Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht: Ich entwickele erheblichen Ärger über diese simplen Personen, die nun mit „Völkerrecht“ vorne, hinten, unten und oben durch die Gegend laufen, um sich als Connaisseur internationalen Rechts zu inszenieren und damit ihre moralische Überlegenheit über andere zu etablieren. Dass es sich dabei in der Regel um Leute handelt, die keine Ahnung davon haben, was „Völkerrecht“ eigentlich ist, sein oder bedeuten soll, setzt der ganzen Satire auf öffentliche Diskussion die Sahnehaube auf, wobei die Idealisierung eines „Rechts“ als höchster moralischer Instanz mit der Kapazität, jede Form von Schutz vor Krieg und Verbrechen zu gewährleisten, geradezu lächerlich ist.
Machen wir die Probe aufs Exempel anhand eines hypothetischen Falls.
Stellen Sie sich vor, das Dritte Reich wäre heute existent. Hitler und die NSDAP hätten die Deutschen in fester politischer Hand. In Abweichung vom historischen Vorbild wären Hitler und sein Deutschland keine internationale Gefahr, vielmehr ein Land mit Vertretung bei den Vereinten Nationen und entsprechender Einbindung in internationalen Organisationen, das keinerelei aggressive Handlungen gegenüber anderen Staaten zeigt. Aber es wäre ein Land, in dem Juden verfolgt, in Konzentrationslagern interniert und umgebracht würden.
Würde „das Völkerrecht“, wie es heute zur Anwendung kommt, einen Holocaust durch militärische Intervention verhindern?
NEIN!
Eine unilaterale militärische Intervention etwa durch die Franzosen oder die Österreicher, die Juden zur Hilfe eilen wollen, wäre ein klarer Verstoß gegen Artikel 2(4) der UN-Charta, der die Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen die territoriale Integrität und politische Unabhängigkeit eines Staates, in diesem Fall des Neo-Dritten Reiches verbietet. Es wäre darüber hinaus ein Verstoß gegen Artikel 2(7), der eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines Staates durch Drittstaaten untersagt.
Artikel 2
Die Organisation und ihre Mitglieder handeln im Verfolg der in Artikel 1 dargelegten Ziele nach folgenden Grundsätzen:
Die Organisation beruht auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder./
Alle Mitglieder erfüllen, um ihnen allen die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Rechte und Vorteile zu sichern, nach Treu und Glauben die Verpflichtungen, die sie mit dieser Charta übernehmen.
Alle Mitglieder legen ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel so bei, daß der Weltfriede, die internationale Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden.
Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.
Alle Mitglieder leisten den Vereinten Nationen jeglichen Beistand bei jeder Maßnahme, welche die Organisation im Einklang mit dieser Charta ergreift; sie leisten einem Staat, gegen den die Organisation Vorbeugungs- oder Zwangsmaßnahmen ergreift, keinen Beistand.
Die Organisation trägt dafür Sorge, daß Staaten, die nicht Mitglieder der Vereinten Nationen sind, insoweit nach diesen Grundsätzen handeln, als dies zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlich ist.
Aus dieser Charta kann eine Befugnis der Vereinten Nationen zum Eingreifen in Angelegenheiten, die ihrem Wesen nach zur inneren Zuständigkeit eines Staates gehören, oder eine Verpflichtung der Mitglieder, solche Angelegenheiten einer Regelung auf Grund dieser Charta zu unterwerfen, nicht abgeleitet werden; die Anwendung von Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII wird durch diesen Grundsatz nicht berührt.
Würde, wie in unserem hypothetischen Beispiel, Neo-Hitler-Deutschland auf einen Krieg gegen Nachbarstaaten verzichten, dann wäre ein Holocaust an der deutschen jüdischen Bevölkerung durch das „Völkerrecht“ gedeckt, ein militärisches Eingreifen durch einen Mitgliedsstaat der UN verwehrt.
