Im August 2018 wurde in Offenburg der Allgemeinmediziner Joachim Tüncher ermordet. Ein damals 26jähriger Somalier war der Täter. Von der Tat konnte man überall lesen: In der New York Times, der Daily Mail, deutschen Mainstream-Medien … nur bei der ARD-tagesschau fand sich keine Meldung.
Und deshalb gab es Kritik, Kritik, auf die der damalige ARD-Chefredakteur und heute Intendant des SWR, Kai Gniffke mit einer Darstellung der Kriterien, die ein Beitrag erfüllen müsse, um in der ARD Berichterstattung Berücksichtigung zu finden, reagiert hat.
„Der Tötungsfall in Offenburg“ sei kein Thema für die Tagesschau. Denn: ein Mord, so Gniffke, schaffe es nur in die Berichterstattung, wenn er von (1) gesellschaftlicher, (2) nationaler oder (3) internationaler Relevanz sei, der (4) für die „Mehrzahl der 83 Millionen Deutschen von Bedeutung“ sei. Morde, bei denen Asylbewerber die Täter seien, würden nur dann in der ARD-Tagesschau berichtet, wenn (5) Asylbewerber „überproportional [häufig] an Tötungsdelikten beteiligt“ wären.
Nun ist ein Mord trotz aller Bemühungen globaler Verteiler von Kriminalität immer noch nichts Alltägliches, war mit Sicherheit 2018 noch etwas Außergewöhnliches, was den Schluss zulässt, dass in der ARD selbst außergewöhnliche Meldungen nur dann Berücksichtigung finden, wenn sie von
- gesellschaftlicher,
- nationaler.
- internationaler Relevanz und
- für die Mehrzahl der Deutschen von Bedeutung sind.
Vor einiger Zeit ging ein Hit durch die Tagesschau und hat die dort Beschäftigten in Mark und Bein erschüttert, ein wahrer Gassenhauer, den wir uns bis heute erspart haben, ein „Hit“, der es ermöglicht, „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ quasi in Karaoke zum Originaltext zu singen.
„Deutschland den Deutschen, Asuländer raus, eine Losung“, die bis zur Massenvermarktung des Rassismus eine unschöne, aber dennoch Meinungsäußerung war. Seither aber als: Rasissmus gilt. Denn es ist nicht statthaft, das eigene Land für die eigenen Leute reservieren zu wollen, ebenso wenig wie es statthaft ist, Leute, die keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, des Landes verweisen zu wollen.
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Vielleicht ist das die Stelle, an der man darauf hinweisen muss, dass es einen Unterschied zwischen Sprache und Tat gibt, etwas, das sich manche Polit-Maulhelden, obschon sie den Unterschied täglich leben, offenkundig nicht vorstellen können oder wollen. Indes, bevor der öffentliche Diskurs von Leuten zweifelhafter Intelligenz übernommen wurde, war es jedem daran Beteiligten klar, dass nichts so heiß gegessen wird, wie es gekocht wird: So mancher äußert in emotional unterschiedlichen Zuständen so manches, was er, nachdem er sich rational berappelt hat, schnell wieder vergisst und nicht in die Tat umsetzt. Tatsächlich gibt es einen ganzen Forschungszweig in den Sozialwissenschaften, gab ist vielleicht die angemessenere Zeitform, der sich mit dem Problem befasst(e), dass Leute von sich sagen, sie hätten die Einstellung A, sich aber nicht entsprechend dieser Einstellung verhalten oder das Gegenteil dessen tun, was sie angekündigt haben. Marketeers leiden besonders unter diesem Problem, sind mit Kunden konfrontiert, die das gekaufte Auto super finden, es Freunden zum Kauf empfehlen würden, von sich sagen, sie werden sicher bei der Marke bleiben, um dann, nach drei Jahren ins Autohaus der Konkurrenz zu gehen und von dort mit einem anderen Auto davonzufahren.
Die Welt ist eben komplex.
Zu komplex für all diejenigen, deren einzige Beschäftigung darin besteht, schnell mit einem ideologischen Urteil bei der Hand zu sein, Tratschweiber in öffentlich-rechtlicher Anstellung, deren Hautptätigkeit darin besteht, den ideologischen Frieden im Kaff, das sie bewohnen, sicherzustellen und gegen jeden, der ihre Aufmerksamkeit in falscher Weise erregt, mit dem entsprechenden Zorn und Hass vorzugehen, ihn bloßzustellen, seine Verfehlung in einer Weise aufzublasen, die selbst die zum Elefanten gewordene Mücke zur Schnecke macht … Selbstgerechte prätentiöse Popanze eben — das ist die freundliche Formulierung. Wir haben auch eine unfreundliche, aber die ist anybodies guess.
Zurück zu den Kriterien der Berichterstatung, die Kai Gniffke in die Anweisungen zur Berichterstattung der ARD geschrieben hat, klare, präzise Kriterien, die dazu führen, dass ein Mord an einem Allgemeinmediziner mangels Relevanz durch den Rost fällt.
