Heiko Mass, der derzeitige Justizminister-Darsteller, hat einen Kommentar gegeben, und zwar der BILD-Zeitung. Wir geben den Kommentar hier in voller Länge und von den Seiten des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz wieder – sowie unsere Kommentare, die dem Leserschutz dienen:
“Unsere Verfassung entstand in den Trümmern nach Krieg und Holocaust. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes hatten Diktatur und Rassenwahn, Verfolgung und Flucht selbst erlebt. Politisch Verfolgte genießen Asyl, damit Flüchtlinge nie wieder zurück in die Hölle eines Tyrannen geschickt werden. Alle Religionen sind gleichberechtigt, jeder darf seinen Glauben frei leben – eine wichtige Reaktion auf die Verfolgung der Juden.
Das Grundgesetz ist eine Ordnung der Vielfalt. Auf Rasse, Herkunft oder Religion kommt es bei uns nicht an. Jeder kann so sein, wie er will. Jeder kann nach seiner Façon selig werden. Viele Flüchtlinge kommen gerade deshalb zu uns, denn in ihrer alten Heimat herrschen oft Unterdrückung und Verfolgung.
Aber wer Freiheit und Vielfalt genießen will, muss sie auch anderen zugestehen. Und jeder muss die Werte des Grundgesetz respektieren, zum Beispiel, dass Männer und Frauen in Deutschland gleichberechtigt sind.”
Der ScienceFiles-Kommentar zum Kommentar
“Auferstanden aus Ruinen”, das ist die DDR-Hymne. Hier hat Heiko Mass etwas verwechselt.
Am Grundgesetz waren 65 Personen beteiligt, 61 Männer und 4 Frauen. Warum es relevant sein soll, die an der Ausarbeitung der Verfassung Beteiligten nach Geschlecht auszuzählen? Wir wissen es nicht. Auch die Zeit der Tyrannen und Tyranninnen ist vorbei – eigentlich schon seit ein paar Tausend Jahren.
Wenn jeder so sein kann, wie er will und nach seiner Fasson selig werden kann, dann hat Heiko Mass sicher kein Problem damit, dass es Menschen in Deutschland gibt, die Homosexualität ablehnen, die keine Frauen in ihrem Unternehmen haben wollen, die Segregation befürworten, weil es ein Weg ist, nicht erzogenen Kindern und deren Lärm in einer kinderfreien Zone zu entgehen, und er hat mit Sicherheit kein Problem damit, dass in Privathaushalten eine traditionelle Rollenteilung erfolgt.
Dieser Liberalismusschub des Heiko Mass, er ist erfreulich, denn: “[W]er Freiheit und Vielfalt genießen will, der muss sie auch anderen zugestehen”.
Erschreckend ist dagegen die Werthierarchie des Heiko Mass, der derzeit den Justizminister gibt. Als solcher sollte der das Grundgesetz kennen. Setzen wir also voraus, dass er das Grundgesetz kennt:
“Und jeder”, so schreibt er in der BILD-Zeitung, “muss die Werte des Grundgesetzes respektieren, zum Beispiel, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind”.
Dann müssen die vielfältigen Programme, deren Zweck darin besteht, Frauen zu bevorzugen, sofort beendet werden, dann jedenfalls, wenn Heiko Mass Ernst meint, was er hier von sich gibt.
Ob er es Ernst meint, ist angesichts seiner Wertehierarchie fraglich. Als Beispiel für die “Werte” des Grundgesetzes fallen im kollektive Zuschreibungen ein, die im Artikel 3 des Grundgesetzes gemacht werden. Artikel 3 bedeutet, da kommt noch etwas davor, etwas, das den Vätern des Grundgesetzes wichtiger erschienen ist, als die Platitude der Gleichberechtigung von Männern und Frauen, etwas, von dem man erwartet hätte, dass es Heiko Mass noch vor aller Geschlechterei einfällt, z.B.:
Artikel 1:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
oder
Artikel 2:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
Dabei handelt es sich um Individualrechte und insofern ist es nicht verwunderlich, dass Heiko Mass das Grundgesetz erst mit Artikel 3 beginnen lässt. In einem Staat, in dem Kollektivrechte gepredigt und Individualrechte verleugnet werden, z.B. wenn Individuen offen benachteiligt werden, um Gruppen zu bevorteilen, wie dies im Professorinnenprogramm der Fall ist, ist dies sicher kein Versehen.
Vielmehr hat es System!
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“(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.”
Dieser Satz kann m.E. auch individualrechtlich interpretiert werden. Er besagt, dass Menschen aufgrund ihrer Gruppenzugehörigkeit weder bevorzugt noch benachteiligt werden sollten. Daraus folgt, dass sie als Individuen betrachtet werden sollten.
Erst der 1994 eingeführte Satz 2 des Artikels 3 ist kollektivrechtlich ausgerichtet:
“(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.”
Ergänzenswert ist m.E. noch, dass in Satz 2 des Artikels 2 von “Gleichberechtigung” die Rede ist, de facto und sogar in offiziellen Papieren und Stellungnahmen aber GleichSTELLUNG betrieben wird, die notwendigerweise mit der Bevorzugung von einigen gegenüber anderen einhergeht.