Die einzige Möglichkeit, einen Holocaust in Deutschland zu verhindern, wäre in diesem Fall das ius cogens, das zwingende Recht, das ein absolutes Verbot von Völkermord (festgeschrieben in der Genocide Convention von 1948) vorsieht. Die systematische Ermordnung von deutschen Juden würde als Völkermord als systematische Vernichtung basierend auf Ethnie oder Religion gelten.
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Seit dem Jahre 2005 ist die „Responsibility to Protect“ als Prinzip im Handeln der UN verankert (als Reaktion auf die Genozide von Ruanda (1994) oder Srebrenica (1995) unter den Augen der UN) und mit ihr eine Transformation von Souveränität in Verantwortung möglich, die es Mitgliedsstaaten der UN mit einem MANDAT der UN erlaubt, in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates zu intervenieren, um einen Völkermord zu verhindern. Indes, die Hürden, die übersprungen werden müssen, ehe eine solche Intervention mit einem UN-Mandat gedeckt ist, sind hoch.
Wahrscheinlich ist, dass zunächst mit Sanktionen, Embargos auf Waffenliferungen auf den Holocaust in Neo-Hitler-Deutschland reagiert würde. Autorisierte militärische Interventionen, mit einem Mandat der UN, d.h. des Sicherheitsrates wären zwar möglich, sind aber leicht per Veto, etwa durch Frankreich, das keinen Konflikt mit dem Nachbarland will oder China, das Auswirkungen auf den eigenen Umgang mit Ethnischen Minderheiten befürchtet, zu unterbinden.
Parallelen zur Situation in Myanmar, dort findet seit 2017 ein Genozid an den Rohingya statt oder zu Syrien, seit 2011 sind wechselnde Bevölkerungsgruppen Opfer eines Genozid geworden, drängen sich auf. In beiden Fällen wurden militärische Interventionen im Rahmen der UN diskutiert, und in beiden Fällen zugunsten von Sanktionen und Verfahren vor dem International Court of Justice verworfen.
Fazit: Im heutigen Völkerrecht würde eine militärische Intervention gegen Neo-Hitler-Deutschland nicht verboten, wäre unter der Responsibility to Protect möglich, um einen Holocaust zu stoppen – immer vorausgesetzt, der UN-Sicherheitsrat würde ein solches Eingreifen mandatieren. Ohne ein solches Mandat ware eine militärische Aktion gegen Neo-Hitler-Deutschland illegal, Opfer des Schutzes der Souveränität von Neo-Hitler-Deutschland, Opfer des Hinweises, es handle sich um innere Angelegenheiten von Neo-Hitler-Deutschland.
Wer erwartet, dass – um die geschichtliche Analogie weiterzutreiben -, schwache Politiker wie Neville Chamberlain oder Albert Lebrun oder an Europa zunächst höchst desinteressierte Politiker wie FD Roosevelt – einer militärischen Intervention in Deutschland das Wort geredet hätten, dürfte als hoffnungsloser Optimist einfache Beute für Nepper, Schlepper und Bauernfänger aller Art sein.
Letztlich stellt ein Recht einen Korpus bereit, der, wenn es in den Bereich des Politischen geht, eines Willens der Anwendung bzw. Durchsetzung bedarf… Ein Satz, der die Infantilität und Ahnungslosigkeit derjenigen, die derzeit nach „dem Völkerrecht“ schreien, in krasser Weise bloßstellt.
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tiefer Seufzer – ich glaube, Sie können aufhören, zu schreiben. Ich diskutiere seit Tagen in einem Diskussionsforum, dass
– Maduro wegen seines Wahlbetrugs noch nicht mal rechtmäßiges Staatsoberhaupt ist. Er ist ein steckbrieflich gesuchter Krimineller, dem weder Immunität noch Souveranität zusteht.
– Trump mit seinem Handstreich 31 Millionen Menschen von einer unrechtmäßigen Gewaltherrschaft eines Verbrechers befreit hat. Nichts anderes als das, was der „Wertewesten“ in der Ukraine unter ungleich größeren Opfern und seit Jahren mit weniger Erfolg für etwa gleich viele 28 Millionen Menschen versucht.
