“Stiftung der Schande” – Wie AAS-Geier auf dem hohen moralischen Ross

„Stiftung der Schande“, so nennt Alice Weidel die Amadeu Antonio-Stiftung, weil die Amadeu-Antonio-Stiftung (AAS-Stiftung), das Aktionsnetzwerk in Jena finanziell unterstützt – vermutlich mit den Steuermitteln, die der Stiftung aus Berlin vom BMFSFJ oder vom BMJ überwiesen werden – und dieses Aktionsnetzwerk aus Jena Kurse anbietet, in denen den Teilnehmern beigebracht wird, wie man Demonstrationen durch Blockaden verhindern kann, also andere an der Ausübung eines demokratischen Grundrechts hindern kann.

Wenn es so ist, dass die AAS-Stiftung (Steuer-)Gelder einsetzt, um ein Aktionsnetzwerk zu unterstützen, das mit diesen Mitteln Kurse anbietet, die im Gegensatz zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen, dann ist dies in der Tat eine Schande und verdient, so bezeichnet zu werden.

Nun hat die AAS-Stiftung die Bezeichnung „Stiftung der Schande“ nicht erfreut, vermutlich eher geärgert. In jedem Fall haben die Berliner, Anwälte, die sich für die AAS-Stiftung verdingen, Weidel abgemahnt und zur Unterlassung der Aussage, die AAS-Stiftung sei eine Stiftung der Schande aufgefordert. Weidel hat sich geweigert und die Sache ging zum Landgericht Berlin.

Dort wurde, wie Dr. Carsten Brennecke von der Berliner Kanzlei Höcker schreibt, nicht nur vom Geschäftsführer der AAS-Stiftung, also von Timo Reinfrank, bestätigt, dass die AAS-Stiftung Projekte des Aktionsnetzwerks Jena, also derer unterstützt, die anderen die Ausübung ihrer demokratischen Rechte streitig machen wollen, es kam auch zu einer telefonischen Vorabinformation des Richters, der wohl als Berichterstatter oder Einzelrichten für das Verfahren tätig war und im Vortrag keine Grundlage gesehen hat, um dem Antrag auf eine einstweilige Verfügung der AAS-Stiftung statt zu geben, auf dessen Rücknahme gedrungen. Dazu schreibt Brennecke:

„Das Landgericht Berlin stellte angesichts dieses Kontextes der Äußerung fest, dass es sich bei der Bezeichnung der Stiftung als „Stiftung der Schande“ um eine zulässige Meinungsäußerung handelt und lehnte den Erlass des beantragten Verbots ab. Der entsprechende Aktenvermerk des LG Berlin lautet dazu wie folgt:

„In der Sache Amadeu Antonio Stiftung ./. Dr. Weidel hat die unterzeichnende Richterin den Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin am 20.07.2017 telefonisch darauf hingewiesen, dass es sich bei der Bezeichnung „Stiftung der Schande“ um eine zulässige Meinungsäußerung handeln dürfte, weswegen der Antragstellerin anheimgestellt wurde, ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung insoweit zurückzunehmen.“

Wer also der Meinung ist, die AAS-Stiftung seine ein Stiftung der Schande, der kann dies nicht nur nach normalem menschlichen Ermessen, sondern auch nach Ansicht der Richterin im Verfahren 27 O 426/17 tun. Der Rechtsstreit wurde im Streitpunkt „Stiftung der Schande“ durch die Rücknahme des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch den Anwalt der AAS-Stiftung beendet. Der Rechtsstreit hat insofern den selben Status wie ein Rechtsstreit, der nie vor einem deutschen Gericht anhängig geworden ist (§ 269 III 1 ZPO). Entsprechend hat es auch kein Gerichtsurteil gegeben. Das einzige, was die Aktion der AAS-Stiftung in diesem Punkt produziert hat, sind Anwaltskosten.