Insofern wird auch den kollektivistisch ausgerichteten Satz 2 von Artikel 3 täglich zuwider gehandelt, und zwar von den Regierungsinstitutionen und ihren Hilfseinrichtungen, ohne dass das bislang – zumindest – eine nennenswerte Anzahl von Juristen auf den Plan gerufen hätte.
Und an diesem Beispiel sieht man, warum Rechtssätze als solche mehr oder weniger irrelevant; sie müssen in einer Zivilgesellschaft verhandelt und eingeklagt werden!
Der 2. zusatz ist mir völlig unverständlich. Zuerst wird festgehalten, dass alle menschen gleichberechtigt sind, sprich gleiches recht geniessen. Das hat der staat sicherzustellen, sonst bricht er das grundgesetz. Im zweiten absatz ermahnt sich der staat dann selbst “für tatsächliche gleichberechtigung”, also tatsächlich gleiches recht, zu sorgen, was er ja eh tun muss, um im einklang mit dem grundgesetz zu sein.
Kann mir jemand erklären, was gemeint ist und warum es da nicht steht?
Der Staat ist die große Fiktion, mit deren Hilfe sich alle bemühen,
auf Kosten aller zu leben. Frédéric Bastiat
Meinen post wollt ich eigentlich zu “Autokratisch, republikanisch oder totalitär…”einstellen (gescheitert) , daß sich totalitäre, sich links gebärdende Kohlenstoffeinheiten ausbreiten, also dann hier unter “Heiko”
Der Staat ist die große Fiktion, mit deren Hilfe sich alle bemühen,
auf Kosten aller zu leben.
Frédéric Bastiat (1801-1850)
Denken wir großzügig – wie viel zuviele denken:
“sich alle bemühen,
auf Kosten aller zu leben” – da glauben viele, von einem Wettbewerb unter Individuen / Ideen sprechen zu können.
Aber: da das Wort “Staat” in obigem Satzkontext alles entscheidend ist, und
›Staat‹ bedeutet: immer und überall die Institutionalisierung von Macht, Macht immer Verfügung über Menschen bedeutet, also Einschränkung individueller Freiheitsrechte und Dominanz über persönliche Entscheidungsvorgänge………….
dann kommt – leider – die Fiktion ins Spiel:
Menschen glauben, sie besäßen Bürgerfreiheiten – sie seien der Souverän
Der freiheitliche Staat oder Rechtsstaat ist aber im Kern eine Illusion. Es gibt nur den Machtstaat.
›Staat‹ erzeugt oder »schenkt« nicht Freiheit, sondern lässt sie allenfalls unter dem Druck der Verhältnisse zu. Und dann keineswegs ›soweit wie möglich‹, sondern nur ›soweit jeweils unerlässlich‹ für sein eigenes Überleben und sein eigenes Herrschaftsoptimum.
Gefährlich wird der >StaatStaat> was man noch weiter herausgearbeiten könnte, verfolgen können.
Die Massenbewegung des Guten.
Die Verfestigung der Ideologie
Die BESTÄTIGUNG der Ideologie seitens eines teils der Bürger (die in den Medien als “der Großteil der Bürger findet DAS? gut” dargestellt werden) Dumm gelaufen.
Jaja Gustave LeBon : Psychologie der Massen – weiterentwickelt.
Hatten wir das nicht schon mal alles?
Die nationalsozialistische Bewegung und nun “die Bewegung des Guten” ?
Wird der Staat – besser seine Bürger – durch die Massenbewegung des Guten nun in Geißelhaft genommen ?
Und weiter
war Herbert Marcuse nicht von der Überzeugung durchdrungen, daß sich die überkommene Gesellschaft durch ungezügelten Sex und den Konsum von Rauschgift sehr viel wirkungsvoller untergraben lasse als durch Bücher und Worte. Durchdrungen von dem Willen, die Freudsche Auffassung, Kultur gedeihe am besten auf dem Boden sublimierter Triebunterdrückung, bei Seite zu schieben, rief er, ein Stück weit in den Pfaden Jean Jacques Rousseaus wandelnd, dazu auf, eine neue – von entfesselter Libido durchwirkte – Gesellschaft freier Menschen zu schaffen. Für ihn galt es, sich in die bestehenden politischen Institutionen und kulturellen Einrichtungen einzuschleichen, sie zu infiltrieren und zu zersetzen.
Mit seinen Werken “Der eindimensionale Mensch“ [1964/1967] und “Repressive Toleranz“[1966] half Herbert Marcuse den Boden zu bereiten für die – bei der Linken allgemein üblich werdende und alles bis dahin Gekannte übersteigende – Brandmarkung Andersdenkender als bösartige und geistig gestörte Menschen. In “Der eindimensionale Mensch“ sprach sich Herbert Marcuse für die Einführung einer sich vor allem psychologischer Mittel bedienender Erziehungsdiktatur aus, deren Aufgabe die Tilgung all jener Vorurteile und bigotten Einstellungen war, die man den jungen Menschen zuvor in der Familie eingepflanzt hatte. In die “Repressive Toleranz“ propagierte Marcuse eine asymmetrische “befreiende Toleranz“, die “Intoleranz für Bewegungen der Rechten und Toleranz für die Bewegungen der Linken“ bedeutete.” herausgearbeitet von Prof. Rodemer Danke
Wenn man heute durchs Internet streift
ahhhhhhhhhhhh, was verfolgt ein Jeden Blick auf Blick auf die aufreißerischen Überschriften:
– Cannabis muß legalisiert werden
– die besten Stellungen / die krankmachenden Stellungen beim Sex
– so sieht der ideale Penis aus
– Sex bitte auch im hohen Alter
sowie
– Sprache in Büchern “säubern”
– Bücher aus öffentlichen Bibliotheken entfernen…
und und und und und
…………………………….
