Straf-Verfolgungs-Wut: Habigs Liste

Roland Freisler ist den meisten noch ein Begriff.
Wie kein anderer verkörpert Freisler den vor die nationalsozialistischen Hunde gegangenen deutschen Rechtsstaat.
Den meisten, die mit seinem Namen noch etwas anfangen können, ist er nicht wegen seiner Beteiligung an der Wannsee Konferenz ein Begriff. Vielmehr ist es die Art der Prozessführung, die der Präsident des Volksgerichtshofes als Vorsitzender Richter an den Tag gelegt hat, die in Erinnerung geblieben ist: Freisler hat Angeklagte niedergeschrien.

Hier zum Beispiel am 7. September 1944 im Prozess gegen Graf Schwerin von Schwanenfeld, einen derjenigen, die am 20. Juli 1944 versucht haben, Hitler zu beseitigen.

Freisler ist der Archetyp eines strafverfolgungswütigen Psychopathen, eines Kranken, der seine mentalen und psychischen Defizite öffentlich auslebt. Die Art Menschenmaterial, die ein faschistisches oder ein totalitäres System benötigt, um sich für ein paar Jahre, vielleicht auch Jahrzehnte über Wasser zu halten. Psycho-Krüppel, denen das Angebot gemacht wird, auf Kosten ihrer Mitbürger jemand zu sein, einen Status im System verliehen zu bekommen, im Gegenzug für vollständige Devotheit und Unterwürfigkeit. Letzteres schlägt dann regelmäßig, wie es bei Freisler der Fall ist, in einen besonderen Eifer, eine Strafverfolgungswut um, die einerseits dazu dient, die Schmach, sich verkaufen zu müssen, weil die eigenen Kompetenzen und Fähigkeiten nicht ausreichen, um aus eigener Kraft etwas zu leisten, zu überkompensieren, andererseits der ständigen Versicherung gegenüber dem Regime und seinen Häschern dient, dass man selbst ein 100%iger Gewährsmann ist.

Freisler ist, wenn man so will, ein Archetyp für diese Art von Psychopathologie.
Zwischen Freisler und der Normalität gibt es unzählige Schattierungen der selben Psychopathologie, die sich in der selben Strafverfolgungswut niederschlägt, die vom selben Strafverfolgungseifer getragen wird. Es mag an dieser Stelle angemessen sein, darauf hinzuweisen, dass Freisler für uns hier nicht als Vertreter des Dritten Reiches interessant ist, kranke Opportunisten wie Freisler hätten auch in einem Kommunistischen System Karriere gemacht. Die Inhalte sind Psychopathen gleichgültig, solange sichergestellt ist, dass sie ihre Krankheit ausleben und sich einbilden können, damit Status zu erreichen.

Uns geht es um die Bereitschaft eines Menschen, sich gegen seine Mitmenschen zu stellen, sich zum Diener eines Regimes zu machen, der in vorauseilendem Gehorsam und in einer gewalttätigen Art und Weise Mitmenschen BENUTZT, um sich selbst zu profilieren. Diese Art von Geisteskrankheit, die sich in Strafverfolgungswut bei denen übersetzen kann, die im Rechtssystem eine Position innehaben, deren kognitive Anforderungen sie nicht zu erbringen vermögen, ist nicht auf den Nationalsozialismus beschränkt. Sie finden sich in allen Regimen, die ihren Anhängern die Möglichkeit bieten, sich dadurch, dass sie Mitmenschen mit dem Ziel nachstellen, sie zu denunzieren, drangsalieren und zu demütigen, dem Regime anzudienen und damit zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen: Die eigenen psychologischen Störungen auszuleben und Status zu gewinnen, der nicht auf Kompetenzen und Fähigkeiten, sondern auf Anbiederung gebaut ist.

Es ist vor diesem Hintergrund, dass uns die Strafwut, die sich in den letzten Jahren in verschiedenen Staatsanwaltschaften und Gerichtsbezirken in Deutschland vor allem im Kontext von COVID-19 breit gemacht hat, mit Sorge erfüllt. Und es ist vor diesem Hintergrund, dass uns ein Interview, das Wilfried Schmitz, der Anwalt von Dr. Heinrich Habig der RationalGalerie gegeben hat, beunruhigt, denn es ist voller Indizien dafür, dass sich im Gerichtsbezirk Bochum Strukturen finden, die die Züge tragen, die wir oben beschrieben haben, kulminiert in der Mischung aus einer gegen Mitmenschen gerichteten Psychopathologie und dem Bemühen, sich bei “seinem Staat”, “seinen Vorgesetzten”, “seiner Regierung”, “seinen Peers” anzuschleimen  und als besonders verlässlicher Gewährsmann im Krieg gegen Kritiker des Systems zu profilieren. Diese Strukturen finden sich grundsätzlich innerhalb eines Rechtssystems, das seinen Charakter verändert hat und in weiten Teilen nicht mehr dem Schutz von Bürgern dient, sondern zur juristischen Exekutionsanstalt staatlicher Prärogative gegen aufmüpfige Bürger umfunktioniert wurde.

