Kirchenführern ein christliches Leben in Demut und Bescheidenheit anempfehlen.“ – Paul Hampel (AfD) am 25.04.2017
Kein Wunder, dass Woelki wieder einmal sein Kreuz ablegt und diesmal auch noch seine Samthandschuhe auszieht, denn „der Aufstieg der AfD muss verhindert werden“ (Woelki).
Chapeau!
irgendwie wußte ich das diffus ja schon, aber der Artikel ist echt gut.
Also wenn ich jeden Monat soviel freie Knete und obendrein noch ne sturmfreie Bude hätte, dann würde ich auch nicht heiraten.
Geht das auch noch übern 2 ten Bildungsweg oder Fernstudium?
Bitte keine Praktikumsangebote!
Ja, was denken Sie denn, wer dem Herrn Marx in München das Palais umgebaut hat mit 8 Mio.€ “Zuschuss” und von wem das monatliche B10-Salär von 12.500€ kommt. Nicht von der Kirche, vom bayerischen Freistaat natürlich, der so seine Säkularität zeigt. Pack mers! PS: Sein dicker BMW-Dienstwagen ist da noch nicht eingerechnet.
neue Enthüllungen aus der Opiat-Forschung:
Die traditionellen Arzeneyen “Halt Du sie arm – ich halt sie dumm”
gibt es von zwei Anbietern auch als Kombinationspräparat :
Mit nur einer Pille sowohl pekuniäre Entschlackung als auch geistlich-mentale Sedierung.
Den beliebten Ablasshandel hat nun aber die ökopädo-Sekte in ihrem Katechismus, und das auch noch im Zwangsabonnement.
.
Es begann ganz harmlos. Die bürgerliche Regierung in Frankreich wollte die Beziehung zur Kirche neu ordnen. Dazu sollten die Priester einen Eid auf die Verfassung ablegen. Das wurde zurecht als problematisch angesehen. Die Eidverweigerer wurden dann blutig verfolgt.
In China übernimmt derzeit der regimetreue Teil der kath. Kirche: Der Papst, der so gern ein Revolutionär sein möchte, drängt die Bischöfe der Untergrundkirche zum Amtsverzicht zugunsten der Regimehörigen.
Wer die Abtreibung in Wort und Tat begünstigt müsste exkommuniziert werden. Welcher Abgeordnete wurde aufgrund seiner Unterstützung der Abtreibung exkommuniziert?
Die Fleischtöpfe Ägyptens korrumpieren? Der Verdacht steht im Raum.
Solange der Staat noch “adenauerfaschistisch” war, bestand eine Kongruenz. Nur Heuchler oder Regime-Bischöfe können nicht sehen, das das jetzt ganz anders ist.
Wer den “Mob” im Parlament hörte weiß, dass eine brutale Variante der Säkularisation ansteht.
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Erfüllt das dann nicht den “Tatbestand” des Reichsbürgers 😉
Seien wir milde und ohne Barm-herzigkeits-Versagen.
Vermutlich ist „Wölkchen“ nur ein Himmelreichsbürger?
Aber jetzt mal im Ernst:
das Wort wird in letzter Zeit zwar immer negativ konnotiert um Leute, die – im weitesten Sinne – dem System irgendwie nicht passen auszugrenzen und ggf. strafrechtlich (im Zusammenhang mit welchen bzw. anderen Straftaten?) zu verfolgen.
Aber dann muß es auch eine klare Definition eines sog. “Reichsbürgers” – also des Tatbestandes “Reichsbürger” – geben und zwar logischerweise eine, die nicht dem Grundgesetz widerspricht bzw. eine die in diesem rechtlich eingebettet ist.
Mir ist diese saubere Definition aber nicht klar.
Auch noch nie gehört: Warum gibt es z.B. keine ReichsbürgerInnen? Das *innen wird doch sonst jeden *innen angehängt. Was sagen die GleichstellungsbeauftragtenInnen dazu?
Ferner ist mir nicht klar, welches Reich genau denn nun gemeint ist, denn es gab allein auf diesem Territorium etliche, z.B. das Reich Karls des Großen (siehe Karls-Preis), das Kaiserreich etc.
Ferner frage ich mich wie das Wort “Reichsbürger” vor 10, 20 oder 40 Jahren konnotiert war, also was es damals bedeutet hat, ob es einen Bedeutungswandel gab, seit wann und wodurch er initialisiert wurde. Oder ist es eine neue Wortschöpfung?
Ferner ist mir völlig unklar, wo der Begriff in rechtlicher Hinsicht vorkommt oder vorkam.
Z.B. in welcher Verfassung auch immer, oder gar im Grundgesetz, oder im StGB?