Indes, dass eine unbekannte Studentin einer fast genauso unbekannten Hochschule in Hamburg nicht exmatriktuliert wird, weil sich eine Kommission aus sechs Unbekannten nach Abwägung der pros und cons vermutlich der eigenen Lächerlichkeit bewusst geworden ist und nicht noch mehr tugendwedelnde Peinlichkeit aufhäufen wollte, das ist für die ARD-tagesschau, eine Sendeanstalt anscheinend voller kleiner, verbiesterter Gnome, die Andersmeinenden die Pest an den Hals wünschen, eine Meldung wert, eine Meldung, die den Gniffke-Kriterien gerecht wird:
Sie ist von
- gesellschaftlicher,
- nationaler.
- internationaler Relevanz,
- und für die Mehrzahl der Deutschen von Bedeutung.
Man muss als öffentlich-finanzierte Sendeanstalt das Geld der Beitragszahler sinnvoll einsetzen, weshalb nur Meldungen von internationaler Bedeutung, gesellschaftlich relevante Meldungen wie die nicht erfolgte Exmatrikulation irgend einer Trulla, die sich einst als Sänger ausgezeichnet hat, überhaupt Berücksichtigung finden. Die ARD-tagesschau ist eben eine sehr korrekte Anstalt, in der die Korrektheit soweit getrieben wird, dass sie in Lächerlichkeit mündet und Peinlichkeit produziert, ob der verbissenen Art und Weise, in der dort Beschäftigte nachzutreten versuchen, um sich selbst als ideologische Ariels (Löwen Gottes), die von Clementine nicht nur moralisch sauber, sondern reingewaschen wurden, zu inszenieren.
Verewigen wir den Auswurfe der nickligen kleinen Wichte in öffentlich-rechtlicher Anstellung in Gänze:
„Ausländerfeindliche Gesänge auf Sylt
Studentin trotz rassistischer Parolen nicht exmatrikuliertEine große Enttäuschung für den ARD-Lynch-Mob.
Eine an dem ausländerfeindlichen Gegröle junger Party-Gäste in einer Sylter Bar beteiligte Studentin darf weiter an ihrer Hamburger Hochschule studieren. Zu diesem Ergebnis sei der Exmatrikulationsausschuss der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) Hamburg gekommen, teilte die HAW am Donnerstag mit.
„Es wird kein Exmatrikulationsverfahren gegen die Studierende der HAW Hamburg geben, die sich an den rassistischen Gesängen im Rahmen einer Feier auf Sylt beteiligt hat“, hieß es. Ein bis Ende Juli gegen die Studentin ausgesprochenes Hausverbot bleibe aber bestehen.
„Verhältnismäßigkeit abgewogen“
Die sechs Mitglieder des Ausschusses hätten die Verhältnismäßigkeit abgewogen, da es sich bei einer Exmatrikulation um einen schweren Grundrechtseingriff handele, hieß es. Dabei habe man das Hausverbot und die individuelle Studiensituation einbezogen. Nach sorgfältiger Prüfung sei die Entscheidung gegen das Exmatrikulationsverfahren einstimmig gefallen.
Die HAW habe sich eindeutig von dem vor einem Monat viral gegangenen Video und den darin geäußerten Inhalten distanziert, heißt es in der Mitteilung. „Sie steht als weltoffene Hochschule gegen Rassismus in jeglicher Form und trifft ihre Entscheidungen aus der Verantwortung heraus, ein offenes respektvolles Miteinander zu pflegen und auch einzufordern.“
Rassistische Parolen sorgen für Empörung
Auf einem wenige Sekunden langen Video, das zu Pfingsten in der Pony-Bar in Kampen entstanden sein soll, ist zu sehen und zu hören, wie junge Menschen zur Melodie des Party-Hits „L’Amour Toujours“ von Gigi D’Agostino rassistische Parolen grölen. Sie singen „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus!“. Der Vorfall löste bundesweit Empörung aus.“
Übrigens sieht das Hamburger Hochschulgesetz zwar eine Reihe von Gründen, die zur Grundlage einer Exmatrikulation werden können, vor. Aber von all den vorgesehenen Gründen hätten die sechs Entscheider über die Exmatrikulation lediglich den in § 42 Absatz 3 angegebenen Grund zur Grundlage ihrer Entscheidung machen können. Demnach ist die Exmatrikulation von Studenten dann möglich, wenn
„3. sie der Hochschule durch schweres schuldhaftes Fehlverhalten erheblichen Schaden zugefügt haben; die Entscheidung wird von einem Ausschuss getroffen, den der Hochschulsenat einsetzt und dem zu gleichen Teilen Mitglieder des Hochschulsenats und des Präsidiums angehören; das Nähere regeln die Hochschulen durch Satzung…“
Was für eine Institution wäre die Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW)-Hamburg, früher hieß das Fachhochschule, aber geschenkt, wenn es einer einzigen Studentin durch besoffenes Singen von „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“, möglich wäre, „erheblichen Schaden“ zuzufügen? Allein die Einsetzung eines Ausschusses, um über diese Frage zu entscheiden, macht die HAW schon zu einer Witzinstitution, der jeder Hans-Wurst-Student im betrunkenen Zustand schaden kann.
Aber im Gegensatz zu den Redakteuren der Tagesschau haben die Ausschussmitglieder in Hamburg offenkundig für sich eine Grenze der Peinlichkeit gezogen, die sie nicht überschreiten wollten. Scheinbar haben die Ausschussmitglieder noch so etwas wie gesunden Menschenverstand und Selbstachtung.
Sie kommen also definitiv nicht als Redakteur der Tagesschau in Betracht.

