Im letzten Post haben wir dargestellt, dass Hubertus Gersdorf und Frauke Brosius-Gersdorf ein neues Verfahren der Mehrfachverwertung, Co-Diss-Habilitation entwickelt haben, das es erlaubt, mit dem selben Text zwei Titel zu erschleichen.
Schon als wir diesen Text diskutiert haben, hat Dr. habil. Heike Diefenbach die Vermutung geäußert, dass die Schmierenpresse Brosius-Gersdorf zum Opfer stilisieren wird, um zu retten, was zu retten ist, und Hubertus Gersdorf, dem nach allem was man an Indizien anlegen kann, fachlicht deutlich weiter entwickelten, vor den Zug zu werfen, ihn zum Plagiator zu stilisieren.
Ein unglaublich mieses Werk ist zu diesem Zweck gerade bei der Tagesschau erschienen, eine Form der Verleumdung, die die Bösartigkeit, die in öffentlich-rechtlichen Redaktionen versammelt ist, geradezu greifbar macht.
Zunächst darf Jochen Zenthöfer, der vermutlich verstimmt darüber ist, dass sich Stefan Weber als „Plagiatsjäger“ einen Namen gemacht hat und niemand von Jochen Zenthöfer spricht, obschon Zenthöfer „Rechtswissenschaften studiert“ hat und darin offenkundig so erfolgreich war, dass er als „Journalist über Plagiate in wissenschaftlichen Arbeiten“ berichten musste, also die Arbeit anderer genutzt hat, um sich selbst zu profilieren….
Zenthöfer verbreitet die Kunde, dass Betrug in Maßen kein Problem sei, ein wenig wissenschaftlicher Betrug ist in seinen Kreisen offenkundig erlaubt. 23 Textstellen vollständige Übereinstimmung sind kein Problem, wenn man neben den Betrug noch andere Textstellen reiht, deren Herkunft bislang ungeprüft ist.
Es sind Leute wie Zenthöfer, die für die sittliche Verwahrlosung in Deutschland und Europa verantwortlich sind, deren Relativierungen selbst das mieseste Verhalten und den gröbsten Bruch von Regeln akzeptabel machen sollen.
Den Vogel schießt indes die ARD-tagesschau ab, und zwar in einer bösartigen Weise, die man nicht mehr steigern kann:
Weil die „Doktorarbeit“ von Brosius-Gersdorf drei Jahre vor der Habilitationsschrift von Gersdorf VERÖFFENTLICHT wurde, schließen die miesen Gestalten bei der ARD, dass Gersdorf, der an seiner Habilitation gearbeitet hat, bei Brosius-Gersdorf, die in ihrer wissenschaftlichen Entwicklung mindestens drei Jahre hinter ihm liegt, abgeschrieben hat.
Indes, ein Blick in den Katalog der Deutschen Nationalbibliothek hätte ausgereicht, um zu sehen, dass die im Jahre 2000 bei Duncker und Humblot verlegte Habilitationsschrift von Hubertus Gersdorf bereits 1998 als Habilitationsschrift an seiner Hochschule vorgelegen hat. Das Habilitationsverfahren von Gersdorf war im Juli 1998 beendet, woraus man schließen muss, dass Gersdorf und Brosius-Gersdorf zur gleichen Zeit an ihren jeweiligen Werken gearbeitet haben, die Übereinstimmungen somit eine Form der Co-Diss-Habilitation darstellen, von denen man nicht genau sagen kann, wer sie von wem gestohlen hat, sofern nicht ein konspiratives Vorgehen angenommen werden muss.
Wir haben das ausführlich hier argumentiert und können an dieser Stelle nur unsere Verachtung für eine Schmierenjournalie zum Ausdruck bringen, die ihre politische Anbidung und ihre Vorliebe für Extremisten nicht mehr verstecken zu müssen glaubt.