:::::::.:::::::::::::::::::::
Wenn der Bürger nicht mehr Bürger sein kann/darf : der >Staat> nicht mehr unterscheiden kann / will zwischen BürgerRECHTEN (siehe “vorübergehende” Zwangsenteignungen – Raussetzen von Mietern aus kommunalen Wohnungen zugunsten Flüchtlingen) – ja dann………………………….
ab wann nimmt der Souverän (hahah) den Staat als obsolet war und verweigert sich?
Wird es so weit kommen – oder zeigt Leviathan seine ultimativen Werkzeuge, und das Gutmenschentum applaudiert??
In Talkshows sitzen schon / wieder / auch z.B. ex-Bochumer, die in DAS BOOT Panikattacken bekamen, aber nun lauthals hinausposaunen, daß der Staat sich, doch bitte, der Gutsituierten in Deutschland annehmen möchte………..während er in London seinen Mammon verteidigt.
GRUSELIG – habe wohl heute wieder meine eigenen Alpträume perpetuiert
Was würde Popper und Eccles DAZU sagen?
Afugrnud enier Sduite an enier Elingshcen Unvirestiät ist es eagl, in wlehcer Rienhnelfoge die Bcuhtsbaen in eniem Wrot sethen, das enizg wcihitge dbaei ist, dsas der estre und lzete Bcuhtsbae am rcihgiten Paltz snid. Der Rset knan ttolaer Bölsdinn sien, und du knasnt es torztedm onhe Porbelme lseen. Das ghet dseahlb, wiel wir nchit Bcuhtsbae für Bcuhtsbae enizlen lseen, snodren Wröetr als Gnaezs.
Bestätigt ? – jaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa
Wie ist das mit der Gleichbehandlung In Deutschland? Warum findet keine Anhörung statt? Warum ignoriert man die Grundrechte lt. Grundgesetz (Eine Verfassung hatte nur die DDR, ob gültig oder nicht!).
In ca. 20 verfahren, alle mit zugelassenem Prozeßbetrug, haben wir das über Jahre erfahren müssen. Bestimmte Kriminelle bestraft man nicht, dafür hängt man Unschuldigen gern etwas an!
Für so ein System schäme ich mich, Herr Minister!
Ich schäme mich besonders, weil ich einmal dafür sehr aktiv war vor 26 Jahren!
Ich weiß nicht, ob Herr Maas da was verwechselt hat, Trümmer gab es doch auch in Westdeutschland – oder? Nebenbei, die Hymne war so ungefähr das Einzige, was ich in der DDR akzeptieren konnte, hatte schon seinen Grund, dass sie nach der Mauer nicht mehr gesungen wurde 🙂
Hier wird vor allem vom werten Herr Maas die typisch politische Einmischung des öffentlichen Rechts in Privates angenommen, dabei ist das Grundgesetz zuallererst ein Abwehrrecht des Bürgers gegenüber den Staat und dessen übergriffige Institutionen. Diese sind unmittelbar an das Grundgesetz gebunden. Sie werden in ihre Schranken verwiesen, damit sie ihre Griffel aus dem Privatleben der Bürger fernhalten und ihre Bevormundungs- und Gesellschaftsgestaltungsphantasien nicht real ausleben können. Was ich privat so mache oder tue, muss nicht unbedingt im Einklang mit dem GG sein, solange ich keine Dritten schade und es mit dem Privatrecht passt. Natürlich wird auch dieses Recht systematisch durch Antidiskriminerungseinmischungsgesetze unterlaufen. Denn heute sind ja Menschen nicht vor dem Gesetz gleich, was mir jetzt auch als einzige Gleichheit von Menschen einfallen würde, sondern sogar im Bett, in der Firma, bei der Leistung und im Intellekt. Und wenn das doch nicht so ist, muss es eben trotzdem so sein.
@ Andreas H.:
“dabei ist das Grundgesetz zuallererst ein Abwehrrecht des Bürgers gegenüber den Staat und dessen übergriffige Institutionen.”
Vermutlich meinst Du das richtige, aber die Formulierung ist nicht korrekt.
Das GG ist kein “Recht”, sondern ein Sammelsurium aus Rechten und hohen Gesetzen ( von sog. Verfassungsrang ).
Die ersten 18 Artikel daraus ( mancher rechnet auch noch den Art.20 GG dazu, aber das ist umstritten ) nennt man auch “Grund- u. Abwehrrechte”. Also Rechte, die nicht zuletzt den Staat verpflichten sollen, den Bürger vor sich selbst ( nein, nicht vor dem Bürger, sondern vor dem Staat 😉 ) zu schützen. Daß das eine belächelte Illusion ist, wird jeder unschwer, ja geradezu zwangsläufig feststellen, der sich mal mit den offiziellen Gepflogenheiten im familienrechtlichen Kontext in Relation zum Art. 6 GG ( hier besonders der Absatz 2 ) und dessen Auslegungen befasst. Kurzfassung in Politik, Juristerei und darum herum gruppierten Institutionen:
“Das Jugendamt ist das Wächteramt des Staates und basta!”
