Framing Garzweiler: Klimaakivisten oder Klimaterroristen?

Sieben Tage im Wye Valley fast ohne Nachrichten aus Deutschland. Das ist wahre Erholung!

Zu den wenigen Nachrichten, die uns über BBC erreicht haben, gehört ein Beitrag, der mit „Climate protesters storm Garzweiler coalmine in Germany“ überschrieben ist.

Das offizielle Framing für die uniformen Aktivisten, die in ihren weißen Anzügen eher den Eindruck einer militärischen Einheit, denn den Eindruck von Aktivisten machen, denen es um das Wohl ihrer Mitmenschen (minus Polizeibeamte) geht, ist klar: Es handelt sich um Umweltprotestierer bei der BBC, um Umweltaktivisten, um Klimaaktivisten, um Aktivisten und als solche werden sie von ausnahmslos allen Medien präsentiert und beschrieben.

Machen wir doch eine Ausnahme.

Sammelt man die Berichte, die es über die Besetzung des Tagebaus Garzweiler durch die „Aktivisten“ von „Ende Gelände“ gibt, dann sind die folgenden Merkmale wiederkehrend:

Eine relativ große Zahl von zentral organisierten Aktivisten hat sich unter Anwendung oder Androhung von Gewalt, Zutritt zu privatem Eigentum verschafft. Ziel der temporären Enteignung von RWE ist es, die Bundesregierung zu einer sofortigen Beendigung der Verstromung von Braunkohle zu zwingen.

Die Aktion wird von den Medien als Demonstration und Besetzung durch Aktivisten dargestellt, obwohl die meisten Medien, wie z.B. die Aachener Nachrichten auch davon berichten, dass hunderte Anzeigen wegen Hausfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung oder versuchter Gefangenenbefreiung gegen die Aktivisten, die man somit mindestens als tatverdächtige Aktivisten, als eine Vorstufe zum Kriminellen bezeichnen muss, ergangen sind.






Am offiziellen Framing ändert die Tatsache, dass sich die angeblichen Aktivisten delinquent verhalten offenkundig nichts.

Terrorismus wird gemeinhin als Handlung definiert, die von nicht-staatlichen Akteuren mit der Absicht ausgeführt wird, politische oder ideologische Ziele durchzusetzen bzw. die Regierung zu zwingen, die politischen oder ideologischen Ziele der Terroristen umzusetzen. Als Mittel, um dieses Ziel zu erreichen, kommen Gewalt oder Gewaltandrohung zum Einsatz. Beides kann sich gegen Personen oder Sachen richten. Ziel der Aktionen von Terroristen ist es zudem, ein Klima der Unsicherheit und Angst unter denen, gegen die sich ihre Aktionen richten, herzustellen, um ihren Zielen Nachdruck zu verleihen.

Koran-Aktivisten

Die angeblichen Klimaaktivisten, die sich mit Gewalt und Drohung von Gewalt Zutritt zu privatem Eigentum verschafft haben, deren Ziel darin besteht, ideologische Ziele durchzusetzen, deren Aktion sich an die Bundesregierung richtet, die den geforderten sofortigen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung beschließen soll (und der Bundestag muss den Ausstieg per Gesetz besiegeln), und die mit ihren Aktionen (weitere Aktionen sind bereits angekündigt) Unsicherheit und Angst bei einer Bevölkerungsgruppe verbreiten wollen (denn jede Aktion ist für die betroffenen Unternehmen, Arbeitnehmer und Polizeibeamten mit Unsicherheit, finanziellen Verlusten, körperlicher Schädigung usw. verbunden), erfüllen alle geforderten Kriterien, die angelegt werden, um Terroristen zu bestimmen.

Entsprechend wäre es richtig, nicht mehr von Umwelt- oder Klimaaktivisten, sondern von Umwelt- oder Klimaterroristen zu sprechen, zumal die terroristischen Aktionen Ergebnis zentraler Planung sind und somit einen koordinierten Versuch, Unsicherheit, Kriminalität und Angst zu verbreiten, darstellen.