Dr. Heinrich Habig wurde vor dem Landgericht Bochum zu einer Haftstrafe in Höhe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt, für einen Teil, der Straftaten, die ihm zur Last gelegt werden.

Holger Douglas schreibt dazu auf Tichy’s Einblick:

“Zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft hat das Landgericht Bochum heute Mittag den Mediziner Dr. Heinrich Habig verurteilt. Der Haftbefehl ist sofort zu vollstrecken, so fügte Richterin Petra Breywisch-Lepping hinzu. Es gebe keine Gründe, das Verhalten von Dr. Habig zu entschuldigen. Breywisch-Lepping warf ihm stattdessen sogar »rechtsfeindliche Gesinnung« vor. Eine Notwehr, mit der Wahlverteidiger Schmitz die Handlungen von Dr. Habig begründete, sei grundsätzlich gegen Gesetze unzulässig.”

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Schon diese Begründung lässt einem die Haare zu Berge stehen, denn wenn Breywisch-Lepping der Ansicht ist, Nothilfe, nicht Notwehr, wie Douglas hier schreibt, sei gegen Gesetze unzulässig, dann hätte dieselbe Richterin mit der selben Begründung vermutlich Graf Schwerin von Schwanenfeld verurteilt, der mit seiner Beteiligung am Putschversuch vom 20. Juli 1944 gegen geltende Gesetze verstoßen und diesen Verstoß mit einer Form der Nothilfe den Opfern von Hitlers Regime gegenüber begründet hat. Er habe nicht mehr dabeistehen und zusehen wollen, wie Unschuldige von Hitlers Regime ermordet werden, so hat Schwerin von Schwanenfeld u.a. seine Beteiligung begründet.

Indes scheint die angesprochene Begründung von Breywisch-Lepping nicht der einzige Anlass dafür zu sein, Haare zu Berge stehen zu lassen.

Zunächst zur Nothilfe, die sich von der Notwehr dadurch unterscheidet, das sie von einem SEINEM GEWISSEN verpflichteten Menschen, der z.B. einem Berufsstand angehört, der einen besonderen Ethos vertritt, Dritten gegenüber geleistet wird, um es diesen Dritten zu ermöglichen, für ihre Gesundheit oder ihr Leben schädlichen Gesetzen oder Maßnahmen der Häscher eines Staates zu entgehen. Man muss nicht sonderlich mutig sein, um zu demselben Schluss zu gelangen, zu dem auch Wilfried Schmitz gelangt ist, dass nämlich JEDER ARZT, der mit dem staatlichen Befehl, denen, deren Gesundheit ihm am Leben liegen sollte, einen experimentellen Stoff in den Deltoid-Muskel zu jagen, um sie mit etwas zu schützen, dessen Risiken unbekannt und dessen Nutzen weit übertrieben ist, und zwar gegen etwas, von dem den meisten keinerlei Gefahr droht, dazu verpflichtet gewesen wäre, denjenigen unter seinen Patienten, die den Status eines Versuchskaninchens ablehnen, Nothilfe gegen einen in unglaublicher Weise seine Befugnisse überschreitenden Staat zu leisten, und zwar wegen seines Gewissens und wegen seiner KOMPETENZ.

Angesichts der unzähligen Belege, die in Legionen von Studien mittlerweile dafür vorliegen, dass COVID-19 Shots, nicht vor Übertragung, nicht vor Ansteckung nicht vor schwerer Erkrankung und nicht vor Tod schützen, eigentlich etwas, das selbst Richterinnen auffallen müssten, angesichts der Tatsache, dass Geimpfte an COVID-19 erkranken, schwer erkranken oder sterben, ist das Urteil aus Bochum ein Schlag ins Gesicht für jeden normalen Menschen, denn es bedeutet nicht mehr und nicht weniger, als dass Breywisch-Lepping der Ansicht ist, auch Gesetze, die Menschen schaden, müssten eingehalten werden. Eine sehr seltsame Rechtsauffassung wenn man bedenkt, dass Gesetze dazu da sind, das Zusammenleben von Menschen leichter zu machen, sie besser zu stellen, nicht ihnen zu schaden. Indes eine Rechtsauffassung, die erklärbar wird, wenn man annimmt, dass Gesetze dazu da sind, ein eingebildetes Staatswesen gegen seine Bürger zu verteidigen und partikulare Interessen, die als allgemeine Interessen ausgegeben werden, zu schützen.

