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Wer den „Impf“schaden hat, braucht für den richterlichen Spott nicht zu sorgen

Es sprach ein Vorsitzender Richter am Landgericht Tübingen, sie solle sich nicht so haben. Hirnblutungen gefolgt von neurologischen -, von Herzproblemen und Immunschäden, die es erforderlich machen, im mittleren Lebensalter auf einen Rollator zurückzugreifen, weil man nicht mehr sicher zu Fuß ist, das sei für eine Frau in diesem Lebensalter normal.
Der Vorsitzende Richter weiß das ganz genau.

Und er weiß noch mehr: Comirnaty von Pfizer/Biontech sei sicher und effektiv. 2.6 Milliarden Mal sei es verimpft worden. Und wie viele Gerichtsentscheidungen gebe es, die Biontech zu Schadensersatz für die von dem Zeug angerichteten Schäden verurteilten?
Eben.
Comirnaty sei sicher und effektiv.

2.6 Milliarden Mal sei es verimpft und deshalb sei es ausgeschlossen, dass die Frau im mittleren Alter, die unmittelbar nach der zweiten „Impfung“ mit Comirnaty Hirnblutungen erlitten hat, diese Hirnblutungen durch Comirnaty erlitten habe.

Sei eben normal, für Frauen im mittleren Alter.

Der Richter ist wohl einer der Deppen, die meinen, dass mit der Menge einer Anwendung die Wahrscheinlichkeit eines negativen Ereignisses als Folge der Anwendung sinke, obgleich schon die Mathematik das Gegenteil beweist.

Aber das sind natürlich nur Zahlen, die angesichts von 2.6 Milliarden Einstichstellen zur freien Distribution von Comirnaty im Körper eines sowohl über die Effektivität als auch über die Verbreitung des Spritzmittels Getäuschten, amtlich und absichtlich Getäuschten, zur Bedeutungslosigkeit versinken.

2.6 Milliarden. Keine Zahl, Realität.

Und dass Pfizer/Biontech/Ärzteverbände/Regierung diejenigen, die sich bereitwillig haben stechen lassen, über Sicherheit und Effektivität des Pfizer/Biontech-Saftes getäuscht hätten, das sei ohnehin unerheblich. Wer erwartet von Pharmafia-Unternehmen oder gar Regierung die Wahrheit? Relevant sei, dass das Gebräu vor schwerer Erkrankung schütze. Das weiß der Vorsitzende Richter so genau, wie er weiß, dass die Schäden der Frau mittleren Alters nicht von Comirnaty, sondern vom mittleren Alter stammen.

Vielleicht hat der Mann den falschen Beruf. Er hätte Sterbehelfer oder Bestatter werden sollen, sein Hang zum Schwarzen wäre auch damit befriedigt.

Man glaubt zuweilen nicht, was Berobte in ihren Verhandlungssälen von sich geben. Aber das, was wir gerade kolportiert haben, ist das Extrakt einer Verhandlung, die in dieser Woche vor dem Landgericht Tübingen stattgefunden hat, vermutlich vor den folgenden Richtern, die für Ansprüchen aus Heilbehandungen zuständig sind.

Quelle. Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Tübingen

Was wir oben berichtet haben, hat Rechtsanwalt Tobias Ulbrich auf seinem Twitter Account geteilt. [Unser Dank gilt Nicola, die den Feed in unserer Telegram-Gruppe geteilt hat.] Es zeigt deutlich, in welchem Zustand sich das deutsche Rechtssystem befindet, in dem nicht einmal mehr der Versuch unternommen wird, Rechtsfindung zu betreiben. Statt dessen wird das Recht der finanziell Stärkeren angewendet, Pharma homini lupus.

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„Thema heute: „Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Tübingen

Wir haben heute, den 21. Februar 2024, den Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Tübingen wahrgenommen. Vorliegend ging es um eine Frau mittleren Alters, die im Anschluss an die zweite Impfung mit Comirnaty CHB 1F023A Hirnblutungen erlitt, kardiologische, neurologische und immunologische Schäden u.a. kamen dazu. Gangschwierigkeiten führten zur Nutzung eines Rollators.

Geltend gemacht wird Schadenersatz und Schmerzensgeld gegen den Hersteller BioNTech.

Die Kammer stand einseitig nach dem Termin der mündlichen Verhandlung auf der Seite des Herstellers. Die Kammer teilte mit, dass der Impfstoff doch 2,6 Milliarden mal verimpft worden sei. Auch sei die Erklärungen zum bivalenten Impfstoff durch die CHMP [Committee for Medical Products for Human Use (European Medicines Agency)] von Relevanz.

Desweiteren käme es auch nicht darauf an, dass kein Übertragungs- und kein ausreichender Infektionsschutz vorhanden sei. Es genüge auch, wenn sich im Nachhinein herausstelle, dass, wie [der] Vorsitzende Richter annimmt, schwere Krankheitsverläufe gemindert worden seien. Das reiche als Nutzen einer Schutzimpfung. Die Tatsache, dass es sich um einen streitigen Vortrag handelt, kommentierte der Vorsitzende so, dass doch die medizinische Wissenschaft in diesem Punkt gegen sie, und er wurde persönlich, Herr Ulbrich, spreche. Dies gelte auch im Übrigen für die vorgetragenen Risiken.

Der Vorsitzende war sich dann auch ganz sicher, dass die Art der gesundheitlichen Schädigung der Klägerin nichts mit der Impfung zu tun habe. Er erklärte, dass dies typisch sei für das Alter und Frauen in diesem Alter. Das könne schon einmal vorkommen, dass so etwas passiert. Es sei so ähnlich, wie bei einem Verkehrsunfall. Das passiere eben. Der Klägerin liefen nach dem Termin die Tränen.

Der Vorsitzende meint, dass der Stoff nicht mit einer Tollwutimpfung zu vergleichen sei, sondern eher mit der saisonalen Grippeimpfung, von der doch auch jeder wisse, dass diese in der Regel nicht gegen die Infektion schütze.

Auch die Tatsache, dass die 95 % Wirksamkeit, die zu diesem Impfstoff angepriesen worden seien, letztendlich nicht gehalten hätte, sei kein Umstand, der eine irreführende Information dargestellt habe, ebenso wenig der nicht vorhandene Übertragungsschutz. Das müsse man differenzierter sehen.

Die Kammer zog die Behandlungsunterlagen des Hausarztes bei, was wir insoweit begrüßen. Auf die Äußerungen der Kammer insbesondere zur Frage der Kausalität und zu den ärztlichen Unterlagen wurde uns eine Schriftsatzfrist bis zum 15. März 2024 eingeräumt. BioNTech wird dann darauf bis 5. April erwidern. Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde bestimmt auf den 3. Mai 2024.“

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