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Guten Appetit: von Antibiotika und Moral

In den Schriften von Immanuel Kant findet sich das bekannte Instrumentalisierungsverbot. Genauer steht es in der Metaphysik der Sitten „§38: […] denn der Mensch kann von keinem Menschen […] bloß als Mittel, sondern muss jederzeit zugleich als Zweck gebraucht werden, und darin besteht seine Würde“. Kein Mensch darf nach Ansicht von Kant einen anderen Menschen als Mittel zu einem Zweck instrumentalisieren. Was Kant zu Genderisten zu sagen gehabt hätte, die versuchen Jungen nach ihren Vorstellungen umzuerziehen, kann man sich vor diesem Hintergrund leicht vorstellen.

Peter Singer hat in der Entwicklung seiner praktischen Ethik und vor allem in seinem bereits 1975 erschienenen Buch „Animal Liberation“, wenn man so will, das Instrumentalisierungsverbot von Kant, das Kant auf Menschen beschränkt hat, auf Tiere übertragen. Dabei gilt ihm die Leidensfähigkeit als entscheidendes Kriterium, und er argumentiert, dass es keinen Grund gibt, die Rechte, die Menschen für sich als Menschenrechte zusammengestellt haben, nicht auf Tiere, die in gleicher Weise leidensfähig sind, zu übertragen. Tierhaltung einzig zum Zwecke der Nahrungsherstellung und die damit einhergehende Objektivierung von Lebewesen, wie sie sich darin ausdrückt, dass z.B. von „Nutztierhaltung“ die Rede ist, lehnt Singer strickt ab und empfiehlt eine vegetarische Lebensweise, da insbesondere die Massentierhaltung gegen ethische und moralische Vorstellungen und vor allem sein Prinzip, nach dem man anderen Lebewesen kein Leid zufügen soll, verstößt.

Das ist ein Auszug aus der Welt praktischer Ethiker, die sich Gedanken darüber machen, ob die Art und Weise, in der Menschen andere Lebewesen „nutzen“, damit vereinbar ist, dass dieselbe Spezies von sich behauptet, sie sei moralisch und ethisch entwickelt und anderen Lebewesen moralisch, ethisch und im Hinblick auf Intelligenz überlegen. Und nun zu den Fakten, Fakten, die ich niederschreibe, während ich auf einen Hügel mir gegenüber blicke, an dem eine Rinderherde grast. Massentierhaltung, bei der Tiere im Verlauf ihres Lebens einen Stall und dessen Wände sehen, wie sie auf dem Kontinent üblich ist, ist im Vereinigten Königreich zum Glück weitgehend unbekannt. Entsprechende Vorhaben scheitern in der Regel daran, dass die Gemeinderäte (parish councils) ihre Zustimmung zum Bau von Tiergefängnissen verweigern.

Nun zu den Fakten. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat eine Analyse in Auftrag gegeben. Ziel der Analyse ist es, den Einsatz von Antibiotika in der „Nutztierhaltung“ zu quantifizieren. Diese Idee, ist keine Idee, die dem BfR gekommen ist, auch wenn es diesen Eindruck gerne erwecken möchte. Die Notwendigkeit, die Menge von Antibiotika zu bestimmen, die in der „Nutztierhaltung“ eingesetzt werden, entweder als so genannte Prophylaxe, um den Tieren ihr Dahinvegetieren erträglicher zu machen oder als Therapie, weil sie an Euter, Kopf oder Körper Entzündungen entwickelt haben, die ihre Nutzung beeinträchtigen, ergibt sich aus einer Richtlinie 2003/99/EG der Europäischen Union.

Die Richtlinie wiederum basiert nicht auf Tierliebe, sondern auf der Sorge, dass der Einsatz von Antibiotika in der „Nutztierhaltung“ Menschen schädigen könnte, da es bereits seit den etlichen Jahrzehnten und in den letzten Jahren immer häufiger der Fall ist, dass Bakterien, die Menschen gefährlich werden können, also z.B. e-Coli-Bakterien, eine Antibiotikaresistenz aufweisen (Domig). Um also zu verhindern, dass der Einsatz von Antibiotika, der notwendig ist, um Nutztiere mit dem größtmöglichen Gewinn zu mästen, sich dahingehend negativ auswirkt, dass Bakterien und auch Menschen, die z.B. antibiotikahaltiges Fleisch essen, Resistenzen gegen Antibiotika entwickeln, soll nun erst einmal Bestand aufgenommen werden. Wie viel Antibiotika kommen in der Nutztierhaltung eigentlich zum Einsatz?

Hier das Ergebnis der VetCAb“-Pilotstudie, die von der Tierärztlichen Hochschule Hannover und der Universität Leipzig durchgeführt wurde.

Ich erinnere mich an eine Gerichtsverhandlung in Leipzig vor dem dortigen Landgericht, bei der darum gestritten wurde, wer die Folgen davon zu tragen hat, dass mehrere tausend Liter Milch über den Grenzwert für die zulässige Antibiotikabelastung geraten sind, der Bauer oder die Molkerei. Letztlich zeigt diese Gerichtsverhandlung, dass Antibiotika in der menschlichen Nahrungskette längst eine Normalität geworden sind.

Und die Frage, ob die Lebensverhältnisse von Mastschweinen oder Masthühnern oder Milchkühen, die man sich, mit ein wenig Empathie (immer vorausgesetzt Empathie ist vorhanden) leicht vorstellen kann, wenn man weiß, sie müssen regelmäßig mit Antibiotika erträglich gemacht werden, vereinbar sind mit den Überzeugungen einer Spezies, die von sich denkt, sie sei in Intelligenz und Moral anderen Spezies überlegen, will ich an dieser Stelle unbeantwortet lassen. Ich denke, die Daten sprechen hier für sich.

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