Terroristische Straftaten sind in der EU definiert als “vorsätzliche[n] Handlungen, die durch die Art ihrer Begehung oder den jeweiligen Kontext ein Land oder eine internationale Organisation ernsthaft schädigen können” Sie werden dann als “terroristische Straftaten eingestuft […], wenn sie mit dem Ziel begangen werden, – die Bevölkerung auf schwer wiegende Weise einzuschüchtern oder – öffentliche Stellen