Landratsamt Neu-Ulm: Fahrlässigkeit an der Grenze zu vorsätzlicher Körperverletzung
Ein Leser hat uns auf die Seite des Landkreises Neu-Ulm aufmerksam gemacht. Dort findet sich die folgende “Aktuelle Mitteilung“: Das ist sträflicher Unsinn, der einmal mehr deutlich macht, dass Kenntnisse und Wissen über SARS-CoV-2 in Deutschland wenig verbreitet sind. Wenn man bedenkt, dass die Epidemie in China spätestens seit Mitte Januar bekannt ist und