Staatsterrorismus

Staaten, d.h. politische Akteure, die sich staatliche Positionen angeeignet haben, können aus diesen Positionen heraus die eigene Bevölkerung terrorisieren. Staatliche Akteure, Politiker, Verwaltungsangestellte, Angehörige staatlicher Ordnungsinstitutionen, sie alle können eingesetzt werden, um die eigene Bevölkerung zu terrorisieren.

Indes: in all der Forschung, die sich mit Terrorismus beschäftigt, kommt Staatsterrorismus nicht vor. Ein Grund, neben der endemischen Feigheit unter Positionsinhabern in heutigen akademischen Institutionen, ist die gemeinhin zur Beschreibung von Terrorismus eingesetzte Definition:

Demnach ist Terrorismus geplante, politisch motivierte Gewalt, die sich gegen Bürger richtet und von verdeckten oder sub-nationalen Gruppen ausgeführt wird, um Einfluss eine bestimmte Zielgruppe zu erreichen. [: ‘premeditated, politically motivated violence perpetuated against noncombatant targets by subnational groups or clandestine agents, usually intended to influence an audience.’].

Martin, Gus (2003). Understanding Terrorism: Challenges, Perspectives, and Issues, Thousand Oaks: Sage, p.33;

Übernimmt man diese Definition, dann sind staatliche Akteure per definitionem als Terroristen ausgeschlossen.

Ein Umstand, der für staatliche Akteure bequem sein mag, Wissenschaftler aber stören muss. Dies nicht nur vor dem Hintergrund offensichtlicher Akte des Staatsterrorismus wie sie die Mullahs im Iran gerade haben durchführen lassen, sondern vor allem vor dem Hintergrund, dass das Zwangsinstrumnentarium, das Instrumentarium das staatliche Akteure einsetzen können, um die eigene Bevölkerung zu TERRORISIEREN ungleich umfangreicher ist als das beschränkte Arsenal der Mittel, das denen zur Verfügung steht, die derzeit die Auszeichnung haben, alleine unter dem Rubrum von „Terrorismus“ behandelt zu werden.

Entsprechend hat Richard Jackson schon 2008 für eine breitere Definition von TERRORISMUS argumentiert, die staatliche Akteure, die Staatsterrorismus einschließt:

„I would argue that if terrorism [1] refers to violence directed towards or threatened against civilians which is [2] designed to instil terror or intimidate a population for political reasons – a broadly consensual definition of terrorism in the literature – then states can clearly be terrorists too. For example, when government agents attempt to cause fear and intimidation to sectors of their own population in order to undermine support for an opposition movement through a violent campaign that involves random murder, kidnapping and torture, assassination, and bombs planted in public places (the very same acts that non‐state terrorists commit), there is no doubt that this constitutes terrorism. It is similarly terrorism if they attempt to intimidate the population of another state through the same means.“

Jackson, Richard (2008). „The ghosts of state terror: Knowledge, politics and terrorism studies.“ Critical Studies on Terrorism 1(3): 377-392.

Demnach charakterisieren zwei Merkmale den staatlichen Terrorismus:

[1] Gewalt oder die Drohung mit Gewalt, die auf (Teile) der eigenen Bevölkerung gerichtet ist,
[2] die politisch motiviert ist und dem Ziel dient, die (oder Teile der) Bevölkerung einzuschüchtern und in Angst und Schrecken zu versetzen;

Wenn Regierung, so schreibt Jackson, z.B. Gewalt oder die Drohnung mit Gewalt einsetzen, um politische Gegner zu bekämpfen, dann ist dies ein Akt des staatlichen Terrorismus. Indes beschränkt Jackson seine Definition auf Akte OFFENER GEWALT und das wird nach unserer Ansicht dem, was Staatsterrorismus ist, nicht gerecht, der Tatsache nicht gerecht, dass staatliche Akteure über ungleich mehr Mittel zur Durchsetzung ihrer Ziele verfügen als ordinäre Terroristen.

