Neues Leben in der Bude? Fällt die 5%-Hürde auch für Bundestagswahlen?
Die acht Weisen vom zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe haben, gehüllt in ihre purpurnen Mäntelchen, gesprochen: Die 5%-Hürde bei Europawahlen ist verfassungswidrig. Ab der nächsten Wahl gilt ein reines Verhältniswahlrecht, und die Sperrklausel entfällt. Begründet haben die…