Fruchtet nicht. Ist völlig egal. Venezuela hat Öl, und nur darauf ist Trump scharf. Und deswegen wäre es offensichtlich moralisch richtig, 31 Millionen Menschen unter Maduros Knute zu lassen, weil es ja nicht angehen kann, dass diese Aktion auch im Interesse und zum Nutzen der USA sein könnte.
Deutsche Politik macht‘s vor: Politik ist nur dann wirklich gut, wenn sie dem eigenen Land schadet. OK. Und ich bin wieder mal fassungslos, wie hirngewaschen und weichgespült meine Landsleute mittlerweile in der Birne sind.
Kritiker aus den USA argumentieren nicht mit dem Völkerrecht, sondern mit Verstößen gegen US-Gesetze, in denen speziell Militärs besonders geschult werden. Theoretisch drohen denen, die Morde anordnen, hohe Strafen, hoch entlang der chain of command. „Theoretisch“ deshalb, weil ein Prozess erst einmal ins Rollen kommen müsste. Immerhin scheint ein Admiral seinen Dienst quittiert zu haben, weil er nicht so einfach auf Boote schießen lassen wollte.
Wie sähe dieser Fall denn nun bei Grönland aus? Die USA besetzten Grönland großflächig. Mettewurst Frederieksen fiele in Ohnmacht und bräuchte Riechsalz und Dänemark riefe die UN an und forderte eine Dringlichkeitssitzung. Und dann käme der Sicherheitsrat… China stimmte gegen Dänemark, weil Xi und Trump Taiwan gegen Venezuela getauscht haben, Russland stimmte gegen Dänemark, weil Dänemark Waffenlieferant der Ukraine ist und Putin und Trump Venezuela gegen Odessa getauscht haben, die USA dann könnten möglicherweise gegen eine Intervention gegen sich selbst durch Dänemark und die europäischen Katzentischliebhaber sein:-) : Völkerrecht ade!
Ohne Exekutive kann Recht so oder so keine Wirkung entfalten. Und es liegt nun auch mal in der Sache der politischen Natur, dass die bei der Gründung starken Staaten ihre Souveränität nicht opfern wollten, so haben wir ständige Mitglieder im Sicherheitsrat mit ungleichem „Recht“. Es gibt zwar einen IGH, nur kann dieser nicht gegen den Willen eines Staates über diesen urteilen, USA, Russland, China haben ihn von vorneherein nicht anerkannt, und Urteile können eh blockiert werden. Daher können Aussagen über Verletzungen des Völkerrechts am Ende nur politische oder propagandistische Wirkung haben. Dabei wird dem Publikum unterschlagen, dass dieses Recht insbesondere bei äußerer Einmischung kein Recht im Sinne eines Rechtsstaats ist. Die Berufung auf das Völkerrecht kann vielleicht dann eine Rolle in der Rechtsprechung spielen, wenn es um Separationsbestrebungen geht. Das Völkerrecht ist kein Schutz vor dem „Recht des Stärkeren“.
Nun, es gibt etwas, das sich Völkerrecht nennt , und es kann durchaus sein, dass dieses als Teil nationaler Gesetze anerkannt wird und dann Regierungen rechtlich bindet. Ähnliche Ansätze sehen wir ja auch bei Vorgaben der WHO oder des IPCC, so dass plötzlich ein afrikanischer Kriegsverbrecher über den Pandemiestatus entscheiden kann. Die USA haben jetzt besonders deutlich gezeigt, was sie vom Völkerrecht halten, andererseits haben sie mehrfach Wahlen in Venezuela nicht anerkannt, wobei mir nicht klar ist, ob es dazu so etwas wie eine völkerrechtliche Grundlage geben soll. Aber ich denke, der US-Botschafter in der UN-Versammlung hat auch nicht um einen heißen Brei herumgeredet. Begründung für die Enthauptungsaktion: Wir wollen das Öl. Busch kann im Nachhinein vor Neid erblassen, hat er sich doch so angestrengt, Massenvernichtungswaffen zu beweisen.
