In den Schriften von Immanuel Kant findet sich das bekannte Instrumentalisierungsverbot. Genauer steht es in der Metaphysik der Sitten „§38: […] denn der Mensch kann von keinem Menschen […] bloß als Mittel, sondern muss jederzeit zugleich als Zweck gebraucht werden, und darin besteht seine Würde“. Kein Mensch darf nach Ansicht von Kant einen anderen Menschen als Mittel zu einem Zweck instrumentalisieren. Was Kant zu Genderisten zu sagen gehabt hätte, die versuchen Jungen nach ihren Vorstellungen umzuerziehen, kann man sich vor diesem Hintergrund leicht vorstellen.
Das ist ein Auszug aus der Welt praktischer Ethiker, die sich Gedanken darüber machen, ob die Art und Weise, in der Menschen andere Lebewesen „nutzen“, damit vereinbar ist, dass dieselbe Spezies von sich behauptet, sie sei moralisch und ethisch entwickelt und anderen Lebewesen moralisch, ethisch und im Hinblick auf Intelligenz überlegen. Und nun zu den Fakten, Fakten, die ich niederschreibe, während ich auf einen Hügel mir gegenüber blicke, an dem eine Rinderherde grast. Massentierhaltung, bei der Tiere im Verlauf ihres Lebens einen Stall und dessen Wände sehen, wie sie auf dem Kontinent üblich ist, ist im Vereinigten Königreich zum Glück weitgehend unbekannt. Entsprechende Vorhaben scheitern in der Regel daran, dass die Gemeinderäte (parish councils) ihre Zustimmung zum Bau von Tiergefängnissen verweigern.
Nun zu den Fakten. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat eine Analyse in Auftrag gegeben. Ziel der Analyse ist es, den Einsatz von Antibiotika in der „Nutztierhaltung“ zu quantifizieren. Diese Idee, ist keine Idee, die dem BfR gekommen ist, auch wenn es diesen Eindruck gerne erwecken möchte. Die Notwendigkeit, die Menge von Antibiotika zu bestimmen, die in der „Nutztierhaltung“ eingesetzt werden, entweder als so genannte Prophylaxe, um den Tieren ihr Dahinvegetieren erträglicher zu machen oder als Therapie, weil sie an Euter, Kopf oder Körper Entzündungen entwickelt haben, die ihre Nutzung beeinträchtigen, ergibt sich aus einer Richtlinie 2003/99/EG der Europäischen Union.
Hier das Ergebnis der VetCAb“-Pilotstudie, die von der Tierärztlichen Hochschule Hannover und der Universität Leipzig durchgeführt wurde.
Insgesamt basieren die Ergebnisse auf den Angaben von rund 2000 landwirtschaftlichen Betrieben, deren Eigentümer sich freiwillig bereit erklärt haben, an der Studie teilzunehmen. Wie viele Betriebe genau an der Studie teilgenommen haben, war leider nicht zu klären.- Im Jahr 2011 haben die rund 2000 Betriebe insgesamt 25.641 kg antibiotische Wirkstoffe an Rinder, Hühner oder Schweine verabreicht.
- Davon entfielen auf Schweine 20.375 kg, auf Hühner 3.645 kg und auf Rinder 1.620 kg.
- Ein durchschnittliches Hühner- oder Schweinemastleben dauert 39 bzw. 115 Tage.
- In der kurzen Dauer ihres Lebens, dessen Zweck einzig dem Gefressenwerden dient, erhalten Hühner an durchschnittlich 10 Tagen also jeden dritten Tag, Antibiotika.
- Schweine erhalten in den rund dreieinhalb Monaten ihres Lebens durchschnittlich an 4,2 Tagen Antibiotika.
- Z.B. Entzündungen bei Milchkühen oder Kälbern werden durchschnittlich an 3,5 bzw. 1,2 Tagen behandelt.
Ich erinnere mich an eine Gerichtsverhandlung in Leipzig vor dem dortigen Landgericht, bei der darum gestritten wurde, wer die Folgen davon zu tragen hat, dass mehrere tausend Liter Milch über den Grenzwert für die zulässige Antibiotikabelastung geraten sind, der Bauer oder die Molkerei. Letztlich zeigt diese Gerichtsverhandlung, dass Antibiotika in der menschlichen Nahrungskette längst eine Normalität geworden sind.