Staatliche Akteure haben einen Ordnungsapparat, ein Geflecht von Institutionen, der/das genutzt werden kann, um die Bevölkerung zu überwachen, zu terrorisieren, morgens um sechs aus dem Schlaf zu reißen. Staatliche Akteure verfügen über die Möglichkeit, ihre Bevölkerung mit „Gesetzen“ einzuschüchtern, ihren Bürgern auf pseudo-legalistischer Grundlage GRUNDRECHTE streitig zu machen oder zu entziehen. Staatliche Akteure können den gesamten pönalen Apparat einsetzen, um Bürger und andere politische Akteure zu bekämpfen, die sie als „Opposition“ ansehen und auf diese Weise ihren Terrorismus in ein pseudo-legales Gewandt kleiden, wie dies z.B. die Nationalsozialisten mit ihrer Instrumenatalisierung des Rechtssystems im Dritten Reich oder Josef Stalin in der Sowjetunion getan haben.

Aus unserer Sicht zeichnet sich Staatsterrorismus deshalb durch die folgenden Merkmale aus:

  • Er wird durch eine Clique von Akteuren ausgeübt, die sich Positionen des Staates angeeignet haben;
  • Er zielt darauf ab, nicht gefügige Bürger zu bekämpfen;
  • Er bedient sich der ganzen Bandbreite von Mitteln, die zur Einschüchterung der Bevölkerung verfügbar sind, von Kontrolle und Überwachung, Repressionen, Ausschluss aus dem öffentlichen Leben bis zum Lawfare, dem gezielten Einsatz des Rechtssytems, um politische Gegner und nicht gefügige Bürger zu bekämpfen. Staatliche Akteure verfügen über eine große Zahl von Mitteln, um einzuschüchtern und Bürger zu terrorisieren, die lange vor physischer Gewalt angesiedelt sind.
  • Physische Gewalt durch staatliche Akteure, etwa durch Polizisten, die auf harmlose Demonstranten einschlagen oder sie im Winter mit Wasserwerfern bekämpfen, ist nicht ausgeschlossen. Über die beschriebenen Mittel hinausgehende Mittel auch nicht.
  • Staatlicher Terrorismus dient der Bereicherung partikularer Gruppen, wird heute häufig in Kollusion mit wirtschaftlichen Akteuren ausgeführt und weist somit eine Schnittstelle zu Faschismus auf. Dass Staatsterroristen von Charaktereigenschaften, wie sie in der Dunklen Tetrade versammelt sind, angetrieben werden, ist nicht ausgeschlossen: Terror, um des Terrors willen.

Letztlich zielt staatlicher Terrorismus oder Staatsterrorismus (neben der Selbstbereicherung oder Befriedigung niederer Instinkte) darauf ab, Bürger gefügig zu machen, einer politischen Doktrin zu unterwerfen, die keine Abweichung duldet, Bürger ihrer Naturrechte zu berauben und sie unter Einsatz des gesamten Apparats, der staatlichen Akteuren zur Verfügung steht, einzuschüchtern, um Abweichung zu verhindern und zu terrorisieren, wenn Abweichung nicht verhindert werden kann. Offene Gewalt ist das letzte Mittel, das Staatsterroristen bleibt, wenn sie all den anderen Mitteln von Repression, Unterdrückung und Einschüchterung, die staatlichen Akteuren zur Verfügung stehen, nicht zum Ziel gelangt sind. Um eine Aussage von Ayn Rand zu kolportieren: Am Ende müssen Staatsterroristen Panzer schicken, um den Widerstand in der Bevölkerung zu brechen.

Im Iran ist dieses letzte Stadium erreicht.
In Europa sind etliche Staaten auf dem Weg dahin.

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5Comments

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  1. 1
    Marcus Junge

    Gysi hat vorgeschlagen einen “Sowjet der Weisen” zu erschaffen, der den Bundesgrüßaugust “beraten” soll. Raten wir einfach welchen “Rat” der Sowjet liefern wird (mehr Stalin wagen oder doch Mao). Also wenn wir gerade bei Staatsterrorismus sind.
    https://www.mmnews.de/aktuelle-presse/245877-gysi-will-steinmeier-einen-rat-der-weisen-vorschlagen

    Ansonsten fällt mir zu Staatsterrorismus Stay Behind ein und der ganze Terror in Italien, der von denen verübt wurde. Oder ein Zeller Loch. Oder wer die RAF unterstützt / gelenkt haben soll, jenseits der Stasi. Oder welche “einzige Demokratie des Nahen Ostens” die Hamas erschaffen hat und wer in seinen Gefangenenlagern den IS sich ausdachte, so wie er keine 2 Jahrzehnte davor sich Osama erschuf. Alles um über deren Terror dann Politik gegen fremde Völker, aber auch das gegen das jeweils eigene zu machen.