Und vielleicht wollen die Chinesen als nächstes TMSC :-).
„……militärische Intervention etwa durch die Franzosen oder die Österreicher, die Juden zur Hilfe eilen wollen, ….“ Das wäre unmöglich gewesen, da Österreich in dieser Zeit zu Deutschland (Großdeutsches Reich) gehörte.
Diese Betrachtung ist erschreckend und lehrreich. Die zugrunde gelegte Annahme des Holocaust durch einen NS-Staat OHNE imperiale Gelüste ist allerdings sehr gewagt – sämtliche Vernichtungslager befanden sich im von der “Wehrmacht” besetzten Gebiet, in Polen und der Sowjetunion, von den ermordeten 6 Millionen Juden waren mehr als 90% Bürger der von der “Wehrmacht” überfallenen Länder. Der Völkermord in dem tatsächlichen Umfang hätte ohne imperiale Absichten Nazi-Deutschlands und ohne die “Wehrmacht” nicht stattfinden können (Herr Klein hat dies durch die Formulierung “Holocaust an der deutschen jüdischen Bevölkerung” berücksichtigt).
Pastuchows Verfassung: Der Starke kann alles tun.
Wladimir Pastuchow ist ein russischer Politikwissenschaftler, Jurist und Universitätsprofessor, bekannt für seine Arbeit am University College London, schrieb 2012:
„In Russland stehen geschriebene und ungeschriebene Gesetze in ständigem Widerspruch zueinander. Während Dutzende juristischer Abhandlungen den geschriebenen Gesetzen gewidmet sind, bleiben die ungeschriebenen Gesetze im wahrsten Sinne des Wortes im Verborgenen. Ich beschloss, diese grundlegende Lücke zu schließen und die Verfassung, unter der fast 150 Millionen Menschen tatsächlich leben, neu zu gestalten.“
Was er damals in Russland kritisch beäugte, lässt sich mit geringfügigen Anpassungen problemlos auf die heutige Welt übertragen.
Hier ist sein „modifiziertes“ Konzept der „Weltverfassung“:
ABSCHNITT I. KONZEPTUELLE GRUNDLAGEN DES REGELBASIERTEN SYSTEMS.
Artikel 1.
Der Starke kann alles.
In der Welt liegt alle Macht bei Starken, und die Macht der Starken lässt sich durch nichts außer Gewalt begrenzen.
Artikel 2.
Das Gesetz gilt für die Schwachen.
Die Schwachen sind verpflichtet, die von den Starken erlassenen Gesetze zu befolgen. Die Starken sind nicht verpflichtet, die Gesetze zu befolgen, die sie für die Schwachen erlassen.
Artikel 3.
Der Starke ist nicht gleich den Schwachen. Der Starke beschuldigt stets die Schwachen. Für die Starken gilt die Unschuldsvermutung.
Artikel 4.
Die Starken haben Rechte, die Schwachen haben Pflichten.
Die Starken können das Gesetz brechen. Die Schwachen können das Gesetz auch brechen, aber nur in Einzelfällen und wenn es den Starken nicht schadet.
Artikel 5.
Die Starken dürfen ihre Rechte nicht gegenüber Stärkeren missbrauchen. Missbrauchen die Starken ihre Rechte gegenüber Stärkeren, gelten sie als schwach, und das Gesetz gilt auch für sie.
Artikel 6.
Kein Starke kann für ein von ihm begangenes Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden, es sei denn, er hat die Rechte eines Stärkeren verletzt.
Artikel 7.
Die Schwachen können für Verbrechen, die sie begangen haben, für Verbrechen, die die Starken begangen haben, und sogar für Verbrechen, die niemand begangen hat, zur Rechenschaft gezogen werden.
