Der Odenwald ist eine schöne Gegend.
Oder sollte ich schreiben: War eine schöne Gegend?
Windkraft-Aussichten gestern vom Teltschikturm in Wilhelmsfeld. Windindustriezonen am Stillfüssel und am Greiner Eck (Hessen). Warum drehen sich nicht alle Windräder? Aber Hauptsache sie stehen im Wald und dafür wurden große Flächen vernichtet. 🤢🤢🤢 https://t.co/rHQLWrgT8w
Das ist der Windpark „Stilfüssel“ im Odenwald, unweit von Wald-Michelbach:
Die Gegend war einst ein Domizil für Schwarzstorch und Rotmilan.
Das ist sie nicht mehr:
#Eiterbachtal im Odenwald. Auf dem Stillfüssel brüteten Schwarzstorch und Rotmilan. Die 5 Windenergieanlagen haben sie leider vertrieben. https://t.co/6v4QBYSTQb
5 Windenergieanlagen (WEA) – Vestas V126-3.45 mit einer Nabenhöhe von 149 Metern, einer Gesamthöhe von 212 Metern verunstalten den Odenwald und vertreiben die Vögel, die einst auf dem Stillfüssel genistet haben, wobei Vertreibung noch die bessere Alternative zu getötet werden ist. Die Gegend, auch auf dem Bergrücken, ist eine windarme Gegend, die Windgeschwindigkeit wird, wenn man sehr zu gunsten der Betreiber rechnet, die 5,75 m/s im Jahresmittel nicht überschreiten, was den Betrieb eines Windparks eigentlich zu einem unsinnigen Unternehmen macht.
Aber, seit sich Grüne aufgeschwungen haben, die Natur und die Arten zu schützen, ist es auch rentabel, Energieerzeugung an einem für die genutzte Technologie ungeeigneten Standort zu betreiben, mit all den hinlänglich belegten Nebenwirkungen, von der Verarmung der Böden, dem Verlust an Mikroorganismen bis zur Versteppung der Umgebung der Windräder, die einst Wald war, sind die Folgen sehr gut dokumentiert. Die Folgen für die Vogelwelt haben wir gerade ausführlich dargestellt, vor allem Rotmilane gehören zu den Opfern von Windturbinen. Die Grünen retten den Planeten, indem sie die Bewohner beseitigen…
Die fünf WEAs am Stillfüssel sind im Frühjahr 2018 in Betrieb gegangen und haben sich als recht anfällig für Blitzeinschläge erwiesen. Zweimal haben Blitzschläge Windturbinen beschädigt, eine steht derzeit still, eine andere musste 2023 mit hohem Aufwand repariert werden. Die entsprechenden Kosten spielen im Verlauf dieses Beitrags noch eine Rolle.
Betreiber des Windparks ist die ENTEGA EGO Windpark Stillfüssel GmbH + Co. KG, deren Hauptgesellschafter ENTEGA Regenerativ GmbH 98% der Anteile hält. Die restlichen 2% entfallen auf die Energiegenossenschaft Odenwald (EGO), die mit im Boot sitzt, um „lokale Akzeptanz“ zu schaffen. ENTEGA Regenerativ ist ein Tochterunternehmen von ENTEGA, einem Unternehmen, zu dem e-Netz Südhessen, ENTEGA plus GmbH, ENTEGA Medianet GmbH und Count & Case gehören und das seinerseits Teil der HEAG Holding AG ist, die sich zu 93% im Besitz der Stadt Darmstadt befindet, zu 5% im Besitz südhessischer Kommunen und des Landkreises Darmstadt-Dieburg und zu 2% im Eigenbesitz von HEAG. Faktisch ist der Betreiber des Windparks Stillfüssel somit die Stadt Darmstadt.
Dort hat man Windkraft-Anlagen, deren Planung und Realisierung als eine gute Methode entdeckt, um eine Art „Gemeindefinanzausgleich“ unter der Hand einzuführen, dessen Ziel darin besteht, von Stromkunden Geld abzuzweigen, über EEG-Vergütung und hohe Strompreise und die daraus realisierten Gewinne zu nutzen, um die an allen Ecken und Enden aufplatzenden Löcher im kommunalen Haushalt zu stopfen. Wir haben über dieses Modell der Stadt Darmstadt gestern ausführlich berichtet. Sie finden den entsprechenden Text unter dem Titel „Darmstadt ist am Arsch“.
Das Finanzierungsmodell ist dafür verantwortlich, dass auch in Gegenden, die für Windkraft vollkommen ungeeignet sind, wie es am Stillfüssel der Fall ist, Windkraftanlagen entstehen.
5 WEA sorgen am Stillfüssel für einen jährlichen Cash Flow aus dem Betrieb der Anlage, dessen Gewinn dem Haushalt der Stadt Darmstadt zugeschossen werden kann. Ob dieser Cash Flow in der Summe ausreicht, um nach Abzug von Pacht und Kreditkosten noch mit einem Gewinn das Ende der EEG-Vergütung nach 20 Betriebsjahren zu erreichen, ist indes eine ganz andere Frage, die wir im Verlauf dieses Beitrags beantworten.