Habig wird vorgeworfen, falsche Impfzertifikate ausgestellt zu haben, also Patienten, die in seine Praxis gekommen sind, die dem Zwang, der von staatlichen Stellen oder ihrem Arbeitgeber auf sie ausgeübt wurde, sich COVID-19 Shots setzen zu lassen, nicht nachgeben wollten, aus welchen Gründen auch immer, und bei Heinrich Habig Hilfe gesucht haben, Hilfe in ihrer Not, Nothilfe. Zu sagen, eine solche Nothilfe sei grundsätzlich gegen Gesetze unzulässig, stellt eine Aussage, auf dem selben formalen Niveau von “es war im Dritten Reich grundsätzlich unzulässig gegen Gesetze zu verstoßen und Juden zu verstecken” dar. Kaum einer, der Maulhelden, die heute für sich kategorisch ausschließen, im Dritten Reich zum Duckmäuser vor dem oder Helfer des Regimes geworden zu sein, indes keinerlei Anstoß daran nimmt, dass ein Arzt das nobelste Verhalten, das sein Stand vorsieht, an den Tag legt, nämlich Menschen gegen Zwang, dem sie sich nicht beugen wollen, zu verteidigen, hätte offenkundig im Dritten Reich daran Anstoß genommen, dass ein Bürger, der Juden versteckt hat, hingerichtet wird.

Nun kann man den vielstimmigen Chor derjenigen, die sich darüber ereifern, dass ein Vergleich der heutigen deutschen Rechtswirklichkeit mit der des Dritten Reiches eine Verharmlosung dessen darstellt, was im Dritten Reich geschehen ist, ein heute vor allem bei Staatsanwälten weit verbreiteter Fehlschluss, der offenkundig auf mangelnde Schulung in Logik und kritischem Denken zurückzuführen ist, schon hören. Indes: Wir vergleichen nicht die historische Situation des Dritten Reiches mit der des aktuellen Deutschlands, wir vergleichen die SITUATIONSLOGIK. Als solche ist dieselbe Situationslogik in unterschiedlichen Settings möglich, was erklärt, warum die Schauprozesse von Stalin, die Schreiprozesse von Freisler aufgrund ihrer logischen Struktur und ihrer Einbettung in einen Möglichkeitsraum mit heutigen Verhandlungen vergleichbar sind.

Und dass sie vergleichbar sind, ist, was uns erschreckt.
Aber damit nicht genug.
Heinrich Habig hat Impfzertifikate ausgestellt, ohne geimpft zu haben.
Wie soll man das als Staatsanwalt nachweisen, wenn es keine Möglichkeit gibt, modRNA als solche im Blut nachzuweisen? Lediglich die Bildung von Antikörpern im Blut als Ergebnis einer Impfung oder einer Infektion ist nachweisbar, und wer wollte entscheiden, ob die Antikörper als Ergebnis einer Impfung oder einer Infektion vorhanden sind? Wer wollte aus dem Fehlen von Antikörpern schließen, dass kein COVID-19 Shot vorgelegen haben kann, wo weithin bekannt ist, dass Antikörper nach COVID-19 Shot kurzlebig sind und COVID-19 Shots längst nicht bei jedem, dem einer verpasst wurde, zur Bildung von Antikörpern führen?

Ein Ding der Unmöglichkeit.

Und weil dies ein Ding der Unmöglichkeit ist, ist das Vorgehen von Nina Linnenbank, die als Staatsanwalt in das Verfahren gegen Heinrich Habig verwickelt ist, und wie es von mehreren Zeugen beschrieben wird, mehr als bedenklich. Demnach sollen Patienten von Heinrich Habig, denen ein Impfzertifikat ohne COVID-19 Shot ausgestellt wurde, in den frühen Morgenstunden von einem Polizeimob in der eigenen Wohnung überfallen und von Staatsanwältin Eckermann-Meier erheblich unter Druck gesetzt worden sein, unter anderen durch falsche Behauptungen und Drohungen: Sie werden ein bis zwei Jahre im Gefängnis verschwinden, wenn der Bluttest ergeben sollte, dass sie nicht geimpft sind, soll Linnenbank behauptet haben, wie etliche Zeugen übereinstimmend erklären. Eine Lüge, die umso schwerer ins Gewicht fällt, als den so Getäuschten gesagt worden sein soll, dass sie einer Anklage entgehen könnten, wenn sie gestehen würden, ein Impfzertifikat von Habig erhalten zu haben, ohne dass ihnen ein COVID-19 Shot verpasst worden sei.