Artikel 8.
Der Schwache hat kein Recht, sich gegen den Starken zu verteidigen. Der Schwach ist stark gegenüber dem Schwächeren. Wenn sich der Schwache gegen den Starken verteidigt, ist das ein Verbrechen.
Artikel 9.
Eigentum gehört den Starken.
Der Starke besitzt Eigentum mit der Erlaubnis des Stärksten.
Die Schwachen sind verpflichtet, ihr Eigentum auf Verlangen des Starken herauszugeben. Das Recht der Starken auf das Eigentum des Schwachen wird vom Staat geschützt.
Artikel 10.
Die wahre Staatsbürgerschaft gehört den Starken. Die Starken werden aus starken Familien geboren oder erlangen Stärke durch Verwandtschaft, Bekanntschaft oder die Anerkennung durch andere Starke.
Artikel 11.
Streitigkeiten zwischen den Starken werden durch Konzepte beigelegt. Konzepte besitzen die Kraft der Tradition.
Konzepte stehen über Gesetzen. In Fällen, in denen Konzepte und Gesetze einander widersprechen, gelten die Gesetze insoweit, als sie den Konzepten nicht widersprechen.
Artikel 12.
Die Macht der Starken kommt von Gott. Die Kirche allein hat das Recht zu erklären, warum die Starken Macht ausüben sollten. Die Kirche gehört den Starken, ebenso wie die Welt. Die Schwachen müssen die Kirche besuchen.
Artikel 13.
Die Starken werden von den Stärksten geführt. Der Stärkste wird weder gewählt noch ernannt, sondern bestimmt sich selbst. Wahlen sind notwendig, damit ein vorbestimmtes Ergebnis plausibel erscheint.
Artikel 14.
Die Starken vor Ort beherrschen die Schwachen selbst. Starke mischen sich nicht in die Angelegenheiten anderen Starken ein, solange die Anständigkeit gewahrt bleibt. Ein Eingreifen in die Angelegenheiten Andersen Starken ist nur in dem Maße zulässig, wie es zur Wiederherstellung der Anständigkeit erforderlich ist.
Während die Starken die Angelegenheiten unter sich regeln, sind die Schwachen gezwungen zu schweigen.
Artikel 15.
Die Rechte der Starken erstrecken sich über ganze Welt . Die Schwachen können fliehen, wenn sie Zeit haben. Wer keine Zeit mehr hat, ist zu spät dran.
Artikel 16.
Die Gesetze der Starken bleiben so lange in Kraft, bis die Schwachen selbst stark werden.
Link https://www.democracy.ru/article.php?id=3373
Auch das Aushungern und Vertreiben der 120.000 Armenier von ihrem eigenen Land Berg-Karabach vor 2 Jahren durch den Diktatorclan seit Sowjetzeiten Aliyev („unser guter und enger Partner“ nennt Von der Leyen den aktuellsten Sproß…) ist „völkerrechtlich anerkannt“, obwohl die Bevölkerung per Volksabstimmung über 95% für Unabhängigkeit stimmte. Völkerrechtlich ist die Zuteilung durch Stalin an eine Sowjet Volksrepublik bis heute bindender.
Völkerrecht ist – das habe ich dort selbst miterlebt – Herrscherrecht und hatte nie etwas mit Rechten von Bevölkerungen zu tun (außer das „Recht“ beherrscht zu werden).
Wir sehen, dass du dich in folgendem Land befindest: Vereinigtes Königreich. Wir haben unsere Preise entsprechend auf Pfund Sterling aktualisiert, um dir ein besseres Einkaufserlebnis zu bieten. Stattdessen Euro verwenden.Ausblenden
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Show CommentsHallo Herr Klein,
tiefer Seufzer – ich glaube, Sie können aufhören, zu schreiben. Ich diskutiere seit Tagen in einem Diskussionsforum, dass
– Maduro wegen seines Wahlbetrugs noch nicht mal rechtmäßiges Staatsoberhaupt ist. Er ist ein steckbrieflich gesuchter Krimineller, dem weder Immunität noch Souveranität zusteht.
