Das Jammern der Armutsaktivisten beginnt jedes Jahr aufs Neue, wenn das Statistische Bundesamt das sogenannte “Nettoäquivalenzeinkommen” berechnet, das in aller Kürze das jährliche Einkommen eines Alleinlebenden oder eines Haushalts abbilden soll und auf dessen Grundlage endlich wieder die definierte Armutsgrenze, die bei 60% des Nettoäquivalenzeinkommens verlaufen soll, berechnet werden kann. Das Nettoäquivalenzeinkommen gibt es als