Einst hat sich Amtsrichter Kallembach am Amtsgericht Chemnitz darüber geärgert, dass das Arbeitnehmerentsendegesetz in weiten Teilen unlesbar ist, in den meisten Teilen, in denen es lesbar ist, nicht verständlich ist und in den Teilen, in denen es verständlich ist, nicht anwendbar ist. Den Leipziger Landrichter Ommeln haben die Verweise ins Nichts, die sich im Sozialgesetzbuch
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