Für sciencefiles wäre das doch eine schöne Aufgabe mal etwas über den Werdegang und Hintergrund dieses Schlagwortes rauszufinden und dem Leser kund zu tun.
Ich wette, die Meisten wissen genau so wenig wie ich, was denn nun exakt gemeint ist.
Der müsste dann doch anerkannt werden. Aber diese Leute stellt man vor Gericht.
Wo bleibt da die Logik?
Logik ????
Verzeihen Sie bitte:
Ich versäumte es explizit zu erwähnen, daß ich mich auf rotgrünmerkel-deutschland bezog!
Sauber recherchiert, präzise Schlußfolgerung, grandiose Pointe.
Und mehr so am Rande: Auf welcher Rechtsgrundlage zieht das Finanzamt in Deutschland die Kirchensteuer für die EKD ein (und liefert sie dort ab)?
Rudi Ratlos
Artikel 13 des Reichskonkordats.
Um die im Grundgesetz verankerte Trennung von Staat und Kirche zu visualisieren, besteht aus meiner Sicht hier dringender Handlungsbedarf für die Katholiken und die Evangelen.
Man stelle sich einmal vor, welche Situation eintreten würde, wenn sich in Verwirklichung des Gleicheitsgrundsatzes alle anderen in Deutschland gleichfalls vertretenen Glaubensgemeinschaften in eine ebenso komfortable Einkommenssituation klagen würden…
Rudi (wie immer) Ratlos
Das wird kommen so sicher wie der Ruf des Muezzin.
Und es wird enden mit den beiden jetzigen Nutznießern an Verträgen aus dem III.Reich.
In 20-30 Jahren sind Truppe und “ihre Schlafschafe” hier weitgehend Geschichte.
Und bloß dann kein Wehgeschrei, denn die haben es so gewollt und herbeigerettet.
Es steht ihnen frei die Kirche zu verlassen. Ist nur ein Antrag bei ihrer Behörde….
Ich bereue zutiefst bereits vor vielen Jahren ausgetreten zu sein.
Nun würde ich das zwar gerne wieder tun, aber kann es nicht.
Aber nur deshalb eintreten ist ja auch nicht zielführend.
(allein daran, was mir mein Vater aus dem Kriege über Militärpfarrer erzählt hatte
erklärte mir warum der mit denen nichts mehr am Hut hatte).
Vielleicht probier ich es mal mit der dunkelgrünen Öko-Sekte, bevorzugt als Haustür-geschäft mit 2 Wochen Rücktrittsfrist.
Schon ein ganzer Monatsbeitrag wäre dann doch etwas zu heftig.
Guten Abend spöke,
ich habe den fatalen Eindruck, daß Sie mich nicht richtig verstanden haben.
Ist aber auch nicht weltbewegend *g*
Ihr Rudi Ratlos
Wo genau ist im GG die Trennung von Kirche und Staat festgehalten? Etwa in Art. 4? Da muss ich Sie leider enttaeuschen. Der bezieht sich in dem Zusammenhang nur auf Religionsfreiheit, was nicht dasselbe ist.
Nehmen Sie Art. 140 GG:
“Art. 140 GG – Verfassung des Deutschen Reichs
Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.”
(https://de.wikipedia.org/wiki/Trennung_zwischen_Staat_und_religi%C3%B6sen_Institutionen)
Und weiter aus der Deutschen Verfassung vom 11.8.1919 der noch heute geltende:
“Art. 137
(1) Es besteht keine Staatskirche.”
(https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_140.html)
Dass es keine Staatskirche gibt, bedeutet nicht automatisch, dass es in Deutschland eine Trennung von Kirche und Staat gibt.
Aus dem von Ihnen zitierten Wikipedia-Artikel: “Die Religionsausübung wurde also nicht zur Privatsache erklärt, sondern blieb öffentliche Angelegenheit, die aber dem Staat entzogen war. Dieses Konzept wurde, zunächst 1926 von Ulrich Stutz, als „hinkende Trennung“[1] bezeichnet, weil die Trennung für Kooperation offen ist und diese unter Umständen geradezu erforderlich macht. ” etcpp.
Es gab viele Rechtsakte währenmd des Nazi-Regimes, die mit dessen Verbrechen nichts zu tun hatten und deshalb in der Bundesrepublik, die dieselbe Rechtsperson ist wie das Deutsche Reich, weitergelten. Dazu gehört z.B. auch das Großhamburg-Gesetz. Insoweit ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht wie die Haltung des Vatikans rechtlich völlig in Ordnung. Gegenteiliges wäre auch nicht praktikabel.