Das ist grober Rechtsmissbrauch und, wenn sich diese Zeugenaussagen bestätigen sollten, ein Grund für eine Entfernung der Staatsanwältin aus ihrem Amt.

Schmitz sagt dazu im Interview:

“Um diese Aussagen gleichwohl noch verwertbar zu machen, hat die Staatsanwaltschaft Bochum die Zeugen ja auch durchweg – oft um 6 Uhr früh im Rahmen einer polizeilichen Hausdurchsuchung – zu sofortigen Geständnissen nötigen wollen, auch dadurch, dass für den Fall einer umfassenden Kooperation eine Einstellung des Verfahrens nach Paragraf 153a Strafprozessordnung in Aussicht gestellt wurde. Und wenn ein Strafverfahren gegen einen Zeugen erst einmal eingestellt ist, dann hat der Zeuge im Verfahren gegen den Arzt Heinrich Habig kein Aussageverweigerungsrecht mehr, so jedenfalls das Kalkül der Staatsanwaltschaft Bochum.

[…]

Viele Zeugen haben vor Gericht bekundet, dass sie von der Polizei im Rahmen der Hausdurchsuchungen – die, wie gesagt, oft um 6 Uhr früh stattfanden – massiv unter Druck gesetzt wurden.

So bekundete eine Zeugin in der Sitzung vom 10. August 2023, dass eine Oberstaatsanwältin, die von fünf Beamten begleitet wurde, zu ihr sagte, dass sie „ein bis zwei Jahre weggesperrt würde, wenn sich – im Rahmen des Bluttests – herausstellen würde, dass sie nicht geimpft sei.”

Im Verlauf des Prozesses ist Wilfried Schmitz wohl noch deutlicher geworden. So schreibt Douglas bei Tichy:

“”Schmitz ging auch auf die Staatsanwältin Linnenbank ein, die mit cholerischen Ausbrüchen und Stimmungsmache Menschen getäuscht habe und versucht [habe], durch Lügen zu beeinflussen”.

Mit den cholerischen Ausbrüchen schließt sich der Kreis dieses Beitrags, bei dem nur noch anzufügen ist, dass die Vorsitzende Richterin wohl keinerlei Anlass gesehen hat, ihrer FÜRSORGEPFLICHT gegenüber dem Angeklagten, um ihn vor ungerechtfertigten Anklagen und Behauptungen des Staatsanwalts zu schützen, gerecht zu werden. Im Gegenteil hat man nach Lektüre des Interviews mit Schmitz den Eindruck, der Richterin sei es vor allem darum gegangen, jeden Beleg, der im Widerspruch zu einem vorgefertigten Urteil steht, zu unterdrücken und Heinrich Habig auf diese Weise der Möglichkeit, einer Verteidigung zu berauben.

Tatsächlich hat man den Eindruck, das, was Wilfried Schmitz im Interview mit RationalGalerie berichtet, stamme aus einem Schauprozess, der geführt wurde, um ein Exempel zu statuieren, um denen, die sich mit dem Gedanken tragen, ihr persönliches Urteil über Zwangsmaßnahmen des Staates zu stellen, die ihren Ethos und ihre Moral höher gewichten als die Interessen einer in der Regel kleinen Clique, die Eingang in Gesetzestexte gefunden haben, vor Augen zu führen, dass “der Staat”, also diejenigen, die sich staatliche Institutionen gerade zur Beute genommen haben, um ihre Interessen bzw. die von anderen Gruppen im Zuge der Verteilung politischer Gefallen als Gesetz zu kaschieren und durchzusetzen, sie gnadenlos verfolgen und zur Strecke bringen wird.

Nun ist dieses Gebiet natürlich ein Minenfeld.
Wie könnt’ ihr den zivilen Ungehorsam gegenüber staatlichen Gesetzen befürworten?
Das ist das Ende eines demokratischen Staates.