Nun haben eine Reihe von Blogs die Tatsache, dass es kein Urteil gegen Alice Weidel gibt, das ihr untersagt, die AAS-Stiftung als Stiftung der Schande zu bezeichnen, zum Anlass genommen darauf hinzuweisen, dass man die AAS-Stiftung als Stiftung der Schande bezeichnen dürfe, da es sich bei dieser Aussage um eine Meinungsaussage handele. Da wir noch in Deutschland leben und die Verhältnisse der ehemaligen DDR noch nicht wieder voll wiederhergestellt sind, gelten Meinungsäußerungen weiterhin als zulässig.

Auch David Berger hat über das Urteil berichtet und geschrieben: „Gerichtsurteil: Amadeu-Antonio-Stiftung darf weiterhin als Stiftung der Schande bezeichnet werden“.

The Snout in the Trough

Nun haben wir bereits vor einiger Zeit für die Amadeu-Antonio-Stiftung das Akronym AAS-Stiftung gewählt, was bislang die metaphorische Gestalt einer Meinung darstellt, die man dahingehend konkretisieren kann, dass so wie Geier von Aas leben, die AAS-Stiftung von den Brocken lebt, die u.a. Bundesministerien der Stiftung hinwerfen, damit sie ihr Werk gegen die vermeintlich endemische rechtsextreme Gefahr in Deutschland auch tun kann.

AAS-Geier kann man sich in Anlehnung an die Verfilmung des Dschungelbuches durch Disney als Gestalten vorstellen, die gelangweilt auf einem Ast sitzen und die Gegend scannen, immer auf der Suche nach etwas, das sie abnagen können. Und während sie so scannen, wohl ihrer täglichen Arbeit einer intensiven Beobachtung des Internets nachgingen, ist ihnen Philosophia Perennis und die oben berichtete Schlagzeile in die vermutlich roten Augen gefallen:

„Gerichtsurteil: Amadeu-Antiono-Stiftung darf weiterhin als Stiftung der Schande bezeichnet werden“, so hat David Berger geschrieben. Aber es gab natürlich kein Gerichtsurteil. Es gab eine Rücknahme der Klage auf einstweilige Verfügung in diesem Punkt wie abermals Dr. Carsten Brennecke von der Kölner Kanzlei Höcker schreibt:

„Die Amadeu Antonio Stiftung hat den Verbotsantrag auf diesen richterlichen Hinweis zur Vermeidung einer insoweit negativen Gerichtsentscheidung zurückgenommen.“

Anders formuliert: Die Stiftung wäre vor Gericht mit dem Ansinnen, ihre Bezeichnung als Stiftung der Schande zu verbieten, unterlegen, hätte es eine Gerichtsverhandlung mit Urteil gegeben und ist der Niederlage durch Rücknahme des Antrags auf eine einstweilige Verfügung, um Weidel die Nutzung von “Stiftung der Schande” zu verbieten, zuvor gekommen. Hätte es ein Gerichtsurteil gegeben, es wäre für die AAS-Stiftung in diesem Punkt negativ gewesen, aber es hat keines gegeben.

Und weil es keines gegeben hat, hat die AAS-Stiftung David Berger abgemahnt, der den Begriff „Gerichtsurteil“ in der Überschrift zu seinem Beitrag benutzt hat. Wie die Geier haben sich die AAS-Anwälte vermutlich auf die falsche Tatsachenbehauptung, dass es ein Gerichtsurteil gebe, gestürzt und nach § 1004 BGB vermutlich in Verbindung mit den §§ 823 Abs. 1, 2 BGB ein Abmahnungsschreiben verfasst und David Berger zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, wieder vermutlich mit einer Frist, die so kurz ist, dass Berger unter Zeitdruck gesetzt wird. Die kurze Frist und der Anspruch auf Unterlassung wird in der Regel mit einer Wiederholungsgefahr begründet, das ist einfach, denn was morgen ist, kann man prima spekulieren und als Anwalt daraus einen Nutzen ziehen. Bleibt noch festzustellen, dass als das bedeutende Rechtsgut, das Berger verletzt haben soll, wohl nur eine Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte der AAS-Stiftung in Frage kommt, was zur Folge hat, dass man der AAS-Stiftung Unternehmenspersönlichkeitsrechte zugestehen muss.