– Trump mit seinem Handstreich 31 Millionen Menschen von einer unrechtmäßigen Gewaltherrschaft eines Verbrechers befreit hat. Nichts anderes als das, was der „Wertewesten“ in der Ukraine unter ungleich größeren Opfern und seit Jahren mit weniger Erfolg für etwa gleich viele 28 Millionen Menschen versucht.
Fruchtet nicht. Ist völlig egal. Venezuela hat Öl, und nur darauf ist Trump scharf. Und deswegen wäre es offensichtlich moralisch richtig, 31 Millionen Menschen unter Maduros Knute zu lassen, weil es ja nicht angehen kann, dass diese Aktion auch im Interesse und zum Nutzen der USA sein könnte.
Deutsche Politik macht‘s vor: Politik ist nur dann wirklich gut, wenn sie dem eigenen Land schadet. OK. Und ich bin wieder mal fassungslos, wie hirngewaschen und weichgespült meine Landsleute mittlerweile in der Birne sind.
Kritiker aus den USA argumentieren nicht mit dem Völkerrecht, sondern mit Verstößen gegen US-Gesetze, in denen speziell Militärs besonders geschult werden. Theoretisch drohen denen, die Morde anordnen, hohe Strafen, hoch entlang der chain of command. „Theoretisch“ deshalb, weil ein Prozess erst einmal ins Rollen kommen müsste. Immerhin scheint ein Admiral seinen Dienst quittiert zu haben, weil er nicht so einfach auf Boote schießen lassen wollte.
Wie sähe dieser Fall denn nun bei Grönland aus? Die USA besetzten Grönland großflächig. Mettewurst Frederieksen fiele in Ohnmacht und bräuchte Riechsalz und Dänemark riefe die UN an und forderte eine Dringlichkeitssitzung. Und dann käme der Sicherheitsrat… China stimmte gegen Dänemark, weil Xi und Trump Taiwan gegen Venezuela getauscht haben, Russland stimmte gegen Dänemark, weil Dänemark Waffenlieferant der Ukraine ist und Putin und Trump Venezuela gegen Odessa getauscht haben, die USA dann könnten möglicherweise gegen eine Intervention gegen sich selbst durch Dänemark und die europäischen Katzentischliebhaber sein:-) : Völkerrecht ade!
Was nützt der Väter bestes Recht
Wenn die Söhne falsch sind und nicht echt!
Ohne Exekutive kann Recht so oder so keine Wirkung entfalten. Und es liegt nun auch mal in der Sache der politischen Natur, dass die bei der Gründung starken Staaten ihre Souveränität nicht opfern wollten, so haben wir ständige Mitglieder im Sicherheitsrat mit ungleichem „Recht“. Es gibt zwar einen IGH, nur kann dieser nicht gegen den Willen eines Staates über diesen urteilen, USA, Russland, China haben ihn von vorneherein nicht anerkannt, und Urteile können eh blockiert werden. Daher können Aussagen über Verletzungen des Völkerrechts am Ende nur politische oder propagandistische Wirkung haben. Dabei wird dem Publikum unterschlagen, dass dieses Recht insbesondere bei äußerer Einmischung kein Recht im Sinne eines Rechtsstaats ist. Die Berufung auf das Völkerrecht kann vielleicht dann eine Rolle in der Rechtsprechung spielen, wenn es um Separationsbestrebungen geht. Das Völkerrecht ist kein Schutz vor dem „Recht des Stärkeren“.
Es gibt kein Völkerrecht, wie wir im vorherigen Artikel bei SciFi gelernt haben!