Ist es nicht.
Das Gegenteil ist der Fall.
Auch – vielleicht auch gerade – demokratische Staaten sind nicht davor geschützt von Cliquen übernommen und zur Durchsetzung ihrer Interessen instrumentalisiert zu werden. Passiver, zuweilen auch aktiver Widerstand von Bürgern gegenüber Gesetzen, die offenkundig die Interessen und den Profit der Pharmaindustrie über das Wohl der eigenen Bürger stellen, sind insofern Pflicht, als beide Mittel darstellen, den Missbrauch politischer Institutionen durch partikulare Interessenvertreter zu verhindern oder doch zumindest zu erschweren. Gesetze, um es noch einmal zu sagen, sind dazu da, Bürger zu schützen und ihnen zumindest nicht zu schaden. Gerade wer demokratische Institutionen aufrecht erhalten will, muss Menschen wie Heinrich Habig dankbar sein, ihnen die größte Achtung überhaupt entgegenbringen, so wie er für die kleinen Rädchen im System der Staatsanwaltschaft Bochum maximale Verachtung ob ihrer Strafverfolgungswut bzw. ihrem Desinteresse an der Durchführung eines ordnungsgemäßen Verfahrens aufbringen muss.

Die Frage, in welchem System man lebt, einem demokratischen oder einem, in dem eine machtgeile Polit-Clique selbst diejenigen, die keinerlei Schaden mit ihren Handlungen angerichtet haben, die im Gegenteil Schlimmeres verhindert haben, wegen Ungehorsam zu politischen Gefangenen machen will, ist leicht zu entscheiden: In einem demokratischen System werden Leute wie Heinrich Habig, die anderen aus einer Notsituation, in die sie ihr Staat gebracht hat, geholfen haben, gefeiert. In einem totalitären System werden sie eingesperrt und wenn der Wahn dann nach ein paar Jahren oder Jahrzehnten vergangen ist, dann werden Filme über sie gedreht: Habigs Liste wäre ein guter Titel…

Unser Genderista Wiki

Bleibt noch eine Frage: Wie konnte es soweit kommen?

Letztlich ist es ein bestimmter Menschentyp, der sich besonders bereitwillig für den Staat oder eine höhere Sache prostituiert, wenn damit ein Statusgewinn erhofft wird und man sich in Mehrheit wähnt. Die Notwendigkeit, einen vermeinlichen Statusgewinn durch Prostitution zu erreichen, ergibt sich nur für Personen, die auf den normalen Wegen, also über Kenntnisse, Wissen, Fähigkeiten, Kompetenzen einen solchen Statusgewinn nicht zu erreichen glauben, in der Regel weil sie wissen, wie beschränkt ihre eigenen Fähigkeiten, Kompetenzen usw. tatsächlich sind.

Krankhaft, zur Psychopathologie wird eine solche schizophrene Siuation dann, wenn ein durch keinerlei Grundlage in Kompetenz gestütztes Geltungsbewusstsein mit der Bereitschaft, Dritten aufgrund eines höheren Auftrags zu schaden, verbunden wird. Ob dies in Bochum der Fall ist, wissen wir letztlich nicht. Wir wissen indes, dass wir es mit einer vorsitzenden RichterIN, einer StaatsanwältIN und einer OberstaatsanwältIN zu tun haben. Der Genderismus, der es in den letzten Jahrzehnten legitimiert hat, Positionen nach Geschlecht und nicht nach Kompetenz zu besetzen, hat dazu geführt, dass sich viele Positionsinhaber in Positionen wiederfinden, deren Ansprüche sie nicht erfüllen können. Man sieht die Folgen am Niedergang der Hochschulen und am Niedergang des Rechtswesens. Das bedeutet nicht, dass der Niedergang ausschließlich einem Zustrom weiblicher Bewerber, für die Einstellungshürden reduziert wurden, geschuldet ist. Auch die männlichen Bewerber, die sich noch auf ein Feld bewerben, das durch reduzierte Einstellungshürden für weibliche Bewerber entwertet wurde, weisen in der Regel sinkende Qualifikationen auf.

Wichtig für uns ist nur, dass durch Genderismus eine Situation geschaffen wurde, die die oben beschriebene Situationslogik befördert, die dazu führt, dass inkompetente Positionsinhaber nach anderen, als Möglichkeiten, die mit Kompetenz assoziiert sind, suchen müssen, um sich zu profilieren, um Status zu gewinnen. In dieser Situation sind sie leicht für staatliche Akteure abgreifbar, die ihnen das Angebot machen, uralte Menschen, die einst in der Verwaltung eines Konzentrationslagers tätig waren oder Menschen, denen das Leben im Einklang mit dem eigenen Gewissen wichtiger ist, als der Gehorsam gegenüber einem übergriffigen Staat und seinen Häschern, strafzuverfolgen und zu bestrafen.

Insofern wiederholt sich nicht Geschichte, aber die Logik der Geschichte.


Featured Image: Ansage.org


 

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