Folglich wäre die Stiftung keine Stiftung, sondern ein Unternehmen, das an Rechtsextremismus und Antisemitismus verdient.

Wenn eine Stiftung, die weitgehend aus Steuermitteln unterhalten wird, einerseits ein Netzwerk unterstützt, das Kurse anbietet, die die Teilnehmer dazu befähigen sollen, Menschen, die ihr demokratischen Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen wollen, an eben dieser Wahrnehmung zu hindern, dann ist das auch nach unserer Meinung eine Schande.

Wenn andererseits dieselbe Stiftung Menschen, Blogger wie David Berger, von ihrem Anwalt abmahnen lässt, weil sie als juristische Laien davon ausgegangen sind, dass ein Rechtsstreit, der vor ein Gericht gegangen ist, auch mit einem Urteil geendet ist, und fälschlicherweise von einem Gerichtsurteil geschrieben haben, und zwar vermutlich mit dem Ziel, dem entsprechenden Blogger, der über keinerlei finanzielle Unterstützung aus einschlägigen Stiftungen verfügt und auch nicht am Tropf eines Bundesministerium hängt, zu schaden, dann wäre dies eine weitere Schande, und ein Vorgehen, wie man es in der DDR wohl öfter gesehen hat, wenn der angebliche Rechtsstaat im Arbeiter- und Bauernstaat seine ganze Macht aufgewendet hat, um einen Regimegegner zu zersetzen, seine wirtschaftliche Existenz zu vernichten und am besten noch, seine psychische Sicherheit zu zerstören. 


Und wenn man dann noch folgert, dass die Stiftungsmitarbeiter wie die AAS-Geier das Internet durchsucht haben müssen, um Blogs aufzufinden, die von einem Gerichtsurteil schreiben oder einen sonstigen Witzfehler machen, weil sie nicht auf die Dienste von Löffelmacher Anwälten rekurrieren können, sondern in der Lage sind, ihre Meinung ganz ohne juristischen Beistand zu formulieren, dann ist der Begriff der Schande nicht mehr passend, dann hat die deutsche Sprache keinen angemessenen Begriff mehr, der beschreibt, wie eine Stiftung ihre derzeit finanziell gut gesicherte Position ausnutzt, um Bloggern ohne finanziellen Backup finanziell zu schaden, ihnen Zeit und finanzielle Ressourcen zu stehlen, sie durch Gerichts- und Anwaltskosten auszubluten.

Im Englischen gibt es den Begriff „despicable“, der ist nach unserer Meinung eine angemessen Beschreibung für diesen Sachverhalt.

Ist es nicht erstaunlich, wie empfindlich die toleranten Menschen der Stiftung, die sich für Diversität und die Gleichwertigkeit aller Menschen einsetzt, auf Kritik reagieren, wie sie sich in Kleinigkeiten verbeißen, nur um ihrem offensichtlich aufgestauten Ärger, der vor dem Landgericht Berlin wohl nicht abgelassen werden konnte, anderweitig eine Opfergabe zu bringen? Bei der AAS-Stfitung ist man zwar schnell dabei, ausuzuteilen, aber wenn es ans Einstecken geht, an eine Äquivalenz der Behandung, dann wird man dort schnell biestig.

Despicabe!

In jedem Fall sollten alle, die von der AAS-Stiftung zur Zielscheibe genommen werden, genau lesen, was die Stiftungsmitarbeiter auf Seiten wie Belltower-News schreiben. Und wenn auch nur ein Wort nicht richtig ist, eine Tatsachenbehauptung falsch, dann wissen wir, was die Mitarbeiter dort erwarten: Anwaltsschreiben, Abmahnung, Unterlassungserklärung.

Dazu auch bei Hadmut Danisch, der sich dem Begriff der Schande widmet. Außerdem stellt Hadmut die Frage, ob die Abmahnung durch die AAS-Stiftung rechtsmissbräuchlich erfolgt ist, eine Frage, die eigentlich die Ministerien stellen müssten, die die Stiftung finanzieren – und natürlich müssten diese Ministerien die Frage auch beanwtorten und Konsequenzen aus der Antwort ziehen. In einem Rechtsstaat wäre das so.

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