Daß diese Auslegung dem Charakter der Abwehrrechte diametral widerspricht, ist zwangslogisch, denn das “Wachen der staatlichen Gemeinschaft” ist so zu verstehen ( als Abwehrrecht wohlgemerkt ), daß die Gesellschaft darauf achten solle, daß die Betätigung der Eltern nicht zuletzt vor Willkürhandlungen, gerade durch staatliche Einrichtungen geschützt werden muß. Man könnte das etwa so interpretieren, daß sich z.B. “Lebensbornprojekte” nicht wiederholen sollen.
Und nu kommst Du! Schau Dich einfach mal um und betrachte die Neuerungen zum §8a SGB VIII i.V.m. §42 SGB VIII, sowie die dazugehörigen Richtlinien.
Ich habe vor einigen Jahren mal einen hochengagierten Diplomjuristen nach der Rolle des Staates in dem Zusammenhang gefragt und dabei auf das GG ( Art. 1-18 ) und die Meinung der sog. “Reichsdeutschen” abgestellt, welche ja gern von SHAEF-Gesetzen, ungültigen Grenzen u.ä. erzählen.
Seine Antwort war kurz und bündig ( sinngemäß ):
“Das ist alles Blödsinn! Staat in dem Sinne ist, wer aktuell die Panzer, die Polizei und die Richterschaft kontrolliert. PUNKT!”
Zur Erinnerung: Deutschland hat keine Verfassung sondern nur ein “Grundgesetz”. Eine Verfassung hätte nämlich durch eine Volksabstimmung angenommen werden müssen. Damit das Volk gar nicht erst mitsprechen konnte bei der Erarbeitung des Grundgestzes, fanden die Verhandlungen auf einer Insel in einem großen Binnensee statt. Es gab dort nur ein Telefon, und das wurde streng bewacht, damit die Grundgesetz-Ausarbeiter keinen Kontakt mit dem Volk aufnehmen konnten. Das fertige Elaborat wurde immer wieder den Besatziungsmächten der Trizone vorlegt – so lange, bis es ihre Genehmigung hatte.
Sehr geehrter Herr Breitenbach, Ihr Komentar ist TOP! bin ganz Ihrer Meinung. Immer öfter liest man von der sogenannten “Verfassung” (gemeint kann nur das GG sein) das gar keine ist, das sagt bereits Art.146 GG. Dann hat man noch den Art 23 GG aufgehoben, der den Geltungsbereich benannte. Meiner Meinung nach, brauch jedes Gesetz einen Geltungsbereich, damit jeder feststellen kann, wo das Gesetz gilt. Gesetze ohne Geltungsbereich gelten nirgendwo. Die Präambel ist nur eine Erzählung, die ebenfalls aus Lügen besteht. Schon die Aussage: hat sich das deutsche Volk dieses Grundgesetz gegeben ist falsch. 2te Aussage: gilt dieses Grundgesetz für das gesamte deutsche Volk, somit hätte es für nichtdeutsche keine Gültigkeit, oder?
Schon all die “Gegen Rechts” Veranstaltungen sind gegen das Grundgesetz,erst recht wenn sie vom Staat gefördert werden.
Und das Asylgesetz wurde erlassen damit keiner in den Ostblock zurück musste.
Jeder darf seinen Glauben frei leben ist natürlich auch ein Witz.Oder dürfen Voodoo HExer hier Zombies halten(Menschen werden unter anderem mit dem Gift des Kugelfisches in Starre versetzt,danach sind sie offenbar Hinrgeschädigt und werden als Sklaven gehalten).eine anerkannte Religion in Haiti.
Dürfen Hindus hier ihre Toten auf Scheiterhaufen verbrennen und in den Fluss kippen?
Zoroastrier ihre Leichen von Tieren fressen lassen?
Kannibalen Tote Essen?
Natürlich nicht denn die Religion darf normalerweise kein anderes Gesetz brechen,was allerdings beim Schächten(Tierschutz und Hygiengesetz)und der Beschneidung Millionenfach missachtet wird.
Auch die Vielehe wird akzeptiert wenn sie im Ausland geschlossen wurd eund dort legal ist,und in Holland sollen sich derzeit Flüchtlinge 13 Jährige Ehefrauen einfliegen lassen…
Wenn Religion und Recht kollidieren, kann das Recht angepasst werden. So sind die millionfachen Beschneidungen in Deutschland inzwischen legalisiert (BT 12.12.2012).
kai
Hat dies auf Gerd Schweitzer rebloggt und kommentierte:
Da ist die permanente Hirnwäsche des deutschen Volkes wiedereinmal offen erkennbar. Wenn ein selbsternannter “Justitzminister” Heiko Mass, vorsätzlich falsch behauptet das, das hiesige Land eine “Verfassng” hätte, was erwiesenermaßen nicht der Fall ist und seine, wie auch die seiner kriminellen Kollegen Werte sich in Gier, Perversion, Lug und Betrug darstellen, dann ist es wohl an der Zeit etwas unternehmen um diesen Verbrechern das Handwerk zu legen.