Beginnen wir vorne: Der Windpark auf dem Stillfüssel wurde vom Gemeinderat „Waldmichelbach“ durchgewunken, das Geld für den eigenen Haushalt übt einen ungemeinen Anreiz auf Gemeinderäte aus, gepaart mit der Möglichkeit, sich einzubilden, man rette den Planeten, wirkt das auf manche wie Kokain. 23,9 Millionen Euro hat das Errichten der 5 WEA nach Angaben der Betreiber gekostet, davon sind 16,6 Millionen Fremdkapital, 7,3 Millionen sind als Eigenkapital hinterlegt. Unter den 16,6 Millionen Fremdkapital befinden sich rund 1,51 Millionen Euro, die per Bürgerbeteiligung und mit dem Versprechen einer Verzinsung von jährlich 2,5% und einer Aussicht auf ein weiteres Prozent Zins bei entsprechender Stromproduktion eingeworben wurden. Der Rest stammt von Banken und muss mit mindestens 4% verzinst werden. Der Blitz hat nicht nur WEAs außer Gefecht gesetzt, er hat auch den Bonus zumindest zeitweise beseitigt und zudem die Pachteinnahmen der Gemeinde reduziert, denn wo sich nichts dreht, fließt auch keine Pachtzahlung. Pachtzahlungen bei Anlagen der Größe, wie sie am Stillfüssel stehen, rangieren in der Regel zwischen 60.000 und 100.000 Euro pro Anlage und Jahr, wir nehmen für unsere Analyse 80.000 Euro pro Anlage und Jahr an.
Die Randbedingungen der Analyse, die den Input in unser Modell steuern:
Nach Angaben der Betreiber sollen pro Jahr 43 GWh Strom am Stillfüssel generiert werden: Das entspricht 2,493 Volllastunden als Grundlage für eine Rentabilitätsrechnung nach P50 (50% in 20 Jahren wird Volllaststundenzahl erreicht) und 2.144 Volllastsungen nach P90 (90% von 20 Jahren wird Volllastundenzahl erreicht). P90 ist die realistischere Rechnung von beiden, die von Banken genutzt wird, um die Kreditwürdigkeit des Unterfangens zu ermitteln.
Die Investitions- und Betriebskosten für die 5 WEAs am Stillfüssel, die sich aus den Bedingungen oben errechnen, sind die folgenden (die Kosten für den Blitzeinschlag sind dabei berücksichtigt):
Das bildet die Kostengrundlage für die Berechnung der Rentabilität des Windparks, die wir zunächst ohne Rückbaukosten (600.000 Euro) und ohne den Ausfall durch Blitzeinschlag berechnen, um zu sehen, ob der Windpark, wäre er von Blitz verschon worden, auch nur ansatzweise in den Bereich der Kostendeckung gekommen wäre und wie diese Kostendeckung erreicht worden wäre. Die entsprechende Frage ist eine, die wir per Monte-Carlo-Simulation beantworten: Auf Basis der monatlichen Erlöse und Windmuster für die bisherigen Betriebsjahre seit 2018 schätzen wir die möglichen Erlöse für die weiteren Betriebsjahre bis zum Erreichen der Höchstförderdauer im Jahre 2038. Die Berechnungen der Marktpreise funktionieren ähnlich. Auf Basis der monatlichen Durchschnittspreise, zu denen Strom seit 2018 an der Strombörse verkauft wurde, errechnen wir per Monte-Carlo-Simulation den wahrscheinlichen Preisverlauf für die Jahre von 2027 bis 2038 bzw. 2043.
Um die Erlöse zu ermitteln, die über das EEG realisiert werden können, haben wir die durchschnittlichen Zuschlagpreise in Ausschreibungen der Bundesnetzagentur des Jahres 2018 berechnet. Die Spanne der Zuschläge reicht von 5,7 ct / kWh bis 6,3 ct / kWh. Für den Windpark „Stillfüssel“ nehmen wir an, dass den Betreibern eine Vergütung von 6 ct / kWh durch das EEG garantiert wird. Hinzu kommt der Schlechtwindzuschlag, der aus einem Standort, der nicht rentabel betrieben werden kann, einen Standort macht, der auf Kosten von Stromkunden vielleicht rentabel betrieben werden kann. Der Windpark „Stillfüssel“ steht mitten in einem windarmen Gebiet, Windgeschwindigkeiten von 5,75 m/s sind im Windatlas für Hessen zu finden, das ergibt nach unserer Rechnung einen Schlechtwindzuschlagsfaktor von 1,2, so dass die eine Kilowattstunde Strom, die von einer der fünf WEA produziert wird, mit 7,2 ct / kWh garantiert vergütet wird.