  2. 3
    W. Bähring

    Zitat: „Staatliche Akteure verfügen über die Möglichkeit, ihre Bevölkerung mit „Gesetzen“ einzuschüchtern, ihren Bürgern auf pseudo-legalistischer Grundlage GRUNDRECHTE streitig zu machen“.
    Allein der Umstand, dass die staatlichen Akteure in Deutschland während der MENSCHENGEMACHTEN Corona-Krise genau diese Möglichkeit skrupellos genutzt haben, indem sie mit evidenzfreien Behauptungen aus „DER Wissenschaft“ von der angeblich nebenwirkungsfreien, vor Ansteckung und Weitergabe des Corona-Virus sowie vor „LongCovid“ schützenden „Impfung“, von schützenden Maskenpflichten, 2G-Regeln und Lockdowns für Ungeimpfte, die aber ALLE genau DAS, wofür sie beworben wurden, VON ANFANG AN NICHT erfüllten, genau solche „Gesetze“ (IfsG, IGV) geschaffen und „begründet“ haben, die ihnen wiederum die „Berechtigung“ zur ABSCHAFFUNG von Grundrechten unter dem Deckmantel der lediglichen „Einschränkung“ lieferten, wohl wissend, dass Grundrechte gar nicht einschränkbar sind, falls dabei ihr Wesensgehalt geändert wird (siehe Art 19 (2) GG), entlarven das ganze Prozedere also von Anfang an als eindeutig verfassungswidrig.
    Die Tatsache, dass diese Grundrechte dennoch geändert bzw. eingeschränkt und damit in ihrem Wesensgehalt geändert wurden, also ein klarer Bruch des Grundgesetzes vorliegt, führt direkt zu der Frage, ob damit nicht schon der Tatbestand des Staatsterrorismus mit erwiesener Schadwirkung gegen die eigene Bevölkerung erfüllt ist.
    Die „Rechtfertigung“, dass die Grundrechts-„Einschränkungen“ ja per „Gesetz“ erfolgten, ist dabei völlig irrrelevant, da der Vorgang insgesamt verfassungswidrig war.
    Und einen verfassungswidrigen Akt per „Gesetz“ zu einem verfassungskonformen Akt zu erheben, käme ja wiederum einer (teilweisen) Aufhebung der Verfassung gleich.
    Wenn das also verfassungskonform wäre, dann wäre diese Verfassung nicht einmal mehr das Papier wert, auf das sie gedruckt wurde.
    Hier könnten Verfassungsschutz und Bundesverfassungsgericht endlich einmal zeigen, wie ernst ihnen der Schutz unserer Verfassung als HÖCHSTES Gut unserer freiheitlich –demokratischen Grundordnung wirklich ist, sowohl gegen innere (Verfassungs-) Feinde als (in Zusammenarbeit mit dem Bundesnachrichtendienst) auch gegen global agierende Gain of Function-Verbrecher.
    Ob sie diese Krise tatsächlich verursacht oder nur erfolgreich vorgetäuscht haben, spielt dabei letztlich auch keine entscheidende Rolle mehr.

  3. 4
    pantau

    Ist in gewisser Weise nicht die Rechtskategorie des „Hochverrats“ gleichbedeutend mit Staatsterrorismus? Jedenfalls muss die Definition von Terrorismus auch den Tatbestand der Unterwanderung (linksgrüner Durchmarsch durch die Institutionen) berücksichtigen. Wie stehts mit Korruption und Lobbyismus? Der kann auch terrorähnliche Formen annehmen, etwa wenn man Grundrechte schleift, um Pharmafirmen große Gewinne zu ermöglichen. Oder wenn die Plürre, die man staatlich massenverordnet, eine Schneise von Tod und Verstümmelung in der Bevölkerung schlägt.

  4. 5
    ERINNERUNG

    Würde an allen Mißständen nicht letztendlich verdient werden, dann führte man sie garnicht erst mutwillig herbei.
    Unsere aktuelle Lage ist kein Wetterproblem, kein Zufall und auch kein Putinmärchen, sie ist absichtlich politisch gewollt und gemacht.
    Worauf sie abzielt, ist deutlich erkennbar.

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