Ein ganz entscheidender Punkt ist, dass das Grundgesetz nicht für seine Bürger gilt, sondern dem Staat allein. Während BGB und HGB das Verhalten zwischen den Menschen regelt, regelt das GG das Verhalten des Staates zu seinen Bürgern.
Ein Staat, der seinen Tätigkeiten keine Grenzen setzt, oder seine für richtig betrachteten “Werte und Normen” seinen Bürgern aufzwingt, ist totalitär!
Niemand muss sich ans Grundgesetz halten! Ich darf sehr wohl diskriminieren und eine Gleichberechtigung ablehnen. Deshalb schreibe ich eine vakante Stelle für eine Ehefrau ja auch nicht öffentlich aus, sondern entscheide mich nach Gutdünken und diskriminiere alle anderen.
Zu Mass passt Schwesig.
Gestern in der Zeitung (ZEIT) zu lesen und im Radio (D-Radio) zu hören:
“Bei allen Maßnahmen zum Schutz, zur Versorgung und zur Integration müssen Frauen (und Kinder) Vorrang haben.” Es sei “unabdingbar, dass das Thema der Gleichberechtigung von Frauen und Männern ein Schwerpunkt ist in den Integrationskursen”
Nach Schwesigs Auffassung ist Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen offenbar dann erreicht, wenn Frauen bei allen Maßnahmen Vorrang haben. Mensch muss offenbar -wie Schwesig- bekennende Frauenquotenprofiteuerin sein, um diesen Unsinn intellektuell auf die Rille zu kriegen und zu verbreiten, ohne vor Scham in den Boden zu sinken. Sagt’s und niemand lacht?
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Satz 3 des Artikels 3 lautet:
“(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.”
Dieser Satz kann m.E. auch individualrechtlich interpretiert werden. Er besagt, dass Menschen aufgrund ihrer Gruppenzugehörigkeit weder bevorzugt noch benachteiligt werden sollten. Daraus folgt, dass sie als Individuen betrachtet werden sollten.
Erst der 1994 eingeführte Satz 2 des Artikels 3 ist kollektivrechtlich ausgerichtet:
“(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.”
Er ist darüber hinaus verfassungswidrig, was Bettina Röhl neulich in einem hervorragenden Artikel dargelegt hat:
http://www.rolandtichy.de/kolumnen/bettina-roehl-direkt/heterophobie-im-grundgesetz-festgeschriebene-rassismus-gegen-den-mann-ist-verfassungswidrig-teil-2/
@Dr. Ulfig
Ergänzenswert ist m.E. noch, dass in Satz 2 des Artikels 2 von “Gleichberechtigung” die Rede ist, de facto und sogar in offiziellen Papieren und Stellungnahmen aber GleichSTELLUNG betrieben wird, die notwendigerweise mit der Bevorzugung von einigen gegenüber anderen einhergeht.
Insofern wird auch den kollektivistisch ausgerichteten Satz 2 von Artikel 3 täglich zuwider gehandelt, und zwar von den Regierungsinstitutionen und ihren Hilfseinrichtungen, ohne dass das bislang – zumindest – eine nennenswerte Anzahl von Juristen auf den Plan gerufen hätte.
Und an diesem Beispiel sieht man, warum Rechtssätze als solche mehr oder weniger irrelevant; sie müssen in einer Zivilgesellschaft verhandelt und eingeklagt werden!
Der 2. zusatz ist mir völlig unverständlich. Zuerst wird festgehalten, dass alle menschen gleichberechtigt sind, sprich gleiches recht geniessen. Das hat der staat sicherzustellen, sonst bricht er das grundgesetz. Im zweiten absatz ermahnt sich der staat dann selbst “für tatsächliche gleichberechtigung”, also tatsächlich gleiches recht, zu sorgen, was er ja eh tun muss, um im einklang mit dem grundgesetz zu sein.
Kann mir jemand erklären, was gemeint ist und warum es da nicht steht?
Hat dies auf meinfreundhawey.com rebloggt.
Hat dies auf psychosputnik rebloggt.
Der Staat ist die große Fiktion, mit deren Hilfe sich alle bemühen,
auf Kosten aller zu leben. Frédéric Bastiat
Meinen post wollt ich eigentlich zu “Autokratisch, republikanisch oder totalitär…”einstellen (gescheitert) , daß sich totalitäre, sich links gebärdende Kohlenstoffeinheiten ausbreiten, also dann hier unter “Heiko”
Der Staat ist die große Fiktion, mit deren Hilfe sich alle bemühen,
auf Kosten aller zu leben.
Frédéric Bastiat (1801-1850)
Denken wir großzügig – wie viel zuviele denken:
“sich alle bemühen,
auf Kosten aller zu leben” – da glauben viele, von einem Wettbewerb unter Individuen / Ideen sprechen zu können.