7,2 ct / kWh ist der Vergütungswert, der in die Rentabilitätsrechnung eingeht, deren Ergebnis, ein Ergebnis einer doch – was Rechenzeit angeht – erstaunlich aufwendigen Analyse, so aussieht:
Wäre es notwendig, den Windpark Stillfüssel aus Markterlösen zu finanzieren, er käme zu keinem Zeitpunkt in die Gewinnzone. Theoretisch wäre es möglich, nach 25 EEG-Jahren mit einem Gewinn abzuschließen. Indes: Das EEG sieht nur 20 Jahre garantierte Vergütung vor. Danach folgt der Marktpreis und ist dafür verantwortlich, dass die Wahrscheinlichkeit, dass die WEAs am Stillfüssel auch über die 20 Jahre EEG-Finanzierung hinaus betrieben werden, bei maximal 40% liegt. Es ist also wahrscheinlicher, dass die WEAs noch vor Ablauf ihrer Lebenszeit vom Netz genommen werden, weil ein Weiterbetrieb die Verluste maximiert. „Repowering“, der Ersatz der alten Vestas durch neue, leistungsfähigere, ist eine noch unwahrscheinlichere Option, denn die neuen Windturbinen wären nach neuem EEG dem Markt und seinem Preis ausgesetzt. Das ist nicht rentabel: Zu wenig Wind.
Der ganze Schwachsinn, der hier Windenergieförderung geworden ist, wird an diesem Beispiel sehr deutlich. Die Abbildung oben stellt optimierte Werte einer konservativen Schätzung dar. Der tatsächliche Wert für den Windpark Stillfüssel liegt unterhalb der blauen Linie, was zur Folge hat, dass die Wahrscheinlichkeit, nach 20 Jahren mit einem Verlust abzuschließen, sehr hoch ist. Unter der Annahme, dass in 50% der 20 Jahre die geschätzten Volllaststunden (2.493 h) erreicht werden, steht am Ende von 20 Betriebsjahren, ohne dass der Schaden durch Blitzschlag berücksichtigt ist, ein Gewinn von 300.000 Euro aus dem Betrieb des Windparks. Formuliert man eine etwas straffere Bedingung, die 90% der 20 Jahre eine Volllast von nunmehr 2.144 Stunden erreichen sieht, dann wird aus dem geringen Gewinn ein Verlust von 130.000 Euro. Nicht berücksichtigt ist in dieser Rechnung der Blitzschaden. Wird er berücksichtigt, dann steht am Ende von 20 Jahren für beide Szenarien ein Verlust von 250.000 Euro (P50) bzw. 670.000 Euro (P90).
Der Verlust ist über das Eigenkapital von ENTEGA gedeckt, macht aber sehr deutlich, welches Kalkül hinter dem Bau von Windparks wie dem in Waldmichelbach steht. Es soll Leute geben, die denken, denen, die Windparks errichten, ginge es um den Planeten und CO2, eine Form der Naivität, die eine Schnittmenge zur Dummheit enthält, die größer ist als gewöhnlich. Tatsächlich geht es um den Cash Flow, der über den Verkauf von Strom erreicht werden kann. Ob am Ende der 20 Jahre Betriebszeit ein Verlust oder kein Verlust steht, ist bei Unternehmen, die als GmbH gegründet sind und bei Verlust einfach abgeschrieben werden, irrelevant. Der Cash Flow ist insofern relevant, als er direkt aus den Taschen von Stromkunden in die Taschen von Windparkbetreibern erfolgt. Seit der Neufassung des EEG sind es nicht mehr Stromkunden, sondern Steuerzahler, die für unrentable Technologien an ungeeigneten Standorten zahlen müssen. Am System ändert das nichts. Im vorliegenden Fall kommt hinzu, dass mit ENTEGA ein Eigenbetrieb der Stadt Darmstadt Hauptbetreiber des Windparks ist. Stromkunden finanzieren somit einen Windpark, der unter Marktbedingungen NIE errichtet worden wäre, und stopfen über diesen Weg Löcher im Haushalt der Stadt Darmstadt. Eine Ringfinanzierung, die von John Maynard Keynes stammen könnte, der ein ähnliches Verfahren genutzt hat, um die Kosten des Ersten Weltkriegs für Großbritannien zu finanzieren und Großbritannien mit diesem System sukzessive in den Ruin zu treiben (der Wettlauf zwischen Waffenstillstand und Staatsbankrott wurde vom Waffenstillstand gewonnen).
Leidtragende dieser Art von Ponzi-Scheme sind die Stromkunden und Steuerzahler, die nicht nur die Erzeugung von Strom an ungeeigneten Standorten finanzieren müssen, sie müssen darüber hinaus höhere Strompreise als marktüblich entrichten und, weil das alles noch nicht reicht, werden sie mit den Folgen von Windparks, mit gesundheitlichen, landschaftszerstörerischen und die Tierpopulation dezimierenden Folgen beladen.
Alles, damit ein paar Leute ein paar Jahre auf Kosten von Steuerzahlern / Stromkunden Profit generieren können.
Um noch eine Hausnummer zum Abschluss zu geben: Der Windpark „Stillfüssel“, die dort jährlich produzierten 37 bis 43 GWh werden Stromkunden nach 20 Betriebsjahren um 6 Millionen Euro teurer zu stehen gekommen sein als es der Fall wäre, wenn sie die Preise hätten entrichten müssen, die an der Strombörse gezahlt werden.
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