Zweckentfremdete Mittel?! Wie der ESF für Frauenförderung instrumentalisiert wird

Auf den Europäischen Sozialfonds als Möglichkeit für Genderisten, Fördermittel zu beantragen, bin ich im Post das Gendergeschäft, in dem ich die europäischen Fördermittel zusammengetragen habe, die an das Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit ausgezahlt werden, nur am Rande eingegangen. Zwischenzeitlich hat mich ein Leser dieses blogs, der lieber anonym bleiben will, darauf hingewiesen, dass die 7.05 Millionen Euro Fördersumme für das Kompetenzzentrum, die vom ESF kommen, “nur dann zur Auszahlung kommen, wenn eine Kofinanzierung von mindestens 50% vorliegt”. Der Leser arbeitet in einem Projekt, das durch den ESF gefördert wird, weiß also wovon er spricht. Man kann somit sicher davon ausgehen, dass das Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit mit mindestens 14.1 Millionen Euro öffentlicher Mittel gefördert wird. Nicht sicher ist dagegen der positive Nutzen der Förderung für die Allgemeinheit.

Ich habe die Anmerkung des anonymen Lesers zum Anlass genommen, um mich etwas intensiver mit den Förderzielen und -richtlinien des ESF zu beschäftigen. Die entsprechenden Ziele finden sich in der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 und sind in Artikel 3 als Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts der erweiterten Europäischen Union angegeben. Im Einzelnen soll gestärkt werden:

  • Konvergenz der Mitgliedstaaten durch beschleunigte Investitionen in physische und Humanressourcen sowie die “Entwicklung der Innovations- und Wissensgesellschaft”;
  • regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung vornehmlich durch eine Stärkung der Attraktivität der Regionen;
  • europäische territoriale Zusammenarbeit durch “Stärkung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit”;

Die Ausrichtung des ESF auf die Wirtschaft der Mitgliedsstaaten wird besonders im Anhang III zur Verordnung deutlich, der die Ausgabenkategorien festlegt. Die Ausgaben untergliedern sich demnach in

  • Ausgaben für Forschung und technologische Entwicklung (9 Einzelposten);
  • Ausgaben zur Herstellung der Informationsgesellschaft (6 Einzelposten);
  • Ausgaben zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur (10 Einzelposten);
  • Ausgaben zur Sicherung der Energieversorgung (8 Einzelposten);
  • Ausgaben für Umweltschutz und Risikoverhütung (1 Einzelposten);
  • Ausgaben zur Steigerung der Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer, Unternehmen und Unternehmer (3 Einzelposten);
  • Ausgaben zur Verbesserung des Zugangs zur Beschäftigung und Nachhaltigkeit (6 Einzelposten);
  • Ausgaben zur Verbesserung der sozialen Eingliederung benachteiligter Personen (1 Einzelposten);
  • Ausgaben zur Verbesserung des Humankapitals (3 Einzelposten);

Das Einfallstor für Genderisten im Rahmen der 47 Einzelposten, die der Wirtschaftsförderung in den EU-Mitgliedsstaaten dienen, findet sich wohl in einem Einzelposten, der Ausgaben zur Verbesserung des Zugangs zur Beschäftigung und Nachhaltigkeit zum Gegenstand hat: “Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs von Frauen zur Beschäftigung, zur Erhöhung der dauerhaften Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben und zur Verbesserung ihres beruflichen Fortkommens, zum Abbau der geschlechtsspezifischen Segregation auf dem Arbeitsmarkt und Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben, z.B. Erleichterung des Zugangs zur Kinderbetreuung und zu Betreuungsmaßnahmen für abhängige Personen”.

Was dieses Einfallstor im Einzelnen bedeutet, habe ich anhand der Liste der Begünstigten, die unter dem Ziel 1 im deutschen ESF-Programm “Nachhaltigkeit” gefördert werden, kursorisch analysiert, und zwar auf der allgemeinsten aller Ebenen, in dem ich nach Maßnahmen gesucht habe, die Frauen und deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu Gute kommen sollen, und Maßnahmen, die Männern und deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu Gute kommen sollen.

Auf den 698 Seiten der Liste der unter Ziel 1 des ESF Begünstigten finden sich 231 Maßnahmen, die direkt Frauen und deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt zum Gegenstand haben. Es finden sich 8 Maßnahmen, die die Verbesserung der Chancen von Männern auf dem Arbeitsmarkt zum Ziel haben. Die im Einzelnen geförderten Maßnahmen, die die beabsichtigte Verbesserung erreichen sollen, sind u.a.:

    Männer”förderung”:

  • Unterstützung von Vereinen zur Umsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern;
  • Sozialarbeit für junge Männer;
  • JuniorExperten – Kinder brauchen Männer;
  • Die Vielfalt entdecken – Mehr Männer in KITAS;
    Frauenförderung:

  • Frauenpower;
  • Unterstützung “Frauen und Kommunikation”;
  • Hilfskraft für Kinderbetreuung im Frauenhaus;
  • Mitarbeiterin Frauen- und Kinderschutzhaus Hoyerswerda;
  • Frauentreff “Dabei”;
  • Koordinatorin im Frauen- und Familientreff “Erkner”;

Die Liste liese sich beliebig verlängern, und sie würde wieder und wieder zeigen, dass die Förderung der Chancengleichheit von Frauen durch den ESF darin besteht, frauenspezifische Angebote (Frauentreff, Frauenhaus usw.) zu schaffen und die damit einhergehenden Stellen mit Frauen zu besetzen. Dagegen besteht die Zielsetzung der Männerförderung weitgehend in Sozialarbeit bzw. darin, Männer zu Vätern und Erziehern zu machen und auf ihre Väterrolle festzuschreiben.

Da das übergeordnete Ziel des ESF darin besteht, die Kohäsion zwischen Mitgliedsstaaten zu fördern und die regionalen Unterschiede vor allem in der wirtschaftlichen Leistungskraft zu verringern, frage ich mich nun, wie die für Deutschland beschriebene Mittelverwendung mit diesem Zielen in Einklang zu bringen ist – oder pointierter: In welcher Weise tragen Männer in KITAs zur Überwindung wirtschaftlicher Ungleichgewichte zwischen Regionen bei, oder in welcher Weise wirkt sich ein Frauentreff positiv auf die Wirtschaftskraft einer Region aus? Da kaum eine positive Antwort auf diese Fragen möglich ist, scheint sich die Feststellung aufzudrängen, dass hier öffentliche Mittel im großen Stil und unter der Nase der Europäischen Kommission zweckentfremdet werden.

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