Nun gibt es eine Vielzahl von Terrorismus-Definitionen, so dass ein besonders großer Schlaumeier meinen könnte, die Klimaterroristen von „EndeGelände“ würden zwar eine, nicht aber eine andere Definition erfüllen.

Die Merkmale, die wir oben genannt haben, stellen so etwas wie den Kern dar, der sich in allen Definitionen von Terrorismus findet. Als Beispiel sei hier noch die Definition von Terrorismus, die sich im UK Terrorism Act von 2000 findet, benannt. Demnach handelt es sich um Terrorismus, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:

Terrorism: interpretation.

(1)In this Act “terrorism” means the use or threat of action where—

(a)the action falls within subsection (2),
(b)the use or threat is designed to influence the government [F1or an international governmental organisation] or to intimidate the public or a section of the public, and
(c)the use or threat is made for the purpose of advancing a political, religious [F2, racial] or ideological cause.

(2)Action falls within this subsection if it—

(a)involves serious violence against a person,
(b)involves serious damage to property,
(c)endangers a person’s life, other than that of the person committing the action,
(d)creates a serious risk to the health or safety of the public or a section of the public, or
(e)is designed seriously to interfere with or seriously to disrupt an electronic system.

F1 und F2 geben Ergänzungen an, die 2006 gemacht wurden.

Die vermeintlichen Klimaaktivisten aus Garzweiler qualifizieren sich somit als Terroristen unter dem UK Terrorism Act nach Art 1b und c unter Subsection 2b und c.

Einmal mehr stellen sich die vermeintlichen Klimaaktivisten als Klimaterroristen dar. Einmal mehr wird deutlich, dass Medien durch Framing dazu beitragen, Kriminelle als normale Demonstranten erscheinen zu lassen.


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14Comments

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    • 2
      Dr. Gunther Kümel.

      Zum Fall Lübcke hat ein Autor interessante Überlegungen angestellt:

      Die Einordnung des angeblichen Täters als „rechtsextrem“ ist eine beweislose Unterstellung. Abgesehen davon, daß keiner sagt, was „rechtsextrem“ denn eigentlich heißen soll.

      Ihm werden „schwere Straftaten“ in der Vergangenheit angelastet, ohne daß wir erfahren, aus welchen Gründen ihm damals eine DNS-Pobe abgenommen wurde. „Damals“ wurden solche Proben aber v.a. bei Sexualdelikten genommen.

      „Schwere Straftataten“ ohne Verurteilung und Gefängnis?

      Wie kommt DNS des mutmaßlichen Täters an das Opfer, wenn er ihn doch von ferne erschossen haben soll?

      Welche Spuren hat der Kumpel Sanitäter denn eigentlich beseitigt, als der Sohn ihn angerufen hat und ihm aufgetragen hat, einen Chlorreiniger mitzubringen?

      War das Opfer irgendwie in einer peinlichen Situation, daß nicht die Polizei gerufen wurde, sondern ein Spuren-Beseitiger, und daß die Leiche des Vaters in andere Räume getragen werden mußte. Was war so peinlich, daß es die Polizei nicht erfahren durfte?

      • 3
        Skeptiker

        Ich will keine Spekulationen zum Fall Lübcke beitragen – nur eine Prognose wagen: „neue Erkenntnisse“ werden nach den Wahlen im Osten mitgeteilt werden.

  1. 6
    M.J.

    Man kann mittlerweile keine Mainstream-Medien in Deutschland mehr konsumieren, angefangen von den öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern bis hin zu den Print-Medien. Überall findet nur noch Agitation und linke Parteipolitik statt. Linke Gewalttäter werden verharmlost und die Bedrohung von Rechts wird aufgebauscht. Außer Klimaretten und die rechte Gewalt gibt es bei denen nichts mehr anderes. Ich finde es nur noch widerlich, wie diese angeblichen Journalisten Nachrichten verbreiten.