Aber: da das Wort “Staat” in obigem Satzkontext alles entscheidend ist, und
›Staat‹ bedeutet: immer und überall die Institutionalisierung von Macht, Macht immer Verfügung über Menschen bedeutet, also Einschränkung individueller Freiheitsrechte und Dominanz über persönliche Entscheidungsvorgänge………….
dann kommt – leider – die Fiktion ins Spiel:
Menschen glauben, sie besäßen Bürgerfreiheiten – sie seien der Souverän
Der freiheitliche Staat oder Rechtsstaat ist aber im Kern eine Illusion. Es gibt nur den Machtstaat.
›Staat‹ erzeugt oder »schenkt« nicht Freiheit, sondern lässt sie allenfalls unter dem Druck der Verhältnisse zu. Und dann keineswegs ›soweit wie möglich‹, sondern nur ›soweit jeweils unerlässlich‹ für sein eigenes Überleben und sein eigenes Herrschaftsoptimum.
Gefährlich wird der >StaatStaat> was man noch weiter herausgearbeiten könnte, verfolgen können.
Die Massenbewegung des Guten.
Die Verfestigung der Ideologie
Die BESTÄTIGUNG der Ideologie seitens eines teils der Bürger (die in den Medien als “der Großteil der Bürger findet DAS? gut” dargestellt werden) Dumm gelaufen.
Jaja Gustave LeBon : Psychologie der Massen – weiterentwickelt.
Hatten wir das nicht schon mal alles?
Die nationalsozialistische Bewegung und nun “die Bewegung des Guten” ?
Wird der Staat – besser seine Bürger – durch die Massenbewegung des Guten nun in Geißelhaft genommen ?
Und weiter
war Herbert Marcuse nicht von der Überzeugung durchdrungen, daß sich die überkommene Gesellschaft durch ungezügelten Sex und den Konsum von Rauschgift sehr viel wirkungsvoller untergraben lasse als durch Bücher und Worte. Durchdrungen von dem Willen, die Freudsche Auffassung, Kultur gedeihe am besten auf dem Boden sublimierter Triebunterdrückung, bei Seite zu schieben, rief er, ein Stück weit in den Pfaden Jean Jacques Rousseaus wandelnd, dazu auf, eine neue – von entfesselter Libido durchwirkte – Gesellschaft freier Menschen zu schaffen. Für ihn galt es, sich in die bestehenden politischen Institutionen und kulturellen Einrichtungen einzuschleichen, sie zu infiltrieren und zu zersetzen.
Mit seinen Werken “Der eindimensionale Mensch“ [1964/1967] und “Repressive Toleranz“[1966] half Herbert Marcuse den Boden zu bereiten für die – bei der Linken allgemein üblich werdende und alles bis dahin Gekannte übersteigende – Brandmarkung Andersdenkender als bösartige und geistig gestörte Menschen. In “Der eindimensionale Mensch“ sprach sich Herbert Marcuse für die Einführung einer sich vor allem psychologischer Mittel bedienender Erziehungsdiktatur aus, deren Aufgabe die Tilgung all jener Vorurteile und bigotten Einstellungen war, die man den jungen Menschen zuvor in der Familie eingepflanzt hatte. In die “Repressive Toleranz“ propagierte Marcuse eine asymmetrische “befreiende Toleranz“, die “Intoleranz für Bewegungen der Rechten und Toleranz für die Bewegungen der Linken“ bedeutete.” herausgearbeitet von Prof. Rodemer Danke
Wenn man heute durchs Internet streift
ahhhhhhhhhhhh, was verfolgt ein Jeden Blick auf Blick auf die aufreißerischen Überschriften:
– Cannabis muß legalisiert werden
– die besten Stellungen / die krankmachenden Stellungen beim Sex
– so sieht der ideale Penis aus
– Sex bitte auch im hohen Alter
sowie
– Sprache in Büchern “säubern”
– Bücher aus öffentlichen Bibliotheken entfernen…
und und und und und
…………………………….
:::::::.:::::::::::::::::::::
Wenn der Bürger nicht mehr Bürger sein kann/darf : der >Staat> nicht mehr unterscheiden kann / will zwischen BürgerRECHTEN (siehe “vorübergehende” Zwangsenteignungen – Raussetzen von Mietern aus kommunalen Wohnungen zugunsten Flüchtlingen) – ja dann………………………….
ab wann nimmt der Souverän (hahah) den Staat als obsolet war und verweigert sich?
Wird es so weit kommen – oder zeigt Leviathan seine ultimativen Werkzeuge, und das Gutmenschentum applaudiert??
In Talkshows sitzen schon / wieder / auch z.B. ex-Bochumer, die in DAS BOOT Panikattacken bekamen, aber nun lauthals hinausposaunen, daß der Staat sich, doch bitte, der Gutsituierten in Deutschland annehmen möchte………..während er in London seinen Mammon verteidigt.
GRUSELIG – habe wohl heute wieder meine eigenen Alpträume perpetuiert
Was würde Popper und Eccles DAZU sagen?
Afugrnud enier Sduite an enier Elingshcen Unvirestiät ist es eagl, in wlehcer Rienhnelfoge die Bcuhtsbaen in eniem Wrot sethen, das enizg wcihitge dbaei ist, dsas der estre und lzete Bcuhtsbae am rcihgiten Paltz snid. Der Rset knan ttolaer Bölsdinn sien, und du knasnt es torztedm onhe Porbelme lseen. Das ghet dseahlb, wiel wir nchit Bcuhtsbae für Bcuhtsbae enizlen lseen, snodren Wröetr als Gnaezs.