Es ist auch keine rechtliche Frage, die wir hier erörtern, sondern eine moralische. Das sollte gerade einer Religionsgemeinschaft sowieso näher liegen…
Und jetzt stellen Sie sich das Trauma vor – ausgerechnet die AfD, diese „rechtsradikale Partei“ (Woelki) mit ihren „rechtslastigen Sprüchen“ (Woelki), die wie „in der Endphase der Weimarer Republik Ungeheuerlichkeiten in die Parlamente getragen hat“ (Woelki), will nun trotz ihrer „Parallelen zum Nationalsozialismus“ (Woelki) diese Kirchensteuer abschaffen:
„Meine Forderung, die Kirchensteuer nicht mehr durch den Staat einziehen zu lassen, scheint in den Finanzabteilung der beiden Amtskirchen … eingeschlagen zu haben… Lasst uns deshalb die Kirchensteuer abschaffen und den Kirchenführern ein christliches Leben in Demut und Bescheidenheit anempfehlen.“ – Paul Hampel (AfD) am 25.04.2017
https://afdkompakt.de/2017/04/25/in-den-kirchen-muss-ganz-viel-ersetzt-werden-herr-schulz/
Kein Wunder, dass Woelki wieder einmal sein Kreuz ablegt und diesmal auch noch seine Samthandschuhe auszieht, denn „der Aufstieg der AfD muss verhindert werden“ (Woelki).
Also ich glaube so langsam das Internet und google sind echtes Teufelszeugs.
Daher bitte bloß nicht googeln: focus hitlers-braune-pfarrer
Die Kirchen bereichern sich ja nicht nur durch die jeweiligen Kirchensteuern, sondern sie bereichert sich auch an den Steuern, die jeder bezahlen muss. Ob Atheisten, Moslems et cetera….
Das scheinen aber nur sehr wenige zu wissen.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=2ahUKEwiL7tf04LPdAhUFxIUKHT5oDJgQFjAAegQIABAB&url=http%3A%2F%2Fwww.stop-kirchensubventionen.de%2Fbischoefe.html&usg=AOvVaw0IHInlETNzbEJUcRxQi5wu
Chapeau!
irgendwie wußte ich das diffus ja schon, aber der Artikel ist echt gut.
Also wenn ich jeden Monat soviel freie Knete und obendrein noch ne sturmfreie Bude hätte, dann würde ich auch nicht heiraten.
Geht das auch noch übern 2 ten Bildungsweg oder Fernstudium?
Bitte keine Praktikumsangebote!
Ja, was denken Sie denn, wer dem Herrn Marx in München das Palais umgebaut hat mit 8 Mio.€ “Zuschuss” und von wem das monatliche B10-Salär von 12.500€ kommt. Nicht von der Kirche, vom bayerischen Freistaat natürlich, der so seine Säkularität zeigt. Pack mers! PS: Sein dicker BMW-Dienstwagen ist da noch nicht eingerechnet.
neue Enthüllungen aus der Opiat-Forschung:
Die traditionellen Arzeneyen “Halt Du sie arm – ich halt sie dumm”
gibt es von zwei Anbietern auch als Kombinationspräparat :
Mit nur einer Pille sowohl pekuniäre Entschlackung als auch geistlich-mentale Sedierung.
Den beliebten Ablasshandel hat nun aber die ökopädo-Sekte in ihrem Katechismus, und das auch noch im Zwangsabonnement.
.
Geld stinkt eben nicht!!
Die Tunnel-Effekt-Perle der Uckermark würde wohl übersetzen:
“non OLED”
(Was ja irgendwie auch stimmt)
Es begann ganz harmlos. Die bürgerliche Regierung in Frankreich wollte die Beziehung zur Kirche neu ordnen. Dazu sollten die Priester einen Eid auf die Verfassung ablegen. Das wurde zurecht als problematisch angesehen. Die Eidverweigerer wurden dann blutig verfolgt.
In China übernimmt derzeit der regimetreue Teil der kath. Kirche: Der Papst, der so gern ein Revolutionär sein möchte, drängt die Bischöfe der Untergrundkirche zum Amtsverzicht zugunsten der Regimehörigen.
Wer die Abtreibung in Wort und Tat begünstigt müsste exkommuniziert werden. Welcher Abgeordnete wurde aufgrund seiner Unterstützung der Abtreibung exkommuniziert?
Die Fleischtöpfe Ägyptens korrumpieren? Der Verdacht steht im Raum.
Solange der Staat noch “adenauerfaschistisch” war, bestand eine Kongruenz. Nur Heuchler oder Regime-Bischöfe können nicht sehen, das das jetzt ganz anders ist.
Wer den “Mob” im Parlament hörte weiß, dass eine brutale Variante der Säkularisation ansteht.