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Abgesehen davon: der sozialistischer Kampfauftrag, die Verfassungsrichter-Aspirantin heiligzusprechen, bedarf keinerlei Informationen, erst recht keine belegten Fakten. Goebbels wäre stolz auf seine Schüler…
Man sollte sich von allem Vorschußlorbeer trennen: „Dr.“ kommt von lat. docere, ein Prof. ist ein Hochschullehrer („Lehrstuhl“).
Welche didaktischen Fähigkeiten, welches Können tatsächlich vorhanden sind, mag nicht jeder erkennen, deshalb der Titel, nach Art eines Dienstgrades: „Der/die hat was zu sagen, weiß was“ – bis man ihn/sie gegebenenfalls durchschaut.
„Jeder sieht, was du scheinst. Nur wenige fühlen, wie du bist.“ — Niccolo Machiavelli , „Der Fürst“
Niemand, der für die Position eines Richters am BVG vorgesehen ist, darf durch öffentliche Äusserungen erkennen geben, dass er vorgefasste Meinungen vertritt.
Er muss ja evtl später über genau diese Themen unparteiisch urteilen können !
Durch ihre Äusserungen hat sich diese Richterin selbst disqualifiziert.
Offensichtlich eine unreife Person, genau wie Baerbock. Wie verrottet sind politische Parteien, die uns Bürgern so etwas zumuten. Und wie verkommen sind die öffentlichen
Medien, die diesen Gesichtspunkt einfach ignorieren !
Ich muß mich offensichtlich wiederholen ( und stimme „ernst lübberstedt on Juli 11, 2025 at 6:33 pm“ vollumfänglich zu):
Das Wesentliche ist nicht, ob Frau Brosius – Gersdorf im Einzelnen Abtreibungen bis zum 9. Monat für verfassungsrechtlich zulässig hält oder ihr Bedauern darüber äußert, dass ein AfD-Verbot nicht auch deren Anhängerschaft beseitigt oder Plagiatsvorwürfe gegen sie nun berechtigt sind oder nicht (das Abarbeiten auf diesen „Nebenkriegsschauplätzen“ lenkt nur vom Wesentlichen ab):
Das Wesentliche besteht nämlich darin, ob eine Person, die zukünftig im höchsten richterlichen Gremium, nämlich dem Bundesverfassungsgericht tätig werden soll, Grundrechte für bestimmte Bevölkerungsgruppen bzw. Minderheiten oder auch generell für verhandelbar, aussetzbar oder gar abschaffbar hält mit Begründungen, die jedes demokratische Verständnis sowie jegliches Bemühen um sachliche Kompetenz durch EIGENE und unvoreingenommene „Beweiserhebung“, besonders auch ausserhalb des politisch-ideologischen, „wissenschaftlichen“ und medialen Mainstreams (der bekannterweise inzwischen zum sprachlichen Hauptakteur gegen die Demokratie mutiert bzw. degeneriert ist), vermissen lassen.
Ich muß wohl nicht weiter ausführen, dass allein diese Umstände Frau Brosius-Gersdorf für ein (solches) Richteramt vollständig disqualifizieren.
Diejenigen, die das für eine unbelegte Behauptung halten, verweise ich deshalb erneut auf die von Frau Brosius-Gersdorf verfasste Stellungnahme mit dem Titel:
„Allgemeine Impfpflicht gegen COVID-19-Virus verstößt nicht gegen die Verfassung“
Das vollständige Dokument finden Sie hier: https://www.jura.uni-leipzig.de/fileadmin/Fakult%C3%A4t_Juristen/Professuren/Gersdorf/Dokumente/Sonstiges/Gersdorf_Allgemeine_Impfpflicht_verst%C3%B6%C3%9Ft_nicht_gegen_die_Verfassung.pdf
Selbst wenn nur Herr Gersdorf von Frau Gersdorf ein bisschen abgeschrieben haben sollte – WENN! –, könnte man nicht annehmen, dass sie als juristisch gebildete Gattin mal in die Arbeit des Ehemanns hineingeschaut hat und gemerkt hätte, wenn da Ähnliches wie bei ihr stünde? Das liefe dann ggf. moralisch unter Mitwisserschaft. Sollte also rein theoretisch nur Herr Gersdorf für Textgleichheit gesorgt haben, bliebe die Gefahr, dass wir eine Richterin am Bundesverfassungsgericht haben könnten, deren Mann ein klein bisschen akademisch unehrenhaft wäre, ggf. mit ihrem Wissen. Ach, gut, dass es keine Sippenhaft gibt.
