Bernd Niebuhr, ein Karriere-Bürokrat, der das Dezernat für Recht und Ordnung im Landratsamt von Friesland leitet und als stellvertretender Landrat fungiert, sitzt dem Kreiswahlausschuss des Landkreises Friesland vor und ist als solcher verantwortlich für diesen spartanischen Abschnitt in der Pressemitteilung des gestrigen Tages:
„Für die Landratswahl ließ der Kreiswahlausschuss die Wahlvorschläge von Rolf Neuhaus, Sibylle Raquet und Jan-Ole Möller zu. Der Wahlvorschlag von Martin Sichert wurde hingegen nicht zugelassen.“
Fangen wir vorne an.
Wie die meisten Kommunalverfassungen, so enthält auch die des Landes Niedersachsen, einen Paragraphen (80, Absatz 4, Nr. 3), der eine weit dehnbare Formel enthält, eine Umschreibung für das, was gemeinhin als Verfassungstreue bezeichnet wird:
„Der Bewerber … muss die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.“
Wie so vieles im Deutschen Paragraphenstadl so steht auch dieser Abschnitt in einem eklatanten Widerspruch zu Artikel 38 des Grundgesetzes, in dem es heißt:
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.
Insofern §80 der Kommunalverfassung des Landes Niedersachsen die allgemeine, freie und gleiche Wahl einschränkt, stellt sie einen eklatanten Verstoß gegen Artikel 38 Absatz 1 dar. Insofern das Wahlgesetz des Landes Niedersachsen, die Zulassung von Kandidaten an §80 der Landesverfassung bindet, wird dieser Verstoß gegen das Grundgesetz perpetuiert.
So heißt es in Paragraph 45d des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes:
„(7) Liegen tatsächliche Anhaltspunkte vor, die Anlass zu Zweifeln geben, ob die Voraussetzung des § 80 Abs. 4 Nr. 3 NKomVG erfüllt ist, übermittelt die zuständige Wahlleitung oder der zuständige Wahlausschuss diese Anhaltspunkte gemeinsam mit dem Wahlvorschlag der Kommunalaufsichtsbehörde zur Prüfung dieser Wählbarkeitsvoraussetzung.“
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
Dessen ungeachtet inszenieren sich Landesfürsten und ihre Vasallen bis hinunter auf die Ebene von Gemeinden und Kreisen als Herren über den Wahlvorschlag, und nutzen das Beamtenrecht als Vorwand, um gegen die Verfassung zu verstoßen und Bürger ihres passiven und aktiven Wahlrechts zu berauben. Offenkundig sind irgendwelche Polit-Gauner und Administrationsbeschäftigte der Ansicht, sie seien besser in der Lage als Bürger, darüber zu entscheiden, ob ein Kandidat wählbar ist oder nicht, nehmen sich ausdrücklich das Recht, Bürger um ihr Wahlrecht zu bringen. Offenkundig sind dieselben Leute der Ansicht, sie könnten nicht existente Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht vorgeben und setzen sich auf diese Weise über die Richter in Karlsruhe. Und all das wird getan, um unter dem Vorwand von „Zweifeln an der Verfassungstreue“ den politischen Gegner von Wahlen, die er vermutlich gewinnen würde, auszuschließen.
Verfassungsbruch aus angeblichem Verfassungsschutz. Derartiger Unsinn ist in Deutschland endemisch.
Damit wir uns hier klar verstehen: Ich halte jeden Paragraphen, der es irgendwelchen Beamten oder irgendwelchen Polit-Gaunern ermöglich, Einfluss auf die Wahlentscheiung von Wählern, z.B. über den Ausschluss von Kandidaten zu nehmen, für a) ein Unding, b) im Widerspruch zum Grundgesetz stehend und c) eine Regelung, die viel zu viel Gefahr von moral hazard, von Missbrauch durch Amtsinhaber, um sich leidige Konkurrenz vom Hals zu schaffen, mit sich bringt.
Eine Demokratie, in der sich eine Kaste von Personen anmaßt, darüber zu entscheiden, wie andere ihr Wahlrecht ausüben können, ist per defintionem KEINE Demokratie, sondern eine Autokratie.
Aber selbst dann, wenn man nicht dieser Meinung wäre und denken würde, es sei einer Herrenkaste erlaubt, die Wahl der wählenden Plebs vorzugeben, dann ist die Entscheidung aus Verden alles andere als in Ordnung.
Martin Sichert, der Bundestagsabgeordnete der AfD, der Opfer dieser Art von Lawfare geworden ist, hat das folgende Video gepostet, das einen Teil der „Verhandlungen“ zeigt und vor allem zeigt, dass es keinerlei Begründung, die den Namen verdient, zu geben scheint, warum Sichert nicht als Kandidat der AfD zugelassen worden ist.
Martin Sichert wurde als Bewerber nicht zugelassen, weil er Mitglied der AfD ist, einer legitimen, in keiner Weise in der Ausübung ihrer politischen Rechte eingeschränkten Partei, und weil er irgendwelche Kommentare in sozialen Netzwerken hinterlassen hat, die irgendjemandem nicht gefallen haben.
Ein von der SPD geführtes Ministerium gibt eine Empfehlung, einen Kandidaten der politischen Opposition nicht zur Wahl zuzulassen, die Gründe, die zur Nichtzulassung führen und vor allem die „stichhaltigen Belege“, die zeigen, dass Martin Sichert keine „Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten“ sind geheime Verschlusssache, werden der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht, vorenthalten. Man fühlt sich unmittelbar an die Geheimen Parteigerichte, die in der DDR über ideologische Reinheit gewacht haben, erinnert. Gerichte, die geheim tagten und auf Grundlage geheimer Informationen Entscheidungen getroffen haben. Mit einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist diese Form der politischen Korruption in keiner Weise zu vereinbaren.
Wir sind, demokratisch betrachtet, ganz unten. Die Jämmerlichkeit des derzeitigen Systems zeigt sich daran, dass diejenigen, die sich so verbissen an das, was sie für „Macht“ halten, klammern, schmutzige Tricks einsetzen müssen, um Kandidaten, die populärer sind als die eigenen, vom Gewinn einer Wahl abzuhalten. Die Schaffung von Gremien voller sykophantischer Wichtigtuer, die gegen das Grundgesetz verstoßen, weil ein „Ministerium“ es so empfohlen hat, ist gleichbedeutend damit, Wähler für unmündig und dem Willen ihrer politischen Herrenmenschen unterworfen zu erklären.
Rolf Neuhaus, 48 Jahre, parteilos, nominiert von der SPD, unterstützt von Bündnis 90/Die Grünen, seit mehr als 16 Jahren Leiter des Dezernats Planung und Infrastruktur beim Landkreis Friesland, der von der Einheitspartei designierte Nachfolger des scheidenden Landrats Sven Ambrosy ist, nach dem Ausschluss von Martin Sichert ohne relevanten Gegenkandidaten, denn dass die zugelassenen Kandidaten von FDP und DER PARTEI auch nur in die Nähe einer Mehrheit kommen, kann man als ausgeschlossen ansehen. Neuhaus wird mit der Auszeichnung leben müssen, nicht als Gewinner einer Wahl, sondern als Profiteur einer getürckten Wahl zum Posten eines Landrats gekommen zu sein.
Ob ihn das stört?