Bestätigt ? – jaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa
Hat dies auf diwini's blog rebloggt.
Wie ist das mit der Gleichbehandlung In Deutschland? Warum findet keine Anhörung statt? Warum ignoriert man die Grundrechte lt. Grundgesetz (Eine Verfassung hatte nur die DDR, ob gültig oder nicht!).
In ca. 20 verfahren, alle mit zugelassenem Prozeßbetrug, haben wir das über Jahre erfahren müssen. Bestimmte Kriminelle bestraft man nicht, dafür hängt man Unschuldigen gern etwas an!
Für so ein System schäme ich mich, Herr Minister!
Ich schäme mich besonders, weil ich einmal dafür sehr aktiv war vor 26 Jahren!
Hat dies auf Die Morgenzeitung rebloggt.
Ich weiß nicht, ob Herr Maas da was verwechselt hat, Trümmer gab es doch auch in Westdeutschland – oder? Nebenbei, die Hymne war so ungefähr das Einzige, was ich in der DDR akzeptieren konnte, hatte schon seinen Grund, dass sie nach der Mauer nicht mehr gesungen wurde 🙂
Hier wird vor allem vom werten Herr Maas die typisch politische Einmischung des öffentlichen Rechts in Privates angenommen, dabei ist das Grundgesetz zuallererst ein Abwehrrecht des Bürgers gegenüber den Staat und dessen übergriffige Institutionen. Diese sind unmittelbar an das Grundgesetz gebunden. Sie werden in ihre Schranken verwiesen, damit sie ihre Griffel aus dem Privatleben der Bürger fernhalten und ihre Bevormundungs- und Gesellschaftsgestaltungsphantasien nicht real ausleben können. Was ich privat so mache oder tue, muss nicht unbedingt im Einklang mit dem GG sein, solange ich keine Dritten schade und es mit dem Privatrecht passt. Natürlich wird auch dieses Recht systematisch durch Antidiskriminerungseinmischungsgesetze unterlaufen. Denn heute sind ja Menschen nicht vor dem Gesetz gleich, was mir jetzt auch als einzige Gleichheit von Menschen einfallen würde, sondern sogar im Bett, in der Firma, bei der Leistung und im Intellekt. Und wenn das doch nicht so ist, muss es eben trotzdem so sein.
@ Andreas H.:
“dabei ist das Grundgesetz zuallererst ein Abwehrrecht des Bürgers gegenüber den Staat und dessen übergriffige Institutionen.”
Vermutlich meinst Du das richtige, aber die Formulierung ist nicht korrekt.
Das GG ist kein “Recht”, sondern ein Sammelsurium aus Rechten und hohen Gesetzen ( von sog. Verfassungsrang ).
Die ersten 18 Artikel daraus ( mancher rechnet auch noch den Art.20 GG dazu, aber das ist umstritten ) nennt man auch “Grund- u. Abwehrrechte”. Also Rechte, die nicht zuletzt den Staat verpflichten sollen, den Bürger vor sich selbst ( nein, nicht vor dem Bürger, sondern vor dem Staat 😉 ) zu schützen. Daß das eine belächelte Illusion ist, wird jeder unschwer, ja geradezu zwangsläufig feststellen, der sich mal mit den offiziellen Gepflogenheiten im familienrechtlichen Kontext in Relation zum Art. 6 GG ( hier besonders der Absatz 2 ) und dessen Auslegungen befasst. Kurzfassung in Politik, Juristerei und darum herum gruppierten Institutionen:
“Das Jugendamt ist das Wächteramt des Staates und basta!”
Daß diese Auslegung dem Charakter der Abwehrrechte diametral widerspricht, ist zwangslogisch, denn das “Wachen der staatlichen Gemeinschaft” ist so zu verstehen ( als Abwehrrecht wohlgemerkt ), daß die Gesellschaft darauf achten solle, daß die Betätigung der Eltern nicht zuletzt vor Willkürhandlungen, gerade durch staatliche Einrichtungen geschützt werden muß. Man könnte das etwa so interpretieren, daß sich z.B. “Lebensbornprojekte” nicht wiederholen sollen.
Und nu kommst Du! Schau Dich einfach mal um und betrachte die Neuerungen zum §8a SGB VIII i.V.m. §42 SGB VIII, sowie die dazugehörigen Richtlinien.
Ich habe vor einigen Jahren mal einen hochengagierten Diplomjuristen nach der Rolle des Staates in dem Zusammenhang gefragt und dabei auf das GG ( Art. 1-18 ) und die Meinung der sog. “Reichsdeutschen” abgestellt, welche ja gern von SHAEF-Gesetzen, ungültigen Grenzen u.ä. erzählen.
Seine Antwort war kurz und bündig ( sinngemäß ):
“Das ist alles Blödsinn! Staat in dem Sinne ist, wer aktuell die Panzer, die Polizei und die Richterschaft kontrolliert. PUNKT!”
So einfach ist das……..