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Niemand, der für die Position eines Richters am BVG vorgesehen ist, darf durch öffentliche Äusserungen erkennen geben, dass er vorgefasste Meinungen vertritt.
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Durch ihre Äusserungen hat sich diese Richterin selbst disqualifiziert.
Offensichtlich eine unreife Person, genau wie Baerbock. Wie verrottet sind politische Parteien, die uns Bürgern so etwas zumuten. Und wie verkommen sind die öffentlichen
Medien, die diesen Gesichtspunkt einfach ignorieren !
Ich muß mich offensichtlich wiederholen ( und stimme „ernst lübberstedt on Juli 11, 2025 at 6:33 pm“ vollumfänglich zu):
Das Wesentliche ist nicht, ob Frau Brosius – Gersdorf im Einzelnen Abtreibungen bis zum 9. Monat für verfassungsrechtlich zulässig hält oder ihr Bedauern darüber äußert, dass ein AfD-Verbot nicht auch deren Anhängerschaft beseitigt oder Plagiatsvorwürfe gegen sie nun berechtigt sind oder nicht (das Abarbeiten auf diesen „Nebenkriegsschauplätzen“ lenkt nur vom Wesentlichen ab):
Das Wesentliche besteht nämlich darin, ob eine Person, die zukünftig im höchsten richterlichen Gremium, nämlich dem Bundesverfassungsgericht tätig werden soll, Grundrechte für bestimmte Bevölkerungsgruppen bzw. Minderheiten oder auch generell für verhandelbar, aussetzbar oder gar abschaffbar hält mit Begründungen, die jedes demokratische Verständnis sowie jegliches Bemühen um sachliche Kompetenz durch EIGENE und unvoreingenommene „Beweiserhebung“, besonders auch ausserhalb des politisch-ideologischen, „wissenschaftlichen“ und medialen Mainstreams (der bekannterweise inzwischen zum sprachlichen Hauptakteur gegen die Demokratie mutiert bzw. degeneriert ist), vermissen lassen.
Ich muß wohl nicht weiter ausführen, dass allein diese Umstände Frau Brosius-Gersdorf für ein (solches) Richteramt vollständig disqualifizieren.
Diejenigen, die das für eine unbelegte Behauptung halten, verweise ich deshalb erneut auf die von Frau Brosius-Gersdorf verfasste Stellungnahme mit dem Titel:
„Allgemeine Impfpflicht gegen COVID-19-Virus verstößt nicht gegen die Verfassung“
Das vollständige Dokument finden Sie hier:
https://www.jura.uni-leipzig.de/fileadmin/Fakult%C3%A4t_Juristen/Professuren/Gersdorf/Dokumente/Sonstiges/Gersdorf_Allgemeine_Impfpflicht_verst%C3%B6%C3%9Ft_nicht_gegen_die_Verfassung.pdf
Selbst wenn nur Herr Gersdorf von Frau Gersdorf ein bisschen abgeschrieben haben sollte – WENN! –, könnte man nicht annehmen, dass sie als juristisch gebildete Gattin mal in die Arbeit des Ehemanns hineingeschaut hat und gemerkt hätte, wenn da Ähnliches wie bei ihr stünde? Das liefe dann ggf. moralisch unter Mitwisserschaft. Sollte also rein theoretisch nur Herr Gersdorf für Textgleichheit gesorgt haben, bliebe die Gefahr, dass wir eine Richterin am Bundesverfassungsgericht haben könnten, deren Mann ein klein bisschen akademisch unehrenhaft wäre, ggf. mit ihrem Wissen. Ach, gut, dass es keine Sippenhaft gibt.