Neues Leben in der Bude? Fällt die 5%-Hürde auch für Bundestagswahlen?
Die acht Weisen vom zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe haben, gehüllt in ihre purpurnen Mäntelchen, gesprochen: Die 5%-Hürde bei Europawahlen ist verfassungswidrig. Ab der nächsten Wahl gilt ein reines Verhältniswahlrecht, und die Sperrklausel entfällt. Begründet haben die acht Weisen Ihr Urteilmit Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit. Wahlrechtsgleichheit bezieht sich auf den Grundsatz der freien, allgemeinen und