Zur Erinnerung: Deutschland hat keine Verfassung sondern nur ein “Grundgesetz”. Eine Verfassung hätte nämlich durch eine Volksabstimmung angenommen werden müssen. Damit das Volk gar nicht erst mitsprechen konnte bei der Erarbeitung des Grundgestzes, fanden die Verhandlungen auf einer Insel in einem großen Binnensee statt. Es gab dort nur ein Telefon, und das wurde streng bewacht, damit die Grundgesetz-Ausarbeiter keinen Kontakt mit dem Volk aufnehmen konnten. Das fertige Elaborat wurde immer wieder den Besatziungsmächten der Trizone vorlegt – so lange, bis es ihre Genehmigung hatte.
Sehr geehrter Herr Breitenbach, Ihr Komentar ist TOP! bin ganz Ihrer Meinung. Immer öfter liest man von der sogenannten “Verfassung” (gemeint kann nur das GG sein) das gar keine ist, das sagt bereits Art.146 GG. Dann hat man noch den Art 23 GG aufgehoben, der den Geltungsbereich benannte. Meiner Meinung nach, brauch jedes Gesetz einen Geltungsbereich, damit jeder feststellen kann, wo das Gesetz gilt. Gesetze ohne Geltungsbereich gelten nirgendwo. Die Präambel ist nur eine Erzählung, die ebenfalls aus Lügen besteht. Schon die Aussage: hat sich das deutsche Volk dieses Grundgesetz gegeben ist falsch. 2te Aussage: gilt dieses Grundgesetz für das gesamte deutsche Volk, somit hätte es für nichtdeutsche keine Gültigkeit, oder?
Schon all die “Gegen Rechts” Veranstaltungen sind gegen das Grundgesetz,erst recht wenn sie vom Staat gefördert werden.
Und das Asylgesetz wurde erlassen damit keiner in den Ostblock zurück musste.
Jeder darf seinen Glauben frei leben ist natürlich auch ein Witz.Oder dürfen Voodoo HExer hier Zombies halten(Menschen werden unter anderem mit dem Gift des Kugelfisches in Starre versetzt,danach sind sie offenbar Hinrgeschädigt und werden als Sklaven gehalten).eine anerkannte Religion in Haiti.
Dürfen Hindus hier ihre Toten auf Scheiterhaufen verbrennen und in den Fluss kippen?
Zoroastrier ihre Leichen von Tieren fressen lassen?
Kannibalen Tote Essen?
Natürlich nicht denn die Religion darf normalerweise kein anderes Gesetz brechen,was allerdings beim Schächten(Tierschutz und Hygiengesetz)und der Beschneidung Millionenfach missachtet wird.
Auch die Vielehe wird akzeptiert wenn sie im Ausland geschlossen wurd eund dort legal ist,und in Holland sollen sich derzeit Flüchtlinge 13 Jährige Ehefrauen einfliegen lassen…
Wenn Religion und Recht kollidieren, kann das Recht angepasst werden. So sind die millionfachen Beschneidungen in Deutschland inzwischen legalisiert (BT 12.12.2012).
kai
Hat dies auf Gerd Schweitzer rebloggt und kommentierte:
Da ist die permanente Hirnwäsche des deutschen Volkes wiedereinmal offen erkennbar. Wenn ein selbsternannter “Justitzminister” Heiko Mass, vorsätzlich falsch behauptet das, das hiesige Land eine “Verfassng” hätte, was erwiesenermaßen nicht der Fall ist und seine, wie auch die seiner kriminellen Kollegen Werte sich in Gier, Perversion, Lug und Betrug darstellen, dann ist es wohl an der Zeit etwas unternehmen um diesen Verbrechern das Handwerk zu legen.
Ein ganz entscheidender Punkt ist, dass das Grundgesetz nicht für seine Bürger gilt, sondern dem Staat allein. Während BGB und HGB das Verhalten zwischen den Menschen regelt, regelt das GG das Verhalten des Staates zu seinen Bürgern.
Ein Staat, der seinen Tätigkeiten keine Grenzen setzt, oder seine für richtig betrachteten “Werte und Normen” seinen Bürgern aufzwingt, ist totalitär!
Niemand muss sich ans Grundgesetz halten! Ich darf sehr wohl diskriminieren und eine Gleichberechtigung ablehnen. Deshalb schreibe ich eine vakante Stelle für eine Ehefrau ja auch nicht öffentlich aus, sondern entscheide mich nach Gutdünken und diskriminiere alle anderen.
MfG
Zu Mass passt Schwesig.
Gestern in der Zeitung (ZEIT) zu lesen und im Radio (D-Radio) zu hören:
“Bei allen Maßnahmen zum Schutz, zur Versorgung und zur Integration müssen Frauen (und Kinder) Vorrang haben.” Es sei “unabdingbar, dass das Thema der Gleichberechtigung von Frauen und Männern ein Schwerpunkt ist in den Integrationskursen”
Nach Schwesigs Auffassung ist Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen offenbar dann erreicht, wenn Frauen bei allen Maßnahmen Vorrang haben. Mensch muss offenbar -wie Schwesig- bekennende Frauenquotenprofiteuerin sein, um diesen Unsinn intellektuell auf die Rille zu kriegen und zu verbreiten, ohne vor Scham in den Boden zu sinken. Sagt’s und niemand lacht?