Nun, es gibt etwas, das sich Völkerrecht nennt , und es kann durchaus sein, dass dieses als Teil nationaler Gesetze anerkannt wird und dann Regierungen rechtlich bindet. Ähnliche Ansätze sehen wir ja auch bei Vorgaben der WHO oder des IPCC, so dass plötzlich ein afrikanischer Kriegsverbrecher über den Pandemiestatus entscheiden kann. Die USA haben jetzt besonders deutlich gezeigt, was sie vom Völkerrecht halten, andererseits haben sie mehrfach Wahlen in Venezuela nicht anerkannt, wobei mir nicht klar ist, ob es dazu so etwas wie eine völkerrechtliche Grundlage geben soll. Aber ich denke, der US-Botschafter in der UN-Versammlung hat auch nicht um einen heißen Brei herumgeredet. Begründung für die Enthauptungsaktion: Wir wollen das Öl. Busch kann im Nachhinein vor Neid erblassen, hat er sich doch so angestrengt, Massenvernichtungswaffen zu beweisen.
Und vielleicht wollen die Chinesen als nächstes TMSC :-).
„……militärische Intervention etwa durch die Franzosen oder die Österreicher, die Juden zur Hilfe eilen wollen, ….“ Das wäre unmöglich gewesen, da Österreich in dieser Zeit zu Deutschland (Großdeutsches Reich) gehörte.
Diese Betrachtung ist erschreckend und lehrreich. Die zugrunde gelegte Annahme des Holocaust durch einen NS-Staat OHNE imperiale Gelüste ist allerdings sehr gewagt – sämtliche Vernichtungslager befanden sich im von der “Wehrmacht” besetzten Gebiet, in Polen und der Sowjetunion, von den ermordeten 6 Millionen Juden waren mehr als 90% Bürger der von der “Wehrmacht” überfallenen Länder. Der Völkermord in dem tatsächlichen Umfang hätte ohne imperiale Absichten Nazi-Deutschlands und ohne die “Wehrmacht” nicht stattfinden können (Herr Klein hat dies durch die Formulierung “Holocaust an der deutschen jüdischen Bevölkerung” berücksichtigt).
Pastuchows Verfassung: Der Starke kann alles tun.
Wladimir Pastuchow ist ein russischer Politikwissenschaftler, Jurist und Universitätsprofessor, bekannt für seine Arbeit am University College London, schrieb 2012:
„In Russland stehen geschriebene und ungeschriebene Gesetze in ständigem Widerspruch zueinander. Während Dutzende juristischer Abhandlungen den geschriebenen Gesetzen gewidmet sind, bleiben die ungeschriebenen Gesetze im wahrsten Sinne des Wortes im Verborgenen. Ich beschloss, diese grundlegende Lücke zu schließen und die Verfassung, unter der fast 150 Millionen Menschen tatsächlich leben, neu zu gestalten.“
Was er damals in Russland kritisch beäugte, lässt sich mit geringfügigen Anpassungen problemlos auf die heutige Welt übertragen.
Hier ist sein „modifiziertes“ Konzept der „Weltverfassung“:
ABSCHNITT I. KONZEPTUELLE GRUNDLAGEN DES REGELBASIERTEN SYSTEMS.
Artikel 1.
Der Starke kann alles.
In der Welt liegt alle Macht bei Starken, und die Macht der Starken lässt sich durch nichts außer Gewalt begrenzen.
Artikel 2.
Das Gesetz gilt für die Schwachen.
Die Schwachen sind verpflichtet, die von den Starken erlassenen Gesetze zu befolgen. Die Starken sind nicht verpflichtet, die Gesetze zu befolgen, die sie für die Schwachen erlassen.
Artikel 3.
Der Starke ist nicht gleich den Schwachen. Der Starke beschuldigt stets die Schwachen. Für die Starken gilt die Unschuldsvermutung.
Artikel 4.
Die Starken haben Rechte, die Schwachen haben Pflichten.
Die Starken können das Gesetz brechen. Die Schwachen können das Gesetz auch brechen, aber nur in Einzelfällen und wenn es den Starken nicht schadet.
Artikel 5.
