Peter Struckmeyer war ein Invalide. Der 66jährige bewohnte eine kleine Wohnung, die unmittelbar an die Wohnung von Helene Heinecke angrenzte. Am 12. November 1941 hat Helene Heinecke ihren Nachbarn bei der Gestapo denunziert. Struckmeyer höre regelmäßig BBC. Er sei für Deutschland eine Gefahr, weil er weitererzähle, was er höre. Am 10. Dezember wurde der alte Mann von der Gestapo in Gewahrsam genommen und mit seiner Schnüffelnachbarin konfrontiert. Peter Struckmeyer hat die Vorwürfe bestritten, seine Situation aber offensichtlich für ausweglos gehalten. Am 11. Dezember wurde er tot in seiner Zelle gefunden. Er hatte sich das Leben genommen.
Im Dritten Reich herrschte eine Denunziationskultur.
Für Sozialforscher ist das keine Überraschung. Wenn mit Gesetzen ein Möglichkeitsraum eröffnet wird, der es erlaubt, Mitbürger ohne eigene Kosten und mit einem vermeintlich positiven Nutzen für sich selbst, sei es in Form von moralischer Selbstgefälligkeit, sei es in Form einer Andienung an das herrschende Regime, sei es in Form der Erwartung positiver Auszahlung aufgrund der Andienung, andere zu denunzieren, die eigene Boshaftigkeit oder Unterwürfigkeit auszuleben, dann wird dieser Möglichkeitsraum auch genutzt.
Das Ergebnis ist verheerend.
Angst und Vorsicht werden zur Grundlage der sozialen Interaktion. Die Gesellschaft stirbt den Erstickungstod, den totalitäre Systeme immer bringen. Ein gesellschaftliches Leben findet nur noch in Zwangsvereinigungen mit vorgegebenen Ritualen statt. Zwischen Bürgern herrscht Misstrauen. Freiwillige Kooperation gibt es nicht mehr. Kooperation findet nur noch innerhalb vorgegebener Rollen statt.
Das Ende von Gesellschaften, die auf Angst und Misstrauen gebaut sind, ist hinlänglich bekannt. Sie enden entweder als tatsächliches oder als wirtschaftliches Trümmerfeld.
Um so erstaunlicher ist es, einen Staatsanwalt zu finden, dem im öffentlich-rechtlich finanzierten Rundfunk, hier im Deutschlandfunk, Sendezeit und Sendeplatz eingeräumt wird, um einer neuen Denunziationskultur das Wort zu reden: „Im Zweifel“, so rät Christoph Hebbecker, sollten Kommentare, denn es geht natürlich um soziale Netzwerke, nicht etwa um Propaganda und Lügen in öffentlich-rechtlichen Medien, im Zweifel sollten Nutzer einen Kommentar, von dem sie denken, er sei nicht „von der Meinungsfreiheit gedeckt“ zur Anzeige bringen.
Der Staatsanwalt, der hier sein archaisches Rechtsverständnis zum Besten gibt, ist einer von zweien, die in der Kölner Staatsanwaltschaft das Sonderdezernat „Hate Speech“ bilden, sicher so eine Art Straflager für Staatsanwälte, die sich ansonsten als unterdurchschnittlich fähig erwiesen haben, in jedem Fall eine politische Funktion, die Hebbecker auch als solche begreift, wie sein Rat und seine Rabulistik im Deutschlandfunk zeigen. Denn: Meinungsfreiheit ist eine Freiheit. Freiheit ist vollumfänglich. Wenn ein Kommentator im Internet etwas äußert, das Hebbecker anschließend mit dem Anachronismus der „Volksverhetzung“ verfolgt, der im Paragraphen 130 des Strafgesetzbuch für alle deutsche Ewigkeit eingeritzt ist, dann nimmt dieser Kommentator sein Recht auf freie Meinungsäußerung in einer Weise wahr, die Hebbecker strafrechtlich relevant machen will. Das ändert nichts daran, dass auch die Aussage, die vielleicht einmal als Volksverhetzung verurteilt wird, weil sich zudem ein Richter gefunden hat, der Hebbeckers Interpretation teilt, eine Meinungsäußerung ist, eine, die nun mit strafrechtlichen Konsequenzen verbunden wird.
Leute wie Hebbecker sind nicht nur die Totengräber einer Gesellschaft, indem sie zur Schaffung einer Denunziationskultur beitragen, sie sind auch die Totengräber einer Rechtsordnung, indem sie behaupten, der Raum individueller Freiheiten werde durch den Staat definiert. Das wird er natürlich nicht. Er wird bestenfalls durch Staaten reglementiert, was seine Existenz voraussetzt. Das Hebbecker die Realität verdreht und die Strafverfolgungsbehörde, die in Demokratien von Staatsanwaltschaft und Polizei gebildet wird, eben einmal um die Gruppe williger Denunzianten erweitert, ist vermutlich gewollt und es ist vermutlich auch kein Zufall, dass geschätzt drittklassige Staatsanwälte wie Hebbecker in die Strafkolonie des Sonderdezernats abgeschoben werden, in der sie dann von ahnungslosen Journalisten aufgetan werden können, die nur zu gerne die halbgaren Aussagen und falschen Rechtsauffassungen der Hate Speech Sonderdezernenten, über die in der Kantine der Justizverwaltung Köln mit hoher Wahrscheinlichkeit die Witze kursieren, an ihre Konsumenten weiterreichen.
Die einzige Frage, die solche zur Normalität gewordenen Absonderlichkeiten für uns aufwerfen, lautet: Wie lange wird es dauern, bis die Reise in die Vergangenheit am Ziel angekommen ist? Sechs Monate? Ein Jahr? Zwei Jahre?