  2. 8
    Libkon

    Ich sage es immer, und immer wieder: die Massenlinksmedien sind so gut wie alle „gekauft“ von Superreichen, die den „schwächelnden“ Medienunternehmen damit finanziell stark unterstützen. Wes Brot ich ess‘, dess‘ Lied ich sing, galt damals wie heute.
    .
    Das Ziel der Superreichen ist die Zerstörung einer Nation und damit einer Regierung, die mit Regeln und Vorschriften nur „stört“.

  3. 10
    BjörnsTipp

    Sehr schöner Artikel.
    Ob den „Aktivisten“ eigentlich bewusst ist, dass man nach dem Ende der Braunkohleverstromung in Deutschland auch für anderen Dinge verwenden kann? Z. B. für das Beladen von vielen tausenden Kohlewagons, die zur Braunkohleverstromung ins Ausland exportiert werden.

    Viele Grüße

  4. 11
    Thomas Leske

    Ob es nun Terroristen sind oder nur Saboteure, ist bloß ein Steit um Worte. Jedenfalls müssen wichtige Energieversorger nicht nur auf dem Papier ein Notwehrrecht haben, sondern es auch ausüben können. Daher sollten ihnen schleunigst Schusswaffen und – falls erforderlich – Anti-Personen-Minen genehmigt werden.

    Jeder Soldat kommt sich doch vera…lbert vor, wenn an der Heimatfront jederzeit irgendwelche (vom Ausland gesteuerten?) Spinner die Stromversorgung gefährden können.

  5. 12
    Kenan Meyer

    Ob diesen Kindern klar ist, daß sie bei Wegfall von Atom- und Kohlestrom ihr Whatsapp, netflix usw nur stundenweise benutzen könnten und manchmal tagelang darauf verzichten müßten, weil grad kein Wind weht oder die Sonne nicht scheint…?!

  6. 13
    nielsdettenbach

    Da medial meist nur bruchstückhaft berichtet wurde: Es gab neben den aufgezählten Delikten auch noch Brandstiftungen (Anlageneinrichtungen wurden „abgefackelt“, um sie zu zerstören um damit die Arbeitsfähigkeit von RWE möglichst längerfristig zu behindern.

    Kurios, daß sogar die Anstifter und „Organisateure“ (bandenweises Verhalten) ganz in Ruhe und voller Stolz ihre „Erfolge“ feiern konnten und nun sogar Polizei mit geschnittenen Videoschnippseln als kriminell darstellen. Warum gibt es keine Schadenersatzprozesse oder gar Strafverfahren gegen die Organisatoren und ihre „Untergebenen“? Immerhin stehen einige Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Raum: Nötigung, gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr, Körperverletzung, Widerstand gegen Polizeimaßnahmen, Gefangenenbefreiungen, Brandstiftungen uswusf..

    Nötigungen durch sog. „Sitzblockaden“ oder auch brennende Barrikaden gelten hierzulande als längst „legitimes“ Mittel für neo-sozialistische Akteure – als Volxsport für Gratismutige, die keine Konsequenzen zu fürchten haben.

    Was wäre wohl mit all den Beteiligten passiert, wenn es sich um eine Pegida-Gruppe auf der Baustelle für eine geplante Asylunterkunft gehandelt hätte?

    • 14
      Dr. Gunther Kümel.

      Daraus kann man lernen (oder sich bestätigen), daß
      .
      1. Die BRD-Herrschenden mit den Brandstiftern und Klima-Terroristen im Einverständnis stehen, wenn sie die Vorfälle und die ganze Hänsel+Greta-Bewegung nicht selbst inszeniert haben.
      .
      2. Daß die Herrschenden mit jenen im Einverständnis stehen (oder von jenen kommandiert werden), die am Klimageschäft und der De-Industrialisierung der BRD einen Nutzen haben.
      .
      3. Daß die Herrschenden volle Kontrolle über die laut GG unabhängigen Gerichte haben, die Staatsanwaltschaften sind ohnhin weisungsgebunden und erhielten offenkundig Weisung, die Rechtsbrüche zu dulden.
      .
      4. Daß offenbar der Fall längst eingetreten ist, für den das GG das Recht von gewaltsamem Widerstand vorsieht.

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