Die Starken dürfen ihre Rechte nicht gegenüber Stärkeren missbrauchen. Missbrauchen die Starken ihre Rechte gegenüber Stärkeren, gelten sie als schwach, und das Gesetz gilt auch für sie.
Artikel 6.
Kein Starke kann für ein von ihm begangenes Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden, es sei denn, er hat die Rechte eines Stärkeren verletzt.
Artikel 7.
Die Schwachen können für Verbrechen, die sie begangen haben, für Verbrechen, die die Starken begangen haben, und sogar für Verbrechen, die niemand begangen hat, zur Rechenschaft gezogen werden.
Artikel 8.
Der Schwache hat kein Recht, sich gegen den Starken zu verteidigen. Der Schwach ist stark gegenüber dem Schwächeren. Wenn sich der Schwache gegen den Starken verteidigt, ist das ein Verbrechen.
Artikel 9.
Eigentum gehört den Starken.
Der Starke besitzt Eigentum mit der Erlaubnis des Stärksten.
Die Schwachen sind verpflichtet, ihr Eigentum auf Verlangen des Starken herauszugeben. Das Recht der Starken auf das Eigentum des Schwachen wird vom Staat geschützt.
Artikel 10.
Die wahre Staatsbürgerschaft gehört den Starken. Die Starken werden aus starken Familien geboren oder erlangen Stärke durch Verwandtschaft, Bekanntschaft oder die Anerkennung durch andere Starke.
Artikel 11.
Streitigkeiten zwischen den Starken werden durch Konzepte beigelegt. Konzepte besitzen die Kraft der Tradition.
Konzepte stehen über Gesetzen. In Fällen, in denen Konzepte und Gesetze einander widersprechen, gelten die Gesetze insoweit, als sie den Konzepten nicht widersprechen.
Artikel 12.
Die Macht der Starken kommt von Gott. Die Kirche allein hat das Recht zu erklären, warum die Starken Macht ausüben sollten. Die Kirche gehört den Starken, ebenso wie die Welt. Die Schwachen müssen die Kirche besuchen.
Artikel 13.
Die Starken werden von den Stärksten geführt. Der Stärkste wird weder gewählt noch ernannt, sondern bestimmt sich selbst. Wahlen sind notwendig, damit ein vorbestimmtes Ergebnis plausibel erscheint.
Artikel 14.
Die Starken vor Ort beherrschen die Schwachen selbst. Starke mischen sich nicht in die Angelegenheiten anderen Starken ein, solange die Anständigkeit gewahrt bleibt. Ein Eingreifen in die Angelegenheiten Andersen Starken ist nur in dem Maße zulässig, wie es zur Wiederherstellung der Anständigkeit erforderlich ist.
Während die Starken die Angelegenheiten unter sich regeln, sind die Schwachen gezwungen zu schweigen.
Artikel 15.
Die Rechte der Starken erstrecken sich über ganze Welt . Die Schwachen können fliehen, wenn sie Zeit haben. Wer keine Zeit mehr hat, ist zu spät dran.
Artikel 16.
Die Gesetze der Starken bleiben so lange in Kraft, bis die Schwachen selbst stark werden.
Link https://www.democracy.ru/article.php?id=3373
Auch das Aushungern und Vertreiben der 120.000 Armenier von ihrem eigenen Land Berg-Karabach vor 2 Jahren durch den Diktatorclan seit Sowjetzeiten Aliyev („unser guter und enger Partner“ nennt Von der Leyen den aktuellsten Sproß…) ist „völkerrechtlich anerkannt“, obwohl die Bevölkerung per Volksabstimmung über 95% für Unabhängigkeit stimmte. Völkerrechtlich ist die Zuteilung durch Stalin an eine Sowjet Volksrepublik bis heute bindender.
Völkerrecht ist – das habe ich dort selbst miterlebt – Herrscherrecht und hatte nie etwas mit Rechten von Bevölkerungen zu tun (außer das „Recht“